Robert Ketelhohn hat geschrieben:… Im Griechischen fehlt das εἰς („in“, Richtung oder Zweck anzeigend) .. keineswegs. Jedenfalls nicht im Constantinopolitanum, um damit zu beginnen, auch wenn es in § 750 des Katechismus um das Apostolicum geht. Griechisch heißt es: εἰς τὸ Πνεῦμα τὸ Ἅγιον, τὸ Κύριον καὶ ζωοποιὸν, τὸ ἐκ τοῦ Πατρὸς ἐκπορευόμενον, τὸ σὺν Πατρὶ καὶ Υἱῷ συμπροσκυνούμενον καὶ συνδοξαζόμενον, τὸ λαλῆσαν διὰ τῶν προϕητῶν· εἰς μίαν ἁγίαν καϑολικὴν καὶ ἀποστολικὴν Ἐκκλεσίαν.
Der Satz über die Kirche wird also sogar ohne verbindendes καὶ („und“) angeschlossen, das εἰς („in“) wird wiederholt. In der lateinischen Fassung wird statt in die Konjunktion et gesetzt: Et in Spiritum Sanctum, Dominum et vivificantem, qui ex Patre procedit, qui cum Patre et Filio simul adoratur et conglorificatur, qui locutus est per prophetas; et unam sanctam catholicam et apostolicam Ecclesiam.
Aus lexikalischen Gründen ist klar, daß dies et hier direkt an das et in Spiritum Sanctum anschließt, die Ausführungen dazwischen als Parenthese übergreifend. Denn credo bedeutet transitiv nur „(jemandem etwas) anvertrauen, leihen, auf Kredit geben“ (außer wenn es mit einem Pronomen im Neutrum steht, das einen ganzen Satz vertritt, nämlich das, was geglaubt wird, wie z. B.: „dies glaube ich“).
Sonst ist nur die Verwendung mit Präpositionalausdruck („glauben an“, credo in), mit doppeltem Akkusativ („halten für“) oder a.c.i. („glauben, daß“) möglich, wobei das esse des a.c.i. natürlich fehlen darf; so haben tatsächlich manche lateinische Taufsymbola aus dem Abschnitt über die Kirche einen a.c.i. gemacht, ein vermeintlich fehlendes esse also hyperkritisch wieder eingefügt, ungefähr nach dem Schema: credisne Ecclesiam sanctam etc. esse? „glaubst du, daß die Kirche heilig usw. ist?“
Tatsächlich liegt weder doppelter Akkusativ noch a.c.i. vor, darum gilt das in weiter: in Spiritum … et Ecclesiam. Syntaktisch ist das auf Latein durchaus möglich, wenn auch stilistisch denn doch nicht unbedingt naheliegend. Weshalb also hat man dennoch in der lateinischen Fassung diese eher etwas umständlichere und dabei sich doch von einer strikt wörtlichen Übersetzung des Griechischen, wenn auch nur marginal, entfernende Formulierung gewählt?
Ganz einfach. So kannte man es bereits aus den meisten lateinischen Taufsymbola, aus deren einem Zweig das Apostolicum in seiner heutigen Form sich entwickelt hat. Da heißt es ja ohne jene ausführliche „Parenthese“ über den Heiligen Geist ganz knapp: Credo in Spiritum Sanctum, sanctam Ecclesiam catholicam, sanctorum communionem etc. Hier ist ganz deutlich, daß von „in“ die gesamte Aufzählungsreihe abhängt.
So auch in den meisten älteren Varianten. Allerdings gibt es auch einige Versionen, die das „in“ bei der Kirche wiederholen, so Augustin in einem Sermon oder ein altes Florentiner Sakramentar (DS 14.17): et in Spiritum Sanctum, in sanctam Ecclesiam etc. Bei den griechischen Parallelen ist es umgekehrt: Hier wird das εἰς in der Regel auch bei der Kirche wiederholt, seltener auch ausgelassen.
Bei der Übersetzung des Constantinopolitanum hat man sich lateinischerseits also schlicht ans bereits Gewohnte gehalten. Darein einen tieferen, theologischen Sinn lesen zu wollen, ist verfehlt, denn rein sprachlich ist ein credo Ecclesiam im Glaubenssinne zu abwegig. Das müßte normalerweise bedeuten: „Ich verleihe die Kirche.“
Möglicherweise steht aber der § 750 des Katechismus hier noch in der Tradition des Catechismus Romanus von 1564. Damals hatte man nämlich schon denselben Fehler begangen, augenscheinlich aus der Formulierung et Ecclesiam des Constantinopolitanum eben fälschlich ein credo Ecclesiam herausgelesen und dies dann durch ein zusätzliches credo auch ins Apostolicum transportiert: Credo in Spiritum Sanctum, credo sanctam Ecclesiam catholicam, sanctorum communionem etc. Aber schon vier Jahre später, in der maßgeblichen Ausgabe des Breviers, strich man dies unpassende zweite credo wieder.