Regularoblaten
Regularoblaten
In einigen Orden gibt es die Möglichkeit als Regular- oder Klaustraloblaten nach einem Probejahr in die jeweilige Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Mich würde interessieren, ob es nach dieser Aufnahme immer wieder zeitliche Absprache/Verträge gibt oder ob es auch in eine feierliche/ewige Profess enden kann.
Danke für die Antworten.
Danke für die Antworten.
- Reinhard
- cum angelis psallat Domino
- Beiträge: 2161
- Registriert: Montag 30. Mai 2011, 11:06
- Wohnort: in der ostdeutschen Diaspora
Re: Regularoblaten
Das wäre doch zuallererst eine Frage an jemanden aus der betreffenden Gemeinschaft !? - wahrscheinlich ist das ohnehin von Orden zu Orden unterschiedlich.
Hast Du da konkret eine Gemeinschaft im Blick, oder interessiert Dich die Frage nur allgemein und wissenshalber ?
Hast Du da konkret eine Gemeinschaft im Blick, oder interessiert Dich die Frage nur allgemein und wissenshalber ?
Re: Regularoblaten
Die Frage ist allgemeiner Natur. Die Frage der Regularoblaten wird z.B. in den Statuten der Kongregation von St. Ottilien erwähnt, allerdings nicht detailiert zu der hinsichtlich von mir gestellten Frage. Was eine in Frage kommende Gemeinschaft angeht, so wird man dieses Anliegen wohl erst konkret formulieren können, wenn die Entscheidung auch bevorsteht und bereit ist den Schritt zu vollziehen.
Re: Regularoblaten
Vor kurzem starb ein Reularoblate von Seittenstetten in Niederösterreich. Der hatte einen Ordensnamen und einen Habit...
"Für den Konservativen ist die französische Revolution nicht der Sturm auf die Bastille, sondern die Zerstörung von Cluny."
Niklaus Pfluger
Niklaus Pfluger
Re: Regularoblaten
warum Menschen diese Lebensform wählen und nicht "regulär" eintreten?Zerobabel hat geschrieben:In einigen Orden gibt es die Möglichkeit als Regular- oder Klaustraloblaten nach einem Probejahr in die jeweilige Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Mich würde interessieren,
Ich hoffe auf Antworten. Danke.
"Jetzt schauen wir in einen Spiegel und sehen nur rätselhafte Umrisse, dann aber schauen wir von Angesicht zu Angesicht. Jetzt erkenne ich unvollkommen, dann aber werde ich durch und durch erkennen, so wie ich auch durch und durch erkannt worden bin." 1 Kor 12
Re: Regularoblaten
Du könntest versuchen, mal hier anzufragen, hier wurde 215 eine Regularoblatin aufgenommen:
http://www.beten-gott-finden.at/neu_mar ... onika.html
http://www.beten-gott-finden.at/neu_mar ... onika.html
Re: Regularoblaten
Die Art der Bindung dürfte weniger strikt sein. Das hat einige praktische Konsequenzen.
et nos credidimus caritati
Re: Regularoblaten
Danke für den Hinweis, Sperling!
Hm. So viele Regularoblaten bzw. in diesem Thema Kundige scheinen nicht unter uns zu sein. Naja, vielleicht kommen ja doch noch mehr Antworten.
Hm. So viele Regularoblaten bzw. in diesem Thema Kundige scheinen nicht unter uns zu sein. Naja, vielleicht kommen ja doch noch mehr Antworten.
"Jetzt schauen wir in einen Spiegel und sehen nur rätselhafte Umrisse, dann aber schauen wir von Angesicht zu Angesicht. Jetzt erkenne ich unvollkommen, dann aber werde ich durch und durch erkennen, so wie ich auch durch und durch erkannt worden bin." 1 Kor 12
Re: Regularoblaten
Regularoblaten gibt es kaum noch.
Zu den Begriffen:
Ein Mönch/ eine Nonne lebt im Kloster, legt irgendwann ewige Profess ab und ist zur vollständigen Einhaltung
der Regel und der jeweiligen Observanz (Statuten usw,) verpflichtet. Bei den Benediktinern trägt er/ sie den vollen Habit
z.B. die Kukulle. Mönche und Nonnen mit ewiger Profess sind im Konvent stimmberechtigt.
