Entfall von Gedenktagen

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SpaceRat
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Entfall von Gedenktagen

Beitrag von SpaceRat »

Hallo!

Laut Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebotener_Gedenktag
Gedenktage entfallen für das betreffende Jahr ersatzlos, wenn sie mit einem Sonntag, Fest oder Hochfest zusammenfallen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtgebotener_Gedenktag
Im Gegensatz zu den nichtgebotenen Gedenktagen sind Hochfeste, Feste und gebotene Gedenktage immer zu feiern.

Was davon stimmt nun, wenn überhaupt?
  • Alle Gedenktage entfallen, wenn sie mit einem Hochfest, Fest oder Sonntag zusammenfallen
  • Nichtgebotene Gedenktage entfallen, wenn sie mit einem Hochfest, Fest, Sonntag oder gebotenem Gedenktag zusammenfallen
  • Nichtgebotene Gedenktage entfallen, wenn sie mit einem Hochfest, Fest oder Sonntag zusammenfallen, werden aber ggf. mit dem gebotenen Gedenktag zusammen gefeiert.
  • Kein Gedenktag entfällt
Schmutziges Geschirr schimmelt nicht, wenn man es einfriert.

Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

ich habe mir die beiden Stellen bei Wikipedia angesehen. - Die erste Stelle ist so mehr oder weniger der Zusatz zur zweiten Stelle, so nach dem Motto: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ein Beispiel dafür:
Am 28. Oktober feiert die katholische Kirche das Fest des Apostels Simon. Es ist ein Fest, wird daher grundsätzlich gefeiert. Aber dieses Jahr war es ein Sonntag und der Sonntag überragt ein Fest.

Soviel ich noch vom Studium in Erinnerung habe - was schon einige Jahre her ist - übersteigt ein Hochfest den Sonntag. (Falls die letzte Antwort falsch ist, mich bitte verbessern)

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Entsprechend der "Grundordnung des Kirchenjahres und des Neuen Römischen Generalkalenders" (hier) gilt:
60. Wenn mehrere Feiern auf einen Tag treffen, wird jene gehalten, die im Verzeichnis der liturgischen Tage höher steht.
Im Falle eines Zusammentreffens jedoch wird ein Hochfest, das von einem ranghöheren verdrängt wird, unter Wahrung von Nr. 5 der Grundordnung des Kirchenjahres und des Kalenders auf den nächstgelegenen Tag verlegt, der keiner der unter Nr. 1- 8 im Rangverzeichnis aufgeführten Tage ist. Andere Feiern entfallen für das betreffende Jahr.
Damit entfallen alle Feste, gebotenen, und nicht gebotenen Gedenktage, die von einem liturgisch höherrangigen Tag (einschließlich der Sonntage i. J., Rangordnung 6) verdrängt werden. Nur Hochfest werden ggf. verschoben.

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SpaceRat
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Beitrag von SpaceRat »

michaelis hat geschrieben:Entsprechend der "Grundordnung des Kirchenjahres und des Neuen Römischen Generalkalenders" (hier) gilt:
60. Wenn mehrere Feiern auf einen Tag treffen, wird jene gehalten, die im Verzeichnis der liturgischen Tage höher steht.
Im Falle eines Zusammentreffens jedoch wird ein Hochfest, das von einem ranghöheren verdrängt wird, unter Wahrung von Nr. 5 der Grundordnung des Kirchenjahres und des Kalenders auf den nächstgelegenen Tag verlegt, der keiner der unter Nr. 1- 8 im Rangverzeichnis aufgeführten Tage ist. Andere Feiern entfallen für das betreffende Jahr.
Damit entfallen alle Feste, gebotenen, und nicht gebotenen Gedenktage, die von einem liturgisch höherrangigen Tag (einschließlich der Sonntage i. J., Rangordnung 6) verdrängt werden. Nur Hochfest werden ggf. verschoben.
Das hilft mir schon mal ein ganzes Stück weiter.

Etwas idiotisch wirkt dann allerdings auf mich:
Abschnitt I, 15. b.)
b) Die Wochentage des Advents in der Zeit vom 17. bis 24. Dezember einschließlich und alle Wochentage der österlichen Bußzeit gehen allen gebotenen Gedenktagen vor.

So eine Vorschrift macht doch keinen Sinn, denn wenn in einem Zeitraum mit festem Datum keine gebotenen Gedenktage gefeiert werden sollen, braucht man sie ja einfach garnicht erst dorthin legen....
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Renata
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Beitrag von Renata »

SpaceRat hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben: So eine Vorschrift macht doch keinen Sinn, denn wenn in einem Zeitraum mit festem Datum keine gebotenen Gedenktage gefeiert werden sollen, braucht man sie ja einfach garnicht erst dorthin legen....
Die österliche Bußzeit hat aber z. B. gar kein festes Datum. Zwischen dem 17. bis 23. fällt wiederum mir spontan nur der Hl. Thomas ein, der hat aber ein F.

Grüße
Renata 8)

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Renata
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Beitrag von Renata »

Raphaela hat geschrieben: Soviel ich noch vom Studium in Erinnerung habe - was schon einige Jahre her ist - übersteigt ein Hochfest den Sonntag. (Falls die letzte Antwort falsch ist, mich bitte verbessern)
Meines Wissens gilt das nur für die Sonntage außerhalb der Fasten- bzw. Adventszeit. Die ersteren können WiMRE von keinem Hochfest überstrahlt werden.

Gruß
Renta
Zuletzt geändert von Renata am Dienstag 30. Oktober 2007, 10:22, insgesamt 1-mal geändert.

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Widerum siehe GOK:
Verzeichnis der liturgischen Tage nach ihrer Rangordnung
I.
1. Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn.
2. Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Himmelfahrt und Pfingsten.
Sonntage des Advents, der Fastenzeit (österlichen Bußzeit) und der Osterzeit.
Aschermittwoch. Karwochentage von Montag bis Gründonnerstag einschließlich.
Tage in der Osteroktav.
3. Hochfeste des Herrn, der seligen Jungfrau Maria und jener Heiligen, die im Generalkalender verzeichnet sind. Allerseelen.
4. Die Eigen-Hochfeste:
a) Hochfest des Hauptpatrons eines Ortes oder einer Stadt.
b) Hochfest der Weihe - oder des Jahrestages der Weihe - der betreffenden Kirche.
c) Hochfest des Titels der betreffenden Kirche.
d) Hochfest des Titels oder Stifters oder Hauptpatrons eines Ordens oder einer Genossenschaft.
II.
5. Die Herrenfeste, die im Generalkalender verzeichnet sind.
6. Die Sonntage der Weihnachtszeit und die Sonntage im Jahreskreis.
7. ....
(Hervorhebungen von mir.)

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SpaceRat
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Beitrag von SpaceRat »

michaelis hat geschrieben:GOK:
Verzeichnis der liturgischen Tage nach ihrer Rangordnung
I.
1. Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn.
2. Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Himmelfahrt und Pfingsten.
Sonntage des Advents, der Fastenzeit (österlichen Bußzeit) und der Osterzeit.
Aschermittwoch. Karwochentage von Montag bis Gründonnerstag einschließlich.
Tage in der Osteroktav.
(Hervorhebungen von mir.)
Also wenn ich die Punkte 60 und 61 richtig lese, müsste in 2008 auch
15.3. Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester (1820 in Wien)
entfallen, weil das Hochfest Jupp wegen der Karwoche vom 19.3. auf den 15.3. verlegt werden muß.

Ist das korrekt?
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SpaceRat
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Beitrag von SpaceRat »

... und eigentlich müsste dieses Jahr auch St. Martin entfallen, oder?
Fällt nämlich auf einen Sonntag und ist nur gebotener Gedenktag...

Es sei denn, St. Martin hätte Rang 4, wegen
4. Die Eigen-Hochfeste:
a) Hochfest des Hauptpatrons eines Ortes oder einer Stadt.
b) Hochfest der Weihe - oder des Jahrestages der Weihe - der betreffenden Kirche.
c) Hochfest des Titels der betreffenden Kirche.
d) Hochfest des Titels oder Stifters oder Hauptpatrons eines Ordens oder einer Genossenschaft.

Demnach darf St. Martin in Rheinbach St. Martin feiern, St. Johannes in Merkstein aber nicht...
Da werden sich die Kinder in Merkstein aber freuen, daß die ev. Kirche Martin-Luther-Kirche heißt und Martin Luther wiederum nach besagtem St. Martin benannt wurde... ;)
(Wobei wir mal großzügig unterschlagen, daß der Gedenktag für Martin Luther am 18.2. und nur in Ostfriesland am 10.11. ist).
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Stimmt, Martin entfällt in diesem Jahr.
Der Gedenktag des hl.Martin von Tours (G-GK) entfällt in diesem Jahr.
(aus Direktorium Bistum Aachen).

Das gilt natürlich nur für die Feier im Rahmen der Liturgie. Volkstümliche Feiern, wie etwa die Martinszüge und -feuer sind davon nicht betroffen. Die sollten ja sowieso am Vorabend stattfinden.

Übrigens, da ich in Ostfriesland aufgewachsen bin, kann ich mich an das Problem mit "Martini" (10.11.) und "St. Martin" (11.11.) noch gut erinnern.

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SpaceRat
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Beitrag von SpaceRat »

Renata hat geschrieben:
SpaceRat hat geschrieben:So eine Vorschrift macht doch keinen Sinn, denn wenn in einem Zeitraum mit festem Datum keine gebotenen Gedenktage gefeiert werden sollen, braucht man sie ja einfach garnicht erst dorthin legen....
Die österliche Bußzeit hat aber z. B. gar kein festes Datum.
Daher der Name Pellkartoffel, bzw. meine Einschränkung (s.o.)
Renata hat geschrieben:Zwischen dem 17. bis 23. fällt wiederum mir spontan nur der Hl. Thomas ein, der hat aber ein F.
Ja. Und er liegt am 3.7. (Sowohl nach allg. römischen Kalender, Regionalkalender für das dt. Sprachgebiet als auch bei den US Lutheranern), das macht die Sache noch viel einfacher. ;D

July
3 Saint Thomas, apostle (Lesser Festival) R – ELCA

Juli (RK und Allg. röm. Kalender)
3. F r HL. THOMAS, Apostel

Am 21.12. liegt er nur ak. und ev., da muß aber nicht verschoben werden.

Ich dachte da eher an
23 g Johannes von Krakau, Priester (1473)
aus dem dt. Regionalkalender.
Der Mann hat doch, man verzeihe mir meine Wortwahl, mit seinem Gedenktag die Arschkarte gezogen...
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Renata
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Beitrag von Renata »

SpaceRat hat geschrieben:[
Ja. Und er liegt am 3.7. (Sowohl nach allg. römischen Kalender, Regionalkalender für das dt. Sprachgebiet als auch bei den US Lutheranern), das macht die Sache noch viel einfacher. ;D
...
Am 21.12. liegt er nur ak. und ev., da muß aber nicht verschoben werden.
*räusper* Oops, öhm, stümpt, da habe ich ihn dieses Jahr auch schon gefeiert und dem hiesigen Domorganisten alles Gute zum Namenstag gewünscht. Aus irgendeiner Hirnhälfte grüßte der 21.12., der in meiner heimatlichen Ecke auch "Thomastag" genannt wurde.

Grüße
Renata

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Renata hat geschrieben: Aus irgendeiner Hirnhälfte grüßte der 21.12., der in meiner heimatlichen Ecke auch "Thomastag" genannt wurde.

Grüße
Renata
Den neuen Termin kann sich ja auch kein Mensch merken.
Mit dem Thomastag am 21. Dezember ist uraltes Volksbrauchtum verbunden.

Gut, andererseits werden jetzt nicht mehr die letzten Adventstage (O-Antiphonen) durch ein Heiligengedenken unterbrochen.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

SpaceRat hat geschrieben: Die Wochentage des Advents in der Zeit vom 17. bis 24. Dezember ... gehen allen gebotenen Gedenktagen vor.
So eine Vorschrift macht doch keinen Sinn, denn wenn in einem Zeitraum mit festem Datum keine gebotenen Gedenktage gefeiert werden sollen, braucht man sie ja einfach garnicht erst dorthin legen....
Doch, das macht Sinn, es gibt in der Woche vor Weihnachten die sogenannten O-Antiphonen, Hinweise auf den kommenden Christus und jeder dieser Tage hat so eine Antiphon. Daher sind im Brevier für diese Tage eigene Texte vorgesehen, sonst wird ein Vier-Wochen-Rhythmus abgewechselt.

