Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von cantus planus »

holzi hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Es ist wie bei der Deutschen Bahn: man muss schon wissen, wie man wohin zu welchem Preis fahren will und genau das verlangen. Die Mitarbeiter durchschauen das eigene System nämlich da auch nicht mehr.
Da gibt's ein System??? :auweia:
Natürlich. Ich habe lange gebraucht, um es zu finden. Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Preissystem (inkl. der "neuen" BahnCards) ist: die Bahn verdient mehr. Eine Verbesserung für den Kunden gibt es dabei nicht.
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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von anneke6 »

Das ist doch das System. Der Kunde soll denken er spart, aber er tut es nicht. Ich erinnere mich daran, wie es war, als der "Kanickelpaß" abgeschafft wurde. Als Trostpreis gab es für 1 Jahr die Y-Bahncard. Es gab sogar als besonderes Dankeschön noch die X-Bahncard für die Eltern. Aber die hatte überhaupt erst wert, wenn die Eltern zusammen mit den Kindern verreisten.
???

civilisation
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von civilisation »

cantus planus hat geschrieben:
holzi hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Es ist wie bei der Deutschen Bahn: man muss schon wissen, wie man wohin zu welchem Preis fahren will und genau das verlangen. Die Mitarbeiter durchschauen das eigene System nämlich da auch nicht mehr.
Da gibt's ein System??? :auweia:
Natürlich. Ich habe lange gebraucht, um es zu finden. Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Preissystem (inkl. der "neuen" BahnCards) ist: die Bahn verdient mehr. Eine Verbesserung für den Kunden gibt es dabei nicht.
Hast Du denn eine "neue BahnCard"? - Denn (wie ich heute auf dem Weg zum Arzt auf einer Riesenplakatwand gesehen habe): Erst probieren - dann mitreden.

;D

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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von cantus planus »

Nein. Ich hatte die alte. Die neue hat mich nie überzeugt, und da ich jahrelang täglich zugfahren musste, habe ich die Deutsche Bahn von einer Seite kennengelernt, dass ich DB-Züge heute meide, solange es nur irgendeine Alternative gibt.

In der Schweiz ist alles besser, da habe ich ein Halbtax-Abo, was etwa der alten deutschen 50%-Bahncard entspricht. Die Züge sind wunderbar und der Service hervorragend. Auch mit den SNCF, Thalys, ÖBB und einigen englischen Bahngesellschaften habe ich nie so miserable Erfahrungen gemacht, wie bei der Deutschen Bahn.

Nota bene ist in der teuren Schweiz das Bahnfahren sogar günstiger als in Deutschland!

Sowas wie die DB AG ist nicht einmal Entwicklungsländern in der Sahelzone zuzumuten.
Zuletzt geändert von cantus planus am Dienstag 3. April 2012, 20:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Benedikt

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Benedikt »

Ich habe seit ein paar Jahren schon die BC 25 und pendel damit regelmäßig in den hohen Norden. Das Motto der Bahn würde besser umformuliert: Unternehmen Glücksspiel, Deutsche Bahn.

Allerdings kommt man mit der BC 25 tatsächlich günstiger ans Ziel, vorausgesetzt, man bucht im voraus, um die Sparpreise abzugreifen. (Bei mir sind es in der Regel 80-90€ statt 110€).

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Hubertus »

anneke6 hat geschrieben:"Geklebt ist geklebt", das ist irgendwie so ähnlich wie damals in den späten 90ern, als Telefonkarten mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen wurden. Mein Großvater sagte damals: "Das ist ja, als ob ich mir Geld von der Bank hole, und das ist nach einem Jahr nicht mehr gültig."
Könnte vielleicht auch noch wahr werden.
So etwas ist tatsächlich mal vorgeschlagen worden: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/ ... t/1705767/
Die Wurzel allen Übels war für den Sozialreformer die "Hortbarkeit" von Geld und die Möglichkeit, es durch Zins und Zinseszins zu vermehren. Geld sei dadurch gegenüber anderen Waren privilegiert, kritisierte er. Das führe zu Absatzstörungen, sozialer Ungerechtigkeit und schlimmstenfalls zu Krieg. Sein Gegenvorschlag: "Rostende Banknoten", "Schwundgeld", das wertlos wird, wenn man es nicht zirkulieren lässt.
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Robert Ketelhohn »

anneke6 hat geschrieben:Mein Großvater sagte damals: "Das ist ja, als ob ich mir Geld von der Bank hole, und das ist nach einem Jahr nicht mehr gültig." Könnte vielleicht auch noch wahr werden.
Was vielleicht gar nicht so dumm wäre.
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Caviteño
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Caviteño »

cantus planus hat geschrieben:Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Preissystem (inkl. der "neuen" BahnCards) ist: die Bahn verdient mehr. Eine Verbesserung für den Kunden gibt es dabei nicht.
Ist doch klar, man möchte an die Börse. Wie das bei den schlechter gewordenen Verbindungen funktionieren soll, ist mir allerdings schleierhaft.

Ich bin vor zwei Jahren vom Ruhrgebiet einigemal Richtung Erfurt usw. gefahren. IC, einmal umsteigen in Essen und ich war in fünf Stunden da.
Heute steigt man zwei bis dreimal um, die Fahrt dauert genauso lange (oder länger) und ist noch teurer - im günstigsten Fall 10%, meist aber 30%+.

Mir graut schon vor meiner Rückfahrt vom Ffm-Flughafen. Früher gab es jede Stunde einen Zug, der in Frankfurt Hbf eingesetzt wurde und nach Essen durchfuhr. Jetzt kommen alle Züge (rappelvoll) aus München und ggfs. muß man noch umsteigen. :(

@cp:
Die DB mit der SBB zu vergleichen ist unfair - da liegen Welten zwischen.

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von anneke6 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Mein Großvater sagte damals: "Das ist ja, als ob ich mir Geld von der Bank hole, und das ist nach einem Jahr nicht mehr gültig." Könnte vielleicht auch noch wahr werden.
Was vielleicht gar nicht so dumm wäre.
Und wie soll das funktionieren? Die Geldscheine, die der Automat mir gibt, sind, wenn man von der Textur ausgeht, schon ziemlich alt. Woher soll ich wissen, daß die nicht schon fast ein Jahr alt sind?
Ich finde, bezahlen mit Bargeld ist eine der wenigen Sachen, wo man nicht immer denken muß: Big Brother is watching you.
???

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Bernado
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Bernado »

anneke6 hat geschrieben: Und wie soll das funktionieren? Die Geldscheine, die der Automat mir gibt, sind, wenn man von der Textur ausgeht, schon ziemlich alt. Woher soll ich wissen, daß die nicht schon fast ein Jahr alt sind?
Ich finde, bezahlen mit Bargeld ist eine der wenigen Sachen, wo man nicht immer denken muß: Big Brother is watching you.
Die Geldscheine nach dem System von Sylvio Gesell (das ist der Großvater aller "rostenden" Regional- Lokal- oder Schwundgelder) hatten ein Ausgabedatum. Wenn man sie länger als ein Jahr gültig halten wollte, musste man für einen bestimmten Wertsatz eine Marke mit neuem Verfallsdatum kaufen und aufkleben. Funktioniert nur in kleinem Maßstab -> "Chiemgauer", -> "Havelblüten" und viele andere.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)

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anneke6
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von anneke6 »

Ich hatte eher befürchtet, daß man sie mit einem zweidimensionalen Code bedrucken würde…der alles beinhaltet: Wann der Geldschein gedruckt wurde, an welchem Geldautomaten er an welchen Kunden ausgegeben wurde und in welchem Geschäft er gegen welchen Einkauf eingelöst wurde.
:auweia:
???

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Senensis
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Senensis »

civilisation hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
civilisation hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Im Normalfall merken sie es nicht. Wenn man die Marke nicht gerade mit Tesafilm festklebt, was übrigens sowieso verboten ist. Allerdings war das eine Zeitlang ein beliebter Trick, um den Poststempel abwischen und die Marke nach Wasserbad neu verwenden zu können.

