Völkerrechtliches

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Marcus Hamburgensis
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Völkerrechtliches

Beitrag von Marcus Hamburgensis »

Wie ist die korrekte Bezeichnung des Kirchenstaats/Heiligen Stuhls/Vatikans als Völkerrechtssubjekt im letzten und vorletzten (19. und 20. Jh.) Jahrhundert?

Ich könnte mir das etwa so vorstellen: ...
- Kirchenstaat bis 1870
- Heiliger Stuhl 1870-1929
- Staat der Vatikanstadt und Heiliger Stuhl seit 1929

Andererseits bin ich nicht sicher, ob der Hl. Stuhl während der 'Gefangenschaft der Päpste im Vatikan' überhaupt ein Völkerrechtssubjekt war.

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Maurus
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Re: Völkerrechtliches

Beitrag von Maurus »

Marcus Hamburgensis hat geschrieben:Wie ist die korrekte Bezeichnung des Kirchenstaats/Heiligen Stuhls/Vatikans als Völkerrechtssubjekt im letzten und vorletzten (19. und 20. Jh.) Jahrhundert?

Ich könnte mir das etwa so vorstellen: ...
- Kirchenstaat bis 1870
- Heiliger Stuhl 1870-1929
- Staat der Vatikanstadt und Heiliger Stuhl seit 1929

Andererseits bin ich nicht sicher, ob der Hl. Stuhl während der 'Gefangenschaft der Päpste im Vatikan' überhaupt ein Völkerrechtssubjekt war.
Doch, war er. Das ergab sich daraus, dass der Heilige Stuhl weiterhin diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten (also anderen Völkerrechtssubjekten) unterhielt. Diese Völkerrechtssubjektivität des Heiligen Stuhls spielte keine Rolle, solange der Kirchenstaat noch bestand.

Auch heute tritt mW nur der Heilige Stuhl völkerrechtlich in Erscheinung. Zwar besitzt der Staat der Vatikanstadt wie jeder andere Staat Völkerrechtssubjektivität, diplomatische Beziehungen usw. werden aber weiterhin mit dem Heiligen Stuhl (=dem Papst) und nicht dem Vatikanstaat unterhalten. Auch die völkerrechtlichen Verträge mit dem Heiligen Stuhl geschlossen.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Richtig. Der "Staat der Vatikanstadt" tritt nirgendwo in Erscheinung, sondern stets der "Heilige Stuhl".
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

cantus planus hat geschrieben:Richtig. Der "Staat der Vatikanstadt" tritt nirgendwo in Erscheinung, sondern stets der "Heilige Stuhl".
Und wenn es während einer Sedisvakanz diplomatische Verwicklungen geben würde?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

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Maurus
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Beitrag von Maurus »

Raimund Josef H. hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Richtig. Der "Staat der Vatikanstadt" tritt nirgendwo in Erscheinung, sondern stets der "Heilige Stuhl".
Und wenn es während einer Sedisvakanz diplomatische Verwicklungen geben würde?
Die Beziehungen bestehen ja nicht zu einem bestimmten Papst, sondern zum Papstamt an sich. Solange dieses vorhanden ist, bestehen auch alle Verträge weiter - eine Sedisvakanz hat hier keine Auswirkungen, da es in der Natur der Sache liegt, dass das Amt ab und neu besetzt werden muss. Diplomatische Krisen während der Sedisvakanz können auch durch die Kurie vorläufig beigelegt werden. Ich hoffe allerdings mal, dass die diplomatischen Umgangsformen noch so weit erhalten sind, dass niemand einem kurzzeitig völkerrechtlich handlungsunfähigen Subjekt auch noch Schwierigkeiten macht. Immerhin könnte so etwas ja Einfluss auf das Konklave machen.

Marcus Hamburgensis
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@ Maurus & Cantus planus

Beitrag von Marcus Hamburgensis »

Danke für die Aufklärung!
Ich vermutete, dass der Staat der Vatikanstadt und nicht der Heilige Stuhl diplomatische Beziehungen unterhielte. Tatsächlich ist es genau umgekehrt!

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