Weite Teile der sogenannten „Künstliche Intelligenz“ wurden und werden unter Verletzung von sogenanntem „Urheberrecht“ trainiert. Die „Künstliche Intelligenz“ liest das Internet leer, oder auch rechtswidrige digitale Literatursammlungen mit Millionen von Büchern, wie etwa
https://annas-archive.org/
und antwortet dann auf User-Anfragen in etwa so wie der nächstbeste Zombie, der zwar viel gelesen hat, auch googeln kann und dann dies und das assoziiert, der aber nicht über Verstand verfügt.
Da nun die „Künstliche Intelligenz“ von einigen Staaten als sicherheitsrelevant eingestuft wird, beginnt das Urheberrecht zu bröckeln. In China und Japan gibt es nun erste Ausnahmeregeln für die Verletzung des Urheberrechts zum Zwecke der „Künstliche Intelligenz“. Unklar ist, wie das mit internationalen Verträgen zu vereinbaren ist. In englischer Sprache berichtet:
https://de.annas-archive.org/blog/ai-copyright.html
Mein Frage: Wenn vor meiner Tür eine LKW-Ladung mit unzähligen interessanten aber geklauten Büchern verunfallt, ist es mir dann verboten, die mal aufzuschlagen und ein wenig zu schmökern? Ist es moralisch in Ordnung, solches zu tun? Was meint ihr?
Urheberrecht bröckelt
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Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus)
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Quomodo facta est meretrix civitas fidelis (Is 1:21)
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Re: Urheberrecht bröckelt
Eine Antwort findest Du in dem Science-Fiction-Roman Fahrenheit 451 von Ray Bradbury! 

Wer nicht weiß, wo er herkommt, weiß auch nicht, wo er hinwill.
Schauen wir dankbar zurück, mutig vorwärts und gläubig aufwärts!
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Der LOGOS bestimmt das Sein!
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Re: Urheberrecht bröckelt
Echt ein super Thema! Sehr herzlichen Dank!Sempre hat geschrieben: ↑Montag 10. Februar 2025, 20:50Weite Teile der sogenannten „Künstliche Intelligenz“ wurden und werden unter Verletzung von sogenanntem „Urheberrecht“ trainiert. Die „Künstliche Intelligenz“ liest das Internet leer, oder auch rechtswidrige digitale Literatursammlungen mit Millionen von Büchern, wie etwa
https://annas-archive.org/
und antwortet dann auf User-Anfragen in etwa so wie der nächstbeste Zombie, der zwar viel gelesen hat, auch googeln kann und dann dies und das assoziiert, der aber nicht über Verstand verfügt.
Da nun die „Künstliche Intelligenz“ von einigen Staaten als sicherheitsrelevant eingestuft wird, beginnt das Urheberrecht zu bröckeln. In China und Japan gibt es nun erste Ausnahmeregeln für die Verletzung des Urheberrechts zum Zwecke der „Künstliche Intelligenz“. Unklar ist, wie das mit internationalen Verträgen zu vereinbaren ist. In englischer Sprache berichtet:
https://de.annas-archive.org/blog/ai-copyright.html
Mein Frage: Wenn vor meiner Tür eine LKW-Ladung mit unzähligen interessanten aber geklauten Büchern verunfallt, ist es mir dann verboten, die mal aufzuschlagen und ein wenig zu schmökern? Ist es moralisch in Ordnung, solches zu tun? Was meint ihr?
Wenn vor jemandes Tür eine LKW-Ladung mit unzähligen interessanten aber geklauten Büchern verunfallt, ist es mir nicht verboten, die mal aufzuschlagen und ein wenig zu schmökern. Es ist moralisch in Ordnung, solches zu tun: dem Naturrecht nach ist es in dem beschriebenen Fall moralisch nicht verboten, das Eigentum eines anderen temporär in Besitz zu nehmen um es der äusseren und inneren Qualität nach zu prüfen ohne Diebstahlabsicht und nach dem Grundsatz bona fides, denn der im dargestellten Fall Schmökernde kann ja von dem Buch in seiner Eigenschaft als Diebesgut nichts wissen. Etwa ähnlich verhält es sich übrigens mit Probeexemplaren am POS im Buchhandel zum Zweck der kurzzeitigen Inbesitznahme durch interessierte Dritte mit möglicher Kaufabsicht.
Fehlte am "POS" des Internets die Kaufabsicht, bestünde aller Wahrscheinlichkeit nach Diebstahlabsicht - die ist regelmässig Archiven zu unterstellen, die absichtlich unerlaubt Raubkopien zum Download mit unmittelbarer oder mittelbarer (Clickbait) monetärer Gewinnabsicht anbieten. ...
...aber ich möchte jetzt 'mal einen Gang runterschalten und i.Z. mit K.I. Vollgas geben ...:
Wenn K.I. Bücher selbständig "schreibt", dann ist das so nicht richtig, denn es sind die Algorythmen des Programmierers, die das geistige Eigentum "Software" unter dem Namen "K.I. Nn" dazu veranlassen, aus geistigem Eigentum Dritter entweder in Exzerpten oder vollständig Texte ab zu ändern, ich betone den Begriff "abändern", denn Texte, die von K.I. ausgegeben werden, können nichts Geistiges sein, weil K.I. keinen Geist besitzt, daher handelt es sich bei den von der K.I.Nn ausgegebenen Texten um das geistige Eigentum 1. der Programmierer der K.I.Nn bzw. 2. ihrer Eigentümer bzw. 3. der Eigentümer der verwendeten Inhalte Dritter sowie 4. dessen, der das vom Programmierer zur Verfügung gestellte Input-Feld mit seinem in Text gefassten Geist füllt.
... Nächster Gang...:
Autoren, die das Gute, Wahre und Schöne über das sie schreiben, für ihr geistiges Eigentum halten und deshalb dafür bezahlt werden wollen, mögen sich bis zum St. Nimmerleinstag um den nächsten Tag sorgen, indem sie Anwälte dafür bezahlen, ihre Rechte durchzusetzen.
... Letzter Gang:
Autoren, die Böses, Lügen oder Hässliches publizieren, schreiben über ihr geistiges Eigentum und deshalb sollen diejenigen, die sich dafür interessieren auch dafür bezahlen und zwar bis zum St. Nimmerleinstag.
Fazit zur Anna:
Archive, die sich einen moralischen Mantel umhängen um unerlaubt Kopien mit Vervielfältigungsrechten belegter Werke anzubieten, sollten sich mit dem Begriff Moral eingehender beschäftigen.
Fazit zum Urheberrecht:
Das Urheberrecht greift nach wie vor unzerbröselt: jeder Autor kann sich dem frei und willig unterwerfen und beide, Autor und Konsument tragen mehr oder weniger frei und unwillig die Konsequenzen eines Diebstahls.
Und was die Zündtemperatur von Buchpapier mithin Holz betrifft, bin ich der Ansicht, dass diese genauso ein Hinweis auf die Transzendenz der Natur ist, wie die auf Marktplätzen des Internets gesammelten Holzscheite zum Verbrennen vorgeblich gescheiterter Geister der Wahrheit - deren Funken sprühen kostenlos über alle Stoppelfelder.
Zu Protokoll: Mein Schweigen ist weder als Zustimmung, noch als Ablehnung, noch als Gewähr dafür zu werten, den Sender verstanden zu haben.
"Wenn die Wolke sich nicht erhob, brachen sie nicht auf bis zum Tage, da sie sich erhob."
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Re: Urheberrecht bröckelt
Mal eine Überlegung dazu. Einwände willkommen.kukHofnarr hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. Februar 2025, 08:40Das Urheberrecht greift nach wie vor unzerbröselt: jeder Autor kann sich dem frei und willig unterwerfen und beide, Autor und Konsument tragen mehr oder weniger frei und unwillig die Konsequenzen eines Diebstahls.
Die Konsequenzen eines Diebstahls im Sinne des lokal gegebenen positiven Rechts. Nicht eines Diebstahls im Sinne des Naturrechts, eines Diebstahls einer Sache. Je nach Land nur eine Ordnungswidrigkeit, die völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit stattfindet. Nicht einmal der Geschädigte bemerkt einen Schaden. Die Gerichte behandeln es als Lappalie. Trotz höchst zahlreicher Delikte wird praktisch niemand belangt. Es ist so schlimm, als würde man mit 51km/h durch die elektronische 50km/h-Verkehrskontrolle fahren, und erst ab 52km/h belangt werden. Ein Katholik handelt nicht einmal dem hl. Paulus zuwider, weil niemand Gelegenheit erhält zu sagen: Schaut mal, die bösen Katholiken.
Prinzip der doppelten Wirkung: Wenn ein Katholik seinen Glauben studieren will, und ein Kauf aus vernünftigen Gründen ausgeschlossen werden kann, dann steht der angerichtete Schaden, der nahe bei null liegt, locker in vernünftigem Verhältnis zur guten Sache.
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Re: Urheberrecht bröckelt
Grundsatz der Verhältnismässigkeit greift, daher meinerseits kein Einwand. Die vernünftigen Gründe sind vermutlich finanzieller Art: bei verbesserter Finanzlage kann Gewissensausgleich nachträglich erfolgen.
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Re: Urheberrecht bröckelt
"Gewissensausgleich" klingt nach subjektivem Schuldbewusstsein. Nach erfolgter positiver moralischer Bewertung und Durchführung der Handlung wäre bei späterer verbesserter Finanzlage m.E. eher Almosen an bedürftige Dritte angesagt.kukHofnarr hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. Februar 2025, 19:16Grundsatz der Verhältnismässigkeit greift, daher meinerseits kein Einwand. Die vernünftigen Gründe sind vermutlich finanzieller Art: bei verbesserter Finanzlage kann Gewissensausgleich nachträglich erfolgen.
Ansonsten mag es auch andere vernünftige Gründe geben.
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Re: Urheberrecht bröckelt
Ja, würde ich beides ebenso sehen. Zunehmende Objektivität würde ich dem Katechumenen oder "Durchstarter" mit zunehmendem Einsatz an der "Front" abverlangen 

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