Re: Ist der "NOM"-Ritus verkehrt?
Verfasst: Donnerstag 26. Februar 2015, 13:38
Das ist durchaus realistisch, vielleicht sogar 150 Jahre...CIC_Fan hat geschrieben: dauer 50-100 Jahre
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://kreuzgang.org/
Das ist durchaus realistisch, vielleicht sogar 150 Jahre...CIC_Fan hat geschrieben: dauer 50-100 Jahre
Umzusetzen wäre das nur in den 8er Jahren gewesen und der Vorschlag für die Ritenkirche wurde von Erzbischof Lefebvre Kardinal Ratzinger 1987 gemacht ausgearbeitet wurde der Vorschlag von Bischof Mendez http://de.wikipedia.org/wiki/Alfredo_M% ... z-GonzalezDidymus hat geschrieben:@CIC_Fan
Erstmal danke, daß du nicht nur kritisierst sondern auch konrekte Vorstellungen formulierst. Ohne jetzt im Detail darauf einzugehen, stelle ich fest, daß wir beim Problem der Liturgiereform gar nicht so weit auseinander sind. Und du räumst selbst einen Zeitraum von 5 bis 1 Jahren dafür ein. Das heißt, du siehst selbst - so wie ich auch - daß dies nicht eine Sache ist, die man mal eben mit ein paar Dekreten erledigen kann.
Die drei von dir genannten Stufen lassen sich überhaupt nur realisieren, wenn dafür das geeignete Personal zur Verfügung steht. Und das ist nicht von jetzt auf nachher da. Ich denke dieses Problem hat auch Benedikt XVI. gesehen und, soweit ich das beurteilen kann, es ging ihm daher auch erst einmal darum, bei Klerus und Laien ein neues liturgisches Bewußtsein zu schaffen.
Ergänzend zu deinen Punkten könnte man noch weitere Maßnahmen nennen, ich denke vor allem an eine schrittweise Rückführung zur Zelebration ad orientem mit dem sichtbaren Kreuz auf dem Altar (dem "inneren Osten", wie Ratzinger es nannte) als Zwischenlösung.
Die Schaffung einer eigenen Ritenkirche sehe ich dagegen deutlich problematischer. Sicherlich müssen die Kleriker und Laien, die der Tradition anhängen, besser geschützt werden. Aber eine Spaltung der lateinischen Christenheit in zwei Ritusfamilien würde liturgisch, rechtlich und seelsorglich mehr Probleme aufwerfen als lösen. Abgesehen davon würde es die Probleme der Liturgiereform nur verstärken, da die "Tradis" ja gut aufgehoben wären und die "Liturgiereformierten" weniger Notwendigkeit sähen, ihre Liturgie zu ändern. Und welcher Rituskirche soll dann der römische Bischof angehören?
Wenn das nur in den 198ern umsetzbar gewesen wäre, ist es müßig, heute darüber zu debattieren. Wir leben im Heute und können nur aufgrund der heutigen konkrete Lage handeln. Auf die Problematik, was ein Ritus bzw. eine Ritusfamilie ist, ging Ratzinger in seinem Buch "Der Geist der Liturgie" ein, wie ich meine, mit überzeugenden Argumenten. Daß er den Vorschlag einer eigenen Ritenkirche ablehnte, verwundert nicht. Die Koexistenz zweier Riten ist alles andere als Blödsinn, sie ist meiner Meinung nach die derzeit einzig praktikable Lösung.CIC_Fan hat geschrieben:Umzusetzen wäre das nur in den 8er Jahren gewesen und der Vorschlag für die Ritenkirche wurde von Erzbischof Lefebvre Kardinal Ratzinger 1987 gemacht ausgearbeitet wurde der Vorschlag von Bischof Mendez http://de.wikipedia.org/wiki/Alfredo_M% ... z-GonzalezDidymus hat geschrieben:@CIC_Fan
Erstmal danke, daß du nicht nur kritisierst sondern auch konrekte Vorstellungen formulierst. Ohne jetzt im Detail darauf einzugehen, stelle ich fest, daß wir beim Problem der Liturgiereform gar nicht so weit auseinander sind. Und du räumst selbst einen Zeitraum von 5 bis 1 Jahren dafür ein. Das heißt, du siehst selbst - so wie ich auch - daß dies nicht eine Sache ist, die man mal eben mit ein paar Dekreten erledigen kann.
