Falscher Eintrag im Taufmatrikel

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Volker
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Falscher Eintrag im Taufmatrikel

Beitrag von Volker »

Grüß Gott von einem Neuling,

ich habe eine sehr spezielle Frage, die mich seit einem Telefonat heute nachmittag quält. Meine Tochter wurde vor 4 Jahren von einem uns verbundenen Militärpfarrer in angemeldeter Haustaufe getauft. Ich habe danach die Unterlagen ins örtliche Pfarramt gegeben und ging davon aus, daß damit alles erledigt sei. Nun teilt mir der Nachfolger des damals taufenden Pfarrers mit, daß es Schwierigkeiten formaler Art gegeben hätte. Er überprüfte aus verschiedenen Gründen auch meine Eintragungen und stellte fest, daß im Taufmatrikel meiner Ortsgemeinde ein völlig falscher Vornamen meiner Tochter eingetragen worden war. Dies war aber noch niemandem aufgefallen, da ich von dort auch keine Unterlagen erhalten hatte, trotz Nachfrage. Nun hieß es, daß dieser Fehler nicht heilbar sei und ich ggf. eine Art "Zweitnamen" akzeptieren müsse, da ansonsten bei der Erstkommunion, zu der ein Auszug aus dem Taufmatrikel benötigt wird, meine Tochter mit ihrem "richtigen" Namen dort eben nicht auftaucht, sondern ein Mädchen mit demselben Nachnamen, aber einem anderen Vornamen.
Stimmt das, daß die Taufmatrikel auch bei offensichtlichen Fehlern nicht berichtigt werden können und meine Tochter nunmehr den inoffiziellen Zweitnamen "Jasmina" :würg: führen muß? Ich bin nicht nur etwas ratlos ...
besten Dank für eventuelle Hinweise für eine Lösung
Volker

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Bürokratischer Dummfug, da will nur einer net schon wieder, ich empfehle dir wenn der Herr nicht will, lass dir den nächsthöheren geben.

Was aber eine interesante kirchenrechtliche Frage aufwirft, kann man jemanden "unwilligen" belangen?

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ich würde mir zunächst die Taufe auf den richtigen Namen noch einmal von jenem Militärpfarrer schriftlich bestätigen lassen und dann erneut zum Pfarramt gehen.

Wenn sie dann immer noch widerborstig sind, wende dich ans bischöfliche Ordinariat.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

mitsch
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Beitrag von mitsch »

Richtig,

wenn die Bürokraten nit spuren - geh zu Hans, nit zu Hänslein!

An kampfbereiten Gruaß us Bern / Stadt!

Mitsch :ikb_bash:
wia dr Schreiner kaas keiner!

sofaklecks
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Offenkundig

Beitrag von sofaklecks »

Offenkundige Fehler können jederzeit berichtigt werden. Im Zivilrecht müssen sie sogar von Amts wegen berichtigt werden.

Die Frage ist nur: War der Fehler offensichtlich?

Ich gehe mal davon aus, dass die Unterlagen von damals noch da sind, denn (Erstkommunion) dein Kind ist wohl noch keine zehn Jahre alt. Also die zuerst ansehen. Ergibt sich daraus der Fehler klar, dann wird er berichtigt. Wenn nicht, wird es schwieriger. Wenn du also damals die Unterlagen nicht geprüft und irrtümlich einen falschen Namen zur Eintragung angemeldet hast, ist der Fehler aus den Unterlagen nicht offensichtlich. Dann brauchst du die Bestätigung des Pfarrers von damals, dass er sich genau erinnert, dass er deine ihm bekannte Tochter (Vielleicht auch aus welchem Grund, also Name der Patin o.ä.) auf den Namen .... getauft hat und die Richtigkeit als Seelsorger versichert.

Ohne Obligo. Ich zwar doctor iuris utriusque, aber kein Spezialist für Kirchenrecht. Chiara fragen!

sofaklecks

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Ohne fachkundigerer Auskunft vorgreifen zu wollen, möchte ich dazu doch folgendes anmerken:

1. Eine Pfarrmatrikel ist eine Urkunde, sonst nichts. Und wie jede andere Urkunde auch kann und muß sie jederzeit berichtigt werden, wenn ein Fehler nachweisbar ist. Auch in den alten Pfarrbüchern, die ich als Berufsgenealoge auswerte, war das gang und gäbe.

2. Der Name wird einem Kind nicht bei der Taufe gegeben, sondern von den Eltern nach der Geburt. (Vgl. die Frage bei der Taufzeremonie: "Welchen Namen habt ihr eurem Kind gegeben?") Beurkundet wird die verbindliche Fassung der Namensgebung ausschließlich beim zivilen Standesamt. (Wenn einer später mal, aus welchem Grund auch immer, seinen Namen beim Standesamt ändern läßt, gilt ja dann auch dieser neue Name und nicht der alte, der noch im Taufbuch steht.)

Ich würde also folgendes machen: Mit einer beglaubigten Kopie der standesamtlichen Geburtsurkunde und eventuell einer Bestätigung des Taufpriesters, daß er tatsächlich das in dieser Geburtsurkunde angegebene Kind getauft hat, beim zuständigen Pfarrer vorsprechen und die Berichtigung des Namens in der Pfarrmatrikel verlangen. Falls er Zicken macht, würde ich mich umgehend ans zuständige Ordinariat wenden und um oberhirtliche Klärung der Angelegenheit bitten.

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