Robert Ketelhohn hat geschrieben:Am 6. Februar 1922, gut zwei Wochen nach dem Tod Benedikts XV., wurde der Erzbischof von Mailand, Achille Ratti, zum neuen Papst gewählt. Ein dreiviertel Jahr später, Ende Oktober, ernannte König Viktor Emanuel III. nach schweren inneren Unruhen den Führer der Faschisten, Benito Mussolini, zum Ministerpräsidenten. Beide sollten die kommenden Jahrzehnte maßgeblich prägen. Die Persönlichkeit Mussolinis ist hinlänglich bekannt: Daß seine Machtübernahme einen radikalen Einschnitt in der Geschichte Italiens bedeuten würde, stand von vornherein außer Frage – wiewohl Mussolini zu mancherlei Überraschung und plötzlicher Wende fähig war. Die Wahl Kardinal Rattis, der als Papst den Namen Pius XI. annahm, stellte gewiß auch nicht annähernd einen ähnlich gravierenden Einschnitt oder Bruch dar. Dennoch war auch er ein ganz andres Temperament als seine Vorgänger. Achille Ratti war seinem Herkommen und seinem Habitus nach ganz Gelehrter. Als junger Priester Bibliothekar an der Ambrosiana, wurde er bald nach Rom an die Vaticana gerufen, deren Präfekt er schließlich wurde. 1918 betraute Benedikt XV. ihn mit einer neuen Aufgabe: Er sandte ihn als Apostolischen Delegaten – seit 1919 offiziell als Nuntius – nach Polen, wo er 1920 den Vorstoß der bolschewistischen Truppen bis vor die Tore Warschaus ebenso miterlebte wie das „Wunder an der Weichsel“, den Sieg der polnischen Verbände und ihren anschließenden Gegenstoß weit über die Curzon-Linie hinaus. Die unmittelbare Erfahrung der kommunistischen Bedrohung hat ihn ohne Zweifel nachhaltig geprägt. Noch im selben Jahr wurde er auf den Stuhl des heiligen Ambrosius promoviert und erhielt bald darauf den Kardinalspurpur. Kein Jahr später bestieg er den Stuhl Petri. Auch als Papst blieb er der Gelehrte; Besucher berichteten, daß auf seinem Schreibtisch sich stets Stapel von Büchern türmten. Aber Pius XI. war auch Diplomat – oder besser: Kirchenpolitiker. Hinsichtlich des politischen Katholizismus, also katholischer Parteien, folgte er der Linie seines Vorgängers nicht: Weder im Deutschen Reich, noch in Frankreich, noch in Italien unterstützte er solche Parteien und Gruppierungen; wir werden noch einen gesonderten Blick auf diese Frage werfen. Dafür entfaltete er selbst weitreichende politische Aktivitäten, nicht bloß und nicht zuerst in Italien, sondern gerade gegenüber dem Ausland. Einerseits ging es um die Beziehungen des Hl. Stuhls zu diesen Staaten, andererseits je um die dortigen Beziehungen zwischen Kirche und Staat. Kennzeichen dieser Politik – ohne daß wir hier ausführlich darauf einzugehen bräuchten – sind die zahlreichen Konkordate, die mit diesen Staaten geschlossen wurden. Den Anfang machte 1922 das Konkordat mit dem gerade unabhängig gewordenen Lettland; es folgten 1925 Bayern und Polen, 1927 Rumänien und Litauen, 1929 Preußen, 1932 Baden, 1933 Österreich und das Deutsche Reich . Mit Portugal und der Tschecho-Slowakei wurden 1928 Abmachungen minderen Rangs getroffen. Konkordate mit Portugal (1940), Spanien (1941/1953) und Kolumbien (1942) schloß die Kirche erst unter Pius XII.
