Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

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marcus-cgn
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von marcus-cgn »

Fridericus hat geschrieben:
Wenn Du die der Orden meinst, dann ja.

Aber ich dachte bei marcus' Frage eher an andere Dinge, wie das Angleichen von Festen an den neuen Kalender, wenn etwa ein Fest im ao. an einem anderen Tag gefeiert wurde, als heute.
Ich hatte jetzt an das - aus damaliger Sicht - verkürzte Brevier für Ordensleute gedacht,
das Officium Parvum. Es entspricht dem Umfang in etwa dem heutigen Brevier. Ich glaube das wurde nicht im Auftrag eines bestimmten Ordens herausgegeben, sondern im Auftrag der Kirche insgesamt.

Bezüglich der Angleichung des Kalenders hatte ich jetzt eine Äußerung des Hl. Vaters im Ohr, der so etwas im Zusammenhang mit dem alten Meßbuch angedeutet hatte. Übernahme neuer Heiligenfeste in den alten Kalender, (wahlweise) Integration des neuen Lektionars für eine Messe nach dem alten Ritus. Das war jetzt aber wohl keine offizielle Verlautbarung, wahrscheinlich nur "lautes Denken".

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marcus-cgn
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von marcus-cgn »

Protasius hat geschrieben: Das ist allerdings auch richtig, zumal Leo XIII. auch noch Votivoffizien erlaubt hat, die man anstelle des Tagesoffiziums beten konnte wie bei den Votivmessen.

Man könnte im Prinzip sagen, daß bereits die überbordende Zahl von neuen Heiligenfesten (und auch noch fast alle Duplexrang), die im Laufe der Jahrhunderte dazukamen, ein Problem darstellte. Aber da Pius X. zum einen keine Heiligenfeste abschaffen oder im Rang reduzieren wollte, zum anderen viele Bischöfe um eine Erleichterung der Bürde des Brevieres baten, haben wir das neue Psalterium bekommen. Man vergleiche das mal mit dem Dominikanerbrevier, denn die hatten ein beinahe gleiches Psalterium, aber viel weniger Heilige (sogar die Apostelfeste waren nur im Semiduplexrang).
1.) Hat man die Votivoffizien nicht auch deshalb erlaubt, weil sie etwas kürzer waren als das Offizium vom Tag?

2.) Ich persönliche finde die Psalmenreihen von Pius X. durchaus gelungen. Immerhin wurde alle Psalmen über die Woche so verteilt, dass es keine Verdoppelung gab, insbesondere die Gestaltung der Komplet finde ich sehr ansprechend. Zwar wirkt die Anordnung im Übrigen etwas schematisch, allerdings kommt man an einzelnen Stellen zu einer sehr gelungenen Plazierung von Psalmen (wobei ich jetzt nicht weiß, ob das Zufall oder gewollt war). Als Beispiele nenne ich die Matutin-Reihen von Donnerstag (vor allem Ps. 67/68, 68/69) und Freitag (Ps. 77/78, 78/79) oder die Non vom Freitag (Ps. 88/89).

3.) Mit einer Reduzierung oder Degradierung von Heiligenfesten hat man sich ja selbst noch für die Ausgabe des Meßbuches von 1960 schwer getan. Indem man den alten Semi-Duplex-Rang abgeschafft hat und die Feste dann zeitweise im Simplex-Rang geführt hat war 1960 zu entscheiden, ob diese zu Festen 3. Klasse werden oder in den Rang 4. Klasse überführt werden. (Das Problem hatte ich ja oben in einem anderen Thread angesprochen.) Streng genommen wäre es ja schlüssiger gewesen, die früheren Semi-Duplex-Feste mit den Simplex-Festen in der 4. Klasse unter der Bezeichnung "Gedächtnis" zusammenzufassen. Das hat man aber nur bei einer Minderheit der Feste gemacht (zB hl. Georg, hl. Alexius). Die meisten Feste (vor allem die heiliggesprochenen weltlichen Herrscher, zB hl. Ludwig, hl. Wenzel, aber auch einige Päpste, zB hl. Linus, hl. Martin I.) wurden im Rang den früheren Duplex-Festen gleichgestellt und damit faktisch aufgewertet.

Fridericus
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Fridericus »

marcus-cgn hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
Wenn Du die der Orden meinst, dann ja.

