Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Klöster, Klerus, Laienschaft. Besondere Nachfolge.
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Zerobabel
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Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Beitrag von Zerobabel »

In Kap. 29 der RB wird dem Mönch die Möglichkeit des Austrittes und des dreimaligen Wiedereintritts gewährt. Gilt dies nur für die zeitlichen Gelübde oder aber auch für die Ewigen?

Könnte es dann auch im Extremfall so laufen, dass jemand ein paar Jahre Pause vom Ordensleben macht um dann wieder einzutreten, da er den Teufel, welcher hinter dem
Austritt stand irgendwie durch die ihm zuteil gewordene Gnade besiegt hat ?

Germanus
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Re: Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Beitrag von Germanus »

Der hl. Benedikt von Nursia kannte die neuen Regelungen der Mönchsprofess nicht. Für ihn gab es das Noviziat und die Mönchsprofess, die (wie auch noch bis vor wenigen Jahrzehnten durchaus existent) verbindlich und nicht zeitlich war.
Gruß G.
"Her, denke an mui, wenn diu met duinem Ruike kümmes." (Lk 23,42)

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Zerobabel
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Re: Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Beitrag von Zerobabel »

Schon richtig lieber Germanus. So mancher der Altväter würde sich heute wundern, wie sein Vermächtnis mit der Zeit immer pflegeleichter wurde. Trotzdem bringt keiner den Mut auf, die alte Regel in den Punkten zu ändern, welche einfach nicht mehr praktiziert werden und zur reinen Dekoration verkommen sind . . .

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Sperling
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Re: Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Beitrag von Sperling »

Also die Benediktsregel ist ein großartiger Text, wenn man sich auf das konzentriert, was gemeint ist und was überzeitlich ist - nur wenige Vorschriften sind eben nicht mehr zeitgemäß, zumindest nicht dem Buchstaben nach...

Germanus
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Re: Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Beitrag von Germanus »

Die Benediktsregel zu ändern, wäre kein guter Zug. Römischerseits heißt es zu recht, dass alles, was nicht mehr gelebt werden kann oder was man nicht mehr leben möchte, in den Konstitutionen festgelegt wird. Diese gelten als authentische Interpretation der Benediktsregel für die Mönche und Mönchinnen, die nach ihr leben. Der hl. Benedikt selbst ist nicht apodiktisch: Er steht den Mönchen zu, ihre Lebensform innerhalb eines Rahmens selbst zu bestimmen, sogar in Fragn der Liturgie und des Gottesdienstes, aber auch in Kleidung, Essen, Arbeit etc. Daraus haben sich im Grunde die Gebräuche bzw. auch die "Konstitutionen" entwickelt.
Gruß G.
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Zerobabel
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Re: Benediktregel - Austritt und Wiedereintritt

Beitrag von Zerobabel »

Hab Dank Germanus für die recht hilfreiche Erläuterung, was die Konstitutionen angeht. Man muss wohl tiefer gehen und sich in diese Satzungen hineinzulesen. Leider liegen diese nicht einfach öffentlich auf, bemühe mich jedoch darum. Hoffentlich gibt sie auch in deutscher Übersetzung . . .

Gruss Z.

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