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Rechtliche Frage
Verfasst: Mittwoch 25. April 2007, 18:29
von Johannes XXIII.
@ sofaklecks und andere rechtskundige
Wie ist das, wenn ich z. B. für ein Plakat ein Bild aus dem Internet ziehe und das auf das Plakat setzte. Langt die URL als Quellenangabe oder muss ich den Rechteinhaber um Abruckerlaubnis bitten. Das Plakat dient zur Bewerbung einer nicht kommerziellen Veranstaltung, wird aber in größerer Stückzahl verbreitet.
Danke für eure zu erwartenden Antworten.
Re: Rechtliche Frage
Verfasst: Mittwoch 25. April 2007, 18:51
von cantus planus
Johannes XXIII. hat geschrieben:@ sofaklecks und andere rechtskundige
Wie ist das, wenn ich z. B. für ein Plakat ein Bild aus dem Internet ziehe und das auf das Plakat setzte. Langt die URL als Quellenangabe oder muss ich den Rechteinhaber um Abruckerlaubnis bitten. Das Plakat dient zur Bewerbung einer nicht kommerziellen Veranstaltung, wird aber in größerer Stückzahl verbreitet.
Danke für eure zu erwartenden Antworten.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich würde UNBEDINGT den Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. Denn im Internet werden Urheber- und Nutzungsrechte munter verletzt. Wer sagt dir, dass der Betreiber der Homepage das Bild rechtmäßig verwendet?
Vervielfältigung und zitat
Verfasst: Mittwoch 25. April 2007, 19:34
von sofaklecks
Also:
Ein Lichtbild geniesst Urherrechtsschutz nach § 2 I Ziff. 5 UrhG.
Damit steht dem Urheber das ausschliessliche Recht der Vervielfältigung zu nach § 16 UrhG zu. Und das der Verbreitung nach § 17.
Was du angesprochen hast, ist etwas ganz anderes, nämlich die Einschränkung des Urheberrechts in der Form, dass in einem zweckentsprechenden Umfang das Werk in anderen Werken zitiert werden darf, § 51 UrhG.
Du zitierst aber nicht, du vervielfältigt und du verbreitest und dazu brauchst du die Zustimmung des Urhebers oder dessen, dem er sein Verwertungsrecht überlassen hat.
Merke: Bilder aus dem Internet herunterladen und dann für seine Zwecke verwenden ist nicht ohne weiteres zulässig. Ich habe mehrere Mandanten, die deswegen schon Ärger hatten und nicht einsehen wollten, dass man das nicht darf.
sofaklecks
Verfasst: Freitag 27. April 2007, 18:36
von Edi
Gestern in der Früh kam im Radio ein kurzer Beitrag, der erläuterte, dass es nicht einmal erlaubt sei bei einem Verkauf eines Produktes ohne Genehmigung des Rechteinhabers ein Bild dieses Produkts ins Netz zu stellen. Das käme aber z.B. bei Ebay des öfteren vor und da würden sich bestimmte Abmahnanwälte drauf stürzen, indem sie u.a. dem Rechteverletzter hohe Streitwerte aufhalsen. Inzwischen soll aber ein Gesetz in der Vorbereitung sein, die nur noch 50 Euro für erstmalige Abmahngebühren zulässt.
Jedenfalls sei zum Zwecke des Verkaufs von Produkten (sind hier wohl eher auch gebrauchte Waren gemeint) keine fremden Bilder zulässig, man muss dann schon selber Fotos von dem Produkt machen.
Verfasst: Freitag 27. April 2007, 22:09
von Linus
Edi hat geschrieben:bestimmte Abmahnanwälte
meinst du
Herrn Dörr? Der ist persönlich garnet so zwider, hat immer eine gute Priese Schmalzler dabei, und solang man mit ihm säuft ist auch alles ok.
Verfasst: Samstag 28. April 2007, 10:00
von Edi
Linus hat geschrieben:Edi hat geschrieben:bestimmte Abmahnanwälte
meinst du
Herrn Dörr? Der ist persönlich garnet so zwider, hat immer eine gute Priese Schmalzler dabei, und solang man mit ihm säuft ist auch alles ok.
Ich kenne selber keinen dieser Abmahnanwälte und habe nur den Bericht im Radio wiedergegeben, da waren keine Namen genannt. Aber, dass sich bestimmte Anwälte und Abmahnvereine hier besonders hervortun, ist ja bekannt.