Mittlerweile werden solche Briefe allerdings schon von den Sortieranlagen erkannt.
Das wäre allerdings strafrechtlich schon Betrug.
Natürlich. Ich kenne jemanden, der das einmal zu Realschulzeiten gemacht hat und für den das damals recht teure Nachwirkungen hatte...
:ja:

Aktuell gibt es jedoch ganz andere Straftaten in wesentlich größerem Ausmaß.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... en-gekauft
Ich frage mich: woran erkennt denn die Sortieranlage, daß die Marken gefälscht sind? rein optisch kann es ja nicht sein, oder wie? Geht das mit Infrarot?
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Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Melody »

Ihr habt den Führerschein ja alle schon länger als ich, kann mir irgendwer von Euch sagen, was passiert bzw. passieren könnte, wenn ich meine HU/AU nicht rechtzeitig machen lasse?

So wie ich das eigentlich sehe, passiert bis zu zwei Monaten gar nichts: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... n=368#13

Erst ab zwei Monaten (ich hab TÜV bis April, also dann ab 1. Juni) kostet es pro Auffallen 15,- Euro.

Auf irgendeiner Website, ich glaub, Helpster, stieß ich aber gestern auf einen Artikel, der steif und fest behauptete, es koste sofort 15,- Euro.
Ich hab mich dann gefragt, was die in dem Paragraphen ggfs. mit "Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind" meinen könnten, denn nur hier heißt es ja, dass es sofort kostet?! :hmm:

Weiß irgendwer von Euch eine sichere(!) Antwort?!
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HeGe
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von HeGe »

Die relevanten Vorschriften findest du in der StVZO:

§ 29 StVZO ist die Grundnorm: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__29.html In § 69a StVZO sind die Ordnungswidrigkeiten festgelegt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__69a.html In der Anlage VIII sind die Fristen der HU geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... i_132.html

Eine Sicherheitsüberprüfung ist nicht für jedes Fahrzeug vorgeschrieben, sondern hauptsächlich für Fahrzeuge, die Personen oder Waren transportieren. Die Unterscheidung kannst du in der von mir genannten Anlage VIII sehen.

Du hast den Bußgeldkatalog verlinkt. Dazu ist zunächst zu sagen, dass dieser immer nur für den durchschnittlichen Fall der fahrlässigen Begehung gilt. Danach scheint bei normalen PKW innerhalb der ersten zwei Monate in der Regel kein Bußgeld verhängt zu werden. Die StVZO interpretiere ich aber so, dass auch eine Überschreitung in den ersten beiden Monaten schon eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher theoretisch, beispielsweise im Vorsatzfall, auch dann schon ein Bußgeld verhängt werden kann.
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Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Melody »

Danke! :)
HeGe hat geschrieben:Du hast den Bußgeldkatalog verlinkt. Dazu ist zunächst zu sagen, dass dieser immer nur für den durchschnittlichen Fall der fahrlässigen Begehung gilt.
Über den Bußgeldkatalog bin ich sowieso gestolpert.
Darin steht nämlich auch, dass ein Nichtanlegen des Gurts 30,- Euro koste.

Als ich vor zwei Jahren bei der ersten Fahrt mit meinem neuen Wagen auf den 500 Metern zwischen Tankstelle und meiner Wohnung von einer Polizeistreife angehalten wurde (der neue Wagen piept, wenn man den Gurt nicht anlegt, und das mir völlig unerklärliche Piepen hatte mich so verwirrt, dass ich in der Aufregung tatsächlich zum ersten Mal in meinem Leben vergessen hatte, den Gurt anzulegen...), die natürlich ausgerechnet in diesem Moment neben mir auftauchen musste, hat mich das 35,- Euro gekostet.