Die drei von dir genannten Stufen lassen sich überhaupt nur realisieren, wenn dafür das geeignete Personal zur Verfügung steht. Und das ist nicht von jetzt auf nachher da. Ich denke dieses Problem hat auch Benedikt XVI. gesehen und, soweit ich das beurteilen kann, es ging ihm daher auch erst einmal darum, bei Klerus und Laien ein neues liturgisches Bewußtsein zu schaffen.
Ergänzend zu deinen Punkten könnte man noch weitere Maßnahmen nennen, ich denke vor allem an eine schrittweise Rückführung zur Zelebration ad orientem mit dem sichtbaren Kreuz auf dem Altar (dem "inneren Osten", wie Ratzinger es nannte) als Zwischenlösung.
Die Schaffung einer eigenen Ritenkirche sehe ich dagegen deutlich problematischer. Sicherlich müssen die Kleriker und Laien, die der Tradition anhängen, besser geschützt werden. Aber eine Spaltung der lateinischen Christenheit in zwei Ritusfamilien würde liturgisch, rechtlich und seelsorglich mehr Probleme aufwerfen als lösen. Abgesehen davon würde es die Probleme der Liturgiereform nur verstärken, da die "Tradis" ja gut aufgehoben wären und die "Liturgiereformierten" weniger Notwendigkeit sähen, ihre Liturgie zu ändern. Und welcher Rituskirche soll dann der römische Bischof angehören?
Kardinal Ratzinger wies den Vorschlag schroff ab er wollte das ganze auf daß Problem eine Ko existenz von 2 Formen reduzieren was völliger Blödsinn ist
zur zeit sehe ich keine andere Möglichkeit als eine strikte Ablehnung Annäherung an das konziliare Rom es kann und darf keine Kompromisse mit den Neuerungen geben
noch kurz zu den Einwänden der Papst ist das Oberhaupt mehrerer Ritus Kirchen die zum Teil auch in der ganzen Welt vertreten sind ohne ihnen anzugehören somit wäre eine 2 Rituskirche mit der lateinischen Kultsprache geben
die Idee das nur integrierte liturgie Nostalgiker (Tradis sinnd das keine) etwas bewirken im bezug auf den Ritus Paul VI ist wunschdenken und was durch die Rituskirche geschaffen würde existiert ja im Prinzip bereits seit 1975
Ich kannte einen Priester, der den gallikanischen feiern durfte.Protasius hat geschrieben:Es gibt doch auch jetzt schon birituelle Priester, die z.B. den byzantinischen und den römischen Ritus feiern dürfen.
Gibt's noch andere Beispiele?Protasius hat geschrieben:Es gibt doch auch jetzt schon birituelle Priester, die z.B. den byzantinischen und den römischen Ritus feiern dürfen.
Dito.Siard hat geschrieben:Ich kannte einen Priester, der den gallikanischen feiern durfte.Protasius hat geschrieben:Es gibt doch auch jetzt schon birituelle Priester, die z.B. den byzantinischen und den römischen Ritus feiern dürfen.
Ich kenne einen Priester, der den römischen Ritus und den syro-malabarischen Ritus feiern darf.Niels hat geschrieben:Gibt's noch andere Beispiele?Protasius hat geschrieben:Es gibt doch auch jetzt schon birituelle Priester, die z.B. den byzantinischen und den römischen Ritus feiern dürfen.
Protasius hat geschrieben:Ich kenne einen Priester, der den römischen Ritus und den syro-malabarischen Ritus feiern darf.Niels hat geschrieben:Gibt's noch andere Beispiele?Protasius hat geschrieben:Es gibt doch auch jetzt schon birituelle Priester, die z.B. den byzantinischen und den römischen Ritus feiern dürfen.
Und ich habe von Priestern gehört, die neben dem römischen auch den melkitischen Ritus feiern dürfen.
Auf New Liturgical Movement hat Fr. Martin Farrell - der oberwähnte melkitisch-römische Biritualist - geschrieben, daß er in beiden Riten dieselbe Glockenkasel trägt, bloß halt eben als Kasel im römischen und als Phelonion im melkitischen Ritus, also im römischen Ritus vermutlich soDidymus hat geschrieben:Es ginge ja nicht nur um die Erlaubnis, zwei Riten feiern zu dürfen, sondern um die Zugehörigkeit zu einer Ritenkirche, was ja möglicherweise außerdem eine eigene Hierarchie und eigenes Kirchenrecht beinhaltet.
Und Sinn der von euch genannten Ausnahmefälle, in denen ein Priester in zwei Riten zelebrieren darf, liegt ja außerdem auch nicht darin, daß sich diese Riten wechselseitig beeinflussen sollen.