Ein Regularoblate oder klausurierter Oblate lebt im oder beim Kloster, ist nicht vollumfänglich auf die Regel verpflichtet, bindet sich
u.U. auch nicht "ewig" und trägt nicht den vollständigen Habit. Wer mag kann das am Leben des Hlg. Br. Rafael Arnaiz Baron nachvollziehen. Er war aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den strengen trappistischen Lebenswandel durchzuhalten und hat deshalb als Sterbender
die Kukulle von seinem Abt ehrenhalber verliehen bekommen.
Regularoblaten oder klausurierte Oblaten sind im Konvent wie die Novizen nicht stimmberechtigt, werden aber vom Kloster versorgt.
Hier die Abtei Solesmes: http://www.solesmes.com/definition/regular-oblate
Oblaten leben nicht im Kloster bzw. nicht in der Klausur. Die Oblation verpflichtet nicht auf die Regel, sondern auf die spirituell entsprechende
Lebensführung "unter der Führung des Evangeliums im Geiste der Regel". Die Oblation wird regelmäßig erneuert. Gegenüber dem Kloster hat der Oblate/ die Oblatin keine definierten Rechte. Durch das Kirchenrecht und die geltenden Bestimmungen des Ordens oder der Kongregation
können Oblaten an ihren Namen z.B. Obl.OSB hinzufügen. Ein Habit wird nicht getragen. Manche Oblaten werden auf dem Friedhof des Klosters bestattet.
Wenn man die Bedingungen erfüllt, kann man als Regularoblate, Klausuroblate oder Oblate natürlich Mönch oder Nonne werden.
Bei den Benediktinern bin ich gut informiert, glaube ich. Bei anderen Gemeinschaften wird es anders heißen und anders sein.
Zu den Begriffen:
Ein Mönch/ eine Nonne lebt im Kloster, legt irgendwann ewige Profess ab und ist zur vollständigen Einhaltung
der Regel und der jeweiligen Observanz (Statuten usw,) verpflichtet. Bei den Benediktinern trägt er/ sie den vollen Habit
z.B. die Kukulle. Mönche und Nonnen mit ewiger Profess sind im Konvent stimmberechtigt.
Ein Regularoblate oder klausurierter Oblate lebt im oder beim Kloster, ist nicht vollumfänglich auf die Regel verpflichtet, bindet sich
u.U. auch nicht "ewig" und trägt nicht den vollständigen Habit. Wer mag kann das am Leben des Hlg. Br. Rafael Arnaiz Baron nachvollziehen. Er war aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, den strengen trappistischen Lebenswandel durchzuhalten und hat deshalb als Sterbender
die Kukulle von seinem Abt ehrenhalber verliehen bekommen.
Regularoblaten oder klausurierte Oblaten sind im Konvent wie die Novizen nicht stimmberechtigt, werden aber vom Kloster versorgt.
Hier die Abtei Solesmes: http://www.solesmes.com/definition/regular-oblate
Oblaten leben nicht im Kloster bzw. nicht in der Klausur. Die Oblation verpflichtet nicht auf die Regel, sondern auf die spirituell entsprechende
Lebensführung "unter der Führung des Evangeliums im Geiste der Regel". Die Oblation wird regelmäßig erneuert. Gegenüber dem Kloster hat der Oblate/ die Oblatin keine definierten Rechte. Durch das Kirchenrecht und die geltenden Bestimmungen des Ordens oder der Kongregation
können Oblaten an ihren Namen z.B. Obl.OSB hinzufügen. Ein Habit wird nicht getragen. Manche Oblaten werden auf dem Friedhof des Klosters bestattet.
Wenn man die Bedingungen erfüllt, kann man als Regularoblate, Klausuroblate oder Oblate natürlich Mönch oder Nonne werden.
Bei den Benediktinern bin ich gut informiert, glaube ich. Bei anderen Gemeinschaften wird es anders heißen und anders sein.
NON MURMURIOSUM
Re: Regularoblaten
Zählen Regularoblaten zu den Religiosen und haben teil an deren Standesprivilegien und -pflichten?
Falls ja, existieren dazu entsprechende amtliche Verlautbarungen?
(Ich vermute nein, insofern Regularoblaten nicht auf alle drei ev. Räte gleichermassen verpflichtet sind, somit u.U. weiterhin vermögens- und eigentumsfähig sind. In diesem Fall wären sie wie Säkularoblaten kirchenrechlich Laien, außer sie sind bereits Kleriker.)
