Was ist eine Ehe aus katholischer Sicht?

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Sarrha
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Was ist eine Ehe aus katholischer Sicht?

Beitrag von Sarrha »

Hallo ihr alle,
wie ist das eigentlich,was ist eine gültige Ehe aus katholischer Sicht?
Nur eine mit kirchlichem Segen versehene?
Also, wie ist das mit meiner Ehe, die ich in kirchen- glaubensferner Zeit vor dem Standesamt geschlossen hatte und die inzwischen wieder geschieden wurde?
Mir geht es darum, ob ich nach meinem Wiedereintritt in die Kirche von den Sakramenten ausgeschlossen werde - oder wie ist das jetzt genau?
Ich habe zwar schon eine Adresse im Konsistoriums der Erzbistums um mich nach diesen Dingen zu erkundigen, aber ich vielleicht könnt ihr mir ja schon mal weiterhelfen?

Gruß von Hannelore

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Juergen
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Re: Was ist eine Ehe aus katholischer Sicht?

Beitrag von Juergen »

Sarrha hat geschrieben:Hallo ihr alle,
wie ist das eigentlich,was ist eine gültige Ehe aus katholischer Sicht?
Nur eine mit kirchlichem Segen versehene?
Also, wie ist das mit meiner Ehe, die ich in kirchen- glaubensferner Zeit vor dem Standesamt geschlossen hatte und die inzwischen wieder geschieden wurde?
Mir geht es darum, ob ich nach meinem Wiedereintritt in die Kirche von den Sakramenten ausgeschlossen werde - oder wie ist das jetzt genau?
Ich habe zwar schon eine Adresse im Konsistoriums der Erzbistums um mich nach diesen Dingen zu erkundigen, aber ich vielleicht könnt ihr mir ja schon mal weiterhelfen?
Nummer-5 würde sagen: Ich brauche mehr Input.

Also:
Wenn Du zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht katholisch warst und Dein Partner auch nicht katholisch war, so war für eine Eheschließung keine sog. Formpflicht notwendig, so daß es sein kann, daß die Ehe (aus kath. Sicht) gültig war.

Grobe Schemata:

1) ohne irgendwelche Dispenzen
nicht kath + nicht kath -> keine Formpflicht notwendig -> gültig
kath + nicht kath -> bei einem Partner Formpflicht notwendig -> nicht gültig
kath + kath -> bei beiden Partnern Formpflicht notwendig -> nicht gültig

2) Mit Dispenzen von der Formpflicht
nicht kath + nicht kath -> keine Formpflicht notwendig -> gültig
kath + nicht kath -> bei einem Partner Formpflicht notwendig, Dispenz wurde erteilt -> gültig
kath + kath -> bei beiden Partnern Formpflicht notwendig, Dispenzen wurden für beide erteilt -> gültig
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Sarrha
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Beitrag von Sarrha »

Ich war zur Zeit der Eheschließung katholisch, mein Partner nicht. Ich bin später ausgetreten, in die Ev. Kirche eingetreten, mein Mann wurde Buddhist, die Ehe geschieden.
Was ist denn Dispenz und Formpflicht?

Gruß Hannelore

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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Sarrha hat geschrieben:Was ist denn Dispenz und Formpflicht?
Formpflicht bedeutet, dass zur gültigen Eheschließung eine bestimmte Form, also ein bestimmer Rahmen erforderlich ist, nämlich die kirchliche Trauung. Für einen Katholiken kommt eine vor Gott und der Kirche gültige Ehe, die ein Sakrament ist, nur durch eine kirchliche Eheschließung zustande.

Ein Dispens ist eine Befreiung von dieser Formpflicht. Mit so einem Dispens ist die Ehe dann auch ohne kirchliche Trauung gültig.

In deinem Fall würde ich vermuten, dass eure Ehe als Sakrament nicht gültig zustande gekommen ist. Denn du als Katholikin hättest der Formpflicht unterlegen, hättest also kirchlich heiraten müssen oder einen Dispens haben.