Außer dem "Gallikaner", kenne ich jeweils mehrere Priester, die den römischen und einen anderen Ritus feiern (dürfen). Das gilt in beide Richtungen. Natürlich ist es nicht so gedacht, daß die Riten sich gegenseitig beeinflussen, aber die Birituellen, sollen (unter anderem) das gegenseitige Verständnis fördern.Niels hat geschrieben:Achwas?!
Ich würde mal gerne zwei Thesen aufstellen.Kilianus hat geschrieben:Das Prinzip der Bahnlesung führt dazu, daß für Werktagsmessen regelmäßig Lesungen vorgesehen sind, die für sich betrachtet bestenfalls belanglos, im schlimmeren Fall verwirrend sind. Der einzelne Abschnitt erschließt sich oftmals nur, wenn er im Kontext der für die Vor- und Folgetage vorgesehenen Lesungen gesehen wird.umusungu hat geschrieben:1. Du weißt natürlich, dass es zwei Leseordnungen gibt, oder?cantus planus hat geschrieben: Die Leseordnung ist eine komplette akademische Totgeburt, die in dieser Form nur gut gemeint ist und sich überhaupt nur dem erschliesst, der ihren Hintergrund kennt und das Privileg geniesst, jeden Tag die Hl. Messe besuchen zu können (vorausgesetzt, dort wird immer das gelesen, was vorgesehen ist).
2. Für alle: es gibt eine Leseordnung für die Sonntage und Festtage und eine Leseordnung für die Werktage.
3. Für die Werktage gibt es oft eine Auswahlmöglichkeit je nach Heiligen-Gedenktag.
Leider ist dein Beitrag von pseudo-liturgischen Kenntnissen geprägt - und kann daher keine Stellungnahme zum NOM sein.
(...)
Jedenfalls würde dieses Modell so richtig nur funktionieren, wenn es nicht durch Fest- und Gedenktage durchbrochen würde – und wenn davon auszugehen wäre, daß wenigstens ein Großteil der Hörer die Messe täglich mitfeiert.
(...)
Was? Echt? Das habe ich noch nie erlebt.marcus-cgn hat geschrieben:Nicht umsonst neigt ja der moderne Pfarrer dazu, am Wochentag die (erste) Lesung wegzulassen und durch ein gemeinsames Psalmengebet zu ersetzen.
Ecce Homo hat geschrieben:Ist auch mir neu.
Ja, ich kenne das schon aus den 90er Jahren und empfinde das noch als einen relativ harmlosen liturgischen Missbrauch.Hubertus hat geschrieben: Was? Echt? Das habe ich noch nie erlebt.
Kenn ich auch nicht. Weder aus bayerischen Kirchen noch aus italienischen.Hubertus hat geschrieben:Was? Echt? Das habe ich noch nie erlebt.marcus-cgn hat geschrieben:Nicht umsonst neigt ja der moderne Pfarrer dazu, am Wochentag die (erste) Lesung wegzulassen und durch ein gemeinsames Psalmengebet zu ersetzen.
Es war also auch liturgischer Mißbrauch, daß David vor der Bundeslade tanzte? (Nicht, daß ich so etwas unterstütze, aber die Folgerung geht zu weit.)CIC_Fan hat geschrieben:Ein Ordo in dessen Rahmen so etwas Möglich ist hat nicht die geringste Legalität und Legitimität
https://www.facebook.com/video.php?v=48 ... 75&fref=nf
Sowohl der Ritus servandus im tridentinischen Missale als auch die Instructio generalis des NOM-Missale schweigen vom Tanzen. Der NOM ermöglicht es also nicht mehr als der VOM.CIC_Fan hat geschrieben:in keiner weise geht die Folgerung zu weit ein Ordo der so etwas ermöglich kann nicht legitim sein da so etwas in der Tradition des lateinischen Ritus ohne Beispiel ist und der hl. Geist ist dem Papst nicht gegeben Neuerungen ein zu führen (Vatikanum I)
Bei uns gibt es mehrere Gemeinden, in denen nur eine Lesung vor dem Evangelium vorgetragen wird; allerdings hat mich ein vor wenigen Jahren geweihter Priester darauf hingewiesen, daß man sich dafür auf irgendeinen Erlaß der Bischofskonferenz berufen kann.Didymus hat geschrieben:Bei uns war es in der Gemeinde jahrelang (unter zwei verschiedenen Pfarrern) üblich, an Sonntagen eine Lesung (in der Regel die aus dem AT) wegzulassen. Ersatzlos. Als Kind und Jugendlicher dachte ich, dies sei völlig normal und war überrascht, wenn anderswo beide Lesungen gelesen wurden.
