Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
ein pensionierter Bischof versucht sich im Kaffeesud lesen
http://url4.eu/2ql8
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- cantus planus
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Re: Der Papst tritt zurück
Der Link führt mich in die Verwirrung, und die Überschrift nahe an den Herzinfarkt!
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Der Papst tritt zurück
Echt wahr .cantus planus hat geschrieben:Der Link führt mich in die Verwirrung, und die Überschrift nahe an den Herzinfarkt!
Die Geste mit dem Pallium wird Johannes Paul II. zugeschrieben, dass der aktuelle Papst das auch gemacht hat, habe ich noch nie gehört. Irgendwie scheint der Emeritus auch in der Zukunft zu leben. Die Enzyklika vom Glauben fehlt jedenfalls nach unserer Zeitrechnung noch.
Zuletzt geändert von Maurus am Donnerstag 22. April 2010, 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
- cantus planus
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Re: Der Papst tritt zurück
Ah, man muss die erste Seite oben rechts wegklicken. Dieser Artikel ist gemeint: http://www.kathpress.co.at/content/site ... 3229.html
Über so einen Unfug mag ich aber gar nicht spekulieren.
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- Florianklaus
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Re: Der Papst tritt zurück
Uff, hab` ich mich erschrocken, bitte Strangtitel ändern!
- Berolinensis
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Re: Der Papst tritt zurück
Mod.: Bitte den Thread-Titel, da grob irreführend, ändern.
Wie ich schon an anderer Stelle sagte, diese Äußerung ist ziemlicher Quark. Die Niederlegung des Palliums sollte nichts dergleichen signalisieren, sondern war die Gelegenheit, das archäologistische Ungetüm von Marini I elegant loszuwerden.
Wichtiger noch: Eine Apostolische Konstitution über die Papstnachfolge von Benedikt XVI. gibt es nicht, nur ein Motu Proprio, und in diesem kommt "wenn der alte Papst noch lebt" nicht ein einziges Mal, geschweige denn mehrmals vor.
Wie ich schon an anderer Stelle sagte, diese Äußerung ist ziemlicher Quark. Die Niederlegung des Palliums sollte nichts dergleichen signalisieren, sondern war die Gelegenheit, das archäologistische Ungetüm von Marini I elegant loszuwerden.
Wichtiger noch: Eine Apostolische Konstitution über die Papstnachfolge von Benedikt XVI. gibt es nicht, nur ein Motu Proprio, und in diesem kommt "wenn der alte Papst noch lebt" nicht ein einziges Mal, geschweige denn mehrmals vor.
- cantus planus
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Re: Der Papst tritt zurück
Ich war mal so frei.Berolinensis hat geschrieben:Mod.: Bitte den Thread-Titel, da grob irreführend, ändern.
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt?
MEINE NERVEN!
Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt?
Wohin sollte sich der Altpapst denn zurückziehen: nach Montecassino?
Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt?
Augsburgoverkott hat geschrieben:Wohin sollte sich der Altpapst denn zurückziehen: nach Montecassino?
Re: Der Papst tritt zurück
http://www.corriere.it/cronache/9_apri ... aabc.shtmlMaurus hat geschrieben:Echt wahr .cantus planus hat geschrieben:Der Link führt mich in die Verwirrung, und die Überschrift nahe an den Herzinfarkt!
Die Geste mit dem Pallium wird Johannes Paul II. zugeschrieben, dass der aktuelle Papst das auch gemacht hat, habe ich noch nie gehört.
hier soll das stehen sagt Wiki da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsre ... n_.2815.29
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
schade das erschrecken war beabsichtigt
- Berolinensis
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Re: Der Papst tritt zurück
Hat schon stattgefunden, aber ich hab den Zusammenhang doch auch schon erklärt. Viel wichtiger ist doch dieser andere grobe Schnitzer. Kann man nicht ernstnehmen.Marion hat geschrieben:http://www.corriere.it/cronache/9_apri ... aabc.shtmlMaurus hat geschrieben:Echt wahr .cantus planus hat geschrieben:Der Link führt mich in die Verwirrung, und die Überschrift nahe an den Herzinfarkt!
