Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

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Pilger
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Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Pilger »

unterstellt Papst Benedikt XVI. die Unwahrheit zusagen und schätzt eine wörtlich vorgetragene Aussage in der PK bezüglich Pfarrer X als Lüge ein.

https://mbw-live.de/20220120_PK_Westpfa ... ker_Wastl/

Das ist eine historische und einmalige Situation in der katholischen Kirche.
Zuletzt geändert von Pilger am Donnerstag 20. Januar 2022, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
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iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Wurden Beweise dafür präsentiert, dass Benedikt in dieser Sache lügt? Bis jetzt gab es die nämlich nicht:

1. https://www.die-tagespost.de/kirche-akt ... art-224888

2. https://www.die-tagespost.de/kirche-akt ... art-224638).


Oder handelt es sich um eine bloße unverschämte Behauptung?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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Pilger
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Pilger »

iustus hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 12:50
Wurden Beweise dafür präsentiert, dass Benedikt in dieser Sache lügt? Bis jetzt gab es die nämlich nicht:

1. https://www.die-tagespost.de/kirche-akt ... art-224888

2. https://www.die-tagespost.de/kirche-akt ... art-224638).


Oder handelt es sich um eine bloße unverschämte Behauptung?
Genau wird das juristisch als überwiegende Wahrscheinlichkeit bezeichnet.

Die Gutachten sind noch nicht online verfügbar aber in Kürze dann können wir alles nachlesen.
Die in der PK zitierte (Organal Aussage zu einer Anwesenheit einer Sitzung "Ordinariats Konferenz 15. Januar 1980" u.a Thema Pfarrer X. als er Bischof von München und Freising war), diese Anwesenheit bestreitet Papst Benedikt XVI, im Protokoll der Sitzung sind aber (laut PK) Aussagen von Ihm zu finden.

Der damalige Ex-Generalvikar Gruber hat seine Aussagen zu Pfarrer X diesbezüglich laut PK abgeändert allerdings einer Veröffentlichung dieser Aussage im Gutachten widersprochen.

Das Gutachten geht in Kürze online, so die Auskunft nach Nachfrage in der PK.
Zuletzt geändert von Pilger am Donnerstag 20. Januar 2022, 13:14, insgesamt 3-mal geändert.
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Schmiede
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Schmiede »

Der Tagesspiegel hat dazu auch einen Artikel. Der liest sich so als sei Gegenstand der Kritik, dass es über strafrechtlichen Maßnahmen hinaus keine kirchenrechtlichen Konsequenzen gab. Sonst wurde immer kritisiert, dass man Täter nicht der Justiz überführt, sondern intern geregelt habe. Nun ist der Vorwurf, dass es an die Justiz übergeben wurde, aber intern nichts passiert wäre.

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Pilger
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Pilger »

Das am 20.01.2022 veröffentlichte Gutachten „Sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtlich Bediensteter im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 – 2019“ Der Link zum Gutachten 1893 Seiten.

https://westpfahl-spilker.de/wp-content ... r-2022.pdf
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iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Beginne gerade, die Pressekonferenz auf Youtube zu hören. Warum ist Marx nicht anwesend, obwohl er von der Kanzlei eingeladen worden war?

Die Rechtsanwältin kritisiert ihn gerade dafür.
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iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Also - im Bezug auf Benedikt - viel Lärm um Nichts:
Die vom Erzbistum München und Freising beauftragte Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl […] hält es nach wie vor für „wahrscheinlich“, dass der ehemalige Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger von der kriminellen Vorgeschichte des vor über 40 Jahren nach München gewechselten Missbrauchstäters H. wusste.

Beweisen kann die Kanzlei Benedikts Mitwisserschaft nicht
Beweisen kann es die Kanzlei nicht, wie aus der Vorstellung des Gutachtens hervorging. Auch eine mögliche Teilnahme von Kardinal Joseph Ratzinger an der fraglichen Sitzung im Münchener Ordinariat am 15. Januar 1980, in der es um H. ging, bedeutet noch nicht, dass der damalige Erzbischof von der Vorgeschichte von H. vor der Übernahme des aus dem Bistum Essen kommenden Geistlichen H. wusste. Das würde bedeuten, dass in der Sitzung ausführlich über den Täter und seine Missbrauchsvergehen gesprochen wurde. Auch das kann die Kanzlei nicht beweisen.

