Behinderte Kinder

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Eldar
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Behinderte Kinder

Beitrag von Eldar »

Meine Frage:

1.) Gibt es Alternativen zur Beichte für Kinder mit extremen Sprachproblemen ? Wenn nicht, was dann ? Dürften diese Kinder dann nie die hl. Kommunion empfangen ? Oder was ist mit behinderten Kindern die sich ihrer Schuld überhaupt nicht bewusst sind ?

mfg Eldar
Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.
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Leben heißt Lieben und Lieben heißt Leiden. Wenn du nicht Leiden willst, warum Liebst du dann, aber wenn du nicht Lieben willst, warum lebst du dann??

Ecce Homo
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Re: Behinderte Kinder

Beitrag von Ecce Homo »

Eldar hat geschrieben:Meine Frage:

1.) Gibt es Alternativen zur Beichte für Kinder mit extremen Sprachproblemen ? Wenn nicht, was dann ? Dürften diese Kinder dann nie die hl. Kommunion empfangen ? Oder was ist mit behinderten Kindern die sich ihrer Schuld überhaupt nicht bewusst sind ?

mfg Eldar
- Was heißt "Sprachproblem"? Wie unterhalten sich die Eltern mit dem Kind? Kann der Priester es nicht genauso machen?

- man muss halt schauen, dass das Kind auf irgendeine Weise seine Sünden bekennt - zur Not, wenn es alt genug dazu und fähig ist, schriftlich.

- was heißt: Behinderte Kinder, die sich ihrer Schuld nicht bewusst sind? Ich denke, auch behinderte Kinder spüren, wenn etwas unrecht ist. Davon bin ich überzeugt. Wenn sie nicht "klar" bei Verstand wären, ist dann überhaupt eine bewusste Sünde (freier Wille, volle Absicht, schwere Sache) möglich?

:hmm:
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Pit
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Re: Behinderte Kinder

Beitrag von Pit »

Sprachproblem - in wieweit ?
Logopädische Schwiergikeiten, Schwerhörigkeit, oder was konkret?
Es gibt eben viele verschiedene - und verschieden zu handhabene Sprachprobleme und -behinderungen.

Und wenn ein Kind sich - z.B. auf Grund einer schweren Behinderung im neuralgischen Bereich - sich seiner Sünde wirklich nicht bewusst wäre, läge auch keine (wissentliche !) Sünde vor, die es beichten müsste, da es sich ja eben nicht bewusst (!) wäre, daß es gesündigt hat, oder ?

Gruß, Pit
Ecce Homo hat geschrieben:
- Was heißt "Sprachproblem"? Wie unterhalten sich die Eltern mit dem Kind? Kann der Priester es nicht genauso machen?

- man muss halt schauen, dass das Kind auf irgendeine Weise seine Sünden bekennt - zur Not, wenn es alt genug dazu und fähig ist, schriftlich.

- was heißt: Behinderte Kinder, die sich ihrer Schuld nicht bewusst sind? Ich denke, auch behinderte Kinder spüren, wenn etwas unrecht ist. Davon bin ich überzeugt. Wenn sie nicht "klar" bei Verstand wären, ist dann überhaupt eine bewusste Sünde (freier Wille, volle Absicht, schwere Sache) möglich?

:hmm:
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Ecce Homo
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Re: Behinderte Kinder

Beitrag von Ecce Homo »

Pit hat geschrieben: Und wenn ein Kind sich - z.B. auf Grund einer schweren Behinderung im neuralgischen Bereich - sich seiner Sünde wirklich nicht bewusst wäre, läge auch keine (wissentliche !) Sünde vor, die es beichten müsste, da es sich ja eben nicht bewusst (!) wäre, daß es gesündigt hat, oder ?
Würde ich eigentlich auch sagen... :hmm: aber die Frage ist berechtigt: Darf das Kind die Kommunion empfangen?

Ich sage: Im Zweifel ja. Man kann in einen Menschen, der behindert ist, nicht hineinschauen. Und das weiß Gott alleine. Ich würde das Kind in jedem Fall zur Heiligen Erstkommunion führen... :ja:
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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

Ein schwerstbehindertes Kind darf nur zur komnion zugelassen werden
wenn es die Komunion versteht die letzte verantwortung liegt immer beim Priester

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

ottaviani hat geschrieben:Ein schwerstbehindertes Kind darf nur zur komnion zugelassen werden
wenn es die Komunion versteht die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
Da der Priester nicht in das Kind hineinschauen kann, kann man nicht einfach ablehnen, dem Kind nach einer gerechten Vorbereitung den Leib des Herrn zu reichen...
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Nietenolaf
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Beitrag von Nietenolaf »

ottaviani hat geschrieben:Ein schwerstbehindertes Kind darf nur zur komnion zugelassen werden
wenn es die Komunion versteht die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
Welche Begründung gibt es dafür? So einfach dahergesagt klingt das "protestantisch".

