Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Sonstiges und drumherum.
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Marion
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Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Marion »

Überall wird von Menschenrechten gesprochen. Ist das nicht vom Ansatz her schon falsch und sollte Menschenpflicht heißen?
Wo in der Bibel wird davon gesprochen, daß wir ein Recht auf irgendwas haben?

Stehen da nicht nur Pflichten, die ein Christ hat?

Ein simples Beispiel: Wir sind uns bestimmt einig, daß jeder ein Recht auf Wasser hat.
Nun gibts aber welche die z.b. in der Wüste verdursten. Falls das ein Menschenrecht wäre Wasser zu haben, dann hätte Gott ihm wohl Wasser gegeben. Hat Gott aber nicht und der Dürstende ist verdurstet.

Wenn nun einer vorbeikommt und dem Dürstenden kein Wasser gibt, dann kriegt er von Gott eine drüber (ich weiß, das ist arg simpel ausgedrückt), weil der der vorbeikommt eben die Pflicht hat dem Dürstenden Wasser zu geben.

M.E. hört sich "Recht auf alles Mögliche" nicht nur schöner an (ist also pastoral schmeichelnder für die Ohren), sondern ist auch etwas ganz anderes als "Pflicht sich um den Bedürftigen" zu kümmern.
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Juergen
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Juergen »

Die Menschenrechte sind immer so zu verstehen, daß sie verhindern sollten, daß jemand dieses Recht beschneidet. Sie zielen also gleichsam auf den anderen Menschen ab, der dadurch in seinen Handlungen eingeschränkt wird. Aus dem Recht wird aber keine Pflicht.

Das "Recht auf Leben" bedeutet eben, daß an anderer jemandem das Leben nicht nehmen darf.
Es ist aber eben keine "Pflicht zum Leben". Es darf also durchaus jemand sein Leben aufs Spiel setzen um z.B. einen anderen aus Lebensgefahr zu retten.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Marion
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Marion »

Juergen hat geschrieben: Das "Recht auf Leben" bedeutet eben, daß an anderer jemandem das Leben nicht nehmen darf.
Du bestätigst, daß hier Wortverdreherei am werkeln ist :)
Hier gibt es überhaupt kein Recht (nur in der Sprache wird es benutzt) , sondern einfach nur die Pflicht das eigene Leben und das des Nächsten zu respektieren und nicht in Gefahr zu bringen und auch noch zu schützen falls es in Gefahr ist.
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Juergen
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Juergen »

Wenn es eine "Pflicht zum Leben" gäbe, dürfte sich niemand selbst in Gefahr bringen um z.B. einen anderen zu retten. Dann müssen wir wohl ganz schnell z.B. die Feuerwehr und andere Rettungsdienste abschaffen.

:roll:

Oder nehmen wir das Recht eine Familie zu gründen. Wenn das eine Pflicht wäre, dann wären alle Priester Rechtsbrecher. :D
Gruß Jürgen

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Marion
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Marion »

So einfach ist das nicht, daß das passt nicht wenn man nur Recht mit Pflicht austauscht.

Bei Recht auf Wasser wird es ja auch nicht Pflicht auf Wasser, sondern Pflicht auf denen den Wasser fehlt Wasser zu geben.
Bei Recht auf Leben wird es somit auch nicht Pflicht auf Leben, sondern hier gehts wohl um das Gebot "Du sollst nicht morden" und darum daß wir uns um Menschen in Lebensgefahr kümmern sollen. also die Pflicht uns um Menschen in Lebensgefahr zu kümmern.

Ein Recht auf Familie :hmm: ... die Familie zerfällt ja gerade :traurigtaps:
Was ist damit eigentlich genau gemeint? Daß man eine Familie nicht trennen darf?
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Juergen
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Juergen »

Marion hat geschrieben:Ein Recht auf Familie :hmm: ... die Familie zerfällt ja gerade :traurigtaps:
Was ist damit eigentlich genau gemeint? Daß man eine Familie nicht trennen darf?
Damit ist gemeint, daß Dich niemand daran hindern darf, eine Familie zu gründen.
Gruß Jürgen

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HeGe
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von HeGe »

Juergen hat geschrieben:
Marion hat geschrieben:Ein Recht auf Familie :hmm: ... die Familie zerfällt ja gerade :traurigtaps:
Was ist damit eigentlich genau gemeint? Daß man eine Familie nicht trennen darf?
Damit ist gemeint, daß Dich niemand daran hindern darf, eine Familie zu gründen.
Genau diese Frage hat ja bei der Zulassung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und Art. 6 GG eine Rolle gespielt.

