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Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 08:33
von Zerobabel
Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.

Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 10:53
von Linus
Sparen, mein Lieber, kann man auch mit Taschengeld.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 11:48
von Raphaela
Zerobabel hat geschrieben:Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.

Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Auf der einen Seite entsteht für mich die Frage, ob es sich wirklich um echte Mönche handelt (z. B. Benediktiner), oder um andere Ordensmänner (Franziskaner, Pallottiner....)
Je nach Gemeinschaft ist dies ganz unterschiedlich, es gibt Gemeinschaften, die Privatbeitz haben dürfen.
Und es gibt auch Gemeinschaften die Verfügungsgeld- nicht Taschengeld! - bekommen, so zwischen 10 - 20 Euro im Monat. Auch hier verfahren die Gemeinschaften unterschiedlich: Es gibt welche, die das, was sie nicht ausgegeben haben am Monatsende wieder zurückgeben sollen und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass dies behalten werden darf. Und da kann dann einiges davon gespendet werden.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 14:55
von Zerobabel
ich kann ja soviel nachlegen - es handelt sich um Benediktiner.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Donnerstag 31. Mai 2012, 14:59
von cantus planus
Mich würde eher interessieren, über Beträge in welcher Höhe wir hier überhaupt reden? Wenn's einmalig 100 oder 500 Euro sind, ist das ja wohl kaum der Diskussion wert. Das kann man vom Taschengeld absparen, das m. W. in vielen Klöstern zwischen 50 bis 200 Euro monatlich beträgt. :achselzuck:

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 08:57
von Vir Probatus
Inwieweit der Schluss "Kein persönlicher Besitz von Geld = Erfüllung des Armutsgelübdes" zwingend ist, müsste vielleicht mal geklärt werden .

Ein Mönch, der nicht in ständiger Klausur lebt, benötigt doch selbstverständlich auch Bargeld.
Und ein ihm zur freien Verfügung stehendes Taschengeld in bestimmten Grenzen verletzt in meinen Augen auch das Gelübde der Armut nicht.
Und wenn er davon auch noch spendet, dann sowieso nicht. Im Gegenteil, er würde in meinen Augen damit das Gelübde erfüllen.

Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 09:34
von holzi
Vir Probatus hat geschrieben:Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Das muß nicht per se ein Problem sein, schon Johannes Cassianus schreibt von den Manufakturen der ägyptischen Klöster im vierten Jahrhundert. Schon damals wurde in großem Maßstab produziert.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 09:50
von Philos
Das Armutsideal als rein materielle finanzielle Armut zu sehen ist aus meinen Augen zu kurzsichtig... Da ist mehr dahinter.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 14:24
von Senensis
Man sollte auch den Wandel des Armutsideales über die Jahrhunderte sehen. Verkürzt gesagt: Das benediktinische Mönchtum versteht die Armut noch in erster Linie als Armut des Geistes. Ein materielles Armutsverständnis im engen Sinn kommt erst mit den Bettelorden auf.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 14:31
von cantus planus
holzi hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:Ich habe da schon eher ein Problem mit den in einigen Klöstern fast industriemässig aufgezogenen Läden, Werkstätten, Versandhändeln etc.
Das muß nicht per se ein Problem sein, schon Johannes Cassianus schreibt von den Manufakturen der ägyptischen Klöster im vierten Jahrhundert. Schon damals wurde in großem Maßstab produziert.
Nein, natürlich muss ein Kloster auch von etwas leben. Aber wir hatten hier auch mal den Fall Münsterschwarzach diskutiert, nachdem Pater Anselm Grün OSB öffentlich über seine Fehlspekulationen in Millionenhöhe geplaudert hatte. Sowas finde ich schon einigermassen befremdlich.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 20:47
von Torsten
Philos hat geschrieben:Das Armutsideal als rein materielle finanzielle Armut zu sehen ist aus meinen Augen zu kurzsichtig... Da ist mehr dahinter.
Es ist Armut als Freiheit von Privatbesitz und als Armut von einer Schlauheit, wie sie Raubtiere (Füchse) besitzen. Darin schlummert ein anderes Medium der Vermittlung und des Austausches, als es das Geld darstellt.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 20:51
von iustus
Im Kreuzgang gibts doch für alles schon einen passenden Thread :) :

http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... 9&start=

Auch die Vermögensfrage bei Ordensangehörigen wurde schon beleuchtet.

Re: Taschengeld/Privatbesitz für Mönche

Verfasst: Freitag 1. Juni 2012, 21:30
von iustus
Zerobabel hat geschrieben:Dieser Tage stolperte ich im Web über eine offizielle Spenderliste der indischen Regierung, aus welcher hervorging, dass deutsche Mönche, welche persönliche Armut gelobten und auch lt. Statuten/Regeln keinen Privatbesitz haben dürfen, Geldbeträge spendeten, wohlgemerkt dies als Privatperson und nicht als Institution.

Entsteht die Frage, wie geht das zusammen - auf der einen Seite persönliche Armut und dann wird doch ein Scheck ausgestellt . . .
Eine Möglichkeit ist z.B. die:
iustus hat geschrieben: Die Angehörigen von Orden (Gemeinschaften, deren Angehörige feierliche Gelübde ablegen) und von Kongregationen, deren Eigenrecht die völlige Vermögenslosigkeit vorsehen, müssen - um die kirchenrechtlich vorgesehene Vermögenslosigkeit zu erfüllen - auch ihr bei der Gelübdeablegung vorhandenes Vermögen weggeben - und das, was ihnen nach der Gelübdeablegung bürgerlich-rechtlich zufällt (z.B. eine Erbschaft).