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Darf man im Kreuzgang "Blödsinn" sagen?

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 17:06
von Robert Ketelhohn
Ghiaccio hat geschrieben:Von einem Mißstand dürfe deshalb keine Rede sein, wer das
dennoch - wie ich dennoch tut und widerlegt - wird mit
Schimpfworten belegt, wie die Moderatorenkorrektur noch
sichtbar sein läßt.
Offen gesagt habe ich weder vor noch nach jener „Moderatoren-
korrektur“ in seinem Beitrag ein Schimpfwort gelesen.

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 17:20
von ghiaccio
Robert,

dann sag doch z.B. mal zu einem Richter zu seinen Ausführungen "Völliger Blödsinn" ...

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 17:25
von ghiaccio
Stephen D. Schrieb:

Der Unterschied ist natürlich, daß ich dies eher als eine positive Öffnung betrachte, während Du diese Entwicklung mit Sorge betrachtest?



Der wahre Unterschidd liegt:
hier katholische Lehre hinter der ich stehe und du anglikanische.


Es ist eben nicht "meine" Sorge, sondern es ist ggf. Ungehorsam (und Sakrileg)!

Berufung

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 18:43
von sofaklecks
Eine kluge Berufungsrichterin sagte jüngst zu einem von ihr aufgehobenen Urteil nicht: "Völliger Blödsinn", sondern: "Hier ist wieder einmal alles gegen den Strich gebürstet". Gemeint ist dasselbe.

sofaklecks

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 18:47
von ghiaccio
sofaklecks

Tja, ein Richter hat in seiner Kammer ziemlich alle Narrenfreiheiten, doch sicher wird sie das nicht als Geladene zu Äusserungen des Vor- oder Beisitzenden Richters sagen - und davon war die Rede ...

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 20:09
von Robert Ketelhohn
Ghiaccio hat geschrieben:Robert, dann sag doch z.B. mal zu einem Richter zu seinen
Ausführungen "Völliger Blödsinn" ...
Eventuell beurteilst du deine Rolle falsch.

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 20:11
von ghiaccio
Robert,

evt. verstehst du etwas nicht? :shock:
Es geht nicht um Rollen, sondern das die zitierte Aussage sehr wohl eine Beleidigung darstellt.

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 20:24
von Robert Ketelhohn
Unterscheide die verschiedenen Diskursarten. Was mein Sohn nicht
zu mir sagen darf, darf er sehr wohl zum Nachbarsjungen sagen oder
ich dir.

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 20:32
von ghiaccio
Robert,

treffsicher falsch, wenn man etwas nicht darf, dann gilt das stets - auch für dich, nur in der Freiheit glaubt mancher, er hat Privilegien, wo sie gar nicht gegeben sind.

Du irrst, wenn du glaubst: "Quod licet Jovi, non licet bovi".
Zudem geht es um Beleidgungen und solch Privileg kann es nicht geben.

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 22:06
von Christian
ghiaccio hat geschrieben:Robert,

treffsicher falsch, wenn man etwas nicht darf, dann gilt das stets - auch für dich, nur in der Freiheit glaubt mancher, er hat Privilegien, wo sie gar nicht gegeben sind.

Du irrst, wenn du glaubst: "Quod licet Jovi, non licet bovi".
Zudem geht es um Beleidgungen und solch Privileg kann es nicht geben.
Lieber ghiaccio.

ich mag deine Beiträge , jedoch bin ich der Meinung das Du zu dunnhäutig in Sachen Beleidigung bist . Waruim sollen wir uns Katholen trennen,wenn Satan vor der Tür steht

Verfasst: Samstag 9. September 2006, 22:43
von Robert Ketelhohn
Ghiaccio hat geschrieben:Robert, treffsicher falsch, wenn man etwas nicht darf,
dann gilt das stets - auch für dich, nur in der Freiheit
glaubt mancher, er hat Privilegien, wo sie gar nicht
gegeben sind.

Du irrst, wenn du glaubst: "Quod licet Jovi, non licet
bovi". Zudem geht es um Beleidgungen und solch Pri-
vileg kann es nicht geben.
Ein letzter Versuch in Sachen Metadiskurs: Es ging nicht um eine
Beleidigung der Person (z. B. „Blödmann“), sondern um eine Aussage
über die Sache („Blödsinn“).

Wenn einer autoritativ (mit Vollmacht) redet, kann er eine Qualifizie-
rung seiner Aussage als „Blödsinn“ nicht dulden. So im Verhältnis
Vater – Sohn oder Richter – Beklagter (Zeuge, Kläger). In einer Sach-
Diskussion, in welcher die Beteiligten ohne solch ein Verhältnis unter
Gleichen miteinander reden, kann man es dem andern auch sagen,
wenn er Blödsinn quatscht.