Defectus im Messbuch von 1962

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
Rosarium1985
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 20. Mai 2015, 15:07

Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von Rosarium1985 »

Guten Abend an alle Spezialisten.

Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen.
Mich würde einmal interessieren, welcher Defectus tatsächlich dazu führt, dass eine Hl. Messe ungültig ist, abgesehen von den intakten Gaben, der korrekten Intention und korrekt verwendeten Form des Zelebranten.
Ganz besonders würde mich das im Hinblick auf den Altarstein interessieren. Konkreter Anlass: Eine Frau liegt im Sterben und wünscht ein Requiem nach traditioneller Form. Der dortige Pfarrer verweigert aber die Kirche. Das Requiem muss also voraussichtlich auf einem provisorischen Altar in der Trauerhalle stattfinden, um den letzten Wunsch der Verstorbenen zu erfüllen. Alle Utensilien sind aufzutreiben, bis auf den Altarstein, das gleiche bei gelegentlicher privater Zelebration. Würde das allein die Messe ungültig machen oder ginge das als absoluter Notfall durch und welche Mindestanforderungen braucht es sonst noch? Danke für alle Kompetenten Antworten und Ratschläge.

Herr v. Liliencron
Beiträge: 677
Registriert: Donnerstag 16. August 2012, 21:11

Re: Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von Herr v. Liliencron »

Ungültig sicher nicht.

CIC_Fan

Re: Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von CIC_Fan »

der Zelebrant so er die Voraussetzungen nach SP erfüllt sollte sich auf alle Fälle an das Ordinariat wenden

Rosarium1985
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 20. Mai 2015, 15:07

Re: Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von Rosarium1985 »

Herr v. Liliencron hat geschrieben:
Mittwoch 24. April 2019, 07:00
Ungültig sicher nicht.
Lieben Dank, ich denke auch.
Ich habe gerade auch nochmal das Missale studiert und verstehe das jetzt folgendermaßen:
Die Mindestanforderung an die Materie ist, dass Hostie und Wein in tadellosem Zustand sind.
Die Mindestanforderung an die Form sind die korrekten Worte der Konsekration bei gleichzeitiger rechter Intention des Zelebranten.
Damit sollte - zumindest nach meinem Verständnis - zumindest gewährleistet sein, dass die Messe gültig ist.
Es heißt ja im Missale auch ausdrücklich, soweit das gegeben, vollzieht sich das Sakrament.

Benutzeravatar
Protasius
Moderator
Beiträge: 7123
Registriert: Samstag 19. Juni 2010, 19:13

Re: Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von Protasius »

Rosarium1985 hat geschrieben:
Dienstag 23. April 2019, 21:17
Guten Abend an alle Spezialisten.

Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen.
Mich würde einmal interessieren, welcher Defectus tatsächlich dazu führt, dass eine Hl. Messe ungültig ist, abgesehen von den intakten Gaben, der korrekten Intention und korrekt verwendeten Form des Zelebranten.
Ganz besonders würde mich das im Hinblick auf den Altarstein interessieren. Konkreter Anlass: Eine Frau liegt im Sterben und wünscht ein Requiem nach traditioneller Form. Der dortige Pfarrer verweigert aber die Kirche. Das Requiem muss also voraussichtlich auf einem provisorischen Altar in der Trauerhalle stattfinden, um den letzten Wunsch der Verstorbenen zu erfüllen. Alle Utensilien sind aufzutreiben, bis auf den Altarstein, das gleiche bei gelegentlicher privater Zelebration. Würde das allein die Messe ungültig machen oder ginge das als absoluter Notfall durch und welche Mindestanforderungen braucht es sonst noch? Danke für alle Kompetenten Antworten und Ratschläge.
Der Abschnitt De defectibus listet auch den Fall der Abwesenheit eines durch den Bischof oder einen anderen mit der nötigen Befugnis geweihten Altarsteines im Abschnitt X - De defectibus in ministerio ipso occurrentibus auf. Allerdings ist der Punkt 1 lediglich eine Aufzählung von Dingen, die man falsch machen könnte (Feier außerhalb eines heiligen Ortes; Fehlen bischöflich gesegneter Meßgewänder; kein Missale, sondern auswendig gefeierte Messe; Meßfeier mit Kopfbedeckung ohne Dispens) ohne daß eine Konsequenz dazu angegeben wäre; ich vermute, daß diese Dinge die Messe nicht ungültig machen oder ihre willkürliche Mißachtung mit schwerer Sünde verbunden ist (da beides überall sonst in De defectibus klar gesagt wird), aber sicher bin ich dabei nicht.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

Petrus
Beiträge: 4655
Registriert: Sonntag 5. Oktober 2003, 20:58

Re: Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von Petrus »

Altarsteine kann man käuflich erwerben.

http://www.baygel.de/baygel.php?query=a ... tegory=353
Zuletzt geändert von Hubertus am Donnerstag 25. April 2019, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beanstandete Inhalte entfernt.

Herr v. Liliencron
Beiträge: 677
Registriert: Donnerstag 16. August 2012, 21:11

Re: Defectus im Messbuch von 1962

Beitrag von Herr v. Liliencron »

Petrus hat geschrieben:
Donnerstag 25. April 2019, 08:47
Altarsteine kann man käuflich erwerben.

http://www.baygel.de/baygel.php?query=a ... tegory=353


Dann würde ich aber noch eher diese Seite empfehlen:

http://stjosephsapprentice.com/

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema