Vatikan lehnt Maximilian Geier als Abt von Rein ab

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frater Amandus
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Abtswahl im Stift Rein

Beitrag von frater Amandus »

Vatikan lehnt Maximilian Geier als Abt von Rein ab.

Rom/Stift Rein – Die Ordenskongregation hat die Wahl von P. Maximilian Geier zum 57. Abt des Zisterzienserstiftes Rein nicht bestätigt, teilte das Stift am Mittwoch mit. Deshalb muss jetzt ein anderer Kandidat gewählt werden.
P. Maximilian Geier OCist (Foto: Stift Rein)

P. Maximilian Geier OCist (Foto: Stift Rein)
Die Wahl Dr. Maximilian Geiers fand am Dienstag, den 7. Oktober 2008, unter dem Vorsitz von Abtpräses Wolfgang Wiedermann aus dem Stift Zwettl statt, nachdem Abt Petrus Steigenberger mit Erreichen des 75. Lebensjahres sein Amt niedergelegt hatte.

Das Kapitel wählte den Novizenmeister P. Dr. Maximilian Geier zum Nachfolger von Abt Petrus. Da die Konstitutionen der Österreichischen Zisterzienserkongregation für einen Abt mindestens fünf Jahre feierliche Profess vorschreiben, Pater Maximilian diese aber erst im August 2008 abgelegt hatte, erfüllte die Vatikanische Kongregation für die Institute des geweihten Lebens die Wahlbitte (Postulation) nicht.

Der Konvent von Rein wird innerhalb von 60 Tagen zusammentreten, um einen anderen Abt zu wählen. In der Zwischenzeit übernimmt Prior P. Thomas Friedmann die Leitung des ältesten ohne Unterbrechung bestehenden Zisterzienserklosters der Welt.

Pater Dr. Maximilian (Richard) Geier (* 1961) war fast zwanzig Jahre Priester der Diözese Passau, bevor er 2004 in das Zisterzienserkloster Stams in Tirol eintrat. Nach dem Studium in Passau, Innsbruck und München wurde er 1998 in Pastoraltheologie promoviert. Er hat eine journalistische Ausbildung, ist Rundfunkprediger, Buchautor und Professor für Pastoral- und Moraltheologie an der Kirchlich Pädagogischen Hochschule »Edith Stein« in Stams. Außerdem unterhält er eine intensive Vortragstätigkeit in der Erwachsenenbildung. Im Februar 2008 war Geier von Stams nach Rein übergetreten, wo er am 24. Februar 2008 die einfache und am 23. August d.J. die feierliche Profess ablegte. Seit dem 1. September 2008 ist er Novizenmeister.


Quelle: http://www.orden-online.de/news/2008/10 ... n-rein-ab/

Raimund J.
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Re: Abtswahl im Stift Rein

Beitrag von Raimund J. »

frater Amandus hat geschrieben: Da die Konstitutionen der Österreichischen Zisterzienserkongregation für einen Abt mindestens fünf Jahre feierliche Profess vorschreiben
Ordensregeln sollten auch eingehalten werden!
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HeGe
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Re: Abtswahl im Stift Rein

Beitrag von HeGe »

frater Amandus hat geschrieben:Pater Dr. Maximilian (Richard) Geier (* 1961) war fast zwanzig Jahre Priester der Diözese Passau, bevor er 2004 in das Zisterzienserkloster Stams in Tirol eintrat. Nach dem Studium in Passau, Innsbruck und München wurde er 1998 in Pastoraltheologie promoviert. Er hat eine journalistische Ausbildung, ist Rundfunkprediger, Buchautor und Professor für Pastoral- und Moraltheologie an der Kirchlich Pädagogischen Hochschule »Edith Stein« in Stams. Außerdem unterhält er eine intensive Vortragstätigkeit in der Erwachsenenbildung. Im Februar 2008 war Geier von Stams nach Rein übergetreten, wo er am 24. Februar 2008 die einfache und am 23. August d.J. die feierliche Profess ablegte. Seit dem 1. September 2008 ist er Novizenmeister.
Merkwürdige Ordenskarriere. Erst braucht er vier Jahre, um vom Eintritt durch das Noviziat zur einfachen Profess zu kommen und dann legt er nur ein halbes Jahr nach der einfachen Profess schon die ewige Profess ab. Und dann soll er kaum zwei Monate später schon Abt werden. :hmm: Auf den ersten Blick sieht das bremsende Eingreifen der Ordensleitung da durchaus gerechtfertigt aus.
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iustus
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Beitrag von iustus »

