Darf man im Kreuzgang "Blödsinn" sagen?

Sonstiges und drumherum.
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Robert Ketelhohn
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Darf man im Kreuzgang "Blödsinn" sagen?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ghiaccio hat geschrieben:Von einem Mißstand dürfe deshalb keine Rede sein, wer das
dennoch - wie ich dennoch tut und widerlegt - wird mit
Schimpfworten belegt, wie die Moderatorenkorrektur noch
sichtbar sein läßt.
Offen gesagt habe ich weder vor noch nach jener „Moderatoren-
korrektur“ in seinem Beitrag ein Schimpfwort gelesen.
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ghiaccio
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Beitrag von ghiaccio »

Robert,

dann sag doch z.B. mal zu einem Richter zu seinen Ausführungen "Völliger Blödsinn" ...
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ghiaccio
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Beitrag von ghiaccio »

Stephen D. Schrieb:

Der Unterschied ist natürlich, daß ich dies eher als eine positive Öffnung betrachte, während Du diese Entwicklung mit Sorge betrachtest?



Der wahre Unterschidd liegt:
hier katholische Lehre hinter der ich stehe und du anglikanische.


Es ist eben nicht "meine" Sorge, sondern es ist ggf. Ungehorsam (und Sakrileg)!
Zuletzt geändert von ghiaccio am Samstag 9. September 2006, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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sofaklecks
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Berufung

Beitrag von sofaklecks »

Eine kluge Berufungsrichterin sagte jüngst zu einem von ihr aufgehobenen Urteil nicht: "Völliger Blödsinn", sondern: "Hier ist wieder einmal alles gegen den Strich gebürstet". Gemeint ist dasselbe.

sofaklecks

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ghiaccio
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Beitrag von ghiaccio »

sofaklecks

Tja, ein Richter hat in seiner Kammer ziemlich alle Narrenfreiheiten, doch sicher wird sie das nicht als Geladene zu Äusserungen des Vor- oder Beisitzenden Richters sagen - und davon war die Rede ...
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ghiaccio hat geschrieben:Robert, dann sag doch z.B. mal zu einem Richter zu seinen
Ausführungen "Völliger Blödsinn" ...
Eventuell beurteilst du deine Rolle falsch.
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ghiaccio
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Beitrag von ghiaccio »

Robert,

evt. verstehst du etwas nicht? :shock:
Es geht nicht um Rollen, sondern das die zitierte Aussage sehr wohl eine Beleidigung darstellt.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Unterscheide die verschiedenen Diskursarten. Was mein Sohn nicht
zu mir sagen darf, darf er sehr wohl zum Nachbarsjungen sagen oder
ich dir.
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ghiaccio
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Beitrag von ghiaccio »

Robert,

treffsicher falsch, wenn man etwas nicht darf, dann gilt das stets - auch für dich, nur in der Freiheit glaubt mancher, er hat Privilegien, wo sie gar nicht gegeben sind.

Du irrst, wenn du glaubst: "Quod licet Jovi, non licet bovi".
Zudem geht es um Beleidgungen und solch Privileg kann es nicht geben.
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Christian
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Beitrag von Christian »

ghiaccio hat geschrieben:Robert,

treffsicher falsch, wenn man etwas nicht darf, dann gilt das stets - auch für dich, nur in der Freiheit glaubt mancher, er hat Privilegien, wo sie gar nicht gegeben sind.

Du irrst, wenn du glaubst: "Quod licet Jovi, non licet bovi".
Zudem geht es um Beleidgungen und solch Privileg kann es nicht geben.
Lieber ghiaccio.

ich mag deine Beiträge , jedoch bin ich der Meinung das Du zu dunnhäutig in Sachen Beleidigung bist . Waruim sollen wir uns Katholen trennen,wenn Satan vor der Tür steht
Erst das Lazarett zeigt was Krieg ist.
Erich Remaque

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ghiaccio hat geschrieben:Robert, treffsicher falsch, wenn man etwas nicht darf,
dann gilt das stets - auch für dich, nur in der Freiheit
glaubt mancher, er hat Privilegien, wo sie gar nicht
gegeben sind.

Du irrst, wenn du glaubst: "Quod licet Jovi, non licet
bovi". Zudem geht es um Beleidgungen und solch Pri-
vileg kann es nicht geben.
Ein letzter Versuch in Sachen Metadiskurs: Es ging nicht um eine
Beleidigung der Person (z. B. „Blödmann“), sondern um eine Aussage
über die Sache („Blödsinn“).

Wenn einer autoritativ (mit Vollmacht) redet, kann er eine Qualifizie-
rung seiner Aussage als „Blödsinn“ nicht dulden. So im Verhältnis
Vater – Sohn oder Richter – Beklagter (Zeuge, Kläger). In einer Sach-
Diskussion, in welcher die Beteiligten ohne solch ein Verhältnis unter
Gleichen miteinander reden, kann man es dem andern auch sagen,
wenn er Blödsinn quatscht.
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