(Aber ich habe vergessen, daß in der lateinischen Kirche ja auch erst ein Mindestalter für die Kommunion erreicht werden muß... das wird sicher ähnlich begründet.)
Zuletzt geändert von Nietenolaf am Freitag 25. August 2006, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.

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Pit
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Re: Behinderte Kinder

Beitrag von Pit »

Hallo Ecce,

eine konkreten "Fall" habe ich vor Jahren während der Ausbildung erlebt.
In Maria-Veen gab es neben dem Berufsbildungswerk ein Wohnheim für (Schwerst-)Behinderte.
Während einer gemeinsamen Messe (vor den Weihnachtstagen) wurde ein Schwerstbehinderter (der nicht sprechen oder sich "normal" artikulieren konnte) im Rollstuhl nach vorne zur Kommunion geschoben, nachdem ihm schon vorher nochmal erklärt wurde, was "passiert".
Der zelebrierende Priester hat sich (wie er nachher sagte) dafür entschieden, dem Menschen die Kommunion auszuteilen, da er letzlich nicht (!) wissen könne, was dieser denkt und fühlt.

Gruß, Pit
Ecce Homo hat geschrieben:
Ich sage: Im Zweifel ja. Man kann in einen Menschen, der behindert ist, nicht hineinschauen. Und das weiß Gott alleine. Ich würde das Kind in jedem Fall zur Heiligen Erstkommunion führen... :ja:
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Ecce Homo
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Re: Behinderte Kinder

Beitrag von Ecce Homo »

Danke für diesen Bericht, Pit. Ich hatte nur einmal die Ehre (und das meine ich so, wie ich es sage!), mit geistig schwerst behinderten Kindern (2) in der heiligen Messe zu sein. Die Mutter war mit den beiden Kindern auf Wallfahrt nach Lourdes und hatte bei unseren Pallottinern Station gemacht (damit die Kinder die Krankensalbung zur Stärkung empfangen konnten) - und der Pater, der für sie die Messe zelebriert, hatte mich dazu geben. Während dem Wortgottesdienst waren die Kinder wie komplett abwesend - aber im Moment der Elevation haben sie sich ohne äußerlichen Anstoß selbst aufgerichtet - wie praktisch dem Heiland entgegen - und haben ohne, dass sie jemand dazu angeleitet oder aufgefordert hätte, gesagt: "Mein Heiland, ich liebe dich" - nach der Wandlung waren sie dann wie vorher total abwesend. Dieser krasse Gegensatz hat bei mir bis heute einen sehr großen Eindruck hinterlassen. Die Kommunion wurden den beiden Mädchen als Mundkommunion gereicht - sie wären auch nicht in der Lage gewesen, selbst Handkommunion zu machen.
Im Nachhinein sage ich: Die beiden Mädchen waren nur in zwei kleinen Momenten geistig "da" - bei der Wandlung und bei der Kommunion.
Vorher hätte ich auch gesagt: Die kriegen gar nichts mit. Seit ich da eines besseren belehrt wurde, bin ich sehr vorsichtig mit Urteilen, ob ein "Behinderter" etwas mitbekommt oder nicht... .
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spectator
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Beitrag von spectator »

ottaviani hat geschrieben:... die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
bei welchem? einem aus der Tradition oder einem NOM Priester?




Nietenolaf hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:Ein schwerstbehindertes Kind darf nur zur komnion zugelassen werden
wenn es die Komunion versteht die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
Welche Begründung gibt es dafür? So einfach dahergesagt klingt das "protestantisch".

(Aber ich habe vergessen, daß in der lateinischen Kirche ja auch erst ein Mindestalter für die Kommunion erreicht werden muß... das wird sicher ähnlich begründet.)
Hallo Nietenolaf,
wenn Dich das interessiert, im CIC ist das ziemlich genau „geregelt“ ;)
CIC hat geschrieben: TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE

Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.