[…]

Dass ausgerechnet Kardinal Ratzinger, der vor vier Jahrzehnten kaum fünf Jahre Erzbischof in München war, so im Vordergrund des Gutachterverfahrens steht, erklärt sich mit dem starken Interesse der Medien an dem „Fall H.“ und der Aussicht der Kanzlei, einen emeritierten Papst an den Pranger stellen zu können. Aber das ist ihr aufgrund der jetzt vorliegenden Fakten nicht gelungen. Auch bei der Vorstellung des Missbrauchs-Gutachtens am Donnerstag in München drehten sich die meisten Fragen um Benedikt und den Fall H.

Vor allem die Wochenzeitung „Die Zeit“ musste jetzt hinnehmen, dass ihre Kampagne gegen den emeritierten Papst schwer beschädigt wurde. Die Zeitung hatte ein „Dekret“ des Münchener Kirchengerichts aus dem Jahr 2016 zum Fall H. als entscheidenden Beleg gegen den emeritierten Papst zitiert und den damaligen Vorsitzenden des Gerichts, Offizial Lorenz Wolf, zum Kronzeugen der Anklage gegen Joseph Ratzinger gemacht.

Einer der Anwälte der Kanzlei sagte hingegen jetzt bei der Vorstellung des Gutachtens, Wolf, der 2008 ein Opfer wegen versuchter Erpressung angezeigt habe und dieses Opfer dann im Dekret als solches anerkannte und sich 2010 gegenüber Medien dahingehend geäußert habe, dass Kardinal Ratzinger wohl nichts von der Vorgeschichte von H. gewusst habe, im Dekret von 2016 aber das Gegenteil behauptete, sei befangen und hätte einem solchem Kirchengerichtsverfahren wie dem in München von 2016 nie vorstehen dürfen.
(https://www.die-tagespost.de/kirche-akt ... art-224900)
Zuletzt geändert von iustus am Donnerstag 20. Januar 2022, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Worüber in der Sitzung vom 15. Januar 1980 diskutiert wurde, kann Wastl nicht präzisieren und verweist auf „die kreative Protokollierung“ in katholischen Bistümern. Auf Nachfrage antwortet Wastl mit einer geballten Ladung Moral: „Was für ein Amtsverständnis ist das eigentlich, wenn ich einen Priester übernehmen soll, von dem ich psychotherapeutisch behandelt wird, und dann frage ich mich noch nicht mal weshalb“. Dass das Stichwort „Psychotherapie“ in den 80er Jahren nicht automatisch den Verdacht auf Missbrauch hervorrief, soll scheinbar außen vor bleiben.
(https://www.die-tagespost.de/kirche-akt ... art-224902)


Ist eigentlich das Sondergutachten irgendwo im Wortlaut zu lesen?

Die entscheidende Frage ist für mich, welches Verhalten Benedikts richtig gewesen wäre. 2010 stellte sich der Fall ja so dar:
Als Kaplan wurde H. auf Bitten des Bistums Essen im Januar 1980 in der Erzdiözese München und Freising aufgenommen. Er sollte in München eine Therapie machen. Aufgrund der Aktenlage muss die Arbeitsgruppe des Ordinariates davon ausgehen, dass damals bekannt war, dass er diese Therapie vermutlich wegen sexueller Beziehungen zu Jungen machen sollte. 1980 wurde beschlossen, H. Unterkunft in einem Pfarrhaus zu gewähren, damit er die Therapie wahrnehmen könne. Diesen Beschluss hat der damalige Erzbischof mit gefasst. Abweichend von diesem Beschluss, wurde H. dann jedoch vom damaligen Generalvikar uneingeschränkt zur Seelsorgemithilfe in einer Münchner Pfarrei angewiesen. Aus dieser Zeit (1. Februar 1980 bis 31. August 1982) liegen keine Beschwerden oder Vorwürfe über H. vor.

Von September 1982 bis Anfang 1985 war H. dann zur Seelsorgemithilfe in Grafing tätig. Nach Bekanntwerden von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen wurde er mit Schreiben vom 29. Januar 1985 vom Dienst entpflichtet. Im Juni 1986 wurde Kaplan H. vom Amtsgericht Ebersberg wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Mark verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde angewiesen, sich in eine Psychotherapie zu begeben.
(https://www.vatican.va/resources/resour ... 10_ge.html)

Dementsprechend gehe ich davon aus, dass in der Sitzung am 15. Januar 1980 die Unterkunftsgewährung zur Therapie beschlossen wurde. Was war daran (aus damaliger Sicht) falsch, so dass man den Sitzungsteilnehmern einen Vorwurf machen könnte?
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Protasius
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Protasius »

iustus hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 21:08
Ist eigentlich das Sondergutachten irgendwo im Wortlaut zu lesen?
Wenn man Zeit für die 1893 Seiten hat, findet man sie unter diesem Link, den Pilger heute mittag hier eingestellt hat:
Pilger hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 13:25
Das am 20.01.2022 veröffentlichte Gutachten „Sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtlich Bediensteter im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 – 2019“ Der Link zum Gutachten 1893 Seiten.

https://westpfahl-spilker.de/wp-content ... r-2022.pdf
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iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Das ist das "Gutachten". Da finde ich zum Fall 41 nur, dass dieser Gegenstand des "Sondergutachtens" ist, aber nicht das "Sondergutachten".
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Sempre
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Sempre »

Es gab ja auch schon mal ein Kreuzgang-Sondergutachten vom Kreuzgängster Petrus, der nicht zum Priester geweiht wurde.

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Lycobates
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Lycobates »

Sempre hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 21:39
Es gab ja auch schon mal ein Kreuzgang-Sondergutachten vom Kreuzgängster Petrus, der nicht zum Priester geweiht wurde.

kreuzgang.org
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.

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Pilger
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Pilger »

iustus hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 21:22
Das ist das "Gutachten". Da finde ich zum Fall 41 nur, dass dieser Gegenstand des "Sondergutachtens" ist, aber nicht das "Sondergutachten".
Na ja 1893 Seiten sind schon eine Menge von Seiten, aber ab Seite 1438 ist der Sonderband zu finden

Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019 - PDF Seite 1438 Sonderband: Der Fall X.

https://westpfahl-spilker.de/wp-content ... r-2022.pdf
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iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Danke!
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Baerenbude
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Baerenbude »

Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 22:05
Sempre hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 21:39
Es gab ja auch schon mal ein Kreuzgang-Sondergutachten vom Kreuzgängster Petrus, der nicht zum Priester geweiht wurde.

kreuzgang.org
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.




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Mir reicht es jetzt! Ich habe einen Termin beim Amtsgericht gebucht, um aus der Kirche auszutreten. Ich schäme mich, katholisch zu sein!

Mein Tipp an die neue rot-grün-gelbe Bundesregierung: Kirchensteuer und -recht abschaffen :aergerlich:
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Schmiede
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Schmiede »

Mit einem abgeschafften Kirchenrecht hättest Du keine andere Situation, als die bei einigen dieser Fälle bereits angewendet wurde: die rein strafrechtliche Konsequenz. Außerdem sehe ich keinen Zusammenhang zwischen den Kirchensteuern, die Du an Deine Diözese zahlst, und den Vorfällen in Bayern. Last but Not least: das sind alles alte Geschichten, aber gerade in den letzten 10 Jahren sind viele Schutz- und Meldestrukturen entstanden, die solche Taten verhindern können.

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Protasius
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Protasius »

Schmiede hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 14:15
Mit einem abgeschafften Kirchenrecht hättest Du keine andere Situation, als die bei einigen dieser Fälle bereits angewendet wurde: die rein strafrechtliche Konsequenz. Außerdem sehe ich keinen Zusammenhang zwischen den Kirchensteuern, die Du an Deine Diözese zahlst, und den Vorfällen in Bayern. Last but Not least: das sind alles alte Geschichten, aber gerade in den letzten 10 Jahren sind viele Schutz- und Meldestrukturen entstanden, die solche Taten verhindern können.
Gerade den letzten Punkt möchte ich unterstreichen. Die Vorkehrungen in kirchlichen Einrichtungen sind heute um ein vielfaches höher als anderswo; um als Bsp. mein Heimaterzbistum zu nehmen: bei einem Ferienlager, bei der Firmvorbereitung oder auch für Kirchenmusiker und Küster muß für jeden, auch Ehrenamtlichen, ein erweitertes (!) Führungszeugnis vorgelegt werden und jeder muß Fortbildungen zum Thema Kindeswohlgefährdung besuchen (die nach spätestens fünf Jahren aufgefrischt werden). Von den Zuständen in Schulen oder Sportvereinen (mW auch heute noch; man korrigiere mich bitte, wenn ich da irre) ist das weit entfernt; ich habe fast ein halbes Dutzend erweiterte Führungszeugnisse für kirchliche Zwecke anfordern müssen, bevor ich das erste Mal ein normales Führungszeugnis für die Einstellung als Mitarbeiter an der Uni brauchte. Und bei diesen Fortbildungen lernt man nicht nur, was man alles nicht darf, sondern insbesondere auch, was Warnzeichen sind und an wen man sich wenden sollte, wenn man sie beobachtet.