Einen Ausschluß von den Sakramenten brauchst du aber im Moment nicht zu befürchten. Auch wenn eure Ehe (aus katholischer Sicht) gültig war, dann bist du durch die Scheidung nicht von den Sakramenten ausgeschlossen. Dieser Fall würde erst eintreten, wenn du erneut heiraten würdest.

Vielleicht kann jemand deine Fragen noch eingehender beantworten.

Gruß
Angelika

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

@Sarrha

Wenn Du nicht weißt, was eine Dispenz ist, dann kann man wohl davon ausgehen, daß Du auch keine beantragt hast.

D.h. also wie schon Angelika schrieb, daß Deine Ehe aus katholischer Sicht nicht gültig war.

Du mußt Dir also gar keine Sorgen machen. Und wenn es sich mal ergeben sollte, dann kannst Du sogar kirchlich heiraten.
Gruß Jürgen

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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Angelika hat geschrieben:Einen Ausschluß von den Sakramenten brauchst du aber im Moment nicht zu befürchten. Auch wenn eure Ehe (aus katholischer Sicht) gültig war, dann bist du durch die Scheidung nicht von den Sakramenten ausgeschlossen. Dieser Fall würde erst eintreten, wenn du erneut heiraten würdest.
Na ja, das würde ich realistischerweise anders sehen. Die reine standesamtliche Hochzeit ohne kirchliche Eheschließung ist vielleicht noch eine Sache. Wenn die Partner dann aber ehelich gelebt haben, d.h. auch die vermeintliche Ehe vollzogen haben, stellt dies doch eine schwere Sünde dar, die von den Sakramenten ausschließt.

Sonst würde ja demnächst jeder Katholik einfach auf die sakramentale Ehe verzichten und könnte so ständig seine Partner wechseln, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Oder sogar mehrfach standesamtlich "heiraten".

Aber das ist ja nichts, was man nicht durch eine Beichte (natürlich mit Reue und Besserungsversprechen) wieder lösen könnte.
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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Allerdings, dies als kleiner Nachtrag, musst du ja ohnehin zur Beichte, wenn du wieder in die Kirche eintreten möchtest.

Insofern kann diese "Angelegenheit" da ja gleich mitgebeichtet werden.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@HeGe
Na ja, das würde ich realistischerweise anders sehen. Die reine standesamtliche Hochzeit ohne kirchliche Eheschließung ist vielleicht noch eine Sache. Wenn die Partner dann aber ehelich gelebt haben, d.h. auch die vermeintliche Ehe vollzogen haben, stellt dies doch eine schwere Sünde dar, die von den Sakramenten ausschließt.
Nein das würde ich nicht unbedingt so sehen, es hies ja sie war "glaubensfern" , somit hat sie auch nicht an das Wesen der Ehe im katholischen Sinn geglaubt, sie war sowas wie eine "Heidin" demzufolge war dies keine Sünde denn es war eine Ehe wenn auch nur im Naturechtlichen Sinn.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Angelika
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Beitrag von Angelika »

HeGe hat geschrieben:Na ja, das würde ich realistischerweise anders sehen. Die reine standesamtliche Hochzeit ohne kirchliche Eheschließung ist vielleicht noch eine Sache. Wenn die Partner dann aber ehelich gelebt haben, d.h. auch die vermeintliche Ehe vollzogen haben, stellt dies doch eine schwere Sünde dar, die von den Sakramenten ausschließt.
Das sehe ich - genau wie Fiore - anders.
Beide Partner haben nicht gewusst, dass das, was sie tun, Sünde ist. Zum Wesen der "schweren Sünde" gehört aber, dass sie bewusst begangen wird.


HeGe hat geschrieben:Aber das ist ja nichts, was man nicht durch eine Beichte (natürlich mit Reue und Besserungsversprechen) wieder lösen könnte.
Das ist ja gerade der entscheidende Punkt. So kann man - selbst wenn es eine "schwere Sünde" war - aus der Sache herauskommen und auch bei Wiederheirat die Sakramente empfangen. Wäre die Ehe nach katholischem Recht gültig, dann nützt auch die Beichte nicht, um nach einer Wiederheirat die Sakramente empfangen zu können.