Die Geste mit dem Pallium wird Johannes Paul II. zugeschrieben, dass der aktuelle Papst das auch gemacht hat, habe ich noch nie gehört.
hier soll das stehen sagt Wiki da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsre ... n_.2815.29
- lifestylekatholik
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Re: Der Papst tritt zurück
Ich gehe davon aus, dass die Anführungszeichen um »wenn der alte Papst noch lebt« diese Worte als wörtliche Ausführungen des Churer Weihbischofs bezeichnen, nicht als wörtliches Zitat aus dem Dokument.Berolinensis hat geschrieben:Wichtiger noch: Eine Apostolische Konstitution über die Papstnachfolge von Benedikt XVI. gibt es nicht, nur ein Motu Proprio, und in diesem kommt "wenn der alte Papst noch lebt" nicht ein einziges Mal, geschweige denn mehrmals vor.
Gibt es denn sinngemäß vergleichbare Textstellen in dem Dokument?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Der Papst tritt zurück
Ich weiß nicht ob unser Papst standhält, wenn auf ihn genauso geschossen wird wie auf Bischof Mixa. Das nun unabhängig von dem was Weihbischof Peter Henrici in dem Interview sagt und warum der Papst sein altes Pallium ausgerechnet dort losgeworden ist. Mir ist unwohl bei der ganzen Geschichte!Berolinensis hat geschrieben:Hat schon stattgefunden, aber ich hab den Zusammenhang doch auch schon erklärt. Viel wichtiger ist doch dieser andere grobe Schnitzer. Kann man nicht ernstnehmen.Marion hat geschrieben:http://www.corriere.it/cronache/9_apri ... aabc.shtmlMaurus hat geschrieben:Echt wahr .cantus planus hat geschrieben:Der Link führt mich in die Verwirrung, und die Überschrift nahe an den Herzinfarkt!
Die Geste mit dem Pallium wird Johannes Paul II. zugeschrieben, dass der aktuelle Papst das auch gemacht hat, habe ich noch nie gehört.
hier soll das stehen sagt Wiki da:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsre ... n_.2815.29
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
ottaviani hat geschrieben:schade das erschrecken war beabsichtigt
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt?
Allemal besser als nach Monte Carlo ins Casino.overkott hat geschrieben:Wohin sollte sich der Altpapst denn zurückziehen: nach Montecassino?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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- Berolinensis
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Re: Der Papst tritt zurück
Die stehen mit Anführungszeichen schon bei Henrici, suggerieren also, sie stünden so in der "Apostolischen Konstitution", was sie nicht tun. Aber auch sinngemäß vergleichbare Textstellen gibt es in dem Motu Proprio nicht, es regelt allein die Frage der notwendigen Mehrheit für die Papstwahl, indem es die von JP2 unter bestimmten Bedingungen eingeführte Möglichkeit der Wahl auch durch einfache Mehrheit wieder abschafft und die alte Norm der notwendigen Zweidrittelmehrheit wieder in Geltung setzt.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die Anführungszeichen um »wenn der alte Papst noch lebt« diese Worte als wörtliche Ausführungen des Churer Weihbischofs bezeichnen, nicht als wörtliches Zitat aus dem Dokument.Berolinensis hat geschrieben:Wichtiger noch: Eine Apostolische Konstitution über die Papstnachfolge von Benedikt XVI. gibt es nicht, nur ein Motu Proprio, und in diesem kommt "wenn der alte Papst noch lebt" nicht ein einziges Mal, geschweige denn mehrmals vor.
Gibt es denn sinngemäß vergleichbare Textstellen in dem Dokument?
Re: Der Papst tritt zurück
Ich kenne den Papst bzw. Joseph Ratzinger nun seit *grübel*nachzähl* 33 Jahren. Und so, wie ich ihn kennengelernt habe, würde er sich eher erschießen lassen (um in Deinem Bild zu bleiben) als zurücktreten - es sei denn, aus gravierenden gesundheitlichen Gründen, die ihn dauerhaft amtsunfähig machen würden.Marion hat geschrieben:Ich weiß nicht ob unser Papst standhält, wenn auf ihn genauso geschossen wird wie auf Bischof Mixa.
Er ahnte schon bei seiner Wahl, daß ein "Fallbeil" auf ihn herabkommen würde. Daß er nun kneift, wo er es am Kragen spürt, glaube ich nicht.
Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt?
Er hat ja immer noch sein Haus in Pentling. Dort würde man selbst einen zurückgetretenen Papst mit offenem Herzen empfangen und ihm die Ruhe gönnen, die er dort sucht und verdient.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Allemal besser als nach Monte Carlo ins Casino.overkott hat geschrieben:Wohin sollte sich der Altpapst denn zurückziehen: nach Montecassino?
- lifestylekatholik
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Re: Der Papst tritt zurück
Wo gibts denn den Originaltext von Henrici? Gibt’s die Ausgabe des »Sonntags« irgendwo im Netz? Ich hab nur den Artikel bei kathweb. Ich dachte auch, das Interview sei mündlich geführt worden.Berolinensis hat geschrieben:Die stehen mit Anführungszeichen schon bei Henrici
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Der Papst tritt zurück
http://www.catmedien.ch/fileadmin/DATA_ ... onntag.pdflifestylekatholik hat geschrieben:Wo gibts denn den Originaltext von Henrici? Gibt’s die Ausgabe des »Sonntags« irgendwo im Netz? Ich hab nur den Artikel bei kathweb. Ich dachte auch, das Interview sei mündlich geführt worden.Berolinensis hat geschrieben:Die stehen mit Anführungszeichen schon bei Henrici
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
Ich denke, dass sich der Papst nicht drängen lassen wird. Sollte er am 16. April 2013 sein Amt niederlegen, wäre das eher eine Frage der Gestaltung. Das wäre nach der Osterwoche der Dienstag, gut drei Wochen vor Himmelfahrt und damit kein schlechter Termin.
- Christiane
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
Mir scheint, man kann dieser Tage nicht in den Kreuzgang schauen, ohne einen Herzinfarkt zu riskieren.
"Die Demokratie feiert den Kult der Menschheit auf einer Pyramide von Schädeln." - Nicolás Gómez Dávila
"Gott kann machen, dass eine Communio entsteht zwischen dem Idiot und dem Arschloch." (Ausspruch auf einem NK-Gemeinschaftstag)
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Re: Der Papst tritt zurück
Ich hab hier was gefunden wo 2x sinngemäß steht was zu tun ist auch , »wenn der alte Papst noch lebt«.Berolinensis hat geschrieben:Die stehen mit Anführungszeichen schon bei Henrici, suggerieren also, sie stünden so in der "Apostolischen Konstitution", was sie nicht tun. Aber auch sinngemäß vergleichbare Textstellen gibt es in dem Motu Proprio nicht, es regelt allein die Frage der notwendigen Mehrheit für die Papstwahl, indem es die von JP2 unter bestimmten Bedingungen eingeführte Möglichkeit der Wahl auch durch einfache Mehrheit wieder abschafft und die alte Norm der notwendigen Zweidrittelmehrheit wieder in Geltung setzt.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die Anführungszeichen um »wenn der alte Papst noch lebt« diese Worte als wörtliche Ausführungen des Churer Weihbischofs bezeichnen, nicht als wörtliches Zitat aus dem Dokument.Berolinensis hat geschrieben:Wichtiger noch: Eine Apostolische Konstitution über die Papstnachfolge von Benedikt XVI. gibt es nicht, nur ein Motu Proprio, und in diesem kommt "wenn der alte Papst noch lebt" nicht ein einziges Mal, geschweige denn mehrmals vor.
Gibt es denn sinngemäß vergleichbare Textstellen in dem Dokument?
APOSTOLISCHE KONSTITUTION UNIVERSI DOMINICI GREGIS
VOLLMACHTEN DES KARDINALSKOLLEGIUMS WÄHREND DER VAKANZ DES APOSTOLISCHEN STUHLES
1. Während der Vakanz des Apostolischen Stuhles hat das Kardinalskollegium keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion bezüglich jener Fragen, die dem Papst zu Lebzeiten oder während der Ausübung der Aufgaben seines Amtes zustehen; diese Fragen müssen alle ausschließlich dem künftigen Papst vorbehalten bleiben. Deshalb erkläre ich jede Handlung für ungültig und nichtig, die das Kardinalskollegium in Ausübung der dem Papst zu seinen Lebzeiten oder während der Zeit der Ausübung seines Amtes zustehenden Vollmacht oder Jurisdiktion vornehmen zu müssen glaubte, ...
