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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 10:07
von Lycobates
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 07:57
Lycobates hat geschrieben:
Montag 29. Oktober 2018, 18:55
Juergen hat geschrieben:
Montag 29. Oktober 2018, 18:17
Originalmeldung - kam heute per E-Mail rein:
Pressestelle Erzbistum Köln hat geschrieben:Erzbistum meldet Vorwürfe sexuellen Missbrauchs mehreren Staatsanwaltschaften
Erzbistum Köln – Missbrauch – Aufklärung

Köln. Das Erzbistum Köln hat am 29. Oktober in vier Fällen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Informationen an die Staatsanwaltschaften Bonn, Düsseldorf und Koblenz übersandt. Bei den weitergegebenen Informationen geht es um mutmaßliche Taten aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Die jetzt erfolgten Meldungen basieren auf neuen Informationen von Betroffenen bzw. auf Erkenntnissen der internen Akten-Aufarbeitung.

Bei den Beschuldigten handelt es sich in diesen Fällen um Priester aus dem Erzbistum Köln, bei denen bereits Sanktionen ausgesprochen und kirchenrechtliche Verfahren in die Wege geleitet wurden. Alle Beschuldigten sind aktuell nicht im Dienst und ihnen ist die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt.

Generalvikar Dr. Markus Hofmann sagte dazu: „Alle Erkenntnisse, so auch diese neuen Erkenntnisse, werden an die Staatsanwaltschaft weitergeben. So gehen wir konsequent und transparent den Weg weiter, den unser Erzbischof festgelegt hat.“ Derzeit werden weitere Akten systematisch erfasst und überprüft, so Hofmann. Unabhängig davon werden diese Fälle alle auch noch einmal in der angekündigten unabhängigen Untersuchung geprüft und bewertet. (pek181029)


Was wäre denn hier die Verjährungsfrist?
Kirchenrechtlich beträgt das tempus utile ad actionem criminalem proponendam, für qualifizierte Delikte Geweihter gegen das 6. Gebot nach Kan. 2359§2 (1917), fünf Jahre.
Die Staatsanwaltschaft wird entscheiden was im CIC steht entscheidend sind nur die staatlichen Justizbehörden
Nein, für Geweihte ist in diesem Fall eines Sexualdeliktes auch das Kirchenrecht zuständig. So kann und muß u.U. eine zweifache Prozeßführung stattfinden, mit u.U. einem zweifachen Urteil.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 10:31
von CIC_Fan
auch stimmt aber das Kirchenrecht darf das Handeln der kirchlichen Behörden gegenüber den staatlichen Behörden nicht beeinflussen , also z.b. weil etwas kirchenrechtlich verjährt es nicht zur Anzeige bringen

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
von Petrus
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
von Raphael
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 11:48
von Lycobates
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
Mag sein, aber eine moralische Anzeigepflicht mit absolutem Handlungsbedarf der befugten Autorität besteht nach wie vor, auch da, wo es keine rechtliche Anzeigepflicht geben sollte.
Auch Homosexualität ist in Deutschland seit den 70ern kein Strafdelikt mehr, bleibt es (für Geweihte) aber sehr wohl im Kirchenrecht, jedenfalls 1917, mit in gewissen Fällen entsprechender zu verhängender Spruchstrafe. Ob das Delikt von allen Betroffenen einvernehmlich begangen wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 11:51
von CIC_Fan
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
reicht das für den moralischen Anspruch der Kirche? Wenn ja dürfte die Kirche auch gegen künstliche Verhütung oder die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nichts haben

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 12:03
von Lycobates
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 10:31
auch stimmt aber das Kirchenrecht darf das Handeln der kirchlichen Behörden gegenüber den staatlichen Behörden nicht beeinflussen , also z.b. weil etwas kirchenrechtlich verjährt es nicht zur Anzeige bringen
Für eine Anzeigepflicht gegenüber staatlichen Behörden muß die jeweils entsprechende Verjährungsfrist zugrunde liegen.
Für eine actio criminalis im kirchenrechtlichen Sinne, gilt die kirchenrechtliche Verjährungsfrist, wobei auch nach Ablauf dieser Frist es dem zuständigen Bischof nicht freisteht, den schuldigen Priester einfach wieder zu verwenden, sondern: licet ... delicti certe commissi poenalis actio praescripta sit, non solum ius, sed etiam officium habet [legitimus Superior] non promovendi clericum de cuius idoneitate non constat, et, ad scandalum evitandum, prohibendi clerico exercitium sacri ministerii aut etiam eundem ab officio, ad normam iuris, amovendi; quae in casu non habent rationem poenae. CIC 1917 can. 2222§2.
Das gleiche gilt, wenn das Delikt nur vermutet wird, also keine Strafe verhängt wird.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 12:58
von Raphael
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:51
reicht das für den moralischen Anspruch der Kirche?
Wieso fragst Du, wo doch Moral für Dich eine irrelevante Größe ist? :achselzuck:

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 13:40
von Protasius
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
Daß Tante und Oma Privatpersonen sind, steht außer Frage, aber bei dem Bischof als höchster Oberer innerhalb des Bistums oder dem Generalvikar als seinem Stellvertreter halte ich es für zweifelhaft, daß man sie in einer solchen Angelegenheit als Privatperson betrachten könnte.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 15:16
von Siard
Protasius hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 13:40
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
Daß Tante und Oma Privatpersonen sind, steht außer Frage, aber bei dem Bischof als höchster Oberer innerhalb des Bistums oder dem Generalvikar als seinem Stellvertreter halte ich es für zweifelhaft, daß man sie in einer solchen Angelegenheit als Privatperson betrachten könnte.
Wir haben eine Trennung von Kirche und Staat. Der Bischof ist staatlicherseits ebenso Privatperson, wie der Generalvikar oder die Lektorin. Jedenfalls unter normalen Umständen.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 18:46
von Juergen

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 18:50
von Niels
Minderjährige Schwägerin wurde fast 270 Mal sexuell missbraucht (...) Der 36-Jährige muss fünf Jahre ins Gefängnis.
Gab es da Mengenrabatt? :vogel:

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 19:05
von Juergen
Niels hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 18:50
Minderjährige Schwägerin wurde fast 270 Mal sexuell missbraucht (...) Der 36-Jährige muss fünf Jahre ins Gefängnis.
Gab es da Mengenrabatt? :vogel:
5 Jahre Gefängnis. – Bei guter Führung kommt er nach 2/3 der Zeit (3 Jahre, 4 Monate) wieder raus – ggf. früher, wenn er in U-Haft war, da diese angerechnet wird.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 19:08
von CIC_Fan

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 19:15
von Petrus
im Gefängnis wird sich der Täter nicht wohlfühlen. In der "Knast-Hierarchie" stehen Kinderschänder auf unterster Stufe.
(und: Selbstanzeigen werden oft als strafmildernd gewertet).

und: wieder mal: Alle haben weggeschaut.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 19:15
von Niels
5 Jahre Gefängnis. – Bei guter Führung kommt er nach 2/3 der Zeit (3 Jahre, 4 Monate) wieder raus – ggf. früher, wenn er in U-Haft war, da diese angerechnet wird.
Verrückt.

Bekommen die dann Gruppenrabatt: https://www.welt.de/vermischtes/article ... reckt.html
:würg:

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 19:24
von Petrus
Protasius hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 13:40
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
Daß Tante und Oma Privatpersonen sind, steht außer Frage, aber bei dem Bischof als höchster Oberer innerhalb des Bistums oder dem Generalvikar als seinem Stellvertreter halte ich es für zweifelhaft, daß man sie in einer solchen Angelegenheit als Privatperson betrachten könnte.
Die Rechtslage ist nicht einfach. (Jugendamt z. B. muß nicht anzeigen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung schon - ich habe mich mal zum Thema bei Fachleuten in meinem Bekanntenkreis erkundigt. Ein Bischof ist in diesem Zusammenhang allerdings eindeutig genauso Privatperson wie die Oma).

Die moralische Verpflichtung ist eine andere Sache. Das muß jeder mit seinem Gewissen ausmachen.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Dienstag 30. Oktober 2018, 19:30
von Raphael
Siard hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 15:16
Protasius hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 13:40
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
Daß Tante und Oma Privatpersonen sind, steht außer Frage, aber bei dem Bischof als höchster Oberer innerhalb des Bistums oder dem Generalvikar als seinem Stellvertreter halte ich es für zweifelhaft, daß man sie in einer solchen Angelegenheit als Privatperson betrachten könnte.
Wir haben eine Trennung von Kirche und Staat. Der Bischof ist staatlicherseits ebenso Privatperson, wie der Generalvikar oder die Lektorin. Jedenfalls unter normalen Umständen.
Ebend! :daumen-rauf:

Die Frage, die diese Kritiker an dem Vorgehen der Kirche zu beantworten haben, ist folgende:
Warum sollten Privatpersonen über das gesetzlich Gebotene hinaus, Sachverhalte zur Anzeige bringen, die ihnen auf welchem Wege auch immer zu Ohren gekommen sind? :detektiv:

Oder anders ausgedrückt:
Diese Kritiker lehnen mehr oder weniger ausdrücklich ein überpositives Recht ab, berufen sich jedoch bei ihrer Forderung implizit auf ein Ebensolches. DAS ist selbstwidersprüchlich! 8)