Gebietet Art. 6 GG dem Staat nur, das Rechtsinstitut der Ehe bereitzuhalten oder folgt aus dieser ausdrücklichen Nennung der Ehe im Grundgesetz auch die Pflicht, diesem Rechtsinsitut eine hervorgehobene Stellung einzuräumen, so dass sich andere Rechtsinstitute, die faktisch die gleichen Rechte und Pflichten verleihen, verbieten?

Was ich damit sagen will: die Handlungspflichten, die die Grundrechte enthalten, können durchaus unterschiedlichen Ausmaßes sein.
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Lioba
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Lioba »

Ganz empfehlenswert ist hier für mich immer noch Josef Piepers Quadriga als grundlegendes laiengeeignetes Werk. Seine Ausführungen zur Gerechtigkeit sind wirklich wertvoll und beantworten gewissermassen die Frage nach Recht und Pflicht vom grundsätzlichen ethischen Standpunkt.
Die Herrschaft über den Augenblick ist die Herrschaft über das Leben.
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Paul Heliosch
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Paul Heliosch »

Der Begriff "Erziehungsberechtigte" sollte ersetzt werden durch "Erziehungsverpflichtete".

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Juergen
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Juergen »

Lioba hat geschrieben:Ganz empfehlenswert ist hier für mich immer noch Josef Piepers Quadriga als grundlegendes laiengeeignetes Werk. Seine Ausführungen zur Gerechtigkeit sind wirklich wertvoll und beantworten gewissermassen die Frage nach Recht und Pflicht vom grundsätzlichen ethischen Standpunkt.
Ergänzend dazu kann man auch bei Thomas v. Aquin nachlesen.
Die genauen Quaestiones habe ich nicht im Kopf. Müßte in I-II gegen Ende sein; so um die 90 oder so.
Gruß Jürgen

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Peti
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Re: Wortverdreherei - Rechte/Pflichten

Beitrag von Peti »

Über diese Fragen diskutierte Kardinal Ratzinger mit Jürgen Habermas 24 in der Katholischen Akademie in München:

" Als letztes Überbleibsel des Naturrechts identifiziert Ratzinger die Menschenrechte. Allerdings sollten diese „um eine Lehre von den Pflichten des Menschen und von seinen Grenzen erweitert werden, und das könnte nun doch die Frage erneuern helfen, ob es nicht eine Vernunft der Natur und so ein Vernunftrecht für den Menschen und sein Stehen in der Welt geben.“ Eine solche Neuerschaffung des Naturrechts könne allerdings nur in Abstimmung mit anderen Kulturkreisen geschehen. Diese interkulturelle und interreligiöse Begegnung macht Ratzinger im folgenden Abschnitt besonders stark und spricht im Zuge dessen beiden Wurzeln abendländischer Kultur, christlichem Glauben und säkularer Rationalität, einen universellen Anspruch gänzlich ab. Die beiden zueinander stehen zueinander laut Ratzinger in einer notwendigen Korrelation der gegenseitigen Korrektur, Reinigung und Heilung. Dieser Zusammenwirken, Glaube und Ratio vereint plus interkulturellem Kontext, könne dazu führen, „dass die von allen Menschen irgendwie gekannten oder geahnten wesentlichen Werte und Normen neue Leuchtkraft gewinnen können, so dass wieder zu wirksamer Kraft in der Menschheit kommen kann, was die Welt zusammenhält“.

http://www.katholische-akademie-bayern. ... batte1.pdf
Was für ein Glück für uns, dass wir wissen können, dass die Barmherzigkeit Gottes unendlich ist.
Johannes Maria Vianney

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