Das finde ich absurd und widersprüchlich. Genau wie meine Situation: Ich war nie verheiratet, hab jahrelang in einer unehelichen Beziehung gelebt, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind. Erst nach der Trennung habe ich zum Glauben gefunden. Ich könnte jederzeit heiraten - sogar kirchlich -, ohne von den Sakramenten ausgeschlossen zu werden. Hätte ich mich seinerzeit an die katholische Lehre gehalten und geheiratet, dann wäre das nicht möglich. Ich hab also Vorteile daraus, dass ich mich damals falsch verhalten habe. Irgendwie absurd ... :roll:


HeGe hat geschrieben:Allerdings, dies als kleiner Nachtrag, musst du ja ohnehin zur Beichte, wenn du wieder in die Kirche eintreten möchtest.
Sie muss nicht, sie darf ... :)


HeGe hat geschrieben:Insofern kann diese "Angelegenheit" da ja gleich mitgebeichtet werden.
Wenn man es nicht als Sünde erkennt bzw. bereut, dann kann es nicht gebeichtet werden.

Gruß
Angelika

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Sarrha
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Beitrag von Sarrha »

Vielen Dank für eure Überlegungen. Ihr helft mir schon ein Stück weiter.
Das Bewußtsein für Sünde hatte ich sicher nicht.
Ich finde es ziemlich verwirrend mich mit Kirchenrecht konfrontiert zu sehen. Es ist mir sehr fremd, weil ich als Jugendliche die Beziehung zur Kirche verloren habe und mich jetzt auch in die katholische Denkweisen wieder hineinfinden muß.
Zwischendurch habe ich schon gedacht, lass es lieber bleiben, das ist mir alles zu kompliziert :)
Aber da es mir ein tiefes Bedürfnis ist, wieder in die katholische Kirche zurückzukehren, muß ich da durch....

Gruß von Hannelore

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Sarrha
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Beitrag von Sarrha »

Wenn man es nicht als Sünde erkennt bzw. bereut, dann kann es nicht gebeichtet werden
Der Pfarrer hat gesagt, es wäre auch eine Chance der Aufarbeitung. Da hat er recht - ich habe ihm allersdings auch mehr erzählt, als euch jetzt. Ich denke, ihr versteht das. :)

Gruß Hannelore

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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Sarrha hat geschrieben:
Wenn man es nicht als Sünde erkennt bzw. bereut, dann kann es nicht gebeichtet werden
Der Pfarrer hat gesagt, es wäre auch eine Chance der Aufarbeitung.
Na klar, denn eine Beichte ist ja viel mehr als nur ein reines Sündenbekenntnis mit anschließender Lossprechung. Ein Beichtgespräch bietet die Möglichkeit, nicht nur seine Sünden, sondern auch seine Zweifel, Zwiespälte und ungeklärten und belastenden Fragen vor Gott zu bringen.

Und ich bin der Ansicht, dass in der Beichte auch die Sünden vergeben werden, die man selbst nicht erkennt. Wenn man seine Handlungsweise in der Beichte vor Gott bringt, dann vergibt er, sofern es eine Sünde war. Ob das so der katholischen Lehre entspricht, weiß ich nicht.

Meine Aussage war eine Antwort auf HeGe, der meinem Eindruck nach eher formal argumentiert hat.

Gruß
Angelika

Pina Colada
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Beitrag von Pina Colada »