Aber ich dachte bei marcus' Frage eher an andere Dinge, wie das Angleichen von Festen an den neuen Kalender, wenn etwa ein Fest im ao. an einem anderen Tag gefeiert wurde, als heute.
Ich hatte jetzt an das - aus damaliger Sicht - verkürzte Brevier für Ordensleute gedacht,
das Officium Parvum. Es entspricht dem Umfang in etwa dem heutigen Brevier. Ich glaube das wurde nicht im Auftrag eines bestimmten Ordens herausgegeben, sondern im Auftrag der Kirche insgesamt.
Hm. Gute Frage. Glaube aber eher nicht.

Bezüglich der Angleichung des Kalenders hatte ich jetzt eine Äußerung des Hl. Vaters im Ohr, der so etwas im Zusammenhang mit dem alten Meßbuch angedeutet hatte. Übernahme neuer Heiligenfeste in den alten Kalender, (wahlweise) Integration des neuen Lektionars für eine Messe nach dem alten Ritus. Das war jetzt aber wohl keine offizielle Verlautbarung, wahrscheinlich nur "lautes Denken".
Die Bücher (und auch der Kalender) sind so zu verwenden, wie sie 1962 in Geltung waren. Neue Heilige, Präfationen etc. werden wohl kommen (vgl. UE 25 und dazu den Brief des Hl. Vaters anlässlich von SP), bislang ist aber nichts erschienen.
Das neue Lektionar darf nicht in einer Messe in der außerordentlichen Form gebraucht werden. Möglich, dass sich auch hier etwas in der Zukunft ändert. Aber vorgesehen ist es mW bis jetzt nicht.

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Senensis
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Senensis »

Entschuldigung, aber meines Wissens dürfen auch Brevierausgaben von vor 1962 verwendet werden.
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Seraphina
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Seraphina »

Senensis hat geschrieben:Entschuldigung, aber meines Wissens dürfen auch Brevierausgaben von vor 1962 verwendet werden.
Dürfen Laien nicht eh beten, was sie wollen? :hmm:
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Fridericus
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Fridericus »

Senensis hat geschrieben:Entschuldigung, aber meines Wissens dürfen auch Brevierausgaben von vor 1962 verwendet werden.
Laien dürfen das natürlich. Kleriker erfüllen damit aber nicht ihre Pflicht. Die Bücher sind so zu gebrauchen, wie sie 1962 in Geltung waren (UE 24), das gilt auch für das Brevier (UE 32 "Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio Summorum Pontificum die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.")

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Senensis
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Senensis »

Schon. Meine Auskunft habe ich allerdings von verschiedenen Weltpriestern und Petrusbrüdern. Die Frage ist also vielmehr, ob die Breviere vor '62 nicht sowieso 1962 in Geltung waren. Dann fallen sie nämlich auch unter SP.
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Protasius
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Protasius »

Senensis hat geschrieben:Schon. Meine Auskunft habe ich allerdings von verschiedenen Weltpriestern und Petrusbrüdern. Die Frage ist also vielmehr, ob die Breviere vor '62 nicht sowieso 1962 in Geltung waren. Dann fallen sie nämlich auch unter SP.
Johannes XXIII. wollte, daß an den gedruckten Brevieren nichts geändert wird, als er 1960 diese seltsamen Rubriken erlassen hat (nur noch eine Nokturn an Sonntagen; da bleibt meist die Predigt in den Lektionen unvollendet und häufig genug [wenn etwa eine Frage aufgeworfen wird, deren Antwort in einer entfallenen Lektion ist] sinnlos). Die Frage ist nur, wieso.
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new
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von new »

@Semensis

Die Anweisungen im Motu-Proprio/den ABs sind klar. Der Klerus erfüllt seine Pflicht nur mit dem 62er Brevier und nicht mit älteren, egal was der eine oder andere Kleriker gerne hätte. Allerdings ist es natürlich nicht verboten z.B. ältere Lesungen der Matutin noch zusätzlich zu beten.

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Senensis
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Senensis »

Vielleicht würdest du mal im Detail begründen, wie die Sachlage 1962 war und was in SP steht. Bislang habe ich nicht den Eindruck, daß Du präzise informiert bist. Im übrigen heiße ich Senensis - schaust Du bei den Rubriken auch so genau hin?
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Fridericus »

SP und UE sind eigentlich schon recht deutlich. Von älteren Brevierausgaben, mögen sie 1962 auch in Geltung gewesen sein (ich kenne mich da zu wenig aus, wenn jemand besser Informationen hat, bitte ich darum), steht eigentlich nichts.

