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Frage zu Modalität bei Annullierungsverfahren

Verfasst: Montag 28. Januar 2019, 10:35
von Petrus_Agellus
Liebe alle,

ein Freund und ich sind für den kommenden Mittwoch vor das Salzburger Diözesangericht geladen, um unsere Zeugenaussagen im Annullierungsverfahren eines gemeinsamen Freundes zu machen. Hat jemand von euch mit solchen Einvernahmen Erfahrung? Wir würden nur gerne wissen, in welcher Form das stattfindet bzw. was uns "erwartet".

Danke!

Re: Frage zu Modalität bei Annullierungsverfahren

Verfasst: Montag 28. Januar 2019, 11:49
von taddeo
Petrus_Agellus hat geschrieben:
Montag 28. Januar 2019, 10:35
Liebe alle,

ein Freund und ich sind für den kommenden Mittwoch vor das Salzburger Diözesangericht geladen, um unsere Zeugenaussagen im Annullierungsverfahren eines gemeinsamen Freundes zu machen. Hat jemand von euch mit solchen Einvernahmen Erfahrung? Wir würden nur gerne wissen, in welcher Form das stattfindet bzw. was uns "erwartet".

Danke!
Ich bin selber Vernehmungsrichter und kann dir daher schon sagen, was üblich ist:

Ihr werdet einzeln vernommen, die Vernehmung führt ein Vernehmungsrichter oder eine Vernehmungsrichterin, je nach Gerichtsgepflogenheit ist noch eine Aktuarin / ein Aktuar dabei, also eine Sekretärin, die das Protokoll gleich tippt. Anderenfalls wird der Vernehmungsrichter das Protokoll diktieren und auf Wunsch am Ende nochmal vollständig vorspielen. Eventuell nimmt auch der Ehebandverteidiger an der Vernehmung teil und/oder ein Anwalt einer Partei (falls vorhanden), das Recht dazu haben beide, dürfen aber (normalerweise) nicht selber Fragen stellen, sondern nur über den Vernehmungsrichter.

Der Vernehmungsrichter legt einen Fragenkatalog vor, der - je nach Klagegründen - verschiedenste Fragen zur beklagten Ehe beinhaltet und teilweise recht detailliert sein kann; es ist aber nicht verlangt, daß der Zeuge wirklich auf jede Frage konkret antworten kann. Wenn er nichts weiß, soll er das klar sagen. Der Zeuge soll wahrheitsgemäß aussagen, also nichts erfinden und nichts weglassen, soweit er was weiß.

Am Ende wird der Zeuge vereidigt, und zwar auf den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen und auf sein Stillschweigen über die Vernehmung, das bis zum Abschluß dieses konkreten Prozesses gilt.

Re: Frage zu Modalität bei Annullierungsverfahren

Verfasst: Montag 28. Januar 2019, 16:09
von Petrus_Agellus
Vielen Dank, taddeo! Das hilft in der Tat. Da zumindest mein Freund am selben Tag noch arbeiten sollte: Wieviel Zeit wird das inetwa in Anspruch nehmen? Lässt sich das pauschal sagen?

Re: Frage zu Modalität bei Annullierungsverfahren

Verfasst: Montag 28. Januar 2019, 17:50
von taddeo
Petrus_Agellus hat geschrieben:
Montag 28. Januar 2019, 16:09
Vielen Dank, taddeo! Das hilft in der Tat. Da zumindest mein Freund am selben Tag noch arbeiten sollte: Wieviel Zeit wird das inetwa in Anspruch nehmen? Lässt sich das pauschal sagen?
Pauschal nicht, das hängt sehr vom Fall und von den Gepflogenheiten des jeweiligen Vernehmungsrichters ab.
Bei mir dauern Zeugenvernehmungen meistens zwischen einer und zwei Stunden. (Parteivernehmungen sind deutlich länger.)

Re: Frage zu Modalität bei Annullierungsverfahren

Verfasst: Montag 28. Januar 2019, 22:19
von Hanspeter
Wie wird man denn Vernehmungsrichter? Hast Du ein Lizenziat im kanonischen Recht?

Re: Frage zu Modalität bei Annullierungsverfahren

Verfasst: Montag 28. Januar 2019, 22:59
von taddeo
Hanspeter hat geschrieben:
Montag 28. Januar 2019, 22:19
Wie wird man denn Vernehmungsrichter? Hast Du ein Lizenziat im kanonischen Recht?
Ja. Ist die akademische Mindestvoraussetzung dafür. Man muß vom Bischof dazu bestellt werden.
(Wenn man - wie ich - ausschließlich als Vernehmungsrichter tätig ist und keine anderen Aufgaben hat, zB in der Verwaltungskanonistik, dann ist das allerdings ein extrem spaßbefreiter Job. Man hat ausschließlich mit kaputten Ehen zu tun und eigentlich nie ein berufliches "Erfolgserlebnis", denn den Ausgang der Verfahren bekommt man meistens gar nicht mit, und mit den Urteilen hat man nichts zu tun. Ich bin jedenfalls heilfroh, daß ich hauptberuflich andere Dinge machen darf.)