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- Berolinensis
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Re: Der Papst tritt zurück
Mir war schon klar, daß der gute Bischof Henrici diese Konstitution im Sinn hatte - nur ist die eben leider von Johannes Paul II. und nicht von Benedikt XVI. Im übrigen ist die Möglichkeit, daß ein Papst zurücktritt, immer vom Recht vorgesehen gewesen, das ist überhaupt nichts besonderes, und da muß man auch überhaupt keine Andeutungen hineingeheimnissen.Marion hat geschrieben:Ich hab hier was gefunden wo 2x sinngemäß steht was zu tun ist auch , »wenn der alte Papst noch lebt«.Berolinensis hat geschrieben:Die stehen mit Anführungszeichen schon bei Henrici, suggerieren also, sie stünden so in der "Apostolischen Konstitution", was sie nicht tun. Aber auch sinngemäß vergleichbare Textstellen gibt es in dem Motu Proprio nicht, es regelt allein die Frage der notwendigen Mehrheit für die Papstwahl, indem es die von JP2 unter bestimmten Bedingungen eingeführte Möglichkeit der Wahl auch durch einfache Mehrheit wieder abschafft und die alte Norm der notwendigen Zweidrittelmehrheit wieder in Geltung setzt.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die Anführungszeichen um »wenn der alte Papst noch lebt« diese Worte als wörtliche Ausführungen des Churer Weihbischofs bezeichnen, nicht als wörtliches Zitat aus dem Dokument.Berolinensis hat geschrieben:Wichtiger noch: Eine Apostolische Konstitution über die Papstnachfolge von Benedikt XVI. gibt es nicht, nur ein Motu Proprio, und in diesem kommt "wenn der alte Papst noch lebt" nicht ein einziges Mal, geschweige denn mehrmals vor.
Gibt es denn sinngemäß vergleichbare Textstellen in dem Dokument?
APOSTOLISCHE KONSTITUTION UNIVERSI DOMINICI GREGIS
VOLLMACHTEN DES KARDINALSKOLLEGIUMS WÄHREND DER VAKANZ DES APOSTOLISCHEN STUHLES
1. Während der Vakanz des Apostolischen Stuhles hat das Kardinalskollegium keinerlei Vollmacht oder Jurisdiktion bezüglich jener Fragen, die dem Papst zu Lebzeiten oder während der Ausübung der Aufgaben seines Amtes zustehen; diese Fragen müssen alle ausschließlich dem künftigen Papst vorbehalten bleiben. Deshalb erkläre ich jede Handlung für ungültig und nichtig, die das Kardinalskollegium in Ausübung der dem Papst zu seinen Lebzeiten oder während der Zeit der Ausübung seines Amtes zustehenden Vollmacht oder Jurisdiktion vornehmen zu müssen glaubte, ...
Re: Der Papst tritt zurück
Du bist gemein! Ich habs aber trotzdem gefundenBerolinensis hat geschrieben: Mir war schon klar, daß der gute Bischof Henrici diese Konstitution im Sinn hatte
Das hat er ja auch nicht gesagt.Berolinensis hat geschrieben:nur ist die eben leider von Johannes Paul II. und nicht von Benedikt XVI.
Bischof Henrici hat geschrieben:Ausserdem hatte Kardinal Ratzinger bereits in der Apostolischen Konstitution über die Papstnachfolge gleich mehrmals festgehalten, dass die neuen Regeln der Papstwahl auch dann Gültigkeit hätten, «wenn der alte Papst noch lebt».
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
Ich würde die Angelegenheit ganz sachlich betrachten.
In Canon 332 § 2 heißt es: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird". Ein solcher Schritt wäre also rechtlich geregelt.
Über Johannes Paul II. hat Kardinal Ratzinger einmal gesagt: "Wenn er sehen würde, dass er absolut nicht mehr kann, dann würde er sicher zurücktreten". [...] Solange das Amt jedoch "nur Leiden kostet, hält er durch".
(Quelle: http://religion.orf.at/projekt2/news/ ... ger_fr.htm).
An anderer Stelle hat Kardinal Ratzinger einmal ausgeführt, Alter oder Krankheit allein seien keine hinreichenden Gründen für einen Verzicht, sondern (nur) andauernde Amtsunfähigkeit. Insofern ist davon auszugehen, dass er diese von ihm formulierten Gedanken nun auch auf sich selbst anwendet.
Schließlich: Als Johannes Paul II. 83 Jahre alt war, gab es schon seit Jahren permanente Rücktrittsspekulationen (und auch Forderungen, auch seitens einzelner Bischöfe). Seien wir doch froh, dass dies zurzeit nicht in dem Ausmaß der Fall ist.
In Canon 332 § 2 heißt es: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird". Ein solcher Schritt wäre also rechtlich geregelt.
Über Johannes Paul II. hat Kardinal Ratzinger einmal gesagt: "Wenn er sehen würde, dass er absolut nicht mehr kann, dann würde er sicher zurücktreten". [...] Solange das Amt jedoch "nur Leiden kostet, hält er durch".