In Italien war die Lage nach wie vor von der ungelösten Questione Romana belastet. Freilich war das Verhältnis von Kirche und Staat deutlich entspannter als etwa unter Pius IX. Der Regierungsantritt Mussolinis bedeutete auch für die Kirche eine gänzlich neue Situation, auf die es sich einzustellen galt. Zunächst begegnete man dem neuen Mann an der Spitze mit äußerster Reserve; zu sehr hatte er sich in den Jahren zuvor als militanter Antiklerikaler hervorgetan. So hatte Mussolini nicht nur einen Roman „Die Mätresse des Kardinals“ verfaßt (L'amante del cardinale. Claudia Particella, erschienen Januar bis Mai 1910 als Fortsetzungsroman in der Trienter sozialistischen Zeitung Il popolo), in dem er sich nach Kräften bemühte, den Klerus der Lächerlichkeit preiszugeben, sondern noch 1919 in seiner Zeitung „Popolo d’Italia“ geschrieben: „Indem wir jegliche Form des Christentums verabscheuen, Jesus ebenso wie Marx, fühlen wir eine ungeheure Sympathie für das moderne Wiedererwachen der heidnischen Verehrung von Kraft und Mut“ . Ein halbes Jahr zuvor hatte er im selben Blatt verlangt: „Unsere Partei fordert die Trennung von Kirche und Staat; die Abschaffung der Privilegien der katholischen Kirche und Konfiskation des Kircheneigentums. Der Staat muß die Kirche als rein private Gesellschaft ansehen, die den allgemeinen Gesetzen unterworfen ist. Der Religionsunterricht darf nur in der Kirche abgehalten werden“ . Benedikt XV. selbst hatte gegen diese und ähnliche Angriffe auf Kirche und Christentum scharf protestiert; solche Attacken waren es, die zunächst noch das Bild prägten, das man sich an der Römischen Kurie von Benito Mussolini machte.
Doch wie Mussolini, um die Macht zu erringen und zu festigen, seine scharfe Polemik gegen die alte Elite des laizistischen Staats zugunsten einer Umarmungsstrategie aufgab oder wenigstens milderte, so vollzog er auch gegenüber der Kirche eine unvermittelte Kehrtwende. Schon 1921 sprach er positiv von der weltweiten Bedeutung des Vatikans, die ihm nun Symbol italienischer Größe war. In seiner ersten Rede als Ministerpräsident 1922 berief er sich darauf, durch göttlichen Ratschluß zur Herrschaft berufen worden zu sein, und wünschte sich Gottes Hilfe bei der Erfüllung seiner Aufgabe. Er sprach von Religionsfreiheit, betonte aber in besonderer Weise die vorherrschende Stellung des Katholizismus. Ganz offensichtlich hatte er erkannt, daß es von Vorteil für ein junges, revolutionäres Regime war, das nach Anerkennung in der Welt strebte, die Kirche auf seiner Seite zu haben. Und es blieb nicht bei Reden: In symbolträchtiger Weise ließ Mussolini das Kreuz im Kolosseum wieder aufstellen, das 1874 auf Betreiben des Grand’ Oriente entfernt worden war. Ebenso kehrten die Kruzifixe in die Klassenzimmer, Universitäten und Gerichtssäle zurück. Gotteslästerung wurde wieder strafrechtlich verfolgt und umgekehrt die Strafdrohung für „Mißbrauch“ des Priesteramts aufgehoben. Schließlich erklärte ein Dekret vom 30. Dezember 1923 die katholischen Hochfeste Fronleichnam, St. Peter und Paul und Mariä Verkündigung zu staatlichen Feiertagen. Das siebenhundertste Jubiläum des hl. Franz wurde 1926 nicht bloß von der Kirche, sondern auch vom Staat feierlich begangen; dem Apostolischen Delegaten für die Zeremonien in Assisi, Kardinal Raffaele Merry del Val, stellte man eigens einen Sonderzug der Eisenbahn zur Verfügung, der auf dem Bahnhof von Assisi mit militärischen Ehren und einundzwanzig Schuß Salut empfangen wurde. Dergleichen hatte Italien seit dem Risorgimento nicht gesehen. Der Vatikan begann nun langsam, dies Entgegenkommen des Staates immer freundlicher zu betrachten. So würdigte Kardinal Merry del Val in einer Ansprache in Assisi Mussolini als Schützer und Förderer der katholischen Religion in Italien. Jedenfalls war offenkundig, daß das Verhältnis zwischen Kirche und Staat nunmehr so entspannt war wie noch nie seit der nationalen Einigung, wenn es auch angesichts der nach wie vor offenen Fragen weit davon entfernt war, etwa harmonisch zu sein.
