Die Dame könnte sich strafbar machen nach § 126,2 StGB:
(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht [ Hervorhebung durch den Autor ], die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.