Die Antiphonen:
17. Dezember:
O Weisheit, hervorgegangen aus dem Munde des Höchsten - die Welt umspannst du von einem Ende zum anderen, in Kraft und Milde ordnest du alles: o komm und offenbare uns den Weg der Weisheit und Einsicht.

18. Dezember:
O Adoai, Herr und Führer des Hauses Israel - im flammenden Dornbusch bist du dem Mose erschienen und hast ihm auf dem Berge das Gesetz gegeben: o komm und befreie uns mit deinem starken Arm.

19. Dezember:
O Sproß aus Isais Wurzel, gesetzt zum Zeichen für die Völker - vor dir verstummen die Herrscher der Erde, dich flehen an die Völker: o komm und errette uns, erhebe dich, säume nicht länger.

20. Dezember:
O Schlüssel Davids, Zepter des Hauses Israels - du öffnest, und miemand kann schließen, du schließt und keine Macht vermag zu öffnen: o komm und öffne den Kerker de Finsternis und die Fessel des Todes.

21. Dezember:
O Morgenstern, Glanz des unversehten Lichtes, der Gerechtigkeit strahlende Sonne: o komm und erleuchte, die da sitzen in Finsternis und im Schatten des Todes!

22. Dezember:
O König aller Völker, ihre Erwartung und Sehnsucht; Schlußstein, der den Bau zusammenhält: o komm und errette den Menschen, den du aus Erde gebildet!

23. Dezember:
O Immanuel, unser König und Lehrer, du Hoffung und Heiland der Völker: o komm, eile und schaffe uns Hilfe, du unser Herr und unser Gott!

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SpaceRat
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Beitrag von SpaceRat »

Raphaela hat geschrieben:
SpaceRat hat geschrieben:Die Wochentage des Advents in der Zeit vom 17. bis 24. Dezember ... gehen allen gebotenen Gedenktagen vor.
So eine Vorschrift macht doch keinen Sinn, denn wenn in einem Zeitraum mit festem Datum keine gebotenen Gedenktage gefeiert werden sollen, braucht man sie ja einfach garnicht erst dorthin legen....
Doch, das macht Sinn, es gibt in der Woche vor Weihnachten die sogenannten O-Antiphonen, Hinweise auf den kommenden Christus und jeder dieser Tage hat so eine Antiphon. Daher sind im Brevier für diese Tage eigene Texte vorgesehen, sonst wird ein Vier-Wochen-Rhythmus abgewechselt.
Und was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun?

Ich mach's mal ganz einfach: Bist Du schonmal von einer Feier ausgeladen worden, die nie geplant war?
Nein? [Loriot]Ach![/Loriot]
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Beitrag von Raphaela »

@SpaceRat
Die Gedenktage der Heiligen werden in der katholischen Kirche meist an ihrem Sterbetag gelegt, wobei Johannes von Krakau, der am 23. Dezember ist schon vorverlegt wurde, weil er Heilig Abend starb.
Da heißt es an solchen Tagen dann "für die Kommemoration", also zur Erinnerung, zur Fürbitte. So steht es zumindest im Duden. - Bitte einen Priester, dies genauer zu erklären.

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Maurus
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Beitrag von Maurus »

SpaceRat hat geschrieben:
michaelis hat geschrieben:GOK:
Verzeichnis der liturgischen Tage nach ihrer Rangordnung
I.
1. Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn.
2. Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Himmelfahrt und Pfingsten.
Sonntage des Advents, der Fastenzeit (österlichen Bußzeit) und der Osterzeit.
Aschermittwoch. Karwochentage von Montag bis Gründonnerstag einschließlich.
Tage in der Osteroktav.
(Hervorhebungen von mir.)
Also wenn ich die Punkte 60 und 61 richtig lese, müsste in 2008 auch
15.3. Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester (1820 in Wien)
entfallen, weil das Hochfest Jupp wegen der Karwoche vom 19.3. auf den 15.3. verlegt werden muß.