Doch man ging nun auch an diese offenen Fragen heran, vorsichtig und tastend zunächst, aber mit dem beiderseitigen Willen, sie endgültig und einvernehmlich zu beantworten. Schon 1925 hatte Mussolini eine Kommission unter Beteiligung von kirchlichen Persönlichkeiten einsetzen lassen, die eine Lösung aller strittigen Fragen erarbeiten sollte. Der Papst lehnte diesen einseitigen Weg jedoch ab und erklärte, die kirchlichen Mitglieder der Kommission seien allein in eigener Verantwortung tätig geworden, nicht im Auftrag des Hl. Stuhls. Daraus erhellt, daß es hier wohl in erster Linie um formale Fragen ging, nicht um die inhaltlichen Vorschläge der Kommission. Es kam dem Hl. Stuhl darauf an, nur in zweiseitigen Verhandlungen gleichberechtigter Kontrahenten zu einer Beilegung des Konflikts zu gelangen, nicht durch einseitige Gewährung wie seinerzeit mit dem Garantiegesetz. Pius XI. signalisierte daher zugleich mit der Ablehnung der Kommission seine Bereitschaft, über Mittelsleute in vertrauliche Verhandlungen einzutreten. Mussolini akzeptierte die Bedingungen der Kurie und beauftragte den Consigliere di Stato Domenico Barone, die Gespräche aufzunehmen. Die förmliche Vollmacht ist datiert vom 4. Oktober 1926, „festa di San Francesco“ – also vom Tag der Feierlichkeiten in Assisi –, das erste Treffen hatte aber bereits am 8. August stattgefunden. Päpstlicher Bevollmächtigter war der Laie Francesco Pacelli, der Bruder des damals als Nuntius in Berlin tätigen Erzbischofs Eugenio Pacelli, des späteren Papstes Pius XII. . Die Verhandlungen wurden streng geheim geführt; auf beiden Seiten wußten nur wenige Personen Bescheid. Man wollte so jede Unruhe und eventuelle äußere Einflußnahme von Gegnern einer Verständigung hüben wie drüben von vornherein ausschließen, sich aber auch für den Fall des Scheiterns keine öffentliche Blöße geben. Und tatsächlich gerieten die Unterhändler mehrfach an den Rand des Scheiterns. Anlaß für die wiederholte Aussetzung der Verhandlungen waren Differenzen über die Erziehungs- und Jugendpolitik des faschistischen Staats, namentlich über die 1925 gegründete „Opera Nazionale Balilla“ (ONB). Nach Zusage von Garantien für die Azione Cattolica von seiten der Faschisten wurden die Verhandlungen jedoch fortgesetzt, ja Mussolini übernahm es zum Teil selbst, mit Pacelli zu unterhandeln, bis schließlich am 11. Februar 1929 die Lateranverträge von Mussolini und Kardinalstaatssekretär Pietro Gasparri unterzeichnet werden konnten.
