Edi hat geschrieben:Die Kirche muss das doch so sagen, weil es ja wohl in dem meisten Fällen auch so zutrifft und kann doch nicht die Ausnahmen zur Regel machen.
Nein, die katholische Kirche könnte es wie bei anderen Sakramenten auch machen, nämlich sagen, dass das Wirken Gottes dort sicher und zugesagt ist, dass er selbst aber nicht an die Sakramente gebunden ist.
Wäre ich Kirchenobere (was wohl nie passieren wird ), dann würde ich ganz sicher nicht so tun, als ob man bei einer ungebeichteten Todsünde in die Hölle kommt.Edi hat geschrieben:Wären wir Kirchenobere, müssten wir es ebenso vorschreiben, damit es möglichst so gehalten wird, auch wenn wir wissen, dass es auch im Einzelfall anders gehen kann.
Gott wird einem Menschen, der ihn um Vergebung bittet, niemals die Vergebung verweigern, selbst wenn keine Notlage vorliegt und derjenige zur Beichte gehen könnte.Edi hat geschrieben:Wenn eine Notsituation ist, wo jemand im Sterben liegt und der kath. Priester (wie mir in einem Fall berichtet wurde zu faul ist zum Kommen), dann kann man auch einem ev. Pfarrer, der kommt, beichten und wenn dann jemand in der Beichte die geistlichen Voraussetzungen, die dazu nötig sind, erfüllt, wird doch Gott ihm nur wegen der Regel der Kirche die Vergebung nicht verweigern.
Gruß
Angelika