Verschärft die FSSPX ihren Kurs?

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Vom Ortsbischof? Du meinst die Beichtbefugnis (facultas).

Die haben Pfarrer doch kraft ihres Amtes. Andere Priester können die haben. Erhalten Ordenspriester von ihrem Oberen oder vom Ortsbischof diese Befugnis?
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."

iustus
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Beitrag von iustus »

Can. 969 — § 1. Allein der Ortsordinarius ist zuständig, jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten jedweder Gläubigen zu verleihen (...).

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Lieber iustus,

noch einmal eine Verständnisfrage. Ich hoffe, Deine Geduld nicht zu sehr zur strapazieren.

Ordenspriester haben grundsätzlich die Befugnis des Ortsbischofs direkt erhalten? Oder müssen Ordensniederlassungen die Erlaubnis des Bischofs haben? Es gab bei uns im Nachbarort bis vor ca. 30 Jahren eine Niederlassung der Spiritaner mit Klosterschule, welche 1977 in den Besitz der Stadt überging. Da müssen doch auch Beichten abgehalten worden sein.

Ich verstehe das alles nicht so recht.

Danke und Vergelt's Gott.


Gruß
Gerhard
Zuletzt geändert von Gerhard am Montag 13. Oktober 2008, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.
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iustus
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Beitrag von iustus »

Can. 968 — § 1. Kraft Amtes besitzen jeweils für ihren Bereich der Ortsordinarius, der Bußkanoniker und ebenso der Pfarrer und andere, die an Stelle des Pfarrers stehen, die Befugnis, Beichten entgegenzunehmen.

§ 2. Kraft Amtes besitzen die Oberen eines klerikalen Ordensinstituts bzw. einer klerikalen Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts, denen nach Maßgabe der Konstitutionen ausführende Gewalt zukommt, die Befugnis, die Beichten ihrer Untergebenen und anderer, die Tag und Nacht in ihrem Haus leben, entgegenzunehmen, jedoch unbeschadet der Vorschriften des can. 630, § 4.

§ 2. Der in can. 968, § 2 genannte Obere eines Ordensinstituts bzw. einer Gesellschaft des apostolischen Lebens ist zuständig, jeglichen Priestern die Befugnis zur Entgegennahme der Beichten seiner Untergebenen und anderer, die Tag und Nacht in einem Haus des Instituts bzw. der Gesellschaft leben, zu verleihen.

Fazit: FSSPX-Priester können keine Vollmacht zur Entgegennahme von Beichten solcher Gläubiger haben, die weder der FSSPX angehören noch Tag und Nach in einem ihrer Häuser leben.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Eine Zitation von Canones ist nett, aber nicht besonders zielführend in diesem Falle.
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ar26
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Beitrag von ar26 »

Lieber Gerhard,

ich versuch es mal darzustellen, bin aber zu faul, die Kanones rauszusuchen.

Um die facultas zu erhalten, muss ein Priester zunächst irgendwo inkardiniert sein (Diözese, Kongregation, Orden). Nach Ansicht des Vatikan sind die Priester der FSSPX nirgendwo inkardiniert, daher geht das mit der facultas dann nicht.

Bei Diözesanpriestern muss die facultas dann vom eigenen Ortsbischof erteilt werden, damit er überall Beichtiger sein kann. Bei fremden Diözesanen kann ein Ortsbischof nur für die eigene Diözese facultas erteilen.

Bei Kongregationen oder Orden kann der zuständige Ordensobere facultas nur zum beichtigen anderer Ordensangehöriger oder dauerhaft im Haus des jeweiligen Ordens Lebender erteilen. Wenn ein Ordenspriester die Beichte von "normalen" Laien abnehmen will, braucht er die facultas des zuständigen Ortsbischofs.