Dies Vertragswerk bestand aus drei Teilen: einem Vertrag zwischen den kontrahierenden Parteien als souveränen Völkerrechtssubjekten, einer Finanzkonvention und dem eigentlichen Konkordat, das das Verhältnis von Staat und Kirche (nicht dem Hl. Stuhl!) im Königreich Italien regelte. Der völkerrechtliche Vertrag legte vor allem die Questione Romana bei. Der Staat anerkannte die Existenz des Kirchenstaats und seine Souveränität über den Stato della Città del Vaticano sowie über die exterritorialen Gebiete der drei übrigen Römischen Patriarchalbasiliken (neben San Pietro), nämlich San Giovanni in Laterano (die päpstliche Hauptkirche), Santa Maria Maggiore und San Paolo fuor delle mura, ferner über den Lateranspalast und einige weitere päpstliche Gebäude. Ebenso anerkannte er das aktive und passive Gesandtschaftsrecht des Hl. Stuhls, ausdrücklich auch gegenüber möglicherweise mit Italien im Kriegszustand befindlichen Staaten, das ungeschmälerte Eigentum am Besitz des Vatikans, die Jurisdiktionshoheit des Papstes über den Vatikan sowie die Unverletzlichkeit der Person des Papstes. Der Hl. Stuhl seinerseits verpflichtete sich zu strikter Neutralität – was aber durchaus in seinem eigenen Interesse lag und geradezu als Rückversicherung für den Fall späterer Forderungen zur Parteinahme angesehen werden kann –, erklärte die Römische Frage formell für beigelegt und anerkannte das Königreich Italien mit Rom als Hauptstadt.
Inhalt der Finanzkonvention war vor allem die Verpflichtung des Staats, der Kirche als Entschädigung für die enteigneten Kirchengüter eine Pauschalsumme von 1,75 Milliarden Lire zu zahlen. Das Konkordat brach gleich mit einer ganzen Reihe von Errungenschaften (wie immer man diese bewertet) des laizistischen Staats. Es legte fest, daß der katholische Glaube als einzige Staatsreligion Italiens anerkannt sei. Die Freiheit der kirchlichen Jurisdiktion und der Glaubensverkündigung wurde ebenso garantiert wie die Rechtsfähigkeit die katholischen Verbände und die freie (sofern nicht politische) Tätigkeit der Azione Cattolica. Die kirchliche Trauung wurde anerkannt, mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen (die die Laizisten beseitigt hatten: so daß zuvor ein nur kirchlich Getrauter nach Belieben seine Familie verlassen und erneut zivil heiraten konnte, ohne daß ihm daraus Verpflichtungen gegenüber der verlassenen Familie erwachsen wären), und die Ehescheidung ausgeschlossen. An allen staatlichen Schulen wurde der obligatorische Religionsunterricht eingeführt, in der Armee die Militärseelsorge. Für die fremdsprachigen Randgebiete wurde der muttersprachliche Gottesdienst garantiert. Das „exequatur“, also die noch bestehende Notwendigkeit einer Bestätigung von Bischofsernennungen durch den König, wurde aufgehoben zugunsten einer informellen Vorabkonsultation. Das Verbot parteipolitischer Tätigkeit für alle Geistlichen, das Pius XI. schon 1924 ausgesprochen hatte, wurde noch einmal festgeschrieben.
Den wesentlichen Forderungen der Kurie war damit entsprochen worden. Zwar hatte sich der Vatikan in einzelnen Fragen nicht durchsetzen können – wie etwa der eines Korridors nach Ostia, um direkten Zugang zum Meer und damit zu anderen Staaten zu haben, ohne italienisches Territorium queren zu müssen –, doch insgesamt konnte man zufrieden sein. So war also die viel beschworene Conciliazione von weltlicher und geistlicher Macht, die der laizistische Staat zu den Konditionen der Kirche nicht hatte leisten wollen und können, ausgerechnet vom faschistischen Regime ermöglicht worden.
