Im früheren auch nicht ...

Im früheren auch nicht ...
Wenn man sich die entsprechenden Vorschriften im Zusammenhang durchliest, scheint das aber meiner Meinung nach eher den Bischof zu betreffen, der Ortsordinarius ist. Ob das 1:1 auch so für die Weihbischöfe gilt, sehe ich nicht als so eindeutig.iustus hat geschrieben: ↑Dienstag 6. August 2019, 16:02Offenbar allenfalls implizit:
https://de.zenit.org/articles/hat-der-b ... n-vorsitz/
„F.: Ist es einem Bischof erlaubt, zum Weihetag eines bestimmten Priesters so zu konzelebrieren, dass er seinen Platz unter den Priestern nimmt und den Platz als Hauptzelebrant dem Priester überlässt, der sein Jubiläum feiert?“
„A.: Nein.
Die gültige liturgische Norm beinhaltet ein theologisches Prinzip, das in der Weisheit der Väter wurzelt. Sie bestätigt ganz eindeutig und klar die Notwendigkeit, dass der Bischof der Feier vorsteht, gleichgültig, ob er selbst die Eucharistie feiert oder nicht.
Im Zeremoniale für die Bischöfe heißt es unter Nr. 18:‚In jedweder anderen unter dem heiligen Dienstamt des Bischof versammelten Altargemeinschaft erscheint das Symbol jener Liebe und Einheit des mystischen Leibes, ohne die es kein Heil geben kann. Darum ziemt es sich ganz besonders, dass der Bischof, wenn er bei einer liturgischen Feier anwesend ist, zu der eine Gemeinde sich versammelt hat, selbst die Feier leitet, da er mit der Fülle des Weihesakraments ausgezeichnet ist. Daher geschieht dies nicht, um die äußere Festlichkeit der Feier zu steigern, sondern um das Mysterium der Kirche in einem hellen Licht erscheinen zu lassen. Es ist ferner angebracht, dass der Bischof in der Feier auch Presbyter um sich versammelt. Wenn aber der Bischof in der Eucharistiefeier den Vorsitz führt, ohne selbst zu zelebrieren, kann er den Wortgottesdienst leiten und die Messe mit der Entlassung beschließen‘.
Nichtsdestotrotz:‚Wenn er aber aus einem gerechtem Grund an einer Messe teilnimmt, ohne selbst die Eucharistie zu feiern, so ziemt es sich, dass er, falls nicht ein anderer Bischof zelebriert, wenigstens dem Wortgottesdienst vorsteht und am Schluss der Gemeinde den Segen erteilt. Das gilt insbesondere für jene Messfeiern, in denen die Feier eines Sakraments, oder einer Segnung gehalten wird‘(Nr. 175).‚Wenn der Bischof nicht in der beschriebenen Weise der Messfeier vorsteht, nimmt er, bekleidet mit Mozetta und Rochett, an der Messe teil; er sitzt jedoch nicht auf der Kathedra, sondern an einem anderen geeigneten Platz, der für ihn bereitet ist‘(n. 186).“
Ich muss sagen, dass der zweite Teil dieser Antwort, der die Abschnitte Nr. 175 und 186 des Zeremoniales für die Bischöfe miteinander verbindet, etwas verwirrend ist, was wenigstens in Bezug auf die Kleidung des Bischofs zutrifft, weil hier – wie es scheint – falsche Informationen gegeben werden.
Im Zeremonienbuch für die Bischöfe werden zwei verschiedene Situationen voneinander unterschieden. Die erste betrifft den Fall, für den der Bischof der Wortgottesliturgie vorsteht und den Entlassungssegen spendet, aber nicht konzelebriert. Die für diesen Anlass bestimmte Kleidung wird unter Nr. 176 des Zeremonienbuchs beschrieben. Es handelt sich um die Albe, das Brustkreuz (Pektorale), die Stola und den Rauchmantel in der liturgischen Farbe des Tages, die Mitra und den Hirtenstab. In den Abschnitten Nr. 177-185 beschreibt das Zeremonienbuch die zeremoniellen Handlungen, die in diesem Fall auszuführen sind. Der Bischof nimmt auf der Kathedra Platz (ZfdB, 178).
Der zweiten Fall, in dem der Bischof anwesend ist, ohne vorzustehen, wird im Zeremoniale unter Nr. 186 beschrieben. Hierbei trägt der Bischof ein Chorgewand.
Analog kenne ich das auch von einer Primiz, bei der ein Weihbischof ohne Mitra und Stab konzelebrierte.Marcus, der mit dem C hat geschrieben: ↑Dienstag 6. August 2019, 16:09Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, daß es ein Requiem für einen Priester gab, bei dem der Personaldezernent zelebrierte und ein auswärtiger Weihbischof konzelebrierte (ohne Mitra und Stab).
Bei gewissen Orden sind gewisse Barttrachten vorgeschrieben oder zumindest üblich.