(Quelle: http://religion.orf.at/projekt2/news/ ... ger_fr.htm).
An anderer Stelle hat Kardinal Ratzinger einmal ausgeführt, Alter oder Krankheit allein seien keine hinreichenden Gründen für einen Verzicht, sondern (nur) andauernde Amtsunfähigkeit. Insofern ist davon auszugehen, dass er diese von ihm formulierten Gedanken nun auch auf sich selbst anwendet.
Schließlich: Als Johannes Paul II. 83 Jahre alt war, gab es schon seit Jahren permanente Rücktrittsspekulationen (und auch Forderungen, auch seitens einzelner Bischöfe). Seien wir doch froh, dass dies zurzeit nicht in dem Ausmaß der Fall ist.
- Berolinensis
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Re: Der Papst tritt zurück
Wie kommt Msgr. Henrici dazu, eine Apostolische Konstitution des Hl. Vaters (deshalb heißt sie ja Apostolisch) einem Kurienkardinal zuzuschreiben? Zumal, wenn die geregelte Materie noch nicht mal in dessen Zuständigkeit fällt?Marion hat geschrieben:Du bist gemein! Ich habs aber trotzdem gefundenBerolinensis hat geschrieben: Mir war schon klar, daß der gute Bischof Henrici diese Konstitution im Sinn hatteDas hat er ja auch nicht gesagt.Berolinensis hat geschrieben:nur ist die eben leider von Johannes Paul II. und nicht von Benedikt XVI.Bischof Henrici hat geschrieben:Ausserdem hatte Kardinal Ratzinger bereits in der Apostolischen Konstitution über die Papstnachfolge gleich mehrmals festgehalten, dass die neuen Regeln der Papstwahl auch dann Gültigkeit hätten, «wenn der alte Papst noch lebt».
Re: Der Papst tritt zurück
Es wird schon seinen Grund haben, warum der gute Mann emeritiert ist ...Berolinensis hat geschrieben:Wie kommt Msgr. Henrici dazu, eine Apostolische Konstitution des Hl. Vaters (deshalb heißt sie ja Apostolisch) einem Kurienkardinal zuzuschreiben? Zumal, wenn die geregelte Materie noch nicht mal in dessen Zuständigkeit fällt?
- Berolinensis
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Re: Bischof liest im Kaffeesatz: Papstrücktritt möglich?
Alles richtig. Wir sehen das ja auch ganz nüchtern, und amüsieren uns nur über die völlig fernliegenden Spekulationen des hwst. Herrn Henrici.Daniel75 hat geschrieben:Ich würde die Angelegenheit ganz sachlich betrachten.
In Canon 332 § 2 heißt es: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird". Ein solcher Schritt wäre also rechtlich geregelt.
Über Johannes Paul II. hat Kardinal Ratzinger einmal gesagt: "Wenn er sehen würde, dass er absolut nicht mehr kann, dann würde er sicher zurücktreten". [...] Solange das Amt jedoch "nur Leiden kostet, hält er durch".
(Quelle: http://religion.orf.at/projekt2/news/ ... ger_fr.htm).
An anderer Stelle hat Kardinal Ratzinger einmal ausgeführt, Alter oder Krankheit allein seien keine hinreichenden Gründen für einen Verzicht, sondern (nur) andauernde Amtsunfähigkeit. Insofern ist davon auszugehen, dass er diese von ihm formulierten Gedanken nun auch auf sich selbst anwendet.
Schließlich: Als Johannes Paul II. 83 Jahre alt war, gab es schon seit Jahren permanente Rücktrittsspekulationen (und auch Forderungen, auch seitens einzelner Bischöfe). Seien wir doch froh, dass dies zurzeit nicht in dem Ausmaß der Fall ist.
Willkommen im Kreuzgang übrigens! (Glaub ich bin der erste, zum ersten Mal )
Re: Der Papst tritt zurück
Herzlich willkommen Daniel
Das ist schwer rauszufinden
Das ist wahrhaft frech, aber vielleicht stimmt es ja auch, daß Kardinal Ratzinger sie schrieb und der Papst es nur abzeichnete.Berolinensis hat geschrieben:Wie kommt Msgr. Henrici dazu, eine Apostolische Konstitution des Hl. Vaters (deshalb heißt sie ja Apostolisch) einem Kurienkardinal zuzuschreiben? Zumal, wenn die geregelte Materie noch nicht mal in dessen Zuständigkeit fällt?
Das ist schwer rauszufinden
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