SP Art. 9 § 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.
UE 32. Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio Summorum Pontificum die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Senensis »

Eben. Und FALLS 1962 eben auch ältere Ausgaben in Geltung waren, fallen die auch darunter. Ich meine ja nur, weil ich selbst so eine ältere Ausgabe habe und immer wieder von Petrusbrüdern gehört habe, daß diese gebetet werden darf (womit sie im Kontext sicherlich die offizielle Zulassung meinten).
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Fridericus »

Naja, möglich. Zwsichen SP und UE scheint es hier wohl einen kleinen Unterschied zu geben, denn in SP Art. 9 § 3 steht ganz klat. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Senensis »

:roll:
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von marcus-cgn »

Fridericus hat geschrieben:SP und UE sind eigentlich schon recht deutlich. Von älteren Brevierausgaben, mögen sie 1962 auch in Geltung gewesen sein (ich kenne mich da zu wenig aus, wenn jemand besser Informationen hat, bitte ich darum), steht eigentlich nichts.

SP Art. 9 § 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.
UE 32. Den Klerikern wird gemäß Art. 9 § 3 des Motu proprio Summorum Pontificum die Möglichkeit gegeben, das Breviarium Romanum zu verwenden, das 1962 in Geltung war. Es muss vollständig und in lateinischer Sprache gebetet werden.
Damit dürfte aber zumindest meine Frage beantwortet sein, dass nur das Römische Brevier von der Erlaubnis erfasst wird und keine verkürzten Breviere - Officium Parvum oder Officium Marianum - die auch 1962 in Geltung waren.

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von marcus-cgn »

marcus-cgn hat geschrieben:In welchem Umfang besteht für einen Priester heute eigentlich eine Pflicht zum Stundengebet.

Ich habe einmal die Einführung zum Stundengebet gelesen und sie ist ja in Teilen sehr freundlich und dadurch nicht ganz eindeutig formuliert.

Man scheint hier drei Stufen zu trennen:

1.) Laudes und Vesper gehören zum unantastbaren Kern und dürfen nur aus gewichtigen Grund entfallen. Da allerdings ein Antizipieren der Horen nicht erwünscht bzw. erlaubt ist wäre es keine Sünde, wenn ein Priester tatsächlich einmal Laudes und Vesper nicht betet, wenn er für die entsprechende Tageszeit entschuldigt ist.

2.) Die Lesehore/Matutin soll er "ebenfalls treu beten". Darin sehe ich eine ähnlich strenge Verpflichtung wie bei Laudes und Vesper (die praktisch vielleicht noch konsequenter ist, da die Fixierung auf eine bestimmte Tageszeit entfällt). Andererseits wird in den Rubriken die Lesehore nicht zusammen mit Laudes und Vesper genannt, der Ausschluss "nur aus gewichtigem Grund" bezieht sich also nicht auf sie. Daraus schließe ich, dass im Einzelfall der Priester diese Gebetsstunde eigenmächtig auslassen darf, sofern sie grundsätzlich im Tageslauf integriert ist.

3.) Mittlere Hore und Komplet werden dem Priester "ans Herz gelegt". Darunter verstehe ich, dass der Vollzug dieser beiden Horen freiwillig ist.
Es scheint, dass ich meine Frage selber beantworten muss...

Habe jetzt herausgefunden, dass das kanonische Recht 1983 geändert wurde und die ursprüngliche - nachkonzilare - Regel, wonach Priester das Stundengebet verrichten sollen dahin geändert wurde, dass sie zum ganzen Stundengebet verpflichtet sind. Daraus kann man schlussfolgern, dass die oben zitierte "Einführung zum Stundenbuches" (die zwischen Laudes/Vesper einerseits und den übrigen Horen andererseits unterscheidet) keine abgestufte Pflicht zur bloß teilweisen Erfüllung des Stundengebets begründet.