Er hat ja zwischendurch die Gemeinschaft gewechselt (Febr. 2008). Wir wissen ja nicht, wie weit er in der ersten Gemeinschaft (Stams) schon war. Da hatte er bestimmt schon länger mindestens einfache Profess. In der zweiten Gemeinschaft muss er jedoch erst einmal wieder unten anfangen. DAS ist durchaus üblich.

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Ah ja, das mag ein Grund sein. Die einfache Profess war demnach vielleicht schon seine zweite einfache Profess.
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Raphaela
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Re: Abtswahl im Stift Rein

Beitrag von Raphaela »

HeGe hat geschrieben:
frater Amandus hat geschrieben:Pater Dr. Maximilian (Richard) Geier (* 1961) war fast zwanzig Jahre Priester der Diözese Passau, bevor er 2004 in das Zisterzienserkloster Stams in Tirol eintrat. Nach dem Studium in Passau, Innsbruck und München wurde er 1998 in Pastoraltheologie promoviert. Er hat eine journalistische Ausbildung, ist Rundfunkprediger, Buchautor und Professor für Pastoral- und Moraltheologie an der Kirchlich Pädagogischen Hochschule »Edith Stein« in Stams. Außerdem unterhält er eine intensive Vortragstätigkeit in der Erwachsenenbildung. Im Februar 2008 war Geier von Stams nach Rein übergetreten, wo er am 24. Februar 2008 die einfache und am 23. August d.J. die feierliche Profess ablegte. Seit dem 1. September 2008 ist er Novizenmeister.
Merkwürdige Ordenskarriere. Erst braucht er vier Jahre, um vom Eintritt durch das Noviziat zur einfachen Profess zu kommen und dann legt er nur ein halbes Jahr nach der einfachen Profess schon die ewige Profess ab. Und dann soll er kaum zwei Monate später schon Abt werden. :hmm: Auf den ersten Blick sieht das bremsende Eingreifen der Ordensleitung da durchaus gerechtfertigt aus.
Der Vatikan bremste und nicht der Orden.

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Hast Recht. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. :ikb_bag: Ich hatte irgendwie Ordensleitung gelesen und nicht Ordenskongregation.
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Chrysostomus
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Beitrag von Chrysostomus »

Ich frage einfach mal, weil ich davon keinen Plan habe: Ist denn die Zustimmung des Vatikans zu jedem einzelnen gewählten oder ernannten Abt (bzw. wo kein Abt ist, Prior oder anderweitiger Superior) notwendig? Oder inwiefern stehen die Orden da losgelöst, sozusagen neben der Hierarchie des Vatikan?

Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

Chrysostomus hat geschrieben:Ich frage einfach mal, weil ich davon keinen Plan habe: Ist denn die Zustimmung des Vatikans zu jedem einzelnen gewählten oder ernannten Abt (bzw. wo kein Abt ist, Prior oder anderweitiger Superior) notwendig? Oder inwiefern stehen die Orden da losgelöst, sozusagen neben der Hierarchie des Vatikan?
Nicht nur bei den Zisterzinern, sondern in jedem Orden sollte man mindestes fünf Jahre ewige Profess haben, bevor man so ein Amt übernehmen darf. Müsste eigentlich auch irgendwo im Kirchenrecht stehen, ich werde demnächst suchen. - Da diese fünf Jahre hier eben nicht gegeben waren, musste der Vatikan um Erlaubnis gefragt werden.
Allerdings kann es durchaus sein, dass es bei Äbten (nicht Äbtisinnen) nochmals anders ist. Soviel mir bekannt ist, gibt es ja viele Äbte, die auch die Firmung spenden dürfen. - Ob es von daher anders ist und fast mit der Bischofsweihe gleichzusetzten ist weiß ich jetzt nicht. Könnte jedenfalls sein, dass daher strengere Regeln gelten. :hmm:

Frater Amandus ist doch Benediktiner, er müsste sich da doch noch etwas besser auskennen.