In Anbetracht der Tatsache, dass ich ein paar Tage vorher bei meinem schweren Unfall auch nur 35,- Euro hatte bezahlen müssen, fand ich das unverhältnismäßig. Und wenn ich nun lese, dass es auch nach Bußgeldkatalog 5,- Euro zu viel waren?! :hae?:
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HeGe
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von HeGe »

Wie gesagt, das sind alles Regelsätze. Abweichungen nach oben oder unten sind theoretisch immer möglich. Vielleicht hat man dir wegen des Piepsens das Bußgeld etwas erhöht, weil man das dann eben nicht mehr als Fall ganz einfacher Fahrlässigkeit ansah.
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Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Melody »

HeGe hat geschrieben:Wie gesagt, das sind alles Regelsätze. Abweichungen nach oben oder unten sind theoretisch immer möglich. Vielleicht hat man dir wegen des Piepsens das Bußgeld etwas erhöht, weil man das dann eben nicht mehr als Fall ganz einfacher Fahrlässigkeit ansah.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich ja noch gar nicht, dass das Piepsen was mit dem Gurt zu tun hatte. Das fiel mir erst später auf.
Ich war in dem Moment nur ziemlich aufgelöst, weil ich mir Sorgen machte, an dem Wagen sei was kaputt... ich hatte ihn gerade aus der Werkstatt geholt und plante am nächsten Tag meine erste lange Autofahrt seit Bestehen der Fahrprüfung...

Die Polizistin indes war das komplette 180-Grad-Gegenteil von der liebevollen Polizistin, mit der ich ein paar Tage vorher nach meinem Unfall zu tun hatte. Wahrscheinlich hätte die mich nach dem Unfall nicht mit 35,- Euro davonkommen lassen... naja, besser so als andersrum...
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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Juergen »

Melody hat geschrieben:Die Polizistin indes war das komplette 180-Grad-Gegenteil von der liebevollen Polizistin…
Vor ein paar Tagen sprach ich mit einem Bekannten, der auch an einen seltsam-übereifrigen Polizisten geraden ist. Angeblich soll er ein Handy bei der Fahrt benutzt haben. Als die Sache dann vor Gericht ging, stammelte der Polizist rum, daß es ein Handy hätte sein können, er das aber so genau nicht gesehen habe und er nicht mit Bestimmtheit sagen könne, daß ein Handy benutzt wurde……
Ergebnis: Freispruch.

Und mit sowas müssen sich die Gerichte rumschlagen.
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Hubertus »

Melody hat geschrieben:Ihr habt den Führerschein ja alle schon länger als ich, kann mir irgendwer von Euch sagen, was passiert bzw. passieren könnte, wenn ich meine HU/AU nicht rechtzeitig machen lasse?

So wie ich das eigentlich sehe, passiert bis zu zwei Monaten gar nichts: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... n=368#13

Erst ab zwei Monaten (ich hab TÜV bis April, also dann ab 1. Juni) kostet es pro Auffallen 15,- Euro.

Auf irgendeiner Website, ich glaub, Helpster, stieß ich aber gestern auf einen Artikel, der steif und fest behauptete, es koste sofort 15,- Euro.
Ich hab mich dann gefragt, was die in dem Paragraphen ggfs. mit "Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind" meinen könnten, denn nur hier heißt es ja, dass es sofort kostet?! :hmm:

Weiß irgendwer von Euch eine sichere(!) Antwort?!
Blöderweise stellen sie einem jetzt den TÜV wieder zurück. Bei meier ersten Karre konnte man durch konsequentes Ansteuern des TÜV erst im dritten Monat nach der eigentlichen Fälligkeit auf viermal (also acht Jahre) ein komplettes Jahr rausschinden. Aber den Zahn haben sie uns ja gezogen. :traurigtaps:
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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Juergen »

Ist es nicht genau umgekehrt?
Früher wurde zurückdatiert; seit 1.7.212 wird nicht mehr zurückdatiert.
Oder habe ich da was falsch mitbekommen?