Angelika hat geschrieben: Das finde ich absurd und widersprüchlich. Genau wie meine Situation: Ich war nie verheiratet, hab jahrelang in einer unehelichen Beziehung gelebt, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind. Erst nach der Trennung habe ich zum Glauben gefunden. Ich könnte jederzeit heiraten - sogar kirchlich -, ohne von den Sakramenten ausgeschlossen zu werden. Hätte ich mich seinerzeit an die katholische Lehre gehalten und geheiratet, dann wäre das nicht möglich. Ich hab also Vorteile daraus, dass ich mich damals falsch verhalten habe. Irgendwie absurd ... :roll:
Hallo Angelika,

das finde ich gar nicht absurd. Denn du hättest dich noch viel falscher verhalten können: Indem du gelogen hättest, und Dinge versprochen hättest, die du gar nicht meintest.
Hast du es als eine unauflösliche Beziehung vorgehabt?
Und dann gibt es ja noch ein paar mehr Bedingungen, dass die Ehe gültig ist......(Ist natürlich ne rethorische frage, bist mir ja keine Rechenschaft schuldig!)
Du warst ehrlich, bist nie etwas zum Schein eingegangen, was du so gar nicht wolltest.
Deshalb musst du jetzt nicht versucehn, klarzumachen, dass das so gar nicht gemeint war....übrigens glaube ich dass ein gosser Anteil der kirchlich geschlossenen Ehen ungültig ist......



@ Sarrha

Ich finds durchaus sinnvoll, wenn du all das, was passiert ist, in der Beichte vor Gott bringst. Das ist die beste Art, auseinanderzudröseln, was da nun wie zusammenhängt.....

Petra
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Registriert: Samstag 4. Oktober 2003, 19:30

Beitrag von Petra »

Pina Colada hat geschrieben:
....übrigens glaube ich dass ein gosser Anteil der kirchlich geschlossenen Ehen ungültig ist......
Weswegen? Mangelnde Einsicht in das Sakrament? Fehlender Wille zur Unauflöslichkeit oder zu Kindern? :hmm:

HeGe
Moderator
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Beitrag von HeGe »

Angelika hat geschrieben:Meine Aussage war eine Antwort auf HeGe, der meinem Eindruck nach eher formal argumentiert hat.

Gruß
Angelika
Na ja, ich bin nicht umsonst Jurist. :mrgreen:

Ansonsten halte ich es doch für sehr unwahrscheinlich, dass jemand, der in Deutschland aufgewachsen ist, nicht die Haltung der Kirche zum außerehelichen Geschlechtsverkehr kennt, wenn auch vielleicht nicht mit allen Spitzfindigkeiten. (Tue ich ja auch nicht.)

Insofern sollte das Thema m.E. schon in der Beichte mit angesprochen werden. Ist ja nun auch kein Drama.

Aber ich kenne natürlich nicht das Innenleben anderer Personen, insofern kann ich natürlich die Schwere der Sünde letztendlich nicht beurteilen. Das kann nur Gott selbst.
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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Pina Colada hat geschrieben:Hast du es als eine unauflösliche Beziehung vorgehabt?
Ja


Pina Colada hat geschrieben:Du warst ehrlich, bist nie etwas zum Schein eingegangen, was du so gar nicht wolltest.
Deshalb musst du jetzt nicht versucehn, klarzumachen, dass das so gar nicht gemeint war
Ich wollte nicht heiraten, weder standesamtlich noch kirchlich, weil eine Ehe für überflüssig hielt. Meine Vorstellungen von Partnerschaft waren aber weitgehend katholisch.


Pina Colada hat geschrieben:....übrigens glaube ich dass ein gosser Anteil der kirchlich geschlossenen Ehen ungültig ist......
Warum ?


HeGe hat geschrieben:Ansonsten halte ich es doch für sehr unwahrscheinlich, dass jemand, der in Deutschland aufgewachsen ist, nicht die Haltung der Kirche zum außerehelichen Geschlechtsverkehr kennt, wenn auch vielleicht nicht mit allen Spitzfindigkeiten.
Die Haltung der katholischen Kirche zu einer Sache zu kennen, bedeutet ja nicht, sein Verhalten in dieser Sache zu bereuen.


HeGe hat geschrieben:Insofern sollte das Thema m.E. schon in der Beichte mit angesprochen werden. Ist ja nun auch kein Drama.
Klar, das würde ich auch empfehlen. Aber nicht um dem Formalen Genüge zu tun, sondern wegen der Chance zur Aufarbeitung.

Gruß
Angelika

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