Ich stelle hier wiederum zum Vergleich die Monatsübersicht für März 2017 nach den Rubriken des hl. Pius X. ein.
http://www.traditio.com/calendar/cal1703.pdf
Einige Erläuterungen dazu
(Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen, ich kann leider, obwohl wir uns in unseren Kreisen redlich darum bemühen, nicht mehr sagen, daß uns diese Praxis hundertprozentig geläufig ist, dafür sind unsere Kapellen zu rar und oft unterbesetzt, und die Zeit vor 1955/1960 zu lange her, um noch routinierter Alltag zu sein):
Just mit dem 1. März fängt die diesjährige Fastenzeit an.
In der zweitletzten Spalte werden die Fast- und Abstinenztage für die U.S.A. angegeben. Wir haben hier im "Fastenthread" in der Pforte bereits ausführlich die traditionellen Regeln für Deutschland diskutiert (nach dem Indult von 1922, das im Original von Sempre eingestellt wurde), das braucht hier nicht noch einmal zu geschehen.
"P. Ab" bedeutet "partial abstinence" und ist für die Quatembermittwoche und -Samstage den U.S.A. eigen (1952: "meat, but only at the principal meal, on days of partial abstinence, which are Ember Wednesdays and Saturdays, and the Vigils of Pentecost and of All Saints' Day.").
Die Abstinenz an den Samstagen der Fastenzeit ist dort ganz indultiert.
Welche Messe wird gefeiert?
Aschermittwoch ist eine
privilegierte feria major und wird entsprechend allen Festen vorgezogen; in diesem Jahr ist der 1. März im Universalkalender aber ein festfreier Tag.
Die einfachen Wochentage der Fastenzeit sind
Simplicia, aber sie werden als
feriae majores Simplexfesten vorgezogen; sie haben alle eine Eigenmesse und ein Evangelium
stricte proprium; das bedeutet, daß sie an
Duplicia und
Semiduplicia, wenn in einer Kirche nur die Festmesse gefeiert wird, immer kommemoriert werden und ihr Evangelium als Schlußevangelium genommen wird.
Es ist aber immer auch möglich (
ad libitum), als Privatmesse, die Messe der Feria zu feiern, mit Gedächtnis eines Semiduplex- oder Duplexfestes. Schlußevangelium ist dann in der Regel der Johannesprolog.
Nur Duplicia der I. und II. Klasse werden der Feria immer vorgezogen.
In Kirchen mit Chorpflicht werden an Festtagen mit Duplex- oder Semiduplexrang in der Fastenzeit soweit möglich immer zwei Konventämter gesungen, das des Festes ohne Kommemoration der Feria (nach der Terz, ohne Assistenz der Chorales) und das der Feria ohne Kommemoration des Festes (nach der Sext,
cum assistentia Choralium).
An Duplexfesten I. und II. Kl. etwa ist die Reihenfolge umgekehrt.
Sankt Joseph, 19. März, wird auf den festfreien Montag, 20.3., verlegt, da der Fastensonntag (obwohl semi-duplex doch Dominica major der I. Klasse) sich nicht verdrängen läßt.
Am 22.3. wird in den Staaten St. Isidor Agricola gefeiert, mit Duplex majus-Rang, wir haben an dem Tag nur die Feria IV der dritten Fastenwoche.
Welche Kommemorationen?
An allen Fastenferien, an denen keine weitere Kommemoration eines Festes stattfindet, wird als 2. Oration die Oration
A cunctis (
ad poscenda suffragia Sanctorum), und als 3. die Oration
Omnipotens (
pro vivis et defunctis) genommen. Wenn eine Kommemoration stattfindet, entfällt die dritte
Omnipotens, wenn zwei stattfinden, auch die zweite. Wenn die Messe der Feria gefeiert wird und ein Duplexfest kommemoriert wird, folgen dem aber keine weiteren Orationen.
Wenn an Semiduplicia (etwa am 4., 10., 28.) die Festmesse genommen wird, ist die zweite Oration von der Feria (und deren Schlußevangelium), die dritte
A cunctis.
An Simplicia und festfreien Ferien (außer Aschermittwoch) darf der Zelebrant die Orationen von den drei vorgeschriebenen auf fünf oder sieben aufstocken, und dieselben
ad libitum aus den
orationes diversae oder einer möglichen Votivmesse auswählen. Die Gesamtzahl der Orationen muß eine ungerade sein, und nie mehr als sieben betragen. Fünf oder sieben Orationen wären demnach möglich am 2., 3., 11., 13., 14., 15., 16., 22., 23., 29., 30., 31.
Natürlich gehört zur Oration jeweils die entsprechende Secreta und Postcommunio in der gleichen Reihenfolge.
Es ist dies eine schöne Gelegenheit, die weitgehend vergessenen Votivorationen des Missale einmal zur Geltung kommen zu lassen.
Keine Oktaven
Vom Aschermittwoch an, und bis zum Weißen Sonntag einschließlich, werden (ohne besonderes Indult des Hl. Stuhles) keine Oktaven von Heiligenfesten gefeiert (daher hat auch St. Joseph, 19. März, keine Oktav, wohl aber sein Schutzfest nach Ostern).
Eine etwaige vor dem Aschermittwoch begonnene Oktav wird mit dem Aschermittwoch abgebrochen.
Beispiel:
Wenn irgendwo der Apostel St. Matthias (24.2.) Kirchenpatron ist, also in jener Kirche den Rang eines Dupl. I. Kl. mit Octava communis hat, wird dort in diesem Jahr am 25. und am 28. die Messe infra octavam (semi-duplex, mit 2. [
A cunctis] und 3. [
ad libitum] Oration und der Apostelpräfation) gefeiert; am Sonntag 26. und am Montag 27. wird die Oktav nur kommemoriert (am Sonntag Quinquagesima wird aber die dem Sonntag eigene Dreifaltigkeitspräfation gebetet, nur am Montag tritt in der Festmesse des Hl. Gabriel Possenti die Apostelpräfation ein). Auch das den Apostelfesten eignende Credo wird während der ganzen Oktav gebetet.
Am Aschermittwoch 1. März jedoch sistiert die Oktav (kein Gedächtnis der Oktav, keine Apostelpräfation, kein Credo), entsprechend fallen der 2. März (
infra octavam) und der Oktavtag (duplex majus) am 3. März in diesem Jahr ganz aus.
Private Votiv- und Requiemmessen
Ein x in der drittletzten Spalte deutet an, daß eine private Votivmesse ("privat" bedeutet hier, nicht von der kirchlichen Obrigkeit veranlaßt) und eine private ("tägliche", nicht-privilegierte, also im Gegensatz zu Begräbnis, Sechswochenamt, Jahrgedächtnis usw., dafür gelten besondere Regeln) Requiemmesse gefeiert werden dürfen, in der Quadragesima allerdings nur
gesungen.
Die Kreuzchen sind hier in der Übersicht aber nicht vollständig: solche (gesungenen) Votiv- bzw. Requiemmessen sind erlaubt am 2. (wie angegeben), aber auch am 3., 4., 10., 11., 13. (wie angegeben), 14., 15., 16., 22. (bei uns), 23. (wie angegeben), 28. (wie angegeben), aber auch am 29., 30., 31.
Dazu darf eine
stille Requiemmesse in der Quadragesima jeweils einmal nur am ersten duplex-, vigil- und quatemberfreien Tag einer jeden Woche nach Aschermittwoch gelesen werden. Das wären im März der 2., der 13., der 22. (bei uns), der 28. Nur diese sind hier mit Kreuzchen gekennzeichnet (wobei wegen Isidor der 23. angegeben ist).
Partikularkalender deutscher Diözesen oder Orden sind nicht berücksichtigt. Diese können u.U. noch Änderungen bewirken.
Omnia ad majorem Dei gloriam!
(Aber ich höre schon den Chorus der Liturgie-Positivisten und 62er Fetischisten:
Wozu dienet dieser Unrath? Dieses Wasser hätte mögen theuer verkauft und den Armen gegeben werden ... )
https://www.youtube.com/watch?v=7MouPpOSOPs