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Mord im Kreuzgang [Punkt]!

Verfasst: Mittwoch 14. September 2005, 20:13
von Juergen

Re: Mord im Kreuzgang [Punkt]!

Verfasst: Mittwoch 14. September 2005, 20:42
von spectator
"Bischof spielt in Krimi-Serie"

ich frage mich, ob unsere Bischöfe nichts anderes zu tun haben?

Verfasst: Mittwoch 14. September 2005, 20:50
von Alexander
*augenreib*

Verfasst: Mittwoch 14. September 2005, 21:23
von ottaviani
ach ich find das ganz nett

Verfasst: Mittwoch 14. September 2005, 23:24
von Nietenolaf
Nun ja, es verstößt nur gegen kirchliche Kanones.

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 07:37
von Linus
Die nämlichen da wären?

Kann leider grad in meinem CIC nicht nachgucken, weil den mein Schwager hat....

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 07:57
von FioreGraz
Naja vielleicht meint er in Bezugnahme auf das es im Stück um Machenschaften im Umfeld derKirche, ERpressung und Mord geht das damit dir Kirche difamiert wird.
Can. 1369 — Wer in einer öffentlichen Aufführung oder Versammlung oder durch öffentliche schriftliche Verbreitung oder sonst unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die guten Sitten schwer verletzt, gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
LG
Fiore

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 09:07
von Nietenolaf
Linus hat geschrieben:Die nämlichen da wären?
VI. oek. Konzil, Kanones 24 und 51. Ja, natürlich kann man den historischen Kontext, nämlich den Anteil Heidentum im antiken Theater, beachten. Ich wollt's ja auch nur erwähnt haben.
Kanon 24, VI. oek. Konzil zu Trullo hat geschrieben:"Niemandem von denen, die zum geistlichen Stand gehören, sei es gestattet, zu Pferderennen [ιπποδρομία, equorum curricula] zu gehen oder zu schändlichen Theaterspielen [θυμελικών παιγνίων, scenicos ludos] zugegen zu sein ..."
Kanon 51, VI. oek. Konzil zu Trullo hat geschrieben:"Dieses heilige allgemeine Konzil verbietet vollkommen, zu Spaßtreibern und deren Vorstellungen [zu gehen], ebenso Tierschauspiele zu veranstalten oder Tänze in schändlichem Treiben. Wenn jemand dieses Gebot mißachtet, und sich einer der erwähnten Belustigungen hingibt: ein Kleriker sei seines Standes enthoben, ein Laie sei von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt."
Man sieht, daß Kanon 51 generell Theaterbesuch verbietet; ich wiederhole den Bezug auf den historischen Kontext, nämlich, was "Theater" damals bedeutete: Darstellung heidnischer Gottheiten mit allem ihrem Mord, Inzest und so weiter.

Auch wenn man das nicht mehr so wortwörtlich und ohne Einschränkungen übernehmen kann, sollte sich ein Bischof doch überlegen, wem er damit eine Versuchung ist.. :roll:

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 09:23
von ottaviani
hallo olav
ist das ein allgm konzil das auch wir lateiner anerkennen?

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 09:29
von FioreGraz
Ne das Konzil in Trullo wird nur im Osten als Teil von Konstantinopel III gesehen, für uns ist es die trullanische Synode

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 09:32
von Nietenolaf
ottaviani hat geschrieben:ist das ein allgm konzil das auch wir lateiner anerkennen?
Jein. Ich glaube, die ersten 80 der 102 auf diesem Konzil aufgestellten Kanones erkennt Rom an. Es sollte mir aber auch möglich sein, etwas aus Lokalkonzilien zu finden (in etwa Laodicea oder Karthago). Dazu aber später.

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 10:49
von ottaviani
danke für die info

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 11:06
von Raphael
Wenn hier ein Mord im Kreuzgang geschehen ist, sollte der Administrator aber schnellstens die Polizei rufen .....

