sofaklecks hat geschrieben:
Ich halte die Regelung für vernünftig, aber ich räume ein, man kann sie diskutieren.
Ich gebe dabei zu bedenken, daß man grundsätzlich davon ausgehen muß, daß sich eine Behinderung, die sich äußerlich manifestiert, egal ob Erbleiden oder nicht, auch Blutbild oder Blutstruktur irgendwie normabweichend beeinflußt.
Ich vermute, daß das nicht immer so ist, und ich vermute, daß zB leichte Spastik und Amputationen zu den problemlosen Fällen gehören, aber ich bin mir zB nicht sicher, daß ein Querschnittgelähmter, wo der halbe Körper atrophiert ist, keine metabolischen Abweichungen von der Norm hat. Und schließlich können äußerliche Behinderungen auch Anzeichen eines tieferliegenden gesundheitlichen Problems sein - zB ein Amputierter, der sein Bein wegen Knochenkrebs verloren hat, ein halbblinder schwer Zuckerkranker etc. Man müßte in vielen Fällen vermutlich das Blut zumindest genauer testen, als es mit Normalblut gemacht wird und das ist wahrscheinlich zu aufwendig.