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 08:12
von CIC_Fan
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 19:30
Siard hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 15:16
Protasius hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 13:40
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:12
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 30. Oktober 2018, 11:04
in Deutschland ist Kindesmißbrauch zwar ein Offizialdelikt,

aber:

für Privatpersonen, die davon erfahren haben (beispielsweise ein Bischof, ein Generalvikar, ein Offizial, oder auch die Tante, oder die Oma) besteht nach Deutschem Bundesrecht keine Anzeigepflicht.
Letzteres sollten sich insbesondere diejenigen hinter die Ohren schreiben, die über die systematische Vertuschung innerhalb der (deutschen) katholischen Kirche schwadronieren! :maske:
Daß Tante und Oma Privatpersonen sind, steht außer Frage, aber bei dem Bischof als höchster Oberer innerhalb des Bistums oder dem Generalvikar als seinem Stellvertreter halte ich es für zweifelhaft, daß man sie in einer solchen Angelegenheit als Privatperson betrachten könnte.
Wir haben eine Trennung von Kirche und Staat. Der Bischof ist staatlicherseits ebenso Privatperson, wie der Generalvikar oder die Lektorin. Jedenfalls unter normalen Umständen.
Ebend! :daumen-rauf:

Die Frage, die diese Kritiker an dem Vorgehen der Kirche zu beantworten haben, ist folgende:
Warum sollten Privatpersonen über das gesetzlich Gebotene hinaus, Sachverhalte zur Anzeige bringen, die ihnen auf welchem Wege auch immer zu Ohren gekommen sind? :detektiv:

Oder anders ausgedrückt:
Diese Kritiker lehnen mehr oder weniger ausdrücklich ein überpositives Recht ab, berufen sich jedoch bei ihrer Forderung implizit auf ein Ebensolches. DAS ist selbstwidersprüchlich! 8)
Weil man die Gefahr sieht die besteht oder bestehen könnte und weil man Kinder schützen will
aber das zählt ja offenbar nicht sonst hätte man Priester nicht versetzt ohne etwas zu unternehmen

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 09:11
von Vir Probatus
https://www.regensburg-digital.de/bistu ... /29102018/
Bericht: Hochrangiger Bistums-Mitarbeiter nennt Studie „Lug und Trug“

Bedenklich erscheint in diesem Zusammenhang eine Äußerung von Voderholzers Führungspersonal. Laut einem Bericht des Kölner-Stadtanzeigers, der anlässlich der MHG-Studie bekannte Abwehrreflexe aus den Bistümern statt fehlender Konsequenzen beklagt, habe ein führender Vertreter des Bistums Regensburg die Studie intern „Lug und Trug“ genannt.

Ob es sich bei dem besagten führenden Vertreter um Generalvikar Fuchs handelt, wie bei kirchenkritischen Katholiken zu hören war, oder wie dieser zu „Lug und Trug“ steht, ist unklar. Eine diesbezügliche Anfrage von regensburg-digital hat die bischöfliche Pressestelle ignoriert, auch kein Dementi abgegeben.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:08
von Juergen
Nich was dazu:
https://www.radiohochstift.de/nachricht ... rauch.html

Einen Brief an die Polizei ließ höchstwahrscheinlich die Mutter verschwinden. Der Seelsorger einer Freikirche zwang das Opfer, sich bei der Schwester zu entschuldigen, weil es mit dem Täter "herumgehurt" habe.
:auweia:


Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:23
von Raphael
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:08
Nich was dazu:
https://www.radiohochstift.de/nachricht ... rauch.html

Einen Brief an die Polizei ließ höchstwahrscheinlich die Mutter verschwinden. Der Seelsorger einer Freikirche zwang das Opfer, sich bei der Schwester zu entschuldigen, weil es mit dem Täter "herumgehurt" habe.
:auweia:

Da sieht man, wie unfrei man in den Freikirchen ist (bzw. sein kann)! :/

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:02
von Petrus
danke, Juergen, für den link und die Information.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:21
von Vir Probatus
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:23
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:08
Nich was dazu:
https://www.radiohochstift.de/nachricht ... rauch.html

Einen Brief an die Polizei ließ höchstwahrscheinlich die Mutter verschwinden. Der Seelsorger einer Freikirche zwang das Opfer, sich bei der Schwester zu entschuldigen, weil es mit dem Täter "herumgehurt" habe.
:auweia:

Da sieht man, wie unfrei man in den Freikirchen ist (bzw. sein kann)! :/
Das ist doch in der katholischen Kirche nicht anders. Wenn ein Beichtvater den Poenitenten als "Werkzeug des Satans" bezeichnet bspw.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:24
von Lycobates
Vir Probatus hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:21
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:23
Juergen hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 10:08
Nich was dazu:
https://www.radiohochstift.de/nachricht ... rauch.html

Einen Brief an die Polizei ließ höchstwahrscheinlich die Mutter verschwinden. Der Seelsorger einer Freikirche zwang das Opfer, sich bei der Schwester zu entschuldigen, weil es mit dem Täter "herumgehurt" habe.
:auweia:

Da sieht man, wie unfrei man in den Freikirchen ist (bzw. sein kann)! :/