Falls ja, existieren dazu entsprechende amtliche Verlautbarungen?
(Ich vermute nein, insofern Regularoblaten nicht auf alle drei ev. Räte gleichermassen verpflichtet sind, somit u.U. weiterhin vermögens- und eigentumsfähig sind. In diesem Fall wären sie wie Säkularoblaten kirchenrechlich Laien, außer sie sind bereits Kleriker.)
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Regularoblaten
Hmmh...
Die benediktinische Familie "tickt" anders. Die Gelübde sind Gehorsam Oboedientia, Bindung an die konkrete klösterliche Gemeinschaft Stabilitas loci und den entsprechenden Lebenswandel Conversatio morum. Letzterer schließt freilich die evangelischen Räte mit ein.
Die Gelübde gelten auch für die Regular- bzw. Klausuroblaten (vgl. Solesmes) meist analog zu den Novizen oder Mönchen/ Nonnen ohne ewige Profess. Soviel zu den Standespflichten.
In der Benediktusregel findet man allerdings solche Themen nicht.
Abstufungen derlei Art sind erheblich jünger als die Regel.
Bei "Privilegien" weiß ich nix zu sagen.
Amtliche Verlautbarungen kann es nicht geben, weil die Klöster in einem weiten Rahmen frei sind, diese Dinge selbst zu ordnen.
Deine Frage zielt mehr auf die Praxis bei späteren Orden im engeren Sinn also ohne Klausur (Dominikaner, Franziskaner etc.) und Kongregationen, Gesellschaften...
Das ist ein so bunter Teppich, dass man auch hier auf die einzelne Gemeinschaft eingehen müsste.
Die benediktinische Familie "tickt" anders. Die Gelübde sind Gehorsam Oboedientia, Bindung an die konkrete klösterliche Gemeinschaft Stabilitas loci und den entsprechenden Lebenswandel Conversatio morum. Letzterer schließt freilich die evangelischen Räte mit ein.
Die Gelübde gelten auch für die Regular- bzw. Klausuroblaten (vgl. Solesmes) meist analog zu den Novizen oder Mönchen/ Nonnen ohne ewige Profess. Soviel zu den Standespflichten.
In der Benediktusregel findet man allerdings solche Themen nicht.
Abstufungen derlei Art sind erheblich jünger als die Regel.
Bei "Privilegien" weiß ich nix zu sagen.
Amtliche Verlautbarungen kann es nicht geben, weil die Klöster in einem weiten Rahmen frei sind, diese Dinge selbst zu ordnen.
Deine Frage zielt mehr auf die Praxis bei späteren Orden im engeren Sinn also ohne Klausur (Dominikaner, Franziskaner etc.) und Kongregationen, Gesellschaften...
Das ist ein so bunter Teppich, dass man auch hier auf die einzelne Gemeinschaft eingehen müsste.
NON MURMURIOSUM
Re: Regularoblaten
Nein! Dem Gesetzgeber ist es gleichgültig, wie welche Familie tickt; - ich sage nur Neminem latet. Er (hier Pius IX.) hat keinerlei Bedenken gegen die Regel zu agieren und neues Recht zu setzen.Erinbert hat geschrieben:Hmmh...
Die benediktinische Familie "tickt" anders. [...]
Deine Frage zielt mehr auf die Praxis bei späteren Orden im engeren Sinn also ohne Klausur (Dominikaner, Franziskaner etc.) und Kongregationen, Gesellschaften...
Meine Frage ist kanonistischer und historischer Natur und bezieht sich sowohl auf CIC 1917 als auch 1983.
(Auch wenn die Benediktiner stabilitas, conversio morum und obedientia als die drei wesentlichen Profeßmerkmale anführen, so ist ein Professe doch nicht mehr rechtsfähig in Bezug auf Privateigentum, Erbe etc. Ein Mönch unterscheidet sich hier nicht von einem "Friar", von einem Regularoblaten eventuell schon; - das ist hier die Frage.)
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Regularoblaten
Mit dem CIC kommst Du beim Ordensrecht nicht weit. Praktisch jede Gemeinschaft hat ihre eigenen Statuten, die dem allgemeinen Recht stets zuvorgehen. Das war schon immer so. Wenn Du da wirklich verbindliche Aussagen suchst, mußt Du im Partikularrecht genau dieses einzelnen Klosters nachschauen, das Dich interessiert.ad-fontes hat geschrieben:Meine Frage ist kanonistischer und historischer Natur und bezieht sich sowohl auf CIC 1917 als auch 1983.