Chrysostomus
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Beitrag von Chrysostomus »

Nein nein nein, ich meinte nicht die Zeit zwischen Profess und Amt, sondern grundsätzlich, ob eine Wahl (oder oder) zum Abt (oder oder) bzw. besser gesagt der Gewählte in seinem Amt vom Vatikan bestätigt werden MUSS. Oder ob es hier einfach der Sonderfall war, dass der Vatikan eingegriffen hat, insofern, dass wenn ihm kein Missstand zu Ohren gekommen wäre, er sich um die Sache gar nicht gekümmert, also auch keine Zustimmung gegeben hätte.

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frater Amandus
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Beitrag von frater Amandus »

Laut unseren Satzungen, die sich am CIC orientieren, kann gewählt werden, wer

mindest fünf Jahre feierliche Profess im betreffenden Kloster (nota bene!) und die Priesterweihe hat.

Freilich sind gewisse Dispensen möglich, wenn ein Haus bspw. keinen geeigneten Kandidaten hat - allerdings sollte man dies doch eher vor der Wahl klären.

Vielleicht derFlüchtigkeitesfehler des Wahlleiters, der den betreffenden Namen eigentlich von der Kandidatenliste hätte streichen müssen....?!

iustus
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Beitrag von iustus »

Can. 623 — Damit die Mitglieder zum Amt eines Oberen gültig ernannt oder gewählt werden, ist eine angemessene Zeit nach der ewigen oder endgültigen Profeß erforderlich, die vom Eigenrecht bzw., wenn es sich um höhere Obere handelt, von den Konstitutionen zu bestimmen ist.
Eine Bestimmung, wonach stets eine Bestätigung oder Ernennung des Gewählten durch den Heiligen Stuhl oder durch den Bischof erforderlich ist, finde ich im CIC nicht. Vielleicht sieht das Eigenrecht mancher Institute derartiges vor?!

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Die Ortsbischöfe dürften gegenüber den klassischen Orden eigentlich keinerlei Einfluss ausüben können, jedenfalls gegenüber den männlichen. Da dürften die meisten exemt sein, d.h. nur dem Papst unterstehen. Sie können ihnen vermutlich nur die Sachen verweigern, die sie selbst bestimmen können, wie die Erlaubnis zur Abnahme der Beichte außerhalb des Klosters oder die Übernahme sonstiger pfarrseelsorglicher Aufgaben.

Ob es allerdings einer besonderen Bestimmung im CIC bedarf, um die Möglichkeit des Papstes und seiner Kurie festzustellen, einen Abt abzusetzen? Ich denke, es versteht sich von selbst, dass ein Abt, der vom Papst als ungeeignet abgelehnt wird, seinen Posten nicht behalten kann, egal ob der CIC oder die Ordensstatuten dies ausdrücklich schriftlich vorsehen.

Na ja, ist ja aber nur eine theoretische Frage, für den konkreten Fall wohl irrelevant.

Angesichts der anders als bei den Benediktinern vorhandenen hierarchischen Struktur der Zisterzienser wundert es mich aber etwas (daher auch meine Verwechslung von oben), dass die Ordenskongregation eingreifen musste und nicht die Ordensleitung selber tätig geworden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ordenskongregation nicht vorher mit dem Generalabt Kontakt aufgenommen hat. Offensichtlich muss der sich ja dann geweigert haben, etwas zu unternehmen. :hmm:
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iustus
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Beitrag von iustus »