Indirekt lässt sich dies auch aus dem Direktorium (zB Erzbistum Köln) ableiten, wonach an bestimmten Tagen die Pflicht zur Komplet entfällt (zB Heiligabend, Karsamstag nach Teilnahme an der Messe). Daraus ergibt sich, dass an allen anderen Tagen eine Pflicht zur Komplet besteht (und eben nicht nur zur Vesper).

iustus
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Re: Stundengebet

Beitrag von iustus »

Damasus hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Wenn ich mit den Kleinen Stundenbüchern möglichst weitgehend der Tradition entsprechen möchte, muss ich dann immer den ersten Hymnus nehmen (z.B. den ersten, der jetzt für die Fastenzeit angegeben ist oder auch den ersten, der für die Komplet angegeben ist) oder ist das völlig wurscht, weil die Hymnen sowieso alle neu sind. :hmm:
(...)
Aus dem Gedächtnis kann ich für den Jahreskreisband sagen, dass sich der mit dem Großen Band nicht denkt, was den Hymnus betrifft ... da müsstest du für die Vesper die Hymnen der erste Woche auch in der dritten und die der zweiten auch in der vierten Woche beten.Die Laudes hat immer die der ersten Woche.

Letztere sind auch weitesgehend gleich mit den klassischen Hymnen - nur am Dienstag steht der Hymnus der Prim (der Dienstags-Laudes-Hymnus fehlt dir also). Die klassischen Hymnen zur Vesper finden sich in der ersten Woche.

Aktuell ist ja aber die Fastenzeit sicherlich interessanter:
Das große Stundenbuch sieht für die Laudes nur einen Hymnus vor: Du Sonne der Gerechtigkeit; für die Vesper zwei, wobei der zweite "Vernimm, du guter Schöpfergott" dem klassischen Hymnus entspricht.
Ab dem fünften Fastensonntag solltest du dann die Hymnen der Karwoche wählen, was laut Stundenbuch wahlweise möglich ist.
Willst Dus dann ganz klassisch haben lässt du den Hymnus an den letzten Kartagen und in der Osteroktav ganz weg.

In der Osterzeit (ab dem Weißen Sonntag) wären zu den Laudes "Der Morgen rötet sich und glüht" und zur Vesper "Zum Mahl des Lammes schreiten wir" an der Reihe.

Von Himmelfahrt bis Pfingsten die Hymnen vom Himmelfahrtstag, also NICHT "Komm, Heil'ger Geist, der Leben schafft" schon vor [Punkt]

Im Advent sind die Hymnen "Hört, eine helle Stimme ruft" und "Gott, heil'ger Schöpfer aller Stern'" zu Laudes udn Vesper zu beten.

In der Weihnachtszeit schließlich "Vom hellen Tor der Sonnenbahn" zu den Laudes und "Christus, Erlöser aller Welt" zur Vesper.

Die Komplet hat immer und grundsätzlich den gleichen Hymnus, wie bei allen kleinen Horen. Da ist das ganze Jahr hindurch "Bevor des Tages Licht vergeht" angesagt.
Das Kleine Stundenbuch sieht für den Advent nach dem 16. Dezember zwei andere Hymnen vor. Gibt es auch in der "außerordentlichen Form" einen anderen Hymnus (wenn ja, welchen?) oder bleibt es bei "Gott heilger Schöpfer aller Stern"?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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marcus-cgn
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Re: Stundengebet

Beitrag von marcus-cgn »

iustus hat geschrieben:
Damasus hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Wenn ich mit den Kleinen Stundenbüchern möglichst weitgehend der Tradition entsprechen möchte, muss ich dann immer den ersten Hymnus nehmen (z.B. den ersten, der jetzt für die Fastenzeit angegeben ist oder auch den ersten, der für die Komplet angegeben ist) oder ist das völlig wurscht, weil die Hymnen sowieso alle neu sind. :hmm:
(...)
Aus dem Gedächtnis kann ich für den Jahreskreisband sagen, dass sich der mit dem Großen Band nicht denkt, was den Hymnus betrifft ... da müsstest du für die Vesper die Hymnen der erste Woche auch in der dritten und die der zweiten auch in der vierten Woche beten.Die Laudes hat immer die der ersten Woche.

Letztere sind auch weitesgehend gleich mit den klassischen Hymnen - nur am Dienstag steht der Hymnus der Prim (der Dienstags-Laudes-Hymnus fehlt dir also). Die klassischen Hymnen zur Vesper finden sich in der ersten Woche.

Aktuell ist ja aber die Fastenzeit sicherlich interessanter:
Das große Stundenbuch sieht für die Laudes nur einen Hymnus vor: Du Sonne der Gerechtigkeit; für die Vesper zwei, wobei der zweite "Vernimm, du guter Schöpfergott" dem klassischen Hymnus entspricht.
Ab dem fünften Fastensonntag solltest du dann die Hymnen der Karwoche wählen, was laut Stundenbuch wahlweise möglich ist.
Willst Dus dann ganz klassisch haben lässt du den Hymnus an den letzten Kartagen und in der Osteroktav ganz weg.