Re: Regularoblaten
Also zumindest bis zum Konzil war es tatsächlich so, wie ich es geschrieben habe (Tridentinum, Pius-Päpste). Nachzulesen in der Dissertation des neuen Paderborner Weihbischofs Dominicus Meier, Die Rechtswirkungen der klösterlichen Profeß. Als Stichworte nenne ich nur kanonisches Noviziat, Einführung der zeitlichen Profeß, Verbot der professio tacita.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Regularoblaten
Nochmal: Ein Regularoblate ist wie ein Novize/ eine Novizin Teil des Konventes,
also Mitglied der Ordensgemeinschaft (wenn man es so nennen will).
Der Unterschied zum Mönch/ zur Nonne mit ewiger Profess ist wie schon gesagt
der Umfang der Verpflichtung auf die genaue Observanz (z.B. Arbeitsdienste, Fastenregeln, Einhalten von mit dem Gesundheitszustand des Betreffenden nicht zu vereinbarenden Gebetszeiten u.s.f.) und das Stimmrecht im Konvent.
Religiosen sind sie durch die Gelübde oder Profess allemal.
Bei Regular- oder Klausuroblaten sind daher sowohl persönliche Eigentumsrechte als auch das Recht auf die Versorgung durch das Kloster nicht fraglich.
Wie ist das eigentlich bei den Laienbrüdern unter den Karthäusern? Kennt sich da jemand aus?
also Mitglied der Ordensgemeinschaft (wenn man es so nennen will).
Der Unterschied zum Mönch/ zur Nonne mit ewiger Profess ist wie schon gesagt
der Umfang der Verpflichtung auf die genaue Observanz (z.B. Arbeitsdienste, Fastenregeln, Einhalten von mit dem Gesundheitszustand des Betreffenden nicht zu vereinbarenden Gebetszeiten u.s.f.) und das Stimmrecht im Konvent.
Religiosen sind sie durch die Gelübde oder Profess allemal.
Bei Regular- oder Klausuroblaten sind daher sowohl persönliche Eigentumsrechte als auch das Recht auf die Versorgung durch das Kloster nicht fraglich.
Wie ist das eigentlich bei den Laienbrüdern unter den Karthäusern? Kennt sich da jemand aus?
NON MURMURIOSUM
- berneuchen
- Beiträge: 342
- Registriert: Donnerstag 18. Juni 2009, 22:15
- Wohnort: Großherzogtum Baden
Re: Regularoblaten
Im Kartäuserorden gibt es - neben den Priestermönchen- zwei Gruppen von Laienmönchen: Konversen und Donaten. Letztere sind von manchen Dingen ( z.B. Umfang des Fastens, nächtlicher Gottesdienst) dispensiert. M.W. gib es neben der Donation, die jährlich erneuert wird, auch eine dauernde Bindung, die sog. ewige Donation. Im Mittelalter gab es offenbar auch sog. Donatpriester, die wohl in der Seelsorge eingesetzt wurden.Erinbert hat geschrieben:Nochmal: Ein Regularoblate ist wie ein Novize/ eine Novizin Teil des Konventes,
also Mitglied der Ordensgemeinschaft (wenn man es so nennen will).
Der Unterschied zum Mönch/ zur Nonne mit ewiger Profess ist wie schon gesagt
der Umfang der Verpflichtung auf die genaue Observanz (z.B. Arbeitsdienste, Fastenregeln, Einhalten von mit dem Gesundheitszustand des Betreffenden nicht zu vereinbarenden Gebetszeiten u.s.f.) und das Stimmrecht im Konvent.
Religiosen sind sie durch die Gelübde oder Profess allemal.
Bei Regular- oder Klausuroblaten sind daher sowohl persönliche Eigentumsrechte als auch das Recht auf die Versorgung durch das Kloster nicht fraglich.
Wie ist das eigentlich bei den Laienbrüdern unter den Karthäusern? Kennt sich da jemand aus?
Re: Regularoblaten
Maja hat geschrieben:warum Menschen diese Lebensform wählen und nicht "regulär" eintreten?Zerobabel hat geschrieben:In einigen Orden gibt es die Möglichkeit als Regular- oder Klaustraloblaten nach einem Probejahr in die jeweilige Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Mich würde interessieren,
Ich hoffe auf Antworten. Danke.