Ist das korrekt?
Nein, die Verschiebung findet immer auf den nächst möglichen Termin _nach_ dem Hochfest statt. Vorfeiern ist nicht ;). Im Fall des Hl. Joseph ist das nächstes Jahr der Tag nach dem Weißen Sonntag. Am Tag danach gesellt sich mit Maria Verkündung (eigentl. 25.3.) gleich das nächste verschobene Hochfest dazu.

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Maurus
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Beitrag von Maurus »

Raphaela hat geschrieben:@SpaceRat
Die Gedenktage der Heiligen werden in der katholischen Kirche meist an ihrem Sterbetag gelegt, wobei Johannes von Krakau, der am 23. Dezember ist schon vorverlegt wurde, weil er Heilig Abend starb.
Da heißt es an solchen Tagen dann "für die Kommemoration", also zur Erinnerung, zur Fürbitte. So steht es zumindest im Duden. - Bitte einen Priester, dies genauer zu erklären.
Kein Priester, aber: Kommemoration bedeutet, dass neben dem vorgegebenen Tagesgebet (hier: Tagesgebet vom 23.12.) noch das Tagesgebet des Heiligen angefügt wird. In der Stundenliturgie wird in der Lesehore nach den beiden Lesungen vom Tage auch noch die hagiografische Lesung des Heiligen angefügt, nach dem Schlussgebet in Laudes und Vesper wird ebenfalls noch das Gebet vom Gedenktag angefügt.
Wie es in der Hl. Messe genau gehalten wird kann ich im Moment nicht sagen. Zumindest für den alten Ritus gilt dasselbe wie in der Stundenliturgie: Das Gebet wird angefügt (ggfs mehrere vorgesehen Gebete). Im neuen Ritus ist mir dergleichen ehrlich gesagt noch nie bewusst aufgefallen.

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SpaceRat
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Beitrag von SpaceRat »

Maurus hat geschrieben:
SpaceRat hat geschrieben:Also wenn ich die Punkte 60 und 61 richtig lese, müsste in 2008 auch
15.3. Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester (1820 in Wien)
entfallen, weil das Hochfest Jupp wegen der Karwoche vom 19.3. auf den 15.3. verlegt werden muß.
Nein, die Verschiebung findet immer auf den nächst möglichen Termin _nach_ dem Hochfest statt. Vorfeiern ist nicht ;). Im Fall des Hl. Joseph ist das nächstes Jahr der Tag nach dem Weißen Sonntag. Am Tag danach gesellt sich mit Maria Verkündung (eigentl. 25.3.) gleich das nächste verschobene Hochfest dazu.
Da muß ich Dich jetzt korrigieren.
Die GOK spricht nur vom "nächstgelegenen Termin", aber nicht von "vor" oder "nach".
Und Jupp wird vorgezogen:
http://www.salesianer.de/util/liturkal.html
Die letzten berücksichtigten Änderungen des liturgischen Kalenders:
[...]
2007: Wegen eines Fehlers im Algorithmus wurde in der ursprünglichen Version dieser Seite das Hochfest des Hl. Josef (19.3.) im Jahr 2008 auf den 1.4. verlegt. Der richtige Termin ist aber der 15.3., was nun korrekt angezeigt wird. Ferner wurde ein Tippfehler beim Rang des Gedenktags des Hl. Stanislaus (11.4.) korrigiert.

sowie weitere Quellen, die übereinstimmend den 15.3. nennen.

Der Grund ist einfach: Wenn Jupp aus der Karwoche verschoben werden muß, dann muß auch Verkündigung - nämlich aus der Osteroktav - verschoben werden.
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Das Bistum Graz/Seckau sieht das hier in ihrem Direktorium genauso und verweist dazu noch auf ein Dekret der Kongreation für Gottesdienst und Sakramentenordnung von 2006.

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Beitrag von michaelis »

Und ich sehe gerade, manchmal ist das deutsche liturgische Institut in Trier doch für etwas gut: Notitiae

Nachrichten zu Fragen der Liturgie

Im Jahr 2008 fällt das Hochfest des Hl. Josef (19. März) in die Karwoche, das Hochfest der Verkündigung des Herrn (25. März) in die Osterwoche.
Wegen dieser Okkurenz ergibt sich: Im Jahr 2008 wird das Hochfest des Hl. Josef am 15. März, das Hochfest der Verkündigung des Herrn am 31. März gefeiert.