In der Osterzeit (ab dem Weißen Sonntag) wären zu den Laudes "Der Morgen rötet sich und glüht" und zur Vesper "Zum Mahl des Lammes schreiten wir" an der Reihe.

Von Himmelfahrt bis Pfingsten die Hymnen vom Himmelfahrtstag, also NICHT "Komm, Heil'ger Geist, der Leben schafft" schon vor [Punkt]

Im Advent sind die Hymnen "Hört, eine helle Stimme ruft" und "Gott, heil'ger Schöpfer aller Stern'" zu Laudes udn Vesper zu beten.

In der Weihnachtszeit schließlich "Vom hellen Tor der Sonnenbahn" zu den Laudes und "Christus, Erlöser aller Welt" zur Vesper.

Die Komplet hat immer und grundsätzlich den gleichen Hymnus, wie bei allen kleinen Horen. Da ist das ganze Jahr hindurch "Bevor des Tages Licht vergeht" angesagt.
Das Kleine Stundenbuch sieht für den Advent nach dem 16. Dezember zwei andere Hymnen vor. Gibt es auch in der "außerordentlichen Form" einen anderen Hymnus (wenn ja, welchen?) oder bleibt es bei "Gott heilger Schöpfer aller Stern"?
Soweit ich weiß gab es für die alte Form nur einen Hymnus.

M.E. trifft das was zu schreibst aber nicht für das Kleine Stundenbuch zu, dort wird ab dem 17. Dez. nur eine zusätzliche Strophe angeboten ("Glanz strahlt von der Krippe auf"), im Übrigen ist es so wie in der ganzen Adventszeit.

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Re: Stundengebet

Beitrag von iustus »

marcus-cgn hat geschrieben: M.E. trifft das was zu schreibst aber nicht für das Kleine Stundenbuch zu, dort wird ab dem 17. Dez. nur eine zusätzliche Strophe angeboten ("Glanz strahlt von der Krippe auf"), im Übrigen ist es so wie in der ganzen Adventszeit.
:achselzuck: Bei mir steht da:

"Nach dem 16. Dezember:

Schon leuchtet deine Krippe auf ...

oder

Dir gebührt unser Lob ..."
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Re: Stundengebet

Beitrag von marcus-cgn »

iustus hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben: M.E. trifft das was zu schreibst aber nicht für das Kleine Stundenbuch zu, dort wird ab dem 17. Dez. nur eine zusätzliche Strophe angeboten ("Glanz strahlt von der Krippe auf"), im Übrigen ist es so wie in der ganzen Adventszeit.
:achselzuck: Bei mir steht da:

"Nach dem 16. Dezember:

Schon leuchtet deine Krippe auf ...
Ja klar du hast schon recht, ich hatte jetzt die Gotteslob-Version von diesem Lied im Kopf, in der Sache bleibt es aber gleich:

Nach meiner Kenntnis gab und gibt es im Offizium für die Adventzeit keinen speziellen Hymnus für die Zeit nach dem 16. Dezember. In der Vesper wurde bis zum 23. Dezember immer "Gott heil´ger Schöpfer aller Stern" gebetet. Das Kleine Stundenbuch bietet dann (für die ganze Adventzeit) zwei alternative Lieder an, wobei in einem Fall die zitierte Strophe nur nach dem 16. Dezember gebetet werden soll. Aber von dieser kleinen Ausnahme abgesehen wird (und wurde) bei der Auswahl der Hymnen im Advent zwischen der ersten und der letzten Woche kein Unterschied gemacht.

Ob das eigentliche Stundenbuch hierzu etwas anderes sagt oder ob es in den ersten Ausgaben mal eine abweichende Regelung gab ist mir nicht bekannt. Zwischen 1970 und 1976 war ja im Detail einiges im Fluß. Zum Beispiel war Anfangs im Meßbuch für die Zeit bis zum 16. Dezember die I. Adventspräfation, für die Zeit danach die II. Adventspräfation fest vorgeschrieben, die Regel wurde dann in der Ausgabe von 1976 wieder gestrichen.