Can. 913 — § 1. Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.
§ 2. Kindern jedoch, die sich in Todesgefahr befinden, darf die heiligste Eucharistie gespendet werden, wenn sie den Leib Christi von gewöhnlicher Speise unterscheiden und die Kommunion ehrfürchtig empfangen können.

Can. 914 — Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.

Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

Can. 917* — Wer die heiligste Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb einer Feier der Eucharistie, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 921, § 2.

Can. 918 — Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.

Can. 919 — § 1. Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten.
§ 2. Ein Priester, der am selben Tag zweimal oder dreimal die heiligste Eucharistie feiert, darf vor der zweiten oder dritten Zelebration etwas zu sich nehmen, auch wenn nicht ein Zeitraum von einer Stunde dazwischenliegt.
§ 3. Ältere Leute oder wer an irgendeiner Krankheit leidet sowie deren Pflegepersonen dürfen die heiligste Eucharistie empfangen, auch wenn sie innerhalb der vorangehenden Stunde etwas genossen haben.

Can. 920 — § 1. Jeder Gläubige ist, nachdem er zur heiligsten Eucharistie geführt worden ist, verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu empfangen.
§ 2. Dieses Gebot muß in der österlichen Zeit erfüllt werden, wenn ihm nicht aus gerechtem Grund zu einer anderen Zeit innerhalb des Jahres Genüge getan wird.

Can. 921 — § 1. Gläubige, die sich, gleich aus welchem Grund, in Todesgefahr befinden, sind mit der heiligen Kommunion als Wegzehrung zu stärken.
§ 2. Auch wenn sie am selben Tag durch die heilige Kommunion gestärkt worden sind, ist es trotzdem sehr ratsam, daß jene, die in Lebensgefahr geraten sind, nochmals kommunizieren.
§ 3. Bei andauernder Todesgefahr wird empfohlen, daß die heilige Kommunion mehrmals, an verschiedenen Tagen, gespendet wird.

Can. 922 — Die heilige Wegzehrung für Kranke darf nicht allzu lange aufgeschoben werden; wer mit der Seelsorge betraut ist, hat sorgfältig darauf zu achten, daß die Kranken damit gestärkt werden, solange sie noch voll bei Bewußtsein sind.

Can. 923 — Die Gläubigen können in jedwedem katholischen Ritus am eucharistischen Opfer teilnehmen und die heilige Kommunion empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 844.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Aus Can. 913 § 1 zitiert:
"...gemäß ihrer Fassungskraft..."

Hab ich das Recht, festzulegen, was ein schwerstbehinderter Mensch (siehe die vorherigen Beispiele) fassen kann und was nicht?

Gruß, Pit
spectator hat geschrieben:
Hallo Nietenolaf,
wenn Dich das interessiert, im CIC ist das ziemlich genau „geregelt“ ;)

Can. 913 — § 1. Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.
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Linus
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Beitrag von Linus »

ottaviani hat geschrieben:Ein schwerstbehindertes Kind darf nur zur komnion zugelassen werden
wenn es die Komunion versteht die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
wobei unter Verstehen zu sagen ist, dass es weiß, dass die gewandelte Hostie und der gewandelte Wein der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus ist. und das kriegen auch so wie ich es beobachtet habe, auch schwer geistig behinderte mit.

und ausgeschlossen von der Kommunion sind ja "nur" Leute, die schwer gesündigt haben. (Schwere Sünde: bewusst, willentlich, in einer gravierenden sache, fehlt eine dieser drei komponenten ist es keine schwere sünde, somit steht dem kommunionempfang nichts entgegen )

und man darf im Notfall auch einen Dolmetsch (cf CIC can. 990) heranziehen, bei der Beichte. Ich wüsste nicht, warum das einen Gebärdendolmetsch ausschließt

Nachtrag: da ich Sonntags praktisch immer "Messe mit Schwerstbehinderten" erlebe(Maria Lanzendorf hat ein Caritasheim), ist es wirklich immer wieder erstaunlich wie die Behinderten reagieren: völlig unkonzentriert und teilweise arg andachtsstörend bloß absolute stille während der Wandlung und der Kommunion....
Zuletzt geändert von Linus am Freitag 25. August 2006, 20:27, insgesamt 2-mal geändert.
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spectator
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Beitrag von spectator »

Pit hat geschrieben:Aus Can. 913 § 1 zitiert:
"...gemäß ihrer Fassungskraft..."

