Raphaela hat geschrieben:Auf dem Totenbett würde das in Deutschland wahrscheinlich nicht passieren.
Zumal so ein Vorgang auch kirchenrechtlich nicht ganz unproblematisch ist, auch wenn sich alle Verstöße gegen konkrete canones, die sich daraus ergeben, auf dem Weg von Dispensen aus dem Weg räumen lassen.
Höchst problematisch erscheint mir jedoch, falls der Ordinand tatsächlich "unresponsive" gewesen sein sollte, wie es im Blogeintrag heißt, also "ohne erkennbare Reaktion", bzw. "unansprechbar", wie man im Deutschen sagt. Wie man das kirchenrechtlich rechtfertigen will, jemanden zu weihen, der nicht der Weihehandlung aktiv zustimmen kann, ist mir schleierhaft. Natürlich kann man evtl. eine frühere Zustimmung voraussetzen (wenn er zB Seminarist war), aber im Moment der Weihe muß er es aktiv willentlich tun. Eine Eheschließung kommt ja auch nur zustande, wenn man in dem konkreten Moment "Ja" sagt, und nicht irgendwann vorher.