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Gamaliel »

marcus-cgn hat geschrieben:Es scheint, dass ich meine Frage selber beantworten muss...
Antwort und Begründung kannst Du auch hier nachlesen:

Das liturgische Recht und die Pflicht zum Stundengebet

Daraus:
Somit kann als Ergebnis der bisherigen Überlegungen festgehalten werden, daß die Kleriker zum täglichen Stundengebet im Umfang von fünf Horen verpflichtet sind. Dabei sind sie gehalten, einen zeitgerechten Ansatz für das Gebet zu wählen.

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Seraphina »

Also ich bete die Komplet nach der ao Form. An Weihnachten war ja klar, die Psalmen vom Sonntag, logisch. Welche bete ich denn jetzt, wieder die vom Wochentag?

Tut mir Leid, wenn meine Frage vielleicht irgendwie lächerlich ist oder so, aber ich hab halt einfach keine Ahnung ;-)
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von HeGe »

In der ordentlichen Form betet man während der Oktavtage immer die Psalmen vom Hochfest. Ich vermute, das war früher dann genauso, oder? :hmm:
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Seraphina »

Keine Ahnung, das Frage ich euch ja :D
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Protasius »

Ich habe gerade mal in den Una voce-Kalender reingeschaut; außer heute scheinen in diesem Jahr für die Komplet nur die Sonntagspsalmen dran zu sein. Für heute stehen dort für die Horen die Psalmen und Antiphonen vom Wochentag; ehrlich gesagt sehe ich aber keinen Unterschied des heutigen Tages zu den anderen Heiligenfesten und Wochentagen(!) der Weihnachtsoktav, der die werktäglichen Psalmen rechtfertigen würde. Mein "officium divinum"-Programm gibt für heute die Sonntagspsalmen an.

Ich bete das tridentinische Brevier wie vor den Reformen Pius' X. (mit dem kleinen Unterschied, daß ich wie im gemäß Divino afflatu reformierten Brevier an Semiduplex- und Duplex-minus-Festen die Werktagspsalmen mit den Festantiphonen bete, sonst kommen die Werktagspsalmen ja nur in Advent und Fastenzeit dran); dort gibt es für Terz, Sext, Non und Komplet nur eine Psalmenreihe.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Seraphina »

Okay, danke :)
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von ChrisCross »

Schau zur Not einfach einmal hier rein. (Das meinte wohl auch Protasius...)
Tu excitas, ut laudare te delectet, quia fecisti nos ad te et inquietum est cor nostrum, donec requiescat in te.
Augustinus Conf. I. 1

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von marcus-cgn »

Gamaliel hat geschrieben:
marcus-cgn hat geschrieben:Es scheint, dass ich meine Frage selber beantworten muss...
Antwort und Begründung kannst Du auch hier nachlesen:

Das liturgische Recht und die Pflicht zum Stundengebet

Daraus:
Somit kann als Ergebnis der bisherigen Überlegungen festgehalten werden, daß die Kleriker zum täglichen Stundengebet im Umfang von fünf Horen verpflichtet sind. Dabei sind sie gehalten, einen zeitgerechten Ansatz für das Gebet zu wählen.
Danke, eine sehr schöne Zusammenfassung die zu sehr einleuchtenden Schlussfolgerungen kommt.

Wenn man bedenkt, dass für Morgen- und Abendgebet eigentlich immer Zeit da sein sollte und die Lesehore ohnehin flexibel gehandhabt werden kann besteht für das vollständige Offizium ja eigentlich nur ein Problem für den zeitgerechten Ansatz der mittleren Hore, die aber im Prinzip auch immer noch mit der Laudes oder der Vesper verbunden werden kann ohne ihren Sinn völlig zu verlieren.

Der Aufsatz zeigt aber auch, dass der Ansatz der mittleren Hore ein "Problem" bleibt, wenn sie grundsätzlich nicht für sich vollzogen wird, sondern stets (als Beispiel) mit der Laudes verbunden wird. Am Ende wird es wahrscheinlich immer umstritten bleiben, ob es besser ist das Pensum so zu verteilen, dass man es nach Möglichkeit vollständig verrichtet wird oder ob man "versucht" den Tag für eine mittlere Hore zu durchbrechen (Mittagsgebet), sich aber bewusst ist, dass dafür nur selten Zeit bleibt und sie häufig weg lässt.