Ich kenne einen Fall, da stand dem regulären Eintritt ein kirchenrechtlicher Grund entgegen: Diese Person konnte nicht ordentlich eintreten wegen weltlich geschiedener, aber kirchlich gültiger Ehe.Maja hat geschrieben:Danke für den Hinweis, Sperling!
Hm. So viele Regularoblaten bzw. in diesem Thema Kundige scheinen nicht unter uns zu sein. Naja, vielleicht kommen ja doch noch mehr Antworten.
Also blieb nur die Möglichkeit als Klausuroblate aufgenommen zu werden.
Weitere Fälle sind mir bekannt, da handelt es sich um Männer, die als (Säkular-)Oblaten einem Kloster bereits viele Jahre verbunden gewesen waren und nach der Pensionierung resp. erst in fortgeschrittenem Alter in die Klausur aufgenommen wurden als Klausuroblaten.
Allesamt tragen die erwähnten Klausuroblaten Ordensnamen und den ordentlichen Habit.
Ich glaube die Satzungen der Schweizer Kongregation unterscheiden auch explizit zwischen den beiden Möglichkeiten Klausur- und Säkularoblaten.
Mit Klausuroblaten werden meines Wissens zivilrechtliche Verträge abgeschlossen, die die Verbindlichkeit und die gegenseitigen Verpflichtungen erhöhen.
Zuletzt geändert von Christ86 am Sonntag 10. Januar 2016, 03:44, insgesamt 2-mal geändert.
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
User hat sich vom KG verabschiedet
User hat sich vom KG verabschiedet
Re: Regularoblaten
Jetzt sagte man mir immer, die Oblation sei kein Gelübde sondern ein Versprechen ganz eigener Art resp. eine Selbstdarbringung?Erinbert hat geschrieben:Nochmal: Ein Regularoblate ist wie ein Novize/ eine Novizin Teil des Konventes,
also Mitglied der Ordensgemeinschaft (wenn man es so nennen will).
Der Unterschied zum Mönch/ zur Nonne mit ewiger Profess ist wie schon gesagt
der Umfang der Verpflichtung auf die genaue Observanz (z.B. Arbeitsdienste, Fastenregeln, Einhalten von mit dem Gesundheitszustand des Betreffenden nicht zu vereinbarenden Gebetszeiten u.s.f.) und das Stimmrecht im Konvent.
Religiosen sind sie durch die Gelübde oder Profess allemal.
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
User hat sich vom KG verabschiedet
User hat sich vom KG verabschiedet
Re: Regularoblaten
Das stimmt auch soweit, genaueres findet man in den jeweiligen Konstitutionen.Christ86 hat geschrieben:Jetzt sagte man mir immer, die Oblation sei kein Gelübde sondern ein Versprechen ganz eigener Art resp. eine Selbstdarbringung?
Regular-, auch Klaustraloblaten genannt, sind Mitglieder mit eingeschränkten Pflichten und Rechten eines (Benediktiner-)Klosters, die im Konvent leben.
Die Oblatinnen, die sogar ganze Kongregationen, die z. B. zur benediktinischen Föderation gehören, bilden können, entsprangen den WeltoblatInnen.
In manchen Klöstern wurden Regularoblaten nach den Reformen nach dem V2 zu "Vollmitgliedern", wenn sie dies nicht ablehnten.
Durch die letztlich überall veränderte Mitgliedschaftsstruktur hat sich das Institut der Regularoblaten in Mönchskonventen m. E. überlebt, wie schon zubvor die Kinderoblaten. Ihre Anzahl sind sehr gering.
Re: Regularoblaten
Ganz genau!Christ86 hat geschrieben:Jetzt sagte man mir immer, die Oblation sei kein Gelübde sondern ein Versprechen ganz eigener Art resp. eine Selbstdarbringung?Erinbert hat geschrieben:Nochmal: Ein Regularoblate ist wie ein Novize/ eine Novizin Teil des Konventes,
also Mitglied der Ordensgemeinschaft (wenn man es so nennen will).
Der Unterschied zum Mönch/ zur Nonne mit ewiger Profess ist wie schon gesagt
der Umfang der Verpflichtung auf die genaue Observanz (z.B. Arbeitsdienste, Fastenregeln, Einhalten von mit dem Gesundheitszustand des Betreffenden nicht zu vereinbarenden Gebetszeiten u.s.f.) und das Stimmrecht im Konvent.