HeGe hat geschrieben: Angesichts der anders als bei den Benediktinern vorhandenen hierarchischen Struktur der Zisterzienser wundert es mich aber etwas (daher auch meine Verwechslung von oben), dass die Ordenskongregation eingreifen musste und nicht die Ordensleitung selber tätig geworden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ordenskongregation nicht vorher mit dem Generalabt Kontakt aufgenommen hat. Offensichtlich muss der sich ja dann geweigert haben, etwas zu unternehmen. :hmm:
Vielleicht ist es auch viel einfacher: Der Orden handelte mit der Wahl der von mir zitierten Vorschrift zuwider. Dafür braucht er eine Dispens. Und die erteilt bei Orden päpstlichen Rechts der Heilige Stuhl, d.h. konkret: Die Religiosenkongregation. Die Ordensleitung hätte da meines Erachtens gar nicht weiterhelfen können. Ich halte es deshalb für gut möglich, dass sich der Orden mit der Bitte um Dispens selbst an die Religiosenkongregation gewandt hat. Diese Bitte wurde eben abgelehnt.

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Chiara
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Re: Abtswahl im Stift Rein

Beitrag von Chiara »

iustus hat den Nagel auf den Kopf getroffen, und es steht auch so im Artikel, nur ein bißchen schief ausgedrückt.
Laut c.180 §1 CIC/1983 kann dann, wenn der Wahl der für geeignet gehaltenen Person ein kanonisches Hindernis entgegensteht, von dem aber dispensiert werden kann (also kein ius divinum) und üblicherweise auch dispensiert wird (Frage an die anwesenden Zisterzienser: Ist das so?), bei der zuständigen Autorität eine WAHLBITTE gestellt werden.
D.h. die Wähler schlagen den, der wegen des Hindernisses (hier die fünf Jahre Ewige Profess in diesem Ordenshaus) ohne weiteres nicht wählbar ist, der Autorität als "ihren" Mann vor und bitten zugleich darum, das Hindernis aus dem Weg zu räumen. Das kann so oder anders beantwortet werden. Wird der Wahlbitte stattgegeben, braucht es keine weitere Bestätigung des Gewählten (die ist in der ERfüllung der Wahlbitte schon enthalten), sondern nur noch der Annahme der Wahl durch den Erbetenen.
frater Amandus hat geschrieben:Da die Konstitutionen der Österreichischen Zisterzienserkongregation für einen Abt mindestens fünf Jahre feierliche Profess vorschreiben, Pater Maximilian diese aber erst im August 2008 abgelegt hatte, erfüllte die Vatikanische Kongregation für die Institute des geweihten Lebens die Wahlbitte (Postulation) nicht.
...Der Konvent von Rein wird innerhalb von 60 Tagen zusammentreten, um einen anderen Abt zu wählen.
Es scheint Folgendes passiert zu sein: Dem Konvent war schon klar, dass die Wahl kein gültiges Ergebnis erbracht hat. Also hat man P. Geier als "unseren Mann" von der Autorität = der Religiosenkongregation erbeten - man hat eine Wahlbitte gestellt, also um Dispens von dem Hindernis der "Verweildauer" :mrgreen: gebeten.
Der Bitte musste nicht entsprochen werden, und die Kongregation hat es - aus welchen Gründen auch immer - auch nicht getan. Darum stimmt auch die Schlagzeile mit der "Ablehnung" nicht. Sie haben streng genommen nicht den Wunschkandidaten abgelehnt, sondern die Dispens verweigert. Der Grund braucht gar nicht bei dem Pater zu liegen; es kann sein, dass eine solche Dispens eben nicht so üblich ist oder es keinen zwingenden Grund (außer dem Vertrauen des Konvents) dafür gibt.
Lt. c.183 erlangt der Konvent damit das Wahlrecht wieder. Genau das wird auch berichtet.
"Scio cui credidi"

Gerd
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Re: Abtswahl im Stift Rein

Beitrag von Gerd »

Chiara hat geschrieben:Darum stimmt auch die Schlagzeile mit der "Ablehnung" nicht.
Natürlich nicht. Aber ich muss doch eine griffige Überschrift wählen, weil es sonst keiner liest. ;-)

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