Hab ich das Recht, festzulegen, was ein schwerstbehinderter Mensch (siehe die vorherigen Beispiele) fassen kann und was nicht?

Gruß, Pit
Du nicht.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Dem ist nicht mehr hinzuzufügen, Linus, Danke !

Und ich habe mit manchen Schwerstbehinderten zu tun gehabt. Gott sei Dank !

Gruß, Pit
Linus hat geschrieben:
wobei unter Verstehen zu sagen ist, dass es weiß, dass die gewandelte Hostie und der gewandelte Wein der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus ist. und das kriegen auch so wie ich es beobachtet habe, auch schwer geistig behinderte mit.

und ausgeschlossen von der Kommunion sind ja "nur" Leute, die schwer gesündigt haben. (Schwere Sünde: bewusst, willentlich, in einer gravierenden sache, fehlt eine dieser drei komponenten ist es keine schwere sünde, somit steht dem kommunionempfang nichts entgegen )

und man darf im Notfall auch einen Dolmetsch heranziehen, bei der Beichte. Ich wüsste nicht, warum das einen Gebärdendolmetsch ausschließt
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Pit
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Beitrag von Pit »

Da hast Du recht, denn das "Recht" würde ich mir nie herausnehmen.

Gruß, Pit
spectator hat geschrieben:
Du nicht.
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spectator
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Beitrag von spectator »

Pit hat geschrieben:Da hast Du recht,
das hab ich immer.

Pit hat geschrieben:denn das "Recht" würde ich mir nie herausnehmen.

Gruß, Pit
Mann... bist du ein aufrichtiger Katholik! :mrgreen:

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Linus
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Beitrag von Linus »

spectator hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Da hast Du recht,
das hab ich immer.
Bist du Gott?
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spectator
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Beitrag von spectator »

Linus hat geschrieben:
spectator hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Da hast Du recht,
das hab ich immer.
Bist du Gott?
muss man das sein, um Recht zu haben? :)

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Pit
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Beitrag von Pit »

Nun, wenn ich ein aufrichtiger Katholik bin, weil ich nicht (!) glaube, gewissermaßen in andere Menschen schauen zu können, dann habe ich damit sicher kein Problem. ;-)

Gruß, Pit
spectator hat geschrieben:
Mann... bist du ein aufrichtiger Katholik! :mrgreen:[/quote]
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Natbar
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re

Beitrag von Natbar »

Also da wir die Verantwortung nicht haben, sondern letztendlich der Priester, würde ich das schon v o r der Messe in einem Gespräch mit dem Priester klären.

Und eines ist wirkich wahr - man weiß nie wie es innen ausschaut.

Ich habe drei Jahre in einem Behindertenwohnheim gearbeitet, das gleichzeitig Behinderte und psychisch kranke betreute.

Eine Geschichte davon, die mich zutiefst beschämt hat. Einer der Bewohner wurde krank, und ich hatte Nachtbereitschaft.
Er bat mich noch um etwas und das habe ich gemacht und ich dachte ok - in Ordnung.
Ich habe dann in der Bereitschaft vor dem ich ins Bett ging, meine Runden gedreht, und habe ihn murmeln hören und ich meinte alles ok?
Aber er hat weiter gemacht. (Übrigens jemand der psychisch krank war)

Völlig verunsichert, habe ich mich doch dazu entschlossen die Tür aufzumachen, da er sie nicht öffnete und er hat gebetet laut.
Ich werde das wohl nie vergessen.

Tja ich glaube keiner von uns hätte ihn das zugetraut, ich weiß nicht mehr ob er das Vater unser oder das Ave Maria gebetet hat, aber ich habe mich entschuldigt und mich zutiefst geschämt, denn ich dachte in dem Moment er ist krank, und betet.

Also insofern überlassen wir unseren Herr das ins Herz schauen.

Natbar
Fallen ist menschlich, liegen bleiben teuflisch, aufstehen göttlich.

Gottheit tief verborgen, betend nach ich Dir, weil unter diesem Zeichen bist Du wahrhaft hier.....

Ecce Homo
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Re: re

Beitrag von Ecce Homo »

Danke für diesen Bericht, das zeigt, wie Gott an uns schwachen Werkzeugen handeln kann - :ja: :ja: :ja:
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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

spectator hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:... die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
bei welchem? einem aus der Tradition oder einem NOM Priester?




