da hättest Du mal meine Mutti (Gott hab' sie selig) kennenlernen müssen.
jetzt brauch' ich noch dafür ein unpassendes smiley.
Mir reicht, den Filius virtuell zu kennen.
Ob das noch im Taufbuch steht, kann ich nicht sagen, aber im oben zitierten Artikel aus kath.net sagt Maite Kelly, daß ihre Kinder weiterhin als eheliche Kinder zählen. Da zum Zeitpunkt der Taufe die Nichtigkeit der Ehe nicht bekannt war, ist das mE auch nachvollziehbar; schließlich waren beide (vermeintlichen) Ehepartner der Ansicht den ehelichen Pflichten nachzukommen, haben also juristisch im guten Glauben gehandelt.Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. Januar 2019, 16:12Wie hoch schätzt Du die Quote ein, daß sich bei genug Suchen und bei geschicktem Agieren des „Scheidungswilligen“ ein Nichtigkeitsgrund finden läßt?
70%, 80% oder über 90%?
Wird eigentlich heutzutage in Taufbüchern noch legitim/illegitim eingetragen und wird das nach Feststellung der Nichtigkeit bei den Einträgen der Kinder dann geändert?
Wenn legitim mit ehelich und illegitim mit nichtehelich gleichzusetzen ist, dann ist das keine Frage der Ansicht, sondern der objektiven Gegebenheiten. Und wenn der Pfarrer bei Eintragung einem Irrtum unterlag, das bleibt es ein Irrtum.Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. Januar 2019, 18:35Ob das noch im Taufbuch steht, kann ich nicht sagen, aber im oben zitierten Artikel aus kath.net sagt Maite Kelly, daß ihre Kinder weiterhin als eheliche Kinder zählen. Da zum Zeitpunkt der Taufe die Nichtigkeit der Ehe nicht bekannt war, ist das mE auch nachvollziehbar; schließlich waren beide (vermeintlichen) Ehepartner der Ansicht den ehelichen Pflichten nachzukommen, haben also juristisch im guten Glauben gehandelt.
Siehe hierzu CIC/1983:Protasius hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. Januar 2019, 18:35Ob das noch im Taufbuch steht, kann ich nicht sagen, aber im oben zitierten Artikel aus kath.net sagt Maite Kelly, daß ihre Kinder weiterhin als eheliche Kinder zählen. Da zum Zeitpunkt der Taufe die Nichtigkeit der Ehe nicht bekannt war, ist das mE auch nachvollziehbar; schließlich waren beide (vermeintlichen) Ehepartner der Ansicht den ehelichen Pflichten nachzukommen, haben also juristisch im guten Glauben gehandelt.Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 2. Januar 2019, 16:12Wie hoch schätzt Du die Quote ein, daß sich bei genug Suchen und bei geschicktem Agieren des „Scheidungswilligen“ ein Nichtigkeitsgrund finden läßt?
70%, 80% oder über 90%?
Wird eigentlich heutzutage in Taufbüchern noch legitim/illegitim eingetragen und wird das nach Feststellung der Nichtigkeit bei den Einträgen der Kinder dann geändert?
Can. 1137 — Ehelich sind die in einer gültigen Ehe oder in einer Putativehe empfangenen oder geborenen Kinder.
Da zum Sündigen das Wissen um die Sündhaftigkeit der Handlung "notwendig" ist, lautet die Antwort hier mE eindeutig "Nein".
Wenn das so ist, versagt die katholische Ehevorbereitung auf ganzer Linie. Es bedeutet nämlich, dass 25% bis 50% aller geschlossenen Ehen ungültig sind.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 12:35Ich habe da keine tatsächlichen Zahlen zur Verfügung. Schätzen würde ich auf etwa 50% bei den katholisch geschlossenen Ehen, die zivil geschieden wurden, daß man Anhaltspunkte für einen Nichtigkeitsgrund finden könnte. In einem kanonischen Eheprozeß würden da aber vermutlich wieder maximal die Hälfte der Fälle positiv durchgehen, denke ich.
Benedikt hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 13:41Wenn das so ist, versagt die katholische Ehevorbereitung auf ganzer Linie. Es bedeutet nämlich, dass 25% bis 50% aller geschlossenen Ehen ungültig sind.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 12:35Ich habe da keine tatsächlichen Zahlen zur Verfügung. Schätzen würde ich auf etwa 50% bei den katholisch geschlossenen Ehen, die zivil geschieden wurden, daß man Anhaltspunkte für einen Nichtigkeitsgrund finden könnte. In einem kanonischen Eheprozeß würden da aber vermutlich wieder maximal die Hälfte der Fälle positiv durchgehen, denke ich.