Die Aufnahme der Lateranverträge in der Öffentlichkeit war allgemein sehr positiv – es war die Zeit der „anni del consenso“. Am 13. Mai 1929 bestätigte die Kammer das Vertragswerk mit nur zwei Gegenstimmen. Im Senat stimmten sechs dagegen, darunter Benedetto Croce. Am 7. Juni 1929 traten die Verträge mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Die Römische Frage war endgültig gelöst. Freilich meldeten sich auch kritische Stimmen, zum Teil sehr heftig. Das waren auf der einen Seite die regierungsfeindlichen und antiklerikalen Liberalen, für die im Senat Croce gesprochen hatte, auf der anderen Seite aber auch der radikalere Flügel der Faschisten selbst, die Gruppierungen um Giovanni Gentile, um Roberto Farinacci, die Ex-Futuristen um Filippo Tommaso Marinetti, überhaupt die revolutionär orientierten Kräfte, die einwandten, mit der Conciliazione werde der Staat gegenüber der Kirche geschwächt, die autonome Entwicklung der faschistischen Gesellschaft werde zugunsten einer bloß konservierenden Stabilisierung des Regimes behindert. – Der Vatikan seinerseits, bleibt anzufügen, dachte gewiß weder ans eine – die Stabilisierung des Regimes – noch ans andere – die Entwicklung der faschistischen Gesellschaft. Weder Pius XI. noch Kardinalstaatssekretär Gasparri schätzen die Lebensdauer des Faschismus sehr hoch ein; Gasparri antwortete – dem Bericht des französischen Botschafters beim Hl. Stuhl, Charles-Roux, zufolge – auf eine diesbezügliche Frage einmal: ungefähr zwanzig Jahre. Es galt für den Vatikan also, in einem historisch günstigen Moment im Sinne der libertas Ecclesiæ zu viel als nur möglich „herauszuholen“, die Freiheit der Kirche dauerhaft abzusichern, auch im Blick auf die völlig ungewisse Zeit nach dem Faschismus. Die heftige Kritik aus dem liberalen und ohnehin antiklerikalen Lager, die Kirche habe sich zum Komplizen des Faschismus gemacht, mußte aus Sicht der Römischen Kurie nicht bloß unberechtigt, sondern auch marginal erscheinen. Entsprechendes gilt für die Kritik aus den Reihen der Ex-Popolari. Auch hier hat die Haltung Pius’ XI. sich durchgesetzt: Das Verbot parteipolitischer Betätigung der Priester gilt noch heute – selbst wenn es hin und wieder mißachtet wird. Man dachte und handelte im Vatikan nicht in Kategorien der Tagespolitik.
Anzumerken ist freilich, daß das Regime sich nicht in allem als vertragstreu erwies. Nachdem besonders die Gioventù Cattolica nach dem Abschluß des Konkordats einen kräftigen Aufschwung erlebte, entfachten die Faschisten eine massive Pressekampagne gegen sie, hetzten Schlägertrupps auf sie, ordneten Polizeiaktionen an und dekretierten 1931 endlich die Auflösung der Gioventù Cattolica. Der Konflikt der katholischen Jugend mit der ONB war ja nicht neu. In ihm kam symbolhaft der trotz Conciliazione fortbestehende tiefe Gegensatz zwischen katholischer Lehre und faschistischer Ideologie zum Ausdruck, der Kampf um die Herzen und Köpfe der Jugend. Pius XI. hatte – beispielsweise – schon 1928 protestiert, als die Faschisten ihre Balilla-Mädchen nach einem sportlich-gymnastischen Massenauftritt im Stadion mit zum Himmel erhobenen Gewehren durch die Stadt marschieren ließen. Wenn weibliche Hände zum Himmel erhoben würden, so der Papst, dann solle dies im Gebet geschehen und nicht mit der Flinte in der Hand. Mussolini ließ den Mädchen daraufhin statt der Gewehre Pfeil und Bogen geben . Hinter solchen Scharmützeln stand aber vor allem der Versuch der ONB, die katholische Jugend völlig auf den geistlichen Bereich abzudrängen und für Jugendliche interessante Dinge wie Sport, Wandern, Zelten, Lagerfeuer und dergleichen für sich allein zu beanspruchen. Auf die Auflösung der Gioventù Cattolica reagierte Pius XI. sehr entschieden. In seiner italienisch verfaßten Enzyklika „Non abbiamo bisogno“ analysierte er den totalitären Anspruch der Faschisten auf den ganzen Menschen, auf jeden Jugendlichen von der Wiege bis zum Erwachsenenalter, der das Ziel verfolge, sie ganz in den Dienst der Partei und ihrer Ideologie zu stellen. Das faschistische Erziehungsmonopol für Kinder und Jugendliche fuße auf einer „Ideenwelt, die sich erklärtermaßen in eine wahre und eigentliche Staatsvergottung heidnischen Charakters auflöst, die nicht minder mit den natürlichen Rechten der Familie als mit den übernatürlichen Rechten der Kirche in vollendetem Widerspruch“ stehe . In besonderer Weise verurteilte Pius auch die Kriegserziehung der Jugendlichen. Mussolini mußte daraufhin zurückstecken, die Gioventù Cattolica wurde nach dreimonatigen Verhandlungen wieder zugelassen, allerdings unter erheblichen Auflagen und Restriktionen, in welche sich die Kirche schließlich fügte, um das Organisationsgerüst ihrer Jugend- und Studentengruppen überhaupt bewahren zu können.
