Die Frist von genau drei Monaten bis zum Inkrafttreten der Reform entspricht ganz exakt den kirchenrechtlichen Vorgaben und Gepflogenheiten. Wenn der Papst die Neuregelungen zum Beginn des Jahres der Barmherzigkeit in Kraft setzen wollte, mußte er das Gesetz zwangsläufig vor der Bischofssynode veröffentlichen.KlausLange hat geschrieben:Als jemand, der ein solches Ehenichtigkeitsverfahren mit durchgemacht hat, kann ich diese Reform nur begrüßen.
Doch ich möchte auf das 'Einheizen' eingehen.
Obwohl die Reform erst am 8.12. in Kraft tritt, wurde dies schon vor der ordentlichen Synode zu Ehe und Familie bekanntgegeben.
Damit kann der Papst einigen Leuten wohl ganz schön einheizen. Aber das ist dann inhaltlich etwas für den Nachbarstrang.
Zum "Einheizen": Wenn sich eine Partei durch die Saumseligkeit eines Berufungsgerichts beschwert fühlt, kann sie sich, wie gesagt, in jeder Phase des Verfahrens auch direkt an die Rota wenden, die dann das Verfahren direkt an sich ziehen kann. Das wird dann zwar eventuell umständlich und teuer, weil alle Akten in eine der dortigen Gerichtssprachen übersetzt werden müssen (zu denen Deutsch nicht gehört). Aber es wäre eine Riesenblamage für das Berufungsgericht, genauso wie eine eventuelle Rüge der Rota und die Aufforderung, das Verfahren am ursprünglichen Gericht zügig zu Ende zu bringen.