Bei Kapuzinern und Kamaldulenser-Eremiten ist der Bart als Zeichen der Buße und Entsagung in den Konstitutionen vorgeschrieben.
taddeo - da hast Du recht.taddeo hat geschrieben: ↑Freitag 25. Oktober 2019, 18:59Mir wurde in Rom erzählt, es habe früher (also zu Zeiten des "Bartverbotes" für Weltkleriker, wohl bis zum II. Vaticanum) eine Ausnahmeregel gegeben:
Ein Kleriker, der eine Pilgerfahrt ins Heilige Land machte, durfte sich dafür einen Bart wachsen lassen, um in der "bärtigen" Umgebung dort nicht so aufzufallen. Diesen "Jerusalembart" durfte er auch nach seiner Rückkehr weiter tragen. Sobald er ihn aber mal abrasierte, durfte er ihn nicht wieder nachwachsen lassen.
An gebotenen Feiertagen (außerhalb der Fastenzeit) entfällt das Fasten- und Abstinenzgebot.Kartäuser hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Oktober 2019, 15:52Frage: Eine katholische Facebookseite postet heute einen Fisch mit dem Hinweis: "This friday, don't eat me".
Was hat es damit auf sich?
In den Kommentaren wird deutlich, dass an Allerheiligen Fleisch gegessen werden darf. Ist dem so und wenn ja, warum?
Dafür gilt diesjährig am Donnerstag 31.10. (der Vigil von Allerheiligen) Jejunium mit Abstinenz.
jejunium = Fasten, abstinentia = Fleischverzicht, Abstinenz.
Ach, ich habe den Wortlaut der Fastendispense des deutschen Episkopates vom 22.2.1922 übernommen.
er/sie/es hat nachgegeben
Nö, das liegt nicht an der Konzilsirche, sondern an der DBK, die schon das im vergleich zu früher abgeschwächte PAENITEMINI von Paul VI. weiter nivellierte. Fasten ist hierzulande auf bischöflicher Seite verbrämt.Lycobates hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Oktober 2019, 16:20Ach, ich habe den Wortlaut der Fastendispense des deutschen Episkopates vom 22.2.1922 übernommen.
Das ist wohl mittlerweile sprachlich zu lange her!
Jejunium bedeutet Fasten.
indultiert bedeutet freigestellt.
Also am 31.10. im Herrschaftsgebiet von 1922: Fasten aber keine Abstinenz.
Die allgemeinkirchliche Regel ist Fasten mit Abstinenz.
Natürlich ist das in der Konzilskirche seit 1966 alles wurscht.![]()
Der Herr wird es richten.
Meinst du „verpönt“?
Indulgeat tibi Dominus ...
Petrus hat geschrieben: ↑Samstag 26. Oktober 2019, 17:37taddeo - da hast Du recht.taddeo hat geschrieben: ↑Freitag 25. Oktober 2019, 18:59Mir wurde in Rom erzählt, es habe früher (also zu Zeiten des "Bartverbotes" für Weltkleriker, wohl bis zum II. Vaticanum) eine Ausnahmeregel gegeben:
Ein Kleriker, der eine Pilgerfahrt ins Heilige Land machte, durfte sich dafür einen Bart wachsen lassen, um in der "bärtigen" Umgebung dort nicht so aufzufallen. Diesen "Jerusalembart" durfte er auch nach seiner Rückkehr weiter tragen. Sobald er ihn aber mal abrasierte, durfte er ihn nicht wieder nachwachsen lassen.![]()
ich bin zwar kein Kleriker, aber ein Jerusalempilger. Deshalb durfte ich mir einen Bart wachsen lassen.
Die zweite Ausnahme galt, soweit ich erinnere, für Kapuziner und oder auch für Franziskaner (weiß vielleicht hier jemand dazu mehr?)
p.s.
ich habe mir meinen Jerusalempilgerbart dann endlich doch abrasiert, weil mir meine Frau sagte: "Der stört beim Küssen."
Hättest du Beispielbilder, an denen man sieht, was du meinst? Ich kenne Benediktiner eigentlich nur mit großer Tonsur oder ganz ohne eine solche.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Oktober 2019, 18:36Was mich interessiert: Die französischen Benediktiner, die mit der FSSPX zusammenarbeiten, tragen die große Tonsur. Auch auf alten Bildern aus Solesmes oder Beuron sieht man das NICHT. Weiß jemand, wie sich das verhält?
Protasius hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Oktober 2019, 19:49Hättest du Beispielbilder, an denen man sieht, was du meinst? Ich kenne Benediktiner eigentlich nur mit großer Tonsur oder ganz ohne eine solche.Herr v. Liliencron hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Oktober 2019, 18:36Was mich interessiert: Die französischen Benediktiner, die mit der FSSPX zusammenarbeiten, tragen die große Tonsur. Auch auf alten Bildern aus Solesmes oder Beuron sieht man das NICHT. Weiß jemand, wie sich das verhält?
Das weiß ich noch nicht so genau.