Zu der Zahl trau ich mich nichts sagen, aber man kann nicht behaupten, dass das alles der Ehevorbereitung anzulasten wäre.Benedikt hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 13:41Wenn das so ist, versagt die katholische Ehevorbereitung auf ganzer Linie. Es bedeutet nämlich, dass 25% bis 50% aller geschlossenen Ehen ungültig sind.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 12:35Ich habe da keine tatsächlichen Zahlen zur Verfügung. Schätzen würde ich auf etwa 50% bei den katholisch geschlossenen Ehen, die zivil geschieden wurden, daß man Anhaltspunkte für einen Nichtigkeitsgrund finden könnte. In einem kanonischen Eheprozeß würden da aber vermutlich wieder maximal die Hälfte der Fälle positiv durchgehen, denke ich.
Ja und nein. Es gibt ja sogar Schätzungen seriöser Kanonisten, daß bis zu 80% aller katholisch geschlossenen Ehen womöglich nicht alle Kriterien erfüllen, die für eine gültige Eheschließung erforderlich sind. Andererseits ist das kanonische "Mindestwissen" für eine gültige Heirat so niederschwellig angesetzt, daß kaum jemand "zu dumm" sein kann, um zu heiraten.Benedikt hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 13:41Wenn das so ist, versagt die katholische Ehevorbereitung auf ganzer Linie. Es bedeutet nämlich, dass 25% bis 50% aller geschlossenen Ehen ungültig sind.taddeo hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 12:35Ich habe da keine tatsächlichen Zahlen zur Verfügung. Schätzen würde ich auf etwa 50% bei den katholisch geschlossenen Ehen, die zivil geschieden wurden, daß man Anhaltspunkte für einen Nichtigkeitsgrund finden könnte. In einem kanonischen Eheprozeß würden da aber vermutlich wieder maximal die Hälfte der Fälle positiv durchgehen, denke ich.
Die Ehevorbereitung ist da nicht allein schuld. Im Gegensatz zu früheren Zeiten widerspricht nämlich die katholische Eheauffassung in weiten Teilen dem, was gesellschaftlich und politisch als "Ehe" gilt. Und durch die fehlende kirchliche Bindung der allermeisten Katholiken ist deren Ehevorstellung eben mehr durch die Zivilgesellschaft geprägt als durch die Kirche. Das ist ganz normal, das kann man nicht nur der Kirche anlasten. Da hat der Papst irgendwie schon recht. Die kirchliche Ehevorbereitung hat nämlich immer schon eine gewisse Scheu gehabt, potentielle Nichtigkeitsgründe in der Katechese allzu konkret anzusprechen - man bringt ja die Leute damit womöglich erst recht auf dumme Gedanken, und das ist nicht der Sinn der Sache. Jedenfalls hat die Kirche bis heute nicht den geringsten Plan, wie man damit umgehen soll, daß kirchliche Ehelehre und gesellschaftliches Eheverständnis überhaupt nichts mehr miteinander zu tun haben.Papst Franziskus hält die meisten kirchlich geschlossenen Ehen für "ungültig". Der Mehrzahl der Paare fehle das nötige Verständnis von Dauer und Verpflichtung einer Ehe, sagte der Papst laut italienischen Medienberichten in Rom.
In der gegenwärtigen "Kultur der Vorläufigkeit" versprächen sich Brautleute zwar lebenslange Treue und seien guten Willens - "aber sie wissen nicht, was sie sagen", so der Papst. Ihr Versprechen sei daher "nur vorläufig, und deshalb ist die große Mehrheit unserer sakramentalen Ehen ungültig". Quelle
Dem ist nichts hinzuzufügen.Juergen hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 15:50Der Staat tut wenig, für eine lebenslange Zivilehe zu werben. Da es relativ leicht möglich ist, eine zivilrechtliche Scheidung vorzunehmen, hat dies auch Auswirkungen auf das Eheverständnis im Allgemeinen.