EDIT: iustus hat die Canones rausgesucht. Danke.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Danke, euch beiden. Ihr habt geholfen.
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

iustus hat geschrieben: Fazit: FSSPX-Priester können keine Vollmacht zur Entgegennahme von Beichten solcher Gläubiger haben, die weder der FSSPX angehören noch Tag und Nach in einem ihrer Häuser leben.
Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach selbst für diese nicht, da die FSSPX keine kirchenrechtlich anerkannte Gemeinschaft geweihten Lebens ist.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Firmian, wenn es gültig geweihte Priester sind, warum sollen sie nicht die Beichte hören dürfen?
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iustus
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Beitrag von iustus »

Gerhard hat geschrieben:Firmian, wenn es gültig geweihte Priester sind, warum sollen sie nicht die Beichte hören dürfen?
Weil zur Gültigkeit der Beichte (zur Erlaubtheit sowieso) die Beichtvollmacht erforderlich ist. Zur Beichtvollmacht und warum die FSSPX-Priester diese nicht besitzen, siehe oben.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Ich hätte gerne Firmian dazu gehört. Deine Meinung kenne ich.
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

So ist es. (bezogen auf Justus)

Wobei die Beichtvollmacht jetzt kein symbolischer Akt ist, der mit der Priesterweihe erteilt wird.

Wie mir mal ein junger Priester erzählt hat, bekam er (und die anderen Neupriester) die Beichtvollmacht erst nach ein paar Monaten, und dann zunächst auch nur für männliche Pönitenten. (Wobei ich es mir organisatorisch schwierig vorstelle.... Beichtstühle mit getrennten Eingängen für Damen und Herren habe ich noch nicht gesehen.) Und dann anfangs noch fehlende Absolutionsvollmacht für bestimmte schwere Sünden.

Gutgläubige Pönitenten sind "geschützt", aber wenn man wissentlich zu einem Priester geht, der keine Beichtvollmacht besitzt, ist die Beichte nach herrschender Ansicht ungültig.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Firmian hat geschrieben:Wie mir mal ein junger Priester erzählt hat, bekam er (und die anderen Neupriester) die Beichtvollmacht erst nach ein paar Monaten, und dann zunächst auch nur für männliche Pönitenten.
Soviel zum Thema "Gender Mainstreaming" :freude:
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Ich tippe mal, der Hintergrund ist der, daß man es zölibatär lebenden Männern nicht zumuten möchte, sich sexuelle Verfehlungen (möglicherweise hübscher) Frauen anhören zu müssen...

Immerhin gibt es einen Extra-Straftatbestand für Verstöße gegen das 6. Gebot innerhalb der Beichte, wohl nicht ganz grundlos.....

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Du hast aber eine schlechte Meinung von Männern
ZENSIERT ICH WERDE HIER SO EINE WORTWAHL NICHT DULDEN
DER MODERATOR

Edit: Wer ist der Moderator? Ihr seid kindisch.
Zuletzt geändert von Gerhard am Montag 13. Oktober 2008, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Nicht speziell von Männern.

Kein Mensch, auch kein Priester, ist immun gegen die Verführung zur Sünde.

(Im übrigen war das mit den geschlechtsspezifischen Beichterlaubnissen nicht meine Idee.)
Zuletzt geändert von Firmian am Montag 13. Oktober 2008, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Firmian
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Beitrag von Firmian »

(wobei, jedenfalls heutzutage im deutschsprachigen Raum, die genannten Damen wohl eher selten zur Beichte gehen.)

(Aber vielleicht erinnerte sich der Bischof an seine eigene Kaplanszeit in den 50er Jahren.)
Zuletzt geändert von Firmian am Montag 13. Oktober 2008, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Ist eine Definitionsfrage. Ich hätte doch "Schlangen" schreiben sollen :freude:

@Firmian: Sieh mal Sünde nicht so eindimensional. Der Versucher hat viele Möglichkeiten, uns vom rechten Pfade abzubringen.

