ich habe eine sehr spezielle Frage, die mich seit einem Telefonat heute nachmittag quält. Meine Tochter wurde vor 4 Jahren von einem uns verbundenen Militärpfarrer in angemeldeter Haustaufe getauft. Ich habe danach die Unterlagen ins örtliche Pfarramt gegeben und ging davon aus, daß damit alles erledigt sei. Nun teilt mir der Nachfolger des damals taufenden Pfarrers mit, daß es Schwierigkeiten formaler Art gegeben hätte. Er überprüfte aus verschiedenen Gründen auch meine Eintragungen und stellte fest, daß im Taufmatrikel meiner Ortsgemeinde ein völlig falscher Vornamen meiner Tochter eingetragen worden war. Dies war aber noch niemandem aufgefallen, da ich von dort auch keine Unterlagen erhalten hatte, trotz Nachfrage. Nun hieß es, daß dieser Fehler nicht heilbar sei und ich ggf. eine Art "Zweitnamen" akzeptieren müsse, da ansonsten bei der Erstkommunion, zu der ein Auszug aus dem Taufmatrikel benötigt wird, meine Tochter mit ihrem "richtigen" Namen dort eben nicht auftaucht, sondern ein Mädchen mit demselben Nachnamen, aber einem anderen Vornamen.
Stimmt das, daß die Taufmatrikel auch bei offensichtlichen Fehlern nicht berichtigt werden können und meine Tochter nunmehr den inoffiziellen Zweitnamen "Jasmina"

besten Dank für eventuelle Hinweise für eine Lösung
Volker