Religiosen sind sie durch die Gelübde oder Profess allemal.
Und dann gibt es seit Gratian auch noch die Unterscheidung zwischen einfachen und feierlichen Gelübden und seit Pius IX. die zwischen zeitlicher und ewiger Profeß.
Ob ein Regularoblate Religiose (im Sinne des Kirchenrechts ist), bleibt nach wie vor fraglich.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Regularoblaten
Die geistlichen Standespflichten nach dem CIC 1917 sind:Erinbert hat geschrieben: Die Gelübde gelten auch für die Regular- bzw. Klausuroblaten (vgl. Solesmes) meist analog zu den Novizen oder Mönchen/ Nonnen ohne ewige Profess. Soviel zu den Standespflichten.
1. Verbot ungeziemender Dinge
a) Ausüben unehrenhafter Gewerbe
b) Besuch von Schauspielen (Konzerten, Kinos), Tanzveranstaltungen und Aufzügen
c) Beteiligung an Bürgerkriegen oder freiwillige Übernahme des Militärdienstes;
2. Verbot weniger angemessener Beschäftigungen
a) Ausüben der Medizin und Chirurgie
b) Notarielle Tätigkeit außerhalb des kirchlichen Bereiches
c) Übernahme öffentlicher Ämter
d) Bürgschaftsleistung und Vermögensverwaltung
e) Politische Tätigkeit
3. Das Handelsverbot
a) Der eigentliche Handel
b) gewerbliche Unternehmen
c) Bankgeschäfte
Die Privilegien sind:
1. persönliche Unverletztlichkeit
2. eigene Standesgerichtsbarkeit
3. persönliche Immunität
4. Notbedarf (Gewährung von Zahlungsstundung und Pfändungsschutz im Falle der Verschuldung)
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Regularoblaten
Das fände ich auch interessant. Für Säkularoblaten gelte gem. http://www.benediktineroblaten.de wohl Can. 33ad-fontes hat geschrieben:Ganz genau!Christ86 hat geschrieben:Jetzt sagte man mir immer, die Oblation sei kein Gelübde sondern ein Versprechen ganz eigener Art resp. eine Selbstdarbringung?Erinbert hat geschrieben:Nochmal: Ein Regularoblate ist wie ein Novize/ eine Novizin Teil des Konventes,
also Mitglied der Ordensgemeinschaft (wenn man es so nennen will).
Der Unterschied zum Mönch/ zur Nonne mit ewiger Profess ist wie schon gesagt
der Umfang der Verpflichtung auf die genaue Observanz (z.B. Arbeitsdienste, Fastenregeln, Einhalten von mit dem Gesundheitszustand des Betreffenden nicht zu vereinbarenden Gebetszeiten u.s.f.) und das Stimmrecht im Konvent.
Religiosen sind sie durch die Gelübde oder Profess allemal.
Und dann gibt es seit Gratian auch noch die Unterscheidung zwischen einfachen und feierlichen Gelübden und seit Pius IX. die zwischen zeitlicher und ewiger Profeß.
Ob ein Regularoblate Religiose (im Sinne des Kirchenrechts ist), bleibt nach wie vor fraglich.
Was für Regularoblaten passen würde, erschliesst sich mir leider nicht.Can. 33 — Vereine, deren Mitglieder in der Welt am Geiste eines Ordensinstitutes teilhaben, Unter der Oberleitung eben dieses Institutes ein apostolisches Leben führen und sich um christliche Vollkommenheit bemühen, heißen Dritte Orden oder werden mit einem anderen entsprechenden Namen bezeichnet.
Und die Satzungen der verschiedenen Benediktinerkongregationen finde ich nicht online
Wie bewundernswert sind deine Werke, o Herr, alles hast du mit Weisheit gemacht! Ps 104
User hat sich vom KG verabschiedet
User hat sich vom KG verabschiedet
Re: Regularoblaten
Davon dürfte (so gut wie) nichts mehr gelten.ad-fontes hat geschrieben:Die geistlichen Standespflichten nach dem CIC 1917 sind: …
Re: Regularoblaten
Bitte Obacht bei den Begriffen! Da gibt es viel "Gewachsenes"...
Die Oblation wird bei den Benediktinern (Zistersiensern/ Trappisten) von Oblaten abgelegt.