Ich würde aus der Darstellung einen anderen Aspekt betonen. Die Brevierpflicht soll keine Dienstpflicht der Kleriker sein, sondern eine Pflicht zu einem geistlichen Leben. Wichtig vor allem, dass an eine - teilweise - Unterlassung keine Sanktionen geknüpft sind.

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Kantorin
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Kantorin »

marcus-cgn hat geschrieben:... Die Brevierpflicht soll keine Dienstpflicht der Kleriker sein, sondern eine Pflicht zu einem geistlichen Leben. Wichtig vor allem, dass an eine - teilweise - Unterlassung keine Sanktionen geknüpft sind.
Wer will denn die Pflicht bzw. Unterlassung kontrollieren? :detektiv:
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von magda_lena »

Dies half mir, das Wesen der Stundengebetszeiten besser zu begreifen:
Laudes (Seite 7)
Prim (Seite 7)
Terz, Sext, Non (Seite 11)
Vesper (Seite 7)
Komplet (Seite 11)

Ich habe mitgenommen: Die Gebetszeiten antworten auf alltägliche Herausforderungen, die einem auch und nicht zuletzt in einem Laienleben begegnen können. Doch so sehr ich die Bestimmungen der Gebetszeiten auch verstehe, ich selbst kann dieser Struktur kaum folgen, denn der Familien- und Berufsalltag ist von zu vielen Unvorhersehbarkeiten und von einer relativen Ignoranz gegenüber einer solchen Zeiteinteilung geprägt. Doch habe ich ja keine Pflicht zum Stundengebet und darf deshalb meinem Gebetsbedürfnis und -gewissen nachgeben, in der Hoffnung, dass letzteres genügend ausgeprägt ist. ;)

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Reinhard
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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Reinhard »

magda_lena hat geschrieben:... ich selbst kann dieser Struktur kaum folgen, denn der Familien- und Berufsalltag ist von zu vielen Unvorhersehbarkeiten und von einer relativen Ignoranz gegenüber einer solchen Zeiteinteilung geprägt. Doch habe ich ja keine Pflicht zum Stundengebet und darf deshalb meinem Gebetsbedürfnis und -gewissen nachgeben, in der Hoffnung, dass letzteres genügend ausgeprägt ist. ;)
Die strenge Zeiteinteilung nach den Horen (wie im Kloster) ist im profanen Alltag nicht zu machen, das geht mir auch so.

Aber wenn Du von der zentralen Funktion der einzelnen Stundengebete ausgehst, lässt sich da sehr wohl eine ganze Menge übernehmen. Die wichtigsten, großen Horen sind ja Laudes und Vesper, als Beginn und Ende des Arbeitstages.
Die kleinen Horen sind eher nur eine Ergänzung, und die Komplet schließt den Tag, vor dem Schlafengehen. (und danach ist im Kloster nur noch Schweigen ! Das letzte Wort gehört Maria.)

Und praktisch ? - im Moment bete ich nur Laudes und Komplet, und auch die nicht immer. Die Laudes als erstes überhaupt zu beten (auch vor dem Frühstück !) gibt dem Tag das richtige Vorzeichen, und nur damit wird der richtig gut. (ich ersetze allerdings die Kurzlesung durch die komplette Tageslesung, so ein bisschen Lectio Divina) Darauf verzichte ich nur ungern, denn davon zehre ich den ganzen Tag.
Die Vesper macht bei mir keinen Sinn, weil ich keinen klaren Arbeitsschluss am Tag habe. Oft gibt es bis in den Abend zu tun. Das ist zwar blöd, ist aber im Moment so. Dafür ist dann wenigsten die Komplet ein geordneter Abschluss des Tages (meist lange nach Mitternacht), und das ist sehr gut.

Du siehst: ich muss die Horen auch an meinen Tagesablauf anpassen, aber ich würde nicht nur auf mein "Gebetsbedürfnis" hören. Wo ich das nämlich gemacht habe, zog bald der Schlendrian ein, und das Beten verblieb mit der Zeit mehr und mehr. In diese Falle möchte ich möglichst nicht wieder hineintappen ...

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Re: Alles zum Thema Stundengebet (2nd)

Beitrag von Linus »

Ich gestehe ich bete die Laudes bisweilen erst vatikanisch: um 9 Uhr. Ich will nicht vor Heiligenkreuz aufstehen müssen, um Zeitgerecht die Horen zu beten (Vigil 5:15, Laudes 6 uhr 630 Messe)
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