Für die Diözese Münster wurde der lateinische und deutsche Text des Tagesgebetes und der deutsche Text der Zweiten Lesung der Tagzeitenliturgie für den Gedenktag des Sel. Clemens August von Galen approbiert (05-10-2005). [Notitiae 473-474, 24; 27]

In den Bistümern Berlin (25-11-2005) und Essen (19-12-2005) kann der Gedenktag des Sel. Clemens August von Galen am 22. März gefeiert werden. [Notitiae 473-474, 29]

Für die deutschen Diözesen wurde der Gedenktag des Hl. Bonifatius zum Fest erhoben (09-09-2005). [Notitiae 473-474, 29]

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Maurus
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Beitrag von Maurus »

SpaceRat hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
SpaceRat hat geschrieben:Also wenn ich die Punkte 60 und 61 richtig lese, müsste in 2008 auch
15.3. Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester (1820 in Wien)
entfallen, weil das Hochfest Jupp wegen der Karwoche vom 19.3. auf den 15.3. verlegt werden muß.
Nein, die Verschiebung findet immer auf den nächst möglichen Termin _nach_ dem Hochfest statt. Vorfeiern ist nicht ;). Im Fall des Hl. Joseph ist das nächstes Jahr der Tag nach dem Weißen Sonntag. Am Tag danach gesellt sich mit Maria Verkündung (eigentl. 25.3.) gleich das nächste verschobene Hochfest dazu.
Da muß ich Dich jetzt korrigieren.
Die GOK spricht nur vom "nächstgelegenen Termin", aber nicht von "vor" oder "nach".
Und Jupp wird vorgezogen:
http://www.salesianer.de/util/liturkal.html
Die letzten berücksichtigten Änderungen des liturgischen Kalenders:
[...]
2007: Wegen eines Fehlers im Algorithmus wurde in der ursprünglichen Version dieser Seite das Hochfest des Hl. Josef (19.3.) im Jahr 2008 auf den 1.4. verlegt. Der richtige Termin ist aber der 15.3., was nun korrekt angezeigt wird. Ferner wurde ein Tippfehler beim Rang des Gedenktags des Hl. Stanislaus (11.4.) korrigiert.

sowie weitere Quellen, die übereinstimmend den 15.3. nennen.

Der Grund ist einfach: Wenn Jupp aus der Karwoche verschoben werden muß, dann muß auch Verkündigung - nämlich aus der Osteroktav - verschoben werden.
Danke für den Hinweis, das hatte ich wirklich noch nicht gehört. Der Wortlaut aus meinem Stundenbuch hätte mich auch nicht auf eine solche Regelung gebracht...

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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Ist eigentlich morgen (Mariä Empfängnis) ein gebotener Feiertag?
Normalerweise stelle ich solche Fragen nicht, aber in meiner Gemeinde gibt es keine Messe (überhaupt ist der Feiertag im Gemeindeblatt nicht existent) und zur FSSP habe ich Probleme mit der Zugverbindung.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Leguan hat geschrieben:Ist eigentlich morgen (Mariä Empfängnis) ein gebotener Feiertag?
Natürlich. Ist sogar Hochfest!
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Danke, dachte ich mir doch. Ist aber schon komisch, daß das in meiner Gemeinde überhaupt nicht existiert.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Leguan hat geschrieben:Ist aber schon komisch, daß das in meiner Gemeinde überhaupt nicht existiert.
In der Tat! :motz:
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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Ist ja Samstag. Da feiern die meisten wahrscheinlich nur die übliche VAM. Wo kämen wir denn hin, von der geltenden Messordung wegen so einem Hochfest abzuweichen. Das war schließlich schon immer so. Und da könnte ja jeder kommen. :roll:

Unser Pfarrer feiert aber morgen früh extra eine Hl. Messe, zumal es auch unser Diözesanpatrozinium ist. Löblich, löblich, kann ich nur sagen. :ja:
- Nutzer nicht regelmäßig aktiv. -

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Leguan
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Beitrag von Leguan »

