Seite 3 von 3

Re: Privatgelübde

Verfasst: Donnerstag 18. April 2013, 13:10
von holzi
Eremitin hat geschrieben:hat sich alles geklärt---danke euch-
Hallo, es wäre ganz nett, wenn du uns - zumindest in groben Zügen - schildern möchtest, wie es sich jetzt geregelt hat. Danke!

Re: Privatgelübde

Verfasst: Samstag 25. Mai 2013, 19:42
von Eremitin
habe den Bischof gefragt, war eine sehr gute Idee und werde mich auf den Weg begeben...die Freude ist groß! danke euch allen...bitte um euer gebet!

Re: Privatgelübde

Verfasst: Sonntag 26. Mai 2013, 15:59
von Eremitin
das gelübde der ehelosen keuschheit wird auch als Privatgelübde von der Kirche angenommen--es ist quasi das schwestergelübde zu den virgines consecratae,wenn ich das mal so bezeichnen möchte,wie die beiden schwingen eines vogels--es sind berufungen,die man nicht einfach abstreifen kann und gut is..nein,als ich hier mal so locker anfing nachzufragen und zu schreiben, war mir die tiefe meiner berufung und die echtheit in dieser dimension noch nicht bewusst. erst durch gespräche und viel googlerei wurde ich fündig....dann kams einfach über nacht -ich wusste,was ich tun muss ... es ist ein mehr an liebe und eigentlich so wenig verständlich wohl für die meisten wie auch die virgo consecrata..ich schenke mich Jesus Christus und seiner Kirche, eine frohmachende Liebesbeziehung, die in die tiefe wachsen soll....ich betrachte diese berufung als ein gnadengeschenk, das ich wohl schon sehr sehr lange im herzen trug..... maranatha! Komm Herr Jesus...

Re: Privatgelübde

Verfasst: Montag 27. Mai 2013, 00:11
von holzi
:daumen-rauf:

Re: Privatgelübde

Verfasst: Sonntag 2. Juni 2013, 14:48
von Eremitin
hier noch einmal ein wichtiges Zitat von einem Vortrag von kardinal Burke:

wenn eine frau, die keine Jungfrau mehr ist, den ruf vernimmt, ihr leben Christus zu weihen, aber nicht in einen Orden, ein Säkularinstitut oder zum eremitischen Leben berufen ist, kann sie einfach dazu berufen sein, ein privates Gelübde abzulegen als Witwe oder unverheiratete Person, die in der Welt lebt. das Gelübde ist privat, weil es von einer Einzelperson , die in der Welt lebt, abgelegt wird, es wird aber von der Kirche angenommen und von der Kirche anerkannt.


aus : Luisa Öfele/ Irmingard Breuer: Geweihte Jungfräulichkeit, eos-verlag 2011, s.39

Re: Privatgelübde

Verfasst: Sonntag 2. Juni 2013, 15:26
von Raphaela
Eremitin hat geschrieben:hier noch einmal ein wichtiges Zitat von einem Vortrag von kardinal Burke:
wenn eine frau, die keine Jungfrau mehr ist, den ruf vernimmt, ihr leben Christus zu weihen, aber nicht in einen Orden, ein Säkularinstitut oder zum eremitischen Leben berufen ist, kann sie einfach dazu berufen sein, ein privates Gelübde abzulegen als Witwe oder unverheiratete Person, die in der Welt lebt. das Gelübde ist privat, weil es von einer Einzelperson , die in der Welt lebt, abgelegt wird, es wird aber von der Kirche angenommen und von der Kirche anerkannt.
aus : Luisa Öfele/ Irmingard Breuer: Geweihte Jungfräulichkeit, eos-verlag 2011, s.39
Nicht zu vergessen, was er im gleichen Artikel schreibt, in dem Buch S 28:
Die andere Berufung innerhalb des Laienstandes ist das Leben in Treue und Hingabe in Ehelosigkeit, das von der Kirche oft nicht die entsprechende Anerkennung erfährt. Personen,die zu einem ehelosen Leben in Treue und Hingabe berufen werden, bleiben in der Welt; sie sind nicht in eine Form des geweihten Lebens oder zum geweihten Stand berufen und haben keine Berufung zur Ehe. Sie sind im Gegenteil dazu berufen, ihre Gaben in den Dienst der anderen zu stellen und unverheiratet zu bleiben.

Re: Privatgelübde

Verfasst: Sonntag 2. Juni 2013, 18:37
von Eremitin
danke,liebe Raphaela, ganz wichtige Ergänzung-