Die Oblaten kann man auch Säkularoblaten nennen.
Dies ist aber eher ungewöhnlich und ich persönlich kenne kein Kloster in dessen Umfeld das üblich ist.
Die Oblation die z.B. ein Benediktineroblate ablegt (und jährlich erneuert) hat mit einem Eintritt in den Konvent nichts zu tun.
Genauso wenig wie ein Laiendominikaner ein Dominikaner oder ein Familiare oder ein Tertiar im vollen Sinn ein Ordensmann oder eine -frau ist.
Anderswo würde man das Phänomen "geistliche Familie" o.ä. nennen.
Regularoblaten, Klausuroblaten, Konversen - oder wie auch immer das bei der jeweiligen Gemeinschaften nun heißt -
leben bis zum Tode im Kloster. Dazu gehört auch der klösterliche Lebenswandel (hier dann CIC...).
Weil der Unterschied zwischen Regularoblaten etc. und "richtigen" Mönchen aus heutiger Perspektive so gering ist,
gibt es kaum noch welche.
Die Oblation wird bei den Benediktinern (Zistersiensern/ Trappisten) von Oblaten abgelegt.
Die Oblaten kann man auch Säkularoblaten nennen.
Dies ist aber eher ungewöhnlich und ich persönlich kenne kein Kloster in dessen Umfeld das üblich ist.
Die Oblation die z.B. ein Benediktineroblate ablegt (und jährlich erneuert) hat mit einem Eintritt in den Konvent nichts zu tun.
Genauso wenig wie ein Laiendominikaner ein Dominikaner oder ein Familiare oder ein Tertiar im vollen Sinn ein Ordensmann oder eine -frau ist.
Anderswo würde man das Phänomen "geistliche Familie" o.ä. nennen.
Regularoblaten, Klausuroblaten, Konversen - oder wie auch immer das bei der jeweiligen Gemeinschaften nun heißt -
leben bis zum Tode im Kloster. Dazu gehört auch der klösterliche Lebenswandel (hier dann CIC...).
Weil der Unterschied zwischen Regularoblaten etc. und "richtigen" Mönchen aus heutiger Perspektive so gering ist,
gibt es kaum noch welche.
NON MURMURIOSUM
Re: Regularoblaten
Eben. Siehe oben.
-
- Beiträge: 5453
- Registriert: Dienstag 11. September 2007, 17:53
- Wohnort: Erzbistum Freiburg;südlichster Südschwarzwald "Dreiland": CH-D-F
Re: Regularoblaten
Wie wäre es, wenn du den aktuellen CIC benutzt? Dann würden nämlich einige der Sachen, die du da aufzählst wegfallen!ad-fontes hat geschrieben:Die geistlichen Standespflichten nach dem CIC 1917 sind:Erinbert hat geschrieben: Die Gelübde gelten auch für die Regular- bzw. Klausuroblaten (vgl. Solesmes) meist analog zu den Novizen oder Mönchen/ Nonnen ohne ewige Profess. Soviel zu den Standespflichten.
1. Verbot ungeziemender Dinge
a) Ausüben unehrenhafter Gewerbe
b) Besuch von Schauspielen (Konzerten, Kinos), Tanzveranstaltungen und Aufzügen
c) Beteiligung an Bürgerkriegen oder freiwillige Übernahme des Militärdienstes;
2. Verbot weniger angemessener Beschäftigungen
a) Ausüben der Medizin und Chirurgie
b) Notarielle Tätigkeit außerhalb des kirchlichen Bereiches
c) Übernahme öffentlicher Ämter
d) Bürgschaftsleistung und Vermögensverwaltung
e) Politische Tätigkeit
3. Das Handelsverbot
a) Der eigentliche Handel
b) gewerbliche Unternehmen
c) Bankgeschäfte
Die Privilegien sind:
1. persönliche Unverletztlichkeit
2. eigene Standesgerichtsbarkeit
3. persönliche Immunität
4. Notbedarf (Gewährung von Zahlungsstundung und Pfändungsschutz im Falle der Verschuldung)
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
Re: Regularoblaten
Welche würde denn bleiben?Raphaela hat geschrieben:Wie wäre es, wenn du den aktuellen CIC benutzt? Dann würden nämlich einige der Sachen, die du da aufzählst wegfallen!