Mir sind die Schlangen ein Greuel, die mit der Sünde (= Versuchung) Sünde (= unzüchtige Gedanken) hervorrufen wollen. Aber diese Frauen kommen normalerweise natürlich nicht in Beichtstühle, oder? Das ist dann wahrhaft satanisch! Maria Magdalena hat den rechten Weg gezeigt.

Hedonisten gehören für mich in diese Kategorie, tut mir leid. Dabei muss sich das nicht immer unbedingt in Äußerlichkeiten präsentieren, auch die Dekadenz gehört zur Ausprägungsform eines zutiefst sündigen und abstoßenden Verhaltens. Seit 9/11 wissen wir das im Westen ja auch.
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Gerhard hat geschrieben:
@Firmian: Sieh mal Sünde nicht so eindimensional. Der Versucher hat viele Möglichkeiten, uns vom rechten Pfade abzubringen.
Ich seh's auch keinesfalls so eindimensional. Ich versuchte ja nur, die Entscheidung des zuständigen Bischofs zu verstehen.

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Vielleicht kennt er seinen Priester.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Firmian hat geschrieben:(wobei, jedenfalls heutzutage im deutschsprachigen Raum, die genannten Damen wohl eher selten zur Beichte gehen.)
Das wage ich zu bezweifeln. Ich sehe in St. Peter immer wieder mal eine Dame mit sehr gewagtem Outfit. (Ich hab sie noch nicht von vorn gesehen, aber das was man von hinten sieht, reicht, um die Waghalsigkeit des Outfits beurteilen zu können) die zur Beichte geht , und anschließend der Messe beiwohnt.
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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Vielleicht Agentes provocateuses ;-)

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Ich bin im Allgemeinen eher züchtig gekleidet, aber gelegentlich gibt es auch einen tiefen Ausschnitt — daran, so meint man in Polen, kann man die katholischen Mädchen von den orthodoxen unterscheiden…
und ja, ich gehe zur Beichte.
???

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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Aber Ausschnitte kann Linus von hinten ja nicht sehen, und er sagt ja, er sähe sie nicht von vorn....

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Sehr vernünftig für einen verheirateten Mann.
Was den zölibatären Mann angeht: Im Beichtstuhl ist es dunkel, und der Priester sieht einen ja nur von der Seite.
???

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Firmian
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Beitrag von Firmian »

Der Pönitent sieht den Beichtvater nur von der Seite, aber umgekehrt?

Oder gibt's auch Beichtstühle, in denen der Pönitent, durch eine Holzwand getrennt, neben dem Priester sitzt?

Aber egal, ist ja eh dunkel und außerdem ein Gitter dazwischen.

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

BITTE WIEDER ZURÜCK ZUM THEMA
DER MODERATOR

ad_hoc
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Beitrag von ad_hoc »

Kardinal Castrillon Hoyos erklärte am 13. November 2005 im italienschen Fernsehen bezüglich der Piusbruderschaft:
„Wir stehen nicht vor einer Häresie. Man kann auf eine korrekte, exakte und präzise Weise nicht sagen, dass ein Schisma vorliegt.“

Was ist davon zu halten?
Stimmt das?


Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Hatten wir schon. Es ist kein Schisma.
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Ich behaupte mal, Du bist nicht befugt, darüber zu urteilen.
Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder x-beliebige Laie über solche Fälle entscheiden dürfte?!
Du kannst lediglich eine Privatmeinung äußern, und die gilt dann auch nur für Dich.
???

Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Aber der Präfekt von Ecclesia Dei schon.
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Er sagte "kein formales Schisma". Die Bischofsweihen bezeichnete er durchaus als "schismatische Handlung".
Meine Privatmeinung: Schismatische Züge sind in der Bewegung zu finden, aber noch sind die Priester und sympathisierenden Laien fern, formale Schismatiker zu werden. Da heißt es aufpassen, daß es nicht so weit kommt.
???

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