http://www.autobild.de/artikel/bundesra ... 5136.html
Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Änderung der Hauptuntersuchung (HU) zugestimmt. Ab 1. Juli 212 wird die Plakette bei überzogener HU nicht mehr zurückdatiert…
Zuletzt geändert von Juergen am Dienstag 17. April 2012, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Melody »

Juergen hat geschrieben:Ist es nicht genau umgekehrt?
Früher wurde zurückdatiert; seit 1.4.2012 wird nicht mehr zurückdatiert.
Oder habe ich da was falsch mitbekommen?
Das wollte ich Hubertus eigentlich auch direkt antworten, aber ich war jetzt einfach zu faul zum Suchen.
Ich hab es aber auch so im Kopf wie Du. :achselzuck:
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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Juergen »

Autobild hat geschrieben:…Zudem entfällt künftig bundesweit die sogenannte Rückdatierung. Autos erhalten ab dem 1. Juli 2012, wie derzeit bereits in Hessen und dem Saarland, eine Plakette, die ab dem Zeitpunkt der Untersuchung gültig ist. Wer mehr als zwei Monate verspätet zur HU erscheint, muss allerdings eine um 20 Prozent höhere Gebühr für eine "vertiefte Untersuchung" zahlen.
Also sollte man nicht länger als 2 Monate warten, sonst wird es noch teurer.
Gruß Jürgen

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Caviteño
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Caviteño »

Melody hat geschrieben:
In Anbetracht der Tatsache, dass ich ein paar Tage vorher bei meinem schweren Unfall auch nur 35,- Euro hatte bezahlen müssen, fand ich das unverhältnismäßig.
Na ja, Verhältnismäßigkeit ist immer so eine Sache im deutschen Strafrecht. Schau Dir mal diese Gesetzesnorm an:
§ 328 StGB hat geschrieben: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

(2) (...) wer


3.
eine nukleare Explosion verursacht
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__328.html

:nein: :traurigtaps:

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Wieder ein Indiz dafür, daß Homer Simpson im Herzen Deutscher ist.
???

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Marcus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Marcus »

Caviteño hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:
In Anbetracht der Tatsache, dass ich ein paar Tage vorher bei meinem schweren Unfall auch nur 35,- Euro hatte bezahlen müssen, fand ich das unverhältnismäßig.
Na ja, Verhältnismäßigkeit ist immer so eine Sache im deutschen Strafrecht. Schau Dir mal diese Gesetzesnorm an:
§ 328 StGB hat geschrieben: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

(2) (...) wer


3.
eine nukleare Explosion verursacht
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__328.html

:nein: :traurigtaps:
§ 328 StGB gehörte auch schon immer zu meinen ganz speziellen Lieblingsvorschriften im StGB. Ich frage mich vor allem, ob mich die irdische Gerichtsbarkeit, nachdem ich in einem Kernkraftwerk eine nukleare Explosion verursacht habe :engel: , eigentlich noch groß bestrafen kann? :hmm:
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Juergen
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Juergen »

Wohl noch nix von Zeitzündern gehört - wonnich? :D
Gruß Jürgen

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Marcus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Marcus »