Gegen das zivile Eheverständnis kommt die Kirche mit ihren Vorstellungen von Sakrament und lebenslanger Ehe nicht an. Ja, sie wird dann schnell als rückständig mit mittelalterlichen Vorstellungen behaftet gesehen und nicht ernst genommen. Das Ehesakrament wird ebensowenig ernst genommen. Die feierliche Trauung in einer schönen Kirche gehört dann wie das Photoshooting in Traumumgebung als „Showact“ zum „schönsten Tag im Leben“, den man dank Scheidung und kirchlichen Nichtigkeitsverfahren freilich mehrfach im Leben erleben kann…
Zum Beispiel weil das geltende Rechtslage ist?
BGB § 1353 Satz 1 (Deutschland):
Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
ABGB § 44 (Österreich):
In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.
Weil laut Grundgesetz die Ehe und die Familie unter besonderem Schutz des Staates steht. Eine Scheidung zerstört die Ehe und zerrüttet die Familie. Sie kann also nicht im Sinne des Staates sein.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12017734Inkrafttretensdatum 01.01.1812
Außerkrafttretensdatum 31.12.2018
Die aktuelle Fassung ist aber kaum anders:Sascha B. hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 17:22https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... OR12017734Inkrafttretensdatum 01.01.1812
Außerkrafttretensdatum 31.12.2018
§ 44. Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.
Kein Wunder. (Bzw. nach der neuen Bibelübersetzung: "Keine Machttat" ) Die Begründung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zu dieser Entscheidung (Urteil hier) ist zirkulär und defektiv, das Ergebnis kann daher nicht an Ansprüchen wie "logisch" oder "überzeugend" gemessen werden. Ex falso quodlibet...
also aus juristischen Gründen?taddeo hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 16:41Zum Beispiel weil das geltende Rechtslage ist?
BGB § 1353 Satz 1 (Deutschland):
Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.ABGB § 44 (Österreich):
In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.
Zumindest das sollte man erwarten können, daß sich ein Staat an seine eigenen Gesetze hält. Ja.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2019, 08:21also aus juristischen Gründen?taddeo hat geschrieben: ↑Montag 7. Januar 2019, 16:41Zum Beispiel weil das geltende Rechtslage ist?
BGB § 1353 Satz 1 (Deutschland):
Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.ABGB § 44 (Österreich):
In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitigen Beystand zu leisten.
Natürlich nicht. Aber die Grundregel bei jeder Eheschließung ist auch nach staatlichem Recht die lebenslange Bindung - sonst bräuchte es für die Scheidung kein richterliches Urteil, sonst würde ein einfacher Verwaltungsakt des Standesamtes genügen.
HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2019, 12:11Komm Taddeo, spring schon über das Stöckchen, das CIC_Fan dir hinhält und bestätige ihm, dass du eigentlich nur die arme Gesellschaft mit deinen veralteten religiösen Vorschriften unterdrücken möchtest. Nur so kann doch CIC_Fan seinen üblichen Pierre Vogel-Beitrag loswerden.
Man muß nicht Betroffener sein, um zu wissen, wovon man redet!taddeo hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2019, 12:17HeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2019, 12:11Komm Taddeo, spring schon über das Stöckchen, das CIC_Fan dir hinhält und bestätige ihm, dass du eigentlich nur die arme Gesellschaft mit deinen veralteten religiösen Vorschriften unterdrücken möchtest. Nur so kann doch CIC_Fan seinen üblichen Pierre Vogel-Beitrag loswerden.
Im Gegensatz zu CIC_Fan weiß ich als Betroffener, wovon ich rede, wenn es um dieses Thema geht.
nie würde ich zu sportlichen Handlungen motivieren oder gar auffordernHeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2019, 12:11Komm Taddeo, spring schon über das Stöckchen, das CIC_Fan dir hinhält und bestätige ihm, dass du eigentlich nur die arme Gesellschaft mit deinen veralteten religiösen Vorschriften unterdrücken möchtest. Nur so kann doch CIC_Fan seinen üblichen Pierre Vogel-Beitrag loswerden.
Nie würde ich sportliche Handlungen vornehmen, nicht einmal unter Androhung der Exkommunikation.CIC_Fan hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. Januar 2019, 07:21nie würde ich zu sportlichen Handlungen motivieren oder gar auffordernHeGe hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2019, 12:11Komm Taddeo, spring schon über das Stöckchen, das CIC_Fan dir hinhält und bestätige ihm, dass du eigentlich nur die arme Gesellschaft mit deinen veralteten religiösen Vorschriften unterdrücken möchtest. Nur so kann doch CIC_Fan seinen üblichen Pierre Vogel-Beitrag loswerden.
Das gelänge sogar mit mir, als Drittem im Bunde, in dieser Frage!