Und so schlimm jeder einzelne Fall ist: es ist fast immer eine Vertrauensperson des Kindes, und die meisten Fälle finden innerhalb der eigenen Familie statt.
Zahlen und Fakten - Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat geschrieben:Sexueller Missbrauch wird am häufigsten zu Hause durch eigene Angehörige erlebt, jedoch berichten Kinder und Jugendliche auch von sexueller Gewalt in Institutionen, insbesondere in Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Sportvereinen.
[...]
Nach nur eingeschränkt vorliegenden Erkenntnissen ist anzunehmen, dass sexuelle Gewalt am häufigsten innerhalb der engsten Familie stattfindet (ca. 25 %) sowie im sozialen Nahraum (ca. 50 %), zum Beispiel im erweiterten Familien- und Bekanntenkreis, durch Nachbar*innen oder Personen aus Einrichtungen oder Vereinen, die die Kinder und Jugendlichen gut kennen.
[...]
Sexuelle Gewalt durch Fremdtäter ist eher die Ausnahme, nicht jedoch im Internet.
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Sempre
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Sempre »

Mit 75% am häufigsten außerhalb der engsten Familie. Nach Adam Riese.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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Libertas Ecclesiae
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 22:05
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.
Vertuscher Ratzinger? – Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von kukHofnarr »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 22:08
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 22:05
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.
Vertuscher Ratzinger? – Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht
- Zitat -

Die Vorwürfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der Münchener Kanzlei ... gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen: Durch die Prominenz des zu Unrecht Beschuldigten vom Versagen anderer abzulenken, ... Und der Kirche, für die Ratzinger steht, also einem theozentrischen Katholizismus, den Todesstoß zu versetzen und an ihrer Stelle die protestantisierte, anthropozentrische Zeitgeist-Kirche des „synodalen Weges“ zu installieren.

- Zitatende -

Kurz und knapp der Kagel auf den Nopf.
"Wenn die Wolke sich nicht erhob, brachen sie nicht auf bis zum Tage, da sie sich erhob."

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Lycobates
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Lycobates »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 22:08
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 22:05
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.
Vertuscher Ratzinger? – Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht
Mir ging es nicht um dieses Gutachten, das mich nicht sonderlich interessiert, sondern in erster Linie um das noch zu rettende Seelenheil eines der einflußreichsten Häresiarchen des 20. Jahrhunderts.
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von kukHofnarr »

Bekommt man den Titel "Häresiarch" schon mit der 99. oder erst ab der 101. Häresie?
:narr:
"Wenn die Wolke sich nicht erhob, brachen sie nicht auf bis zum Tage, da sie sich erhob."

Hanspeter

Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Hanspeter »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 22:25
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 22:08
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 22:05
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.
Vertuscher Ratzinger? – Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht
Mir ging es nicht um dieses Gutachten, das mich nicht sonderlich interessiert, sondern in erster Linie um das noch zu rettende Seelenheil eines der einflußreichsten Häresiarchen des 20. Jahrhunderts.
:nuckel:

iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Vielen Dank, Libertas!

Interessante Details zu den Fällen, die mir eine erste Einschätzung ermöglichen.

Es scheint sich zu bewahrheiten: Viel Lärm um Nichts im Bezug auf Benedikt.

Aber der Lärm wird halt gelesen und angeschaut und angehört und bringt damit den Medien Geld. Die müssen ja auch leben. Muss man halt immer berücksichtigen bei deren Konsum.