Erst als ein Vikar, der noch dazu promovierter Liturgiewissenschaftler war, darauf gedrängt hat, wie vorgeschrieben vor dem Evangelium zwei Lesungen vorzutragen, wurde dies geändert. Zu einem 1. Advent mit großer Ankündigung im Gemeindebrief und nicht ohne Murren von seiten einiger Kirchenbesucher. Seither wird dies i.d.R. beibehalten, nur in Messen, die von zwei hier wohnenden Pensionären gefeiert werden, gibt es nur eine Lesung. Die beiden Pensionäre (Weihe irgendwann in den 1960ern) erlauben sich auch sonst allerlei liturgische Kapriolen.
Daß am Wochentag die Lesung ausfällt habe ich von seiten dieser Pensionäre auch schon erlebt, allerdings selten. Aber es kam vor. Eher wird einmal die vorgeschriebene Lesung durch eine andere ersetzt (wobei letzteres nicht immer gegen die Regeln ist, das neue Meßbuch läßt hier je nach Wochentag einige Freiheiten zu).
Grundsätzlich stimme ich marcus-cgn zu, daß es häufig gerade die Progessivsten sind, die Probleme damit haben, daß, wie das Konzil sagt, der "Tisch des Wortes reichlicher gedeckt" wurde. Dazu gehört auch, daß die vorgeschriebene Perikope schon mal gekürzt wird, wenn der ein oder andere Abschnitt nicht mit der Privattheologie des Zelebranten übereinstimmt.
Ich kenne die Regelungen nicht exakt, meine aber, daß sie aus pastoralen Gründen unter bestimmten Umständen weggelassen werden darf. Soviel ich weiß, sollte dies aber nicht zur Regel werden.Protasius hat geschrieben:Bei uns gibt es mehrere Gemeinden, in denen nur eine Lesung vor dem Evangelium vorgetragen wird; allerdings hat mich ein vor wenigen Jahren geweihter Priester darauf hingewiesen, daß man sich dafür auf irgendeinen Erlaß der Bischofskonferenz berufen kann.Didymus hat geschrieben:Bei uns war es in der Gemeinde jahrelang (unter zwei verschiedenen Pfarrern) üblich, an Sonntagen eine Lesung (in der Regel die aus dem AT) wegzulassen. Ersatzlos. Als Kind und Jugendlicher dachte ich, dies sei völlig normal und war überrascht, wenn anderswo beide Lesungen gelesen wurden.
Erst als ein Vikar, der noch dazu promovierter Liturgiewissenschaftler war, darauf gedrängt hat, wie vorgeschrieben vor dem Evangelium zwei Lesungen vorzutragen, wurde dies geändert. Zu einem 1. Advent mit großer Ankündigung im Gemeindebrief und nicht ohne Murren von seiten einiger Kirchenbesucher. Seither wird dies i.d.R. beibehalten, nur in Messen, die von zwei hier wohnenden Pensionären gefeiert werden, gibt es nur eine Lesung. Die beiden Pensionäre (Weihe irgendwann in den 1960ern) erlauben sich auch sonst allerlei liturgische Kapriolen.
Daß am Wochentag die Lesung ausfällt habe ich von seiten dieser Pensionäre auch schon erlebt, allerdings selten. Aber es kam vor. Eher wird einmal die vorgeschriebene Lesung durch eine andere ersetzt (wobei letzteres nicht immer gegen die Regeln ist, das neue Meßbuch läßt hier je nach Wochentag einige Freiheiten zu).
Grundsätzlich stimme ich marcus-cgn zu, daß es häufig gerade die Progessivsten sind, die Probleme damit haben, daß, wie das Konzil sagt, der "Tisch des Wortes reichlicher gedeckt" wurde. Dazu gehört auch, daß die vorgeschriebene Perikope schon mal gekürzt wird, wenn der ein oder andere Abschnitt nicht mit der Privattheologie des Zelebranten übereinstimmt.
Was meinst du damit? Daß der zairische Ritus (offiziell "Römischer Messritus für die Diözesen von Zaire") und seine Promulgation illegal und illegitim seien?CIC_Fan hat geschrieben:Ein Ordo in dessen Rahmen so etwas Möglich ist hat nicht die geringste Legalität und Legitimität
https://www.facebook.com/video.php?v=48 ... 75&fref=nf