[Punkt]

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 11:16
von spectator
ottaviani hat geschrieben:ach ich find das ganz nett
ottaviani, diejenigen, die den NOM entworfen haben, sind auch nett – ist der NOM deshalb zu akzeptieren??? ;D

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 11:32
von Angelika
Raphael hat geschrieben:Wenn hier ein Mord im Kreuzgang geschehen ist
Ist ja nicht hier im Kreuzgang geschehen ... ;D

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 11:34
von Robert Ketelhohn
:ikb_2guns:

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 11:43
von Inquisitore
FioreGraz hat geschrieben:Naja vielleicht meint er in Bezugnahme auf das es im Stück um Machenschaften im Umfeld derKirche, ERpressung und Mord geht das damit dir Kirche difamiert wird.
Can. 1369 — Wer in einer öffentlichen Aufführung oder Versammlung oder durch öffentliche schriftliche Verbreitung oder sonst unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln eine Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die guten Sitten schwer verletzt, gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
LG
Fiore

Wenns aber der Wahrheit entspricht?

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 11:51
von FioreGraz
Wenns aber der Wahrheit entspricht?
Dann dürfte das höchstens zu einer neutrallen öffentliche Diskussion führen und muß aufgeklärt werden. Über Kollektivschuld sollte unser REchtssytem und soziales miteinander hinaus sein.
.....Gotteslästerung zum Ausdruck bringt, die guten Sitten schwer verletzt, gegen die Religion oder die Kirche Beleidigungen ausspricht oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden.
LG
Fiore

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 16:32
von Tacitus
Nietenolaf hat geschrieben:
Kanon 24, VI. oek. Konzil zu Trullo hat geschrieben:"Niemandem von denen, die ..."
Kanon 51, VI. oek. Konzil zu Trullo hat geschrieben:"Dieses heilige allgemeine Konzil verbietet vollkommen, ..."
Auch wenn man das nicht mehr so wortwörtlich und ohne Einschränkungen übernehmen kann, ...
Du siehst mich wirklich geschockt, Nietenolaf. :shock:
Aufgrund welcher Autorität kritisierst ausgerechnet Du, der sonst die Tradition im Munde führt wie der Staatsanwalt das StGB, die Beschlüsse des ökumenischen Konzils?

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 17:41
von FioreGraz
Du siehst mich wirklich geschockt, Nietenolaf.
Aufgrund welcher Autorität kritisierst ausgerechnet Du, der sonst die Tradition im Munde führt wie der Staatsanwalt das StGB, die Beschlüsse des ökumenischen Konzils?
Trullo ist kein oek. Konzil, nei den LAteinern nicht anerkannt, und gult im Osten als fortführung von Konstantinopel III, nicht jedoch im Westen.

LG
Fiore

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 19:37
von Nietenolaf
Tacitus hat geschrieben:Du siehst mich wirklich geschockt, Nietenolaf. :shock:
Aufgrund welcher Autorität kritisierst ausgerechnet Du, der sonst die Tradition im Munde führt wie der Staatsanwalt das StGB, die Beschlüsse des ökumenischen Konzils?
Nee, nee, Tacitus, der Staatsanwalt mit der Akribie eines Schriftgelehrten ("sola scriptura") bist von uns beiden ja eindeutig Du. Außerdem vertauschst Du die Begriffe "Tradition" und "kanonische Ordnung", will heißen, Disziplin. Und von "kritisieren" kann schon gar keine Rede sein, eher übe ich mich in Empathie zu den hll. Konzilsvätern.

Fiore & Co., auf dem Trullanum, oder besser: Penthekton (denn es ist natürlich ein oekumenisches Konzil) waren Legaten des Papstes Agathon zugegen, außerdem wurden jene Kanones dieses Konzils von der römischen Kirche anerkannt und angenommen, die nicht den guten Sitten der ehrwürdigen römischen Kirche widersprechen (damit meinte man de facto das Anathema gegen den Zwangszölibat). Ich verstehe gar nicht, warum ihr hier um eines Possenspiels willen ein Konzil der Kirche Christi trickreich umschiffen wollt.

Verfasst: Donnerstag 15. September 2005, 21:08
von FioreGraz
@Nietenolaf

Wir umschiffen es nicht Trickreich es ist im Westen eine einfache Lokalsynode kein oekm. Konzil oder die weiterführung des Konst. III. Und als Lokalsynode hat es nun mal keine dogmatische bedeutung. Ich gebe hier nur mal die Lehrmeinung Roms wieder.

LG
Phönix