Eine abschließende Meinung bilde ich mir nach der Lektüre der einschlägigen Teile des Gutachtens inklusive der Stellungnahme von Benedikt selbst.
Zuletzt geändert von iustus am Samstag 22. Januar 2022, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von kukHofnarr »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 22:25
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Freitag 21. Januar 2022, 22:08
Lycobates hat geschrieben:
Donnerstag 20. Januar 2022, 22:05
Tja, das spatium verae et fructuosae paenitentiae des Hw. Ratzinger währt außerordentlich lange.
Vertuscher Ratzinger? – Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht
Mir ging es nicht um dieses Gutachten, das mich nicht sonderlich interessiert, sondern in erster Linie um das noch zu rettende Seelenheil eines der einflußreichsten Häresiarchen des 20. Jahrhunderts.
Soeben habe ich nachgesehen, wie oft der Begriff Häresiarch hier im KG vorkommt. Ergebnis: genau 1x und zwar in diesem m.E. genialen Threadabschnitt aus "Zitat des Tages". Alsdann scrollte ich dort ein bisschen 'rauf und 'runter und blieb beeindruckt an diesem Eintrag kleben:

"Wenn jemand der kein Latein kann und meint er würde in der hl. Messe alles verstehen, wenn er alles versteht (versteht ihr?), der kann ja weiterhin den NOM besuchen. Also ... seitdem ich nicht mehr alles verstehe, verstehe ich alles viel besser!" /1

Genauso ergeht es mir: seitdem ich nicht mehr alles verstehe, verstehe ich alles viel besser. Diese Erfahrung entzieht sich sämtlicher noch so ausgefeilter Didaktik. Diese Erfahrung halte ich für den finalen Sagel auf dem Narg der Häresien des 20. Jh. mithin des korachitischen Trotzes (wider das Naturrecht /2).

/1 http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=168377#p168377

/2 Das Naturrecht: viewtopic.php?p=922460#p922460
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Schmiede
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Schmiede »

:hae?:

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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Robert Ketelhohn »

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Josef Steininger
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von Josef Steininger »

In dem katholisch-de-Artikel
https://www.katholisch.de/artikel/32804 ... der-kirche
steht ein Hinweis, den ich recht bemerkenswert finde (ziemlich weit unten):

Empfehlungen gibt das Gutachten auch für die kirchliche Rechtsetzung und Rechtskultur ab. "Nach wie vor bestehende Vorbehalte gegen die mit einer 'Kirche der Liebe und Barmherzigkeit' nicht beziehungsweise nur schwer zu vereinbarende rechtliche Überformung kirchlichen Handelns müssen endgültig und in allen Bereichen überwunden werden", heißt es.

:ja:

iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Samstag 22. Januar 2022, 20:25
Exzellent! Danke!
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Für die, die sich eine eigene Meinung bilden möchten: Die Bewertung des Verhaltens von Benedikt beginnt auf Seite 682 des Gutachtens.

In den Ausführungen zu den Fällen finden sich die Unterstellungen und Mutmaßungen der Gutachter und die Aussagen Benedikts dazu.

Meine Meinung: Die Unterstellungen und Mutmaßungen sind absurd und boshaft, die Entgegnungen des emeritierten Papstes, soweit sie nicht ohnehin leicht als Wahrheit auszumachen sind, deutlich realitätsnäher.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Sondergutachten WESTPFAHL SPILKER WASTL zu Papst Benedikt XVI.

Beitrag von iustus »

Intellektuell auch erbärmlich (S. 714):
untauglich ist nach Auffassung der Gutachter auch der Einwand Benedikts XVI., die Formulierung „da ein Skandal nicht zu befürchten ist“ beweise seine Unkenntnis. Die von ihm dafür angegebene Begründung, dadurch sei dokumentiert, dass die Informationen, die er erhalten habe, so gewesen seien, dass sie den Verdacht von sexuellen Übergriffen nicht begründet hätten, da er ansonsten diese Einschätzung nicht getroffen hätte, ist nach gutachterlichem Dafürhalten nicht tragfähig. Sie beweist entgegen der Auffassung von Papst em. Benedikt XVI. nicht dessen Unkenntnis, sondern setzt diese vielmehr als Prämisse voraus und ist daher als logischer Fehlschluss zu qualifizieren.
Selbstverständlich setzt die Formulierung "da ein Skandal nicht zu befürchten ist" nicht die Kenntnis über den Verdacht sexueller Übergriffe voraus. Denn sie kann auch in der Annahme getätigt worden sein, dass hier keine Handlungen von derartigem Gewicht vorliegen und gerade deshalb "ein Skandal nicht zu befürchten sei". Genau das macht Benedikt in seiner Stellungnahme deutlich. Ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Für den Unsinn, den die Gutachter da schreiben, gibt es in der Tat nur die Note "Ungenügend".
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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