Re: Nachrichten aus den Bistümern V
Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://kreuzgang.org/
Ich hatte das gesamte Posting von Dir zitiert, aber währenddessen hast Du offensichtlich "nachgebessert"!
natürlich tut er das das habe ich nie bestrittenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Dienstag 5. Dezember 2017, 12:20Das tut er doch auch. Es ist aber auch nicht verboten, Erwartungen zu formulieren.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
DAS ist dem verzickten Fan völlig egal. Ihm geht es nur um den Widerspruch um des Widerspruchs willen!Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
nein natürlich nicht unter anderem deshalb weil das klar der Deklaration über die Menschenrechte widersprichtProtasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Ich habe die Diskussion mit ihm zu diesem Punkt mittlerweile auch eingestellt, denn egal, was als Ergebnis nachher rauskommt, beim nächsten Mal verzapft er wieder den gleichen Stuss. Meiner Meinung nach ist das schlicht Spamming, was er hier macht.Raphael hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 20:23DAS ist dem verzickten Fan völlig egal. Ihm geht es nur um den Widerspruch um des Widerspruchs willen!
Er vertritt den Rechtspositivismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er vertritt den Laizismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er agitiert gegen das Naturrecht, weil er genau weiß, das es einen hohen Stellenwert innerhalb des kirchlichen Lehrgebäudes innehat.
Ob diese jeweiligen Standpunkte seiner tatsächlichen Meinung entsprechen, ist für den durchschnittlichen Foranten nicht feststellbar, seitdem er im Forum spaßeshalber als advocatus diaboli unterwegs ist.
Besagte tolle "Deklaration über die Menschenrechte" könnte aber auch per Mehrheitsbeschluß außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer Wirkung rechtskräftig eingeschränkt werdenCIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 07:52nein natürlich nicht unter anderem deshalb weil das klar der Deklaration über die Menschenrechte widersprichtProtasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleitenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
Was soll das denn lösen? Ob etwas gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist ein objektives Faktum, keine Entscheidung mit Wahlfreiheit wie die Frage ob man der Eurozone beitreten soll.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 10:24dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleitenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
dann muß das die Justiz entscheiden zur Not der Menschenrechts Gerichtshof wobei die schweizer Bischöfe hüten da etwas an zu leiern weil sie wissen das führt zu maßen austritten und letztendlich zum finanziellen Desaster sonst hätten sie schon längst etwas versucht zu unternehmenProtasius hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 10:31Was soll das denn lösen? Ob etwas gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist ein objektives Faktum, keine Entscheidung mit Wahlfreiheit wie die Frage ob man der Eurozone beitreten soll.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Freitag 8. Dezember 2017, 10:24dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleitenFlorianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?Florianklaus hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
Radio Vatikan hat geschrieben:Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
Mit einem Festgottesdienst im Liebfrauendom eröffnet der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx am kommenden Samstag zwei Seligsprechungsverfahren.
katholisch.de hat geschrieben: Kleiner Dienst – große Chance?
Für zukünftige Diakone ist die Beauftragung zum Akolythat nur eine Zwischenstation. In der österreichischen Diözese Gurk wird nun ein Polizeibeamter als ständiger Akolyth beauftragt — ein ungewöhnlicher Einzelfall.
Sorry, sehe ich eben erst. (Kann ich leider nicht ändern.)Raphaela hat geschrieben: ↑Samstag 25. November 2017, 10:07Ich habe kein Abo von der Rheinfalz und werde mir auch keines zulegen; kann den Artikel über Volker Sehy nicht lesen.Pirmin hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. November 2017, 15:24Dieses Mal geht es nicht etwa um den Namensvetter von David Berger, nämlich um David Gippner aus Waldfischbach-Burgalben (hier schon einmal verlinkt, nur zur Erinnerung), sondern um den Wallfahrtsdirektor Volker Sehy aus demselben Ort, der als „einer der besten Prediger im Bistum Speyer“ gilt, wie der Redakteur schreibt. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Vermutlich gibt es aber keinen anderen katholischen Priester weit und breit, der an Karfreitag Christus factus est vollendeter singt.
Welchen Nutzen hat diese Selig-Sprechung?Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
nun, das ist wohl eine wichtige Sache.Marienkind hat geschrieben: ↑Donnerstag 28. Dezember 2017, 15:54Welchen Nutzen hat diese Selig-Sprechung?Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
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Cui bono (ut Ciceronis verbis utar)?