@ Berolinensis:
Rein rechtlich sind Talar und Soutane natürlich ein und dasselbe Gewand.
Allerdings versteht man zumindest in Deutschland unter einer Soutane im allgemeinen den als Oberbekleidung getragenen Talar der Kleriker.
Cantus bezieht sich mit seinem Hinweis auf die Albe wohl auf die Tatsache, daß, zumindest in der Messe, unter
liturgischen Gewändern von Klerikern die Albe zu tragen ist. Demgegenüber ist der Talar für Kleriker in der Messe (sichtbar) nur als Chorkleidung zulässig.
Was das Tragen des Talars durch Nicht-Kleriker (egal, ob Seminarist oder nicht) angeht, sind wir in Deutschland tatsächlich auf Gewohnheitsrecht angewiesen, da die deutschen Bischöfe mal wieder ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.
AEM hat geschrieben:IV. Die liturgische Kleidung
(...)
298. Das allen Diensten entsprechende liturgische Gewand ist die Albe, (...)
301. Alle anderen, die einen Dienst am Altar versehen und nicht Priester oder Diakone sind, können eine Albe oder ein anderes in den einzelnen Gebieten rechtmäßig zugelassenes Gewand tragen.
(...)
304. Hinsichtlich der liturgischen Kleidung können die Bischofskonferenzen Änderungen vornehmen, die den Erfordernissen und Bräuchen der einzelnen Gebiete Rechnung tragen. Die Anpassungen sind dem Apostolischen Stuhl vorzulegen.
(Regelung in der GRM analog.)
Dieser (liturgische) Talar kann durchaus wie eine "Soutane" aussehen, also z.B. mit durchgehender Knopfleiste. (Wer allerdings schon mal auf so einem Knopf geknieht hat, wird die Vorteile anderer Verschlüüse zu schätzen lernen.

)
Jedenfalls allemal besser, als die Sparversionen ohne Ärmel oder erst recht die Rock-Kragen-Form.
Was das Zingulum (besser: Fascia) angeht, ist (oder war es zumindest) üblich, das solches nur von Priestern mit eigener Jurisdiktion, also Pfarrer oder Rektoren, etc. getragen wurde.