HeGe hat geschrieben:Ist ja Samstag. Da feiern die meisten wahrscheinlich nur die übliche VAM. Wo kämen wir denn hin, von der geltenden Messordung wegen so einem Hochfest abzuweichen. Das war schließlich schon immer so. Und da könnte ja jeder kommen. :roll:
Es gibt auch keine VAM, die gibt es sowieso nie.
Dafür wurde, wie ich gerade festgestellt habe, in der Nachbarpfarrei die VAM durch eine Wort-Gottes-Feier zu Ehren der unbefleckten Empfängnis ersetzt.
Ich habe allerdings inzwischen zumindest eine Messe entdeckt, die ich erreichen kann. Ob das dann eine VAM ist, wird sich zeigen.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

@ Leguan,

wenn Du nach dem "vorkonzialiaren" Zustand fragst, dann ja. In unserer Kapelle wird auch ein Hochamt gefeiert und ich werde teilnehmen.

Die aber nach dem heutigen CIC unter Berücksichtigung der dt. Partikularnorm geltende Regelung sagt, daß in den dt. Diözesen Maria Empfängis kein gebotener Feiertag mehr ist.

http://www.ulrichrhode.de/kanon/partikularnormen.html

-> Partikularnorm zu c 1246 § 2 CIC. In Österreich sieht das wohl schon wieder anders aus, dort gilt die Unterschrift von Kard. Lehmann nicht.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Eminenz Lehmann - Usurpator eines Kardinalshutes auf sehr fragwürdigem Hintergrund - mag beschließen, was er will. Ich bin gerade eigens in die Sakristei getrabt: im Erzbistum Köln ist Mariä Empfängnis Hochfest. Da ist es relativ egal, ob der Feiertag geboten ist, da HF höher steht. An Hochfesten ist also m. W. der Messbesuch immer noch dringend empfohlen.

Außerdem scheint keines der mir verfügbaren Bücher (Messbuch, Lektionar, Stundenbuch, Kantorale...) sich für diese Norm zu interessieren.
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

HeGe
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Beitrag von HeGe »

ar26 hat geschrieben:@ Leguan,

wenn Du nach dem "vorkonzialiaren" Zustand fragst, dann ja. In unserer Kapelle wird auch ein Hochamt gefeiert und ich werde teilnehmen.

Die aber nach dem heutigen CIC unter Berücksichtigung der dt. Partikularnorm geltende Regelung sagt, daß in den dt. Diözesen Maria Empfängis kein gebotener Feiertag mehr ist.

http://www.ulrichrhode.de/kanon/partikularnormen.html

-> Partikularnorm zu c 1246 § 2 CIC. In Österreich sieht das wohl schon wieder anders aus, dort gilt die Unterschrift von Kard. Lehmann nicht.
So ein Quatsch. Selbstverständlich ist und bleibt Immaculata ein Hochfest, so lange aus Rom nichts anderes gesagt wird.

Worum es in dieser Partikularnorm geht, ist die Frage, ob an diesem Hochfest die Sonntagspflicht gilt, d.h., ob man in die Hl. Messe gehen muss. Das ist in Deutschland tatsächlich nicht der Fall. Da der 8. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, wäre das für die normal arbeitende Bevölkerung in anderen Jahren, wo nicht zufällig ein Samstag betroffen ist, auch kaum einzuhalten.
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

HeGe hat geschrieben:So ein Quatsch. Selbstverständlich ist und bleibt Immaculata ein Hochfest, so lange aus Rom nichts anderes gesagt wird.

Worum es in dieser Partikularnorm geht, ist die Frage, ob an diesem Hochfest die Sonntagspflicht gilt, d.h., ob man in die Hl. Messe gehen muss.
Das war wohl mein Fehler in der Ausdrucksweise, das war schon das, was ich wissen wollte.
Das ist in Deutschland tatsächlich nicht der Fall. Da der 8. Dezember kein gesetzlicher Feiertag ist, wäre das für die normal arbeitende Bevölkerung in anderen Jahren, wo nicht zufällig ein Samstag betroffen ist, auch kaum einzuhalten.
Das kann ja wohl keine Begründung sein. In anderen Ländern sind überhaupt keine katholischen Feiertage gesetzliche Feiertage.

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