Nietenolaf hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:Ein schwerstbehindertes Kind darf nur zur komnion zugelassen werden
wenn es die Komunion versteht die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
Welche Begründung gibt es dafür? So einfach dahergesagt klingt das "protestantisch".

(Aber ich habe vergessen, daß in der lateinischen Kirche ja auch erst ein Mindestalter für die Kommunion erreicht werden muß... das wird sicher ähnlich begründet.)
Hallo Nietenolaf,
wenn Dich das interessiert, im CIC ist das ziemlich genau „geregelt“ ;)
CIC hat geschrieben: TEILNAHME AN DER HEILIGSTEN EUCHARISTIE

Can. 912 — Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muß zur heiligen Kommunion zugelassen werden.

Can. 913 — § 1. Damit die heiligste Eucharistie Kindern gespendet werden darf, ist erforderlich, daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben, so daß sie das Geheimnis Christi gemäß ihrer Fassungskraft begreifen und den Leib des Herrn gläubig und andächtig zu empfangen in der Lage sind.
§ 2. Kindern jedoch, die sich in Todesgefahr befinden, darf die heiligste Eucharistie gespendet werden, wenn sie den Leib Christi von gewöhnlicher Speise unterscheiden und die Kommunion ehrfürchtig empfangen können.

Can. 914 — Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.

Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe Sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.

Can. 916 — Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen, außer es liegt ein schwerwiegender Grund vor und es besteht keine Gelegenheit zur Beichte; in diesem Fall muß er sich der Verpflichtung bewußt sein, einen Akt der vollkommenen Reue zu erwecken, der den Vorsatz miteinschließt, sobald wie möglich zu beichten.

Can. 917* — Wer die heiligste Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb einer Feier der Eucharistie, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 921, § 2.

Can. 918 — Es wird mit Nachdruck empfohlen, daß die Gläubigen in der Feier der Eucharistie selbst die heilige Kommunion empfangen; wenn sie jedoch aus gerechtem Grund darum bitten, ist sie ihnen außerhalb der Messe zu spenden; dabei sind die liturgischen Riten zu beachten.

Can. 919 — § 1. Wer die heiligste Eucharistie empfangen will, hat sich innerhalb eines Zeitraumes von wenigstens einer Stunde vor der heiligen Kommunion aller Speisen und Getränke mit alleiniger Ausnahme von Wasser und Arznei zu enthalten.
§ 2. Ein Priester, der am selben Tag zweimal oder dreimal die heiligste Eucharistie feiert, darf vor der zweiten oder dritten Zelebration etwas zu sich nehmen, auch wenn nicht ein Zeitraum von einer Stunde dazwischenliegt.
§ 3. Ältere Leute oder wer an irgendeiner Krankheit leidet sowie deren Pflegepersonen dürfen die heiligste Eucharistie empfangen, auch wenn sie innerhalb der vorangehenden Stunde etwas genossen haben.

Can. 920 — § 1. Jeder Gläubige ist, nachdem er zur heiligsten Eucharistie geführt worden ist, verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr die heilige Kommunion zu empfangen.
§ 2. Dieses Gebot muß in der österlichen Zeit erfüllt werden, wenn ihm nicht aus gerechtem Grund zu einer anderen Zeit innerhalb des Jahres Genüge getan wird.

Can. 921 — § 1. Gläubige, die sich, gleich aus welchem Grund, in Todesgefahr befinden, sind mit der heiligen Kommunion als Wegzehrung zu stärken.
§ 2. Auch wenn sie am selben Tag durch die heilige Kommunion gestärkt worden sind, ist es trotzdem sehr ratsam, daß jene, die in Lebensgefahr geraten sind, nochmals kommunizieren.
§ 3. Bei andauernder Todesgefahr wird empfohlen, daß die heilige Kommunion mehrmals, an verschiedenen Tagen, gespendet wird.

Can. 922 — Die heilige Wegzehrung für Kranke darf nicht allzu lange aufgeschoben werden; wer mit der Seelsorge betraut ist, hat sorgfältig darauf zu achten, daß die Kranken damit gestärkt werden, solange sie noch voll bei Bewußtsein sind.

Can. 923 — Die Gläubigen können in jedwedem katholischen Ritus am eucharistischen Opfer teilnehmen und die heilige Kommunion empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 844.
wie darf ich die frage verstehen die entscheidung liegt immer beim zelebranten

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spectator
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Beitrag von spectator »

ottaviani hat geschrieben:
spectator hat geschrieben:
ottaviani hat geschrieben:... die letzte verantwortung liegt immer beim Priester
bei welchem? einem aus der Tradition oder einem NOM Priester?
wie darf ich die frage verstehen...
so wie sie gestellt wurde.