-
- Beiträge: 5453
- Registriert: Dienstag 11. September 2007, 17:53
- Wohnort: Erzbistum Freiburg;südlichster Südschwarzwald "Dreiland": CH-D-F
Re: Regularoblaten
Also, wenn ich mir den heutigen CIC ansehe, dann darf jemand, der einem Orden angehört, keinen politischen Tätigkeiten nachgehen - ich übertrage es jetzt einfach auf Regularoblaten, ob alles stimmt, weiß ich nichtSiard hat geschrieben:Welche würde denn bleiben?Raphaela hat geschrieben:Wie wäre es, wenn du den aktuellen CIC benutzt? Dann würden nämlich einige der Sachen, die du da aufzählst wegfallen!
Schulden: Damit darf man normalerweise gar nicht in eine Gemeinschaft eintreten. Andererseits brauchen Ordensleute ihr Bafög nicht zurückzahlen, da sie ja kein Geld haben
Verbot von ungeziemenden Dingen und unehrenhaften Gewerben bleibt.
Ins Theater und zu Schauspielen darf man gehen;
Tanzveranstaltungen sind nicht ausdrücklich verboten - aber ich sehe das persönlich etwas anders (ich kenne aber auch Priester, die in die Disco gehen)
Zu den anderen Sachen habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!
- offertorium
- Beiträge: 763
- Registriert: Freitag 7. August 2015, 10:48
Re: Regularoblaten
In neueren Ordensgemeinschaften verdienen die Leute oft ihr Geld, was sie in die Gemeinschaftskasse geben. Wenn jemand Schulden hat und die von diesem Einkommen getilgt werden, ist das wohl kein Hinderungsgrund mehr. In Konstellationen, wo hingegen kein eigenes Geld verdient wird, könnte das ein Hindergrundsgrund sein, zu Recht. Andererseits hat mir ein Freund, der verschuldet ist und in eine Ordensgemeinschaft eintreten wollte, erzählt, dass dort wo er nachfragte, das nicht als wirklicher Hindergrund gesehen wurde. Um Geld solle er sich keine Sorgen machen, war häufig die Antwort.Raphaela hat geschrieben: Schulden: Damit darf man normalerweise gar nicht in eine Gemeinschaft eintreten. Andererseits brauchen Ordensleute ihr Bafög nicht zurückzahlen, da sie ja kein Geld haben
Re: Regularoblaten
Stimmt, mit Schulden darf man nicht eintreten. Die Bafögregelungen gelten nur in der Bundesrepublik, der Staat kann sich das Geld selbstverständlich vom Kloster holen, wenn diese vor Eintritt bestanden und das Kloster darum wußte – auch nach Kirchenrecht.Raphaela hat geschrieben:Schulden: Damit darf man normalerweise gar nicht in eine Gemeinschaft eintreten. Andererseits brauchen Ordensleute ihr Bafög nicht zurückzahlen, da sie ja kein Geld haben
Das dürfte z. B. für Prostitution und Zuhälterei gelten, aber was ist mit dem Handel?Raphaela hat geschrieben:Verbot von ungeziemenden Dingen und unehrenhaften Gewerben bleibt.
Re: Regularoblaten
Eine interessante Seite über Regularoblatinnen: https://abtei.seligenthal.de/die-regularoblatinnen
"Jetzt schauen wir in einen Spiegel und sehen nur rätselhafte Umrisse, dann aber schauen wir von Angesicht zu Angesicht. Jetzt erkenne ich unvollkommen, dann aber werde ich durch und durch erkennen, so wie ich auch durch und durch erkannt worden bin." 1 Kor 12
-
- Beiträge: 5453
- Registriert: Dienstag 11. September 2007, 17:53
- Wohnort: Erzbistum Freiburg;südlichster Südschwarzwald "Dreiland": CH-D-F
Re: Regularoblaten
Vielleicht weil es aus verschiedenen Gründen nicht geht? Zum Beispiel wegen einer Krankheit oder aufgrund des Alters?Maja hat geschrieben: ↑Montag 14. Dezember 2015, 10:36warum Menschen diese Lebensform wählen und nicht "regulär" eintreten?Zerobabel hat geschrieben:In einigen Orden gibt es die Möglichkeit als Regular- oder Klaustraloblaten nach einem Probejahr in die jeweilige Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Mich würde interessieren,
Ich hoffe auf Antworten. Danke.
Ich bin gerne katholisch, mit Leib und Seele!