Juergen hat geschrieben:Wohl noch nix von Zeitzündern gehört - wonnich? :D
Ich hab´ dazu mal meinen Strafrechtskommentar aufgeschlagen:
[i]Fischer[/i] § 328 Rn. 9 hat geschrieben:Nach Nr. 3 […] ist die Verursachung einer nuklearen Explosion strafbar. Der Begriff der nuklearen Explosion entspricht dem der Explosion (3 zu § 308) durch Freisetzung von Kernenergie (§ 307 I; dazu 2 zu § 307); umfasst sind danach explosive Kernspaltungs- und Kernfusionsvorgänge, nicht aber kontrollierte Vorgänge in Reaktoren. Auch Laborexperimente im Teilchenbereich dürften aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausscheiden […] Sie setzt die Verpflichtung aus Art. I und III Abs. 1 des UVNN […] um und ergänzt §§ 307, 309, §§ 19, 22a KriegswaffG, Art. 2 des [Gesetzes] […] zum Übk. v. 26.10.1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial, sie zielt damit insb. auf Kernwaffenversuche ab. Im Unterschied zu § 307 verlangt Nr. 3 keine konkrete Gefährdung; es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt.
[i]Fischer[/i] § 328 Rn. 10 hat geschrieben:Tathandlung von Nr. 3 ist das Verursachen der Explosion; die Tat ist Erfolgsdelikt. Der Begriff des Verursachens entspricht dem des „Bewirkens“ in § 311 I Nr. 2 und dem des „Herbeiführens“ in §§ 308, 313 und umfasst, wie sich aus Nr. 4 ergibt, nicht jedes Setzen einer für den Erfolg kausalen Ursache, sondern nur das (unmittelbar) täterschaftliche Herbeiführen […] Als Täter kommen daher neben den in die Explosion unmittelbar auslösenden Personen auch die in Betracht, die sie anordnen und in ihren wesentlichen Teilen vorbereiten. Fälle der mittelbaren Täterschaft sowie der Teilnahme werden durch die Sonderregelung nach Nr. 4 erfasst.
Soweit jetzt alles klar? ;D

Edit: Ausgangsbeispiel war dumm gewählt.
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Hubertus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Hubertus »

Juergen hat geschrieben:Ist es nicht genau umgekehrt?
Früher wurde zurückdatiert; seit 1.7.212 wird nicht mehr zurückdatiert.
Oder habe ich da was falsch mitbekommen?

http://www.autobild.de/artikel/bundesra ... 5136.html
Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Änderung der Hauptuntersuchung (HU) zugestimmt. Ab 1. Juli 212 wird die Plakette bei überzogener HU nicht mehr zurückdatiert…
Ach da schau an: back to the roots. Das war eben schon mal so. Und jetzt wieder? Fein. Mein Hänger müßte im Mai zum TÜV ... :hmm:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von HeGe »

Caviteño hat geschrieben:Na ja, Verhältnismäßigkeit ist immer so eine Sache im deutschen Strafrecht. Schau Dir mal diese Gesetzesnorm an:
§ 328 StGB hat geschrieben: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

(2) (...) wer


3.
eine nukleare Explosion verursacht
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__328.html

:nein: :traurigtaps:
Sieht natürlich auf den ersten Blick erschreckend aus. ;) Aber das ist für den Fall, dass man tatsächlich eine nukleare Explosion herbeiführt, vermutlich noch eines der geringeren Delikte, wegen dem man dann verfolgt werden kann. Die Folgen der Explosion werden ja gesondert bestraft. Und neben einer Anklage wegen "Mordes in 33 Millionen Fällen" klingen die 5 Jahre nicht mehr ganz so unverhältnismäßig. 8)
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Linus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Linus »

Sagt mal, wie Häufig müsst ihr in D zum TÜV? ich dachte, ihr müsstet nicht so oft?
Bei uns ist die §57a Pickerl Überprüfung drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, danach jährlich mit Toleranzfristen von 1 Monat vor Fälligkeit bis 4 Monate nach Fälligkeit zu machen.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von cantus planus »

Linus hat geschrieben:Sagt mal, wie Häufig müsst ihr in D zum TÜV? ich dachte, ihr müsstet nicht so oft?
Bei uns ist die §57a Pickerl Überprüfung drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, danach jährlich mit Toleranzfristen von 1 Monat vor Fälligkeit bis 4 Monate nach Fälligkeit zu machen.
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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Dottore Cusamano
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Registriert: Sonntag 20. Januar 2008, 15:19

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten - zu weltlichen Themen

Beitrag von Dottore Cusamano »

Linus hat geschrieben:Sagt mal, wie Häufig müsst ihr in D zum TÜV? ich dachte, ihr müsstet nicht so oft?
Bei uns ist die §57a Pickerl Überprüfung drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung, danach jährlich mit Toleranzfristen von 1 Monat vor Fälligkeit bis 4 Monate nach Fälligkeit zu machen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_8.php
"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)

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