Zu einem weiteren eklatanten Bruch der Konkordatsbestimmungen durch das Regime kam es 1938. Der radikale Flügel der Faschisten hatte durch die außenpolitische Annäherung Italiens an Deutschland ab 1936 deutlich an Boden gewonnen, man ahmte wenigstens partiell die judenfeindliche Politik der Nationalsozialisten nach. Pius XI. protestierte entschieden dagegen. Zum offenen Ausbruch des Konflikts kam es, als Mussolini das italienische Eherecht unter „rassischen“ Gesichtspunkten novellieren ließ. Das hatte zur Folge, daß kirchlich geschlossene Ehen zwischen Katholiken und Juden ihre zivilrechtliche Wirksamkeit verloren, obwohl diese im Laterankonkordat ausdrücklich festgeschrieben war. Dabei war die Definition des „Juden“ nach deutschem Vorbild eine „rassische“, also an der Abstammung orientierte; ob getauft oder ungetauft, war dem Staat gleichgültig. Der kirchliche Protest gegen diesen Konkordatsbruch war noch deutlicher und vor allem unnachgiebiger als im Streit um Balilla-Jugend und Gioventù Cattolica. Pius XI. war in dieser Frage zu keinerlei Konzessionen bereit – immerhin stand die Gültigkeit des christlichen Sakramentenverständnisses auf dem Spiel. Freilich steckte auch Mussolini nicht zurück, die Rassegesetze blieben bestehen. Die Kirche mußte also wenigstens äußerlich eine Niederlage hinnehmen, hatte aber vom Kern der eigenen Lehre nichts preisgegeben.
Übrigens lehrt der diachronische Vergleich, daß es sich beim Konflikt zwischen staatlichem und kirchlichem Eheverständnis durchaus um eine historische Konstante handelt. So stand etwa beim italienischen Scheidungsreferendum von 1974 gegen die Legge Fortuna-Baslini von 1970 wiederum die Kirche – unter Federführung des Substituten und späteren Kardinals Erzbischof Benelli – gegen die Mehrheit der staatstragenden Kräfte; und wieder scheiterte sie mit dem Versuch, das staatliche Eherecht maßgebend zu beeinflussen. Die Beispiele ließen sich beliebig vermehren, und nicht nur hinsichtlich des Eherechts. Das mag es verständlicher machen, daß der Vatikan dem Faschismus durchaus nicht den exzeptionellen Charakter beimaß, der in der heutigen libertär-demokratischen Kultur des „Westens“ als konstitutiver Bestandteil nahezu jeden Faschismusdiskurses auftaucht. In gewisser Weise exzeptionell war für den Vatikan im Jahr 1929 die Chance, durch die Lateranverträge Pflöcke einzuschlagen und Terrain zurückzugewinnen, um den innerkirchlichen und familiären Bereich vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Man darf wohl davon ausgehen, daß die Päpste dieselben Verträge auch schon mit einem Giolitti oder Crispi abgeschlossen hätten; nur waren diese eben nicht dazu bereit. Insofern waren es gerade die ideologisch-antikirchlichen Vorbehalte der italienischen Liberalen, die die Conciliazione erst unter einem neuen, dem faschistischen Regime möglich werden ließen.