Fragen zum Zitationsrecht

Sonstiges und drumherum.
Petra
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Zitation

Beitrag von Petra »

Zum Zitationsrecht:

Wie ist es gregelt, wenn man einen z.B. englischsprachigen Text höchstpersönlich übersetzt? Darf der "Übersetzer" dann auch nur wenige Sätze des eigenen Elaborats zitieren? (Mit Link auf die englische Quelle dazu.)

Stephen Dedalus
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Re: Zitation

Beitrag von Stephen Dedalus »

Petra hat geschrieben:Zum Zitationsrecht:

Wie ist es gregelt, wenn man einen z.B. englischsprachigen Text höchstpersönlich übersetzt? Darf der "Übersetzer" dann auch nur wenige Sätze des eigenen Elaborats zitieren? (Mit Link auf die englische Quelle dazu.)
Grundsätzlich bedarf die Übersetzung der Genehmigung des Rechteinhabers. Du darst nicht einfach übersetzen und dann die Übersetzung wie einen eigenen Text behandeln. Liegen die Rechte für die Übersetzung bei Dir, dann darfst Du selbstverständlich lustig zitieren.

Ebenfalls gilt aber auch, daß Zitationen im "geringen Umfang" erlaubt sind. Du darfst also etwa einige Zeilen aus einem Artikel zitieren, wenn Du dies im Rahmen eines eigenen Beitrags tust. Wo die Grenzen der Zitation "im geringen Umfang" liegen, ist allerdings Ermessenssache. M. W. wird es ab acht bis zehn Zeilen problematisch.

Gruß
SD

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Du hast zwar alle Rechte an Deiner Übersetzung, kannst aber nur insoweit von ihnen Gebrauch machen, als der Autor des Originals einverstanden ist (vorausgesetzt, das Original ist überhaupt urheberrechtlich geschützt).

Soweit der Grundsatz. Bei im Internet veröffentlichten Artikeln der Tagespresse o. ä. würde ich das aber nicht so eng sehen. Mit andern Worten, dem Rapid Falls Daily ist es herzlich wurscht, ob du hier eines Übersetzung seines Artikels über aztekische Termiten-Pueblos bringst.

Vorsicht ist nur da geboten, wo es um extrem kontroverse Themen geht. Da sollte man die Urheberrechte des „Feindes“ stets peinlich beachten, sonst kann’s geschwind ins Auge gehen (in meins).
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Petra
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Zitation

Beitrag von Petra »

*seufz* Danke

Und noch eins (hatte ich vorhin vergessen): Was ist mit Texten, die mal im Internet standen und jetzt nirgendwo mehr zu finden sind. Kann man da wenige Sätze zitieren mit Hinweis auf die ursprüngliche url (und Autor soweit bekannt)? Oder geht da gar nichts mehr?

(Richtige Artikel, nicht etwa gelöschte Beiträge aus Foren oder so.)

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Robert Ketelhohn
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Re: Zitation

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Petra hat geschrieben:*seufz* Danke

Und noch eins (hatte ich vorhin vergessen): Was ist mit Texten, die mal im Internet standen und jetzt nirgendwo mehr zu finden sind. Kann man da wenige Sätze zitieren mit Hinweis auf die ursprüngliche url (und Autor soweit bekannt)? Oder geht da gar nichts mehr?

(Richtige Artikel, nicht etwa gelöschte Beiträge aus Foren oder so.)
Ja, Auszüge auf jeden Fall, und die Adresse kannst du dir klemmen, wenn’s die nicht mehr gibt; höchstens die Internetseite (Domaine) nennen, sofern sie noch besteht, und natürlich den Autor.

Im übrigen war das, was ich oben schrieb, auf Texte mit irgendwie kommerziellem Zweck oder Nebenzweck gemünzt. Wenn einer seine Artikel völlig gratis ins Internet stellt (ohne z. B. nebenher eine Druckversion zu vertreiben und ohne unternehmerisches Interesse), dann gehe ich grundsätzlich davon aus, daß er an der Verbreitung interessiert ist, sofern er eine Wiedergabe nicht ausdrücklich untersagt.

Im Zweifel kann man auch beim Autor oder der jeweiligen Redaktion nachfragen. Ach ja, und unter Umständen kann man den Begriff „Auszüge“ auch mal großzügig auslegen. Wenn es zu großzügig war und der Rechteinhaber sich beschwert, muß man eben nochmals etwas mehr kürzen.
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Petra
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Zitation und Fotos

Beitrag von Petra »

Ok, dann fass’ ich mal meinen aktuellen Wissensstand zusammen:

Kontroverses immer nur ganz knapp, mit Quellenlink. – Anderes, z.B. aus Tageszeitungen im Netz, ebenso.
Ausnahmen: Autoren haben an der Verbreitung Interesse. (Z.B. Vatikanisches, oder die „Marta Müller-Santa [Punkt]- Webseite“ würde nicht meckern, wenn zwecks Unterstützung zitiert wird.)

Übersetztes unterliegt den gleichen Regeln.

Will man länger zitieren, sollte das Einverständnis eingeholt werden. Antwortet niemand, so gilt es wie keine Genehmigung.

Artikel, die nicht mehr im Internet stehen, kurz zitieren, mit Quellenangabe. (Schade)



Ähm, noch ne Frage: Was ist mit Fotos?

Sakristan
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Re: Zitation und Fotos

Beitrag von Sakristan »

Petra hat geschrieben:Ähm, noch ne Frage: Was ist mit Fotos?
Da wäre ich seeeehr vorsichtig.

Foto´s können nicht "zitiert" werden.

Und wenn dann noch Personen gezeigt werden wird das ganze u. U. richtig heikel.

Es gibt ja sogar "Abmahn-Vereine" die nur nach so was suchen.
Und das kann richtig teuer werden, weil die dann schon mal dem Robert eine dicke fette Rechnung präsentieren werden. :shock:
Wahrscheinlich in Verbindung mit einer Unterlassungsklage oder Schadensersatzforderung. :ikb_whip:

Eigene Bilder dast Du immer reinstellen. Aber auch da musst Du ggf. "Das Recht am eigenen Bild" aus Sicht des Fotografierten beachten.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Einbindung von Photos durch Hypertext-Verweis auf die Original-Adresse ist prinzipiell unproblematisch, zumal derjenige, der eine Graphikdatei in seine Internetpräsenz stellt, sich technisch gegen direkte „Verlinkung“ absichern könnte.

Ausnehmen möchte ich hiervon nur qualitativ hochwertige Photos von Photographen, Agenturen oder Presseorganen. Davon weg die Finger.

Ausgenommen sind ferner auch Photos rein privaten Inhalts von privaten Internetseiten sowie natürlich alle Bilder, deren Autor anderweitige Einbindung ausdrücklich untersagt.
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jakob
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Beitrag von jakob »

Gesetze und insbesondere die Internet-Rechtsprechung sagen etwas anderes. vgl. auch hier
Entscheidend ist auch die Frage, ob man sich die Graphik "zueigen" macht, z.B. durch das img Tag.

Selbst eine sortierte Linkliste ist urheberrechtl. geschützt.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Antwortet niemand, so gilt es wie keine Genehmigung.
Nö ganz im Gegenteil wenn er nachweisilich die Anfrage erhalten haben müsste gilt eine "Nichtbeantwortung" als zustimmung. In der Regel schiebt man dann sicherheitshalber noch ne zweite Anfrgae nach. Aber "Nichtreaktion" gilt bei "Rechtshandlungen" immer als zustimmung.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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