Eldar
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Beitrag von Eldar »

Pit hat geschrieben:Da hast Du recht, denn das "Recht" würde ich mir nie herausnehmen.

Gruß, Pit
spectator hat geschrieben:
Du nicht.
Verantwortung Pit !

Anderes Beispiel. Das Kind ist taub, stumm und blind....

Edit: Wobei sich da wieder die Frage stellt wie das Kind dann überhaupt noch sündigen soll :) .

Ich denke das Thema ist gar nicht mal so einfach. Es kommt eben immer auf die Behinderung an. Mit "gebt allen Behinderten Kindern die Kommunion weil ihr nicht in sie hineinsehen könnt" allein ist dies sicherlich nicht getan. Was z.b. mit geistig total weggetretenen Menschen die kaum bis gar nichts mehr wahrnehmen.

mfg Eldar
Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
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Beitrag von Ecce Homo »

Eldar hat geschrieben: Anderes Beispiel. Das Kind ist taub, stumm und blind....

Edit: Wobei sich da wieder die Frage stellt wie das Kind dann überhaupt noch sündigen soll :)
;)

Eldar hat geschrieben:Ich denke das Thema ist gar nicht mal so einfach. Es kommt eben immer auf die Behinderung an. Mit "gebt allen Behinderten Kindern die Kommunion weil ihr nicht in sie hineinsehen könnt" allein ist dies sicherlich nicht getan. Was z.b. mit geistig total weggetretenen Menschen die kaum bis gar nichts mehr wahrnehmen.

mfg Eldar
Grundsätzlich nicht einfach so - man kann halt versuchen, eine Katechese mit dem einfachsten primitvsten Mitteln zu halten. Mit Bildern, vielleicht Gebärden - wie auch immer. Und wenn das Kind irgendeine "positive" ("verstehende" im weitesten Sinne) Reaktion zeigt, dann würde ich ihm die Kommunion reichen - nicht aber einfach so - ohne alles...

Ich bin sehr froh, sich mir niemals diese Frage stellen muss - welche große Verantwortung haben doch Amtsträger in der Kirche!
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Eldar hat geschrieben:Was z. b. mit geistig total weggetretenen Menschen, die kaum
bis gar nichts mehr wahrnehmen.
Was ist denn z. B. mit Säuglingen?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Linus
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Beitrag von Linus »

spectator hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
spectator hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Da hast Du recht,
das hab ich immer.
Bist du Gott?
muss man das sein, um Recht zu haben? :)
wenn man, wie du von dir behauptest, immer Recht hat: dann ja.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Beitrag von Linus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Eldar hat geschrieben:Was z. b. mit geistig total weggetretenen Menschen, die kaum
bis gar nichts mehr wahrnehmen.
Was ist denn z. B. mit Säuglingen?
Säuglinge als geistig total weggetreten und kaum Wahrnehmungfähig zu bezeichnen halte ich für ziemlich gewagt. Ich mache eher die Erfahrung, dass Säuglinge gerade die geistig hochpotenten permanent auf wissbegierde und lernen getrimmten Menschen sind.


Linus, nicht unbedingt geistig weggetreten, aber durchaus geistig träge. :roll:
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spectator
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Registriert: Dienstag 2. März 2004, 09:25

Beitrag von spectator »

Linus hat geschrieben:
spectator hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
spectator hat geschrieben:
Pit hat geschrieben:Da hast Du recht,
das hab ich immer.
Bist du Gott?
muss man das sein, um Recht zu haben? :)
wenn man, wie du von dir behauptest, immer Recht hat: dann ja.
Nein, du irrst dich. Du schenkst den Worten Jesu zu wenig Vertrauen. ;)

Ecce Homo
Beiträge: 9540
Registriert: Montag 28. März 2005, 14:33

Beitrag von Ecce Homo »

Das hier hat mich echt berührt - ein Kind wird 99 Tage alt. Krank. Behindert.

"Die Ärzte sagen, dass du eigentlich gar nicht leben solltest. Aber du lebst... "

"Der Herr hat gegeben, der Herr hat genommen..."

Die Eltern trauern nicht, da ihr Kind nach 99 Tagen gestorben ist - sie freuen sich, dass er 99 Tage gelebt hat.
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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