Frage: "Erz-"

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Petra
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Frage: "Erz-"

Beitrag von Petra »

Hallo,

was bedeutet denn dieses "Erz-" bei Erzbischof, Erzdiözese ect.?

Sind das Hinweise auf das Alter des betreffenden Bistums? Und sind die "Erze" auch höherrangig?

Lieben, fragenden Gruß
Petra

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Eine Erzdiözese ist in Regel eine Kirchenprovinz zu der mehrere Diözesen gehören. Der Erzbischof ist (i.d.R.) dann der Bischof einer Erzdiözese.
Fast jede Diözese gehört zu einer Erzdiözese - Ausnahmen bestätigen die Regel ;-) (z.B. Lugano ist eine sog. exempte Diözese, die zu keiner Erzdiözese gehört, sondern direkt Rom unterstellt ist).

Der Erzbischof steht gleichsam in der Hierarchie über den zu seinem Metropolitanverband gehörenden Bischöfen.
Praktisch hat das aber nur wenige Auswirkungen: im Prozessrecht ist teilweise das Gericht der Erzdiözese das Berufungsgericht der untergeortneten Diözese.

Näheres im CIC unter cc. 435ff.

Nebenbei: nicht jeder, der den Namen Erzbischof trägt, auch gleichzeitig Metropolit. Bischof Dyba etwa hatte noch den Titel eines Erzbischofs (aus seiner Zeit bevor er Bischof von Fulda wurde), den er auch behalten hat.

Gesagtes gilt nur für die Westkirche nicht für die unierten Ostkirchen!
Gruß Jürgen

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Petra
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Beitrag von Petra »

Ein Metropolitit ist dann ein Erzbischof, der "Chef" einer Erzdiözese ist? :?:

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Petra hat geschrieben:Ein Metropolitit ist dann ein Erzbischof, der "Chef" einer Erzdiözese ist? :?:
Ja
Gruß Jürgen

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Gast

Beitrag von Gast »

Katholische Kirche in Deutschland:
7 Erzdiözesen, 20 Bistümer

Bamberg, Eichstätt, Speyer, Würzburg

München und Freising, Augsburg, Regensburg, Passau

Freiburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart (= Oberrheinische Kirchenprovinz)

Unvollständig, da aus dem Gedächtnis. Fett: Jeweiliges Erzbistum

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

In Deutschland:

Bamberg: Eichstätt, Speyer, Würzburg
Berlin: Dresden-Meißen, Görlitz
Freiburg: Mainz, Rottenburg-Stuttgart
Hamburg: Hildesheim, Osnabrück
Köln: Aachen, Essen, Limburg, Münster, Trier
München-Freising: Augsburg, Passau, Regensburg
Paderborn: Erfurt, Fulda, Magdeburg

zusätzlich gibt es noch:
Apostolische Exarchie für die kath. Ukrainer des byz. Ritus in Deutschland und Skandinavien.
Gruß Jürgen

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Petra
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Beitrag von Petra »

Danke :)

(Ob da ein Erzbischof einem "untergeordneten" Kardinal was sagen darf, außer Guten Tag.....hmm 8) )

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Petra hat geschrieben:(Ob da ein Erzbischof einem "untergeordneten" Kardinal was sagen darf, außer Guten Tag.....hmm 8) )
Ja.
Gruß Jürgen

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Gast

Beitrag von Gast »

Analog dazu (als Beispiel) die Beuroner Benediktinerkongregation:

Erzabtei Beuron (da gibt's einen Erzabt)

mit

Abtei Tholey
Abtei Gerleve
Abtei Maria Laach
Abtei Grüssau
Abtei Weingarten
Abtei Neuburg
Kloster Nütschau

Wahrscheinlich gehören noch andere Klöster dazu.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Erzbischof ist ein Ehrentitel. Die Metropoliten sind Bischöfe einer Metropole und zugleich Oberhäupter einer Kirchenprovinz. In der Regel führen sie auch den (an die Metropole geknüpften) Erzbischofstitel.

Wie oben schon ausgeführt, gibt es den Erzbischofstitel jedoch auch als persönlichen Ehrentitel. Regelmäßig immer dann, wenn ein Erzbischof auf einen Bischofsstuhl versetzt wird, der normalerweise kein Erzbischofssitz ist; häufiger noch, indem ein „einfaches“ Bistum (in der Regel ein faktisch nicht mehr existierendes Titularbistum) hac vice (für dieses eine Mal, also personbezogen) mit erzbischöflicher Würde ausgestattet wird. Das ist z. B. bei den Titularbistümern der meisten Apostolischen Nuntien der Fall.

Es kommt aber auch der umgekehrte Fall vor, daß an einen Bischofssitz aus historischen Gründen noch der Erzbischofstitel geknüpft ist, obwohl es keine Metropole ist, sondern Suffragan einer andern Bischofssitzes, der die Metropole der entsprechenden Kirchenprovinz ist.

In den Ostkirchen ist es noch komplzierter. Insbesondere kommen dort (namentlich in Griechenland) gewisse Ehren-Metropolen vor, an die also der Metropolitentitel fest geknüpft ist, ohne daß sie einer Kirchenprovinz vorstünden.
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umusungu
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Beitrag von umusungu »

Juergen hat geschrieben:Eine Erzdiözese ist in Regel eine Kirchenprovinz zu der mehrere Diözesen gehören. Der Erzbischof ist (i.d.R.) dann der Bischof einer Erzdiözese.
Ich möchte es so sagen: Die Kirchenprovinz wird mit dem Namen des Bischofssitzes benannt, der den Vorsitz inne hat. Der Vorsitzende der Kirchenprovinz ist der Erzbischof, also wird sein Bistum "Erzbistum" genannt. Als Bistum hat es deshalb aber keinerlei Vorrang.

So sollte man beser sagen, zur Kirchenprovinz Köln gehören die Bistümer Köln, Aachen, Trier, Essen, Limburg, Münster

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Aber dann bitte nicht sagen "Kirchenprovinz Paderborn"; sondern "Mitteldeutsche Kirchenprovinz"!

Allerdings stimmt dann ja deine These nicht mehr, daß die Kirchenprovinz mit dem Namen des Bischofssitzes benannt wird :roll:
Gruß Jürgen

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Katholik2003

Beitrag von Katholik2003 »

Passt vielleicht nicht unbedingt hier rein, aber ist das was ähnliches mit dem "Patriarchen" von Venedig oder gibt es diesen Titel gar nicht mehr?

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Katholik2003 hat geschrieben:ist das was ähnliches mit dem "Patriarchen" von Venedig oder gibt es diesen Titel gar nicht mehr?
Doch, den gibt es noch, ebenso wie den "Patriarchen" von Lissabon und wahrscheinlich noch den einen oder anderen mehr auf dem Planeten. Aber meines Wissens sind das historische Relikte, die heute keine kirchenrechtliche Bedeutung mehr haben. - Aber vielleicht korrigiert man da ja jemand?!

LG
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Der lateinische Patriarch des Abendlands ist der Bischof von Rom. Die fünf heute neben Rom noch bestehenden lateinischen Patriarchate – Lissabon, Venedig, Jerusalem, Ostindien (Gôa) und Westindien (seit langem vakant, früher meist in Personalunion an Toledo gebunden) – sind reine Titularpatriarchate, ohne übers Bischofs- oder Metropolitenamt hinausgehende Gewalt. Sie unterstehen der Jurisdiktion des abendländischen Patriarchats.

Patriarchate sind eigentlich alte Bischofssitze, die aufgrund ihrer hervorragenden Bedeutung jurisdiktionelle Gewalt nicht nur über eine Kirchenprovinz, sondern über zahlreiche Kirchenprovinz einschließlich deren Metropolen erlangt haben. Dies waren innerhalb des Römischen Reichs zunächst Rom, Alexandrien, Antiochien und – etwas später, dann aber schnell Alexandrien und Antiochien im Rang überflügelnd und den zweiten Platz hinter Rom einnehmend – Constantinopel. Durch Beschluß des Konzils von Chalcedon kam 451 noch Jerusalem als Ausgliederung aus dem Patriarchalverband von Antiochien hinzu.

Außerhalb des Römischen Reichs waren bereits im 4. Jahrhundert die Patriarchate (hier Katholikate genannt) von Seleucia-Ctesiphon (für die persische Kirche, bis nach Südindien reichend) und von Armenien entstanden.

In den östlichen Kirchen hat man auch später noch an den vornehmsten Sitzen neuer kirchlicher Territorien auch neue Patriarchate errichtet, deren wichtigster heute der von Moskau und der ganzen Rus ist. Die lateinische Tradition dagegen kennt nur wenige Beispiele solcher Patriarchate mit eigener Jurisdiktion, wie Aquileja und später Grado. Sie sind aber längst untergegangen.
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Gast

Beitrag von Gast »

Ähm... ich weiss nicht, ob es schon jemand erwähnt hat: Auch bei den Engeln gibt es eine Hierarchie - Erzengel und Engel eben.

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Margarete G. hat geschrieben:Ähm... ich weiss nicht, ob es schon jemand erwähnt hat: Auch bei den Engeln gibt es eine Hierarchie - Erzengel und Engel eben.
Hat sich da nicht mal ausführlich eine Dionysius drüber ausgelassen.
Gruß Jürgen

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Stefan

Beitrag von Stefan »

Nicht zu vergessen die berüchtigten Schutzengel ...

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

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Gruß Jürgen

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Margarete hat geschrieben:»Ähm... ich weiß nicht, ob es schon jemand erwähnt hat: Auch bei den Engeln gibt es eine Hierarchie - Erzengel und Engel eben«
Sowie Cherubim und Seraphim, Throne, Mächte und Gewalten …
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