Mir fiel gerade folgendes Buch in die Hand:
Hansjakob Becker, Bernd J. Hilberath, Ulrich Willers:
GOTTESDIENST - KIRCHE -GESELLSCHAFT
Interdisziplinäre und ökumenische Standortbestimmungen nach 25 Jahren Liturgiereform.
EOS Verlag, 1991
Das Buch ist hochinteressant, gerade in den Passagen, die durch die kirchliche Entwicklung bereits überholt sind. Der Modernismus kommt auf über 500 Seiten reichlich zu Wort.
Es ist jedoch auch ein ganz hervorragender Artikel von Georg May enthalten:
Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils. Bemerkungen eines Kirchenrechtlers.
Habe gerade erst angefangen zu lesen. Aber es ist wirklich sehr spannend!
Die Konstitution über die heilige Liturgie ist mit schweren Geburtsfehlern behaftet. Das mindeste, was von eiem Gesetzgeber erwartet wird, ist, dass er weiss, was er verordnet. Bedeutende Konzilsväter haben nun festgestellt, dass sie in Unkenntnis oder Irrtum waren hinsichtlich der Tragweite der Texte, die sie beschlossen, und darum auch bezüglich der Auslegung, die ihnen gegeben wurde.
Dafür einige Beispiele. Der Erzbischof von Köln, Kardinal Frings, erklärte: "Die postkonziliare Liturgiekommission ist weit über das hinausgegangen, was das Konzil gewollt hat". Der Erzbischof von Westminster, Kardinal Heenan, sagte, die liturgischen Änderungen seien weit radikaler gewesen, als von Papst Johannes und den Bischöfen, die das Dekret über die Liturgie verabschiedeten, beabsichtigt. Der Papst habe keine Ahnung gehabt von den Plänen der Neuerer. Der Erzbischof von Portland, Dwyer, erklärte, dass die Konzilsväter, die für die Liturgiekonstitution stimmten, ahnungslos betreffend der Weise waren, wie sie später ausgeführt wurde. Erzbischof Dwyer war der Ansicht, dass die Männer, welche die Liturgiekonstitution festigstellten, "entweder ohne Skrupel oder ohne Kompetenz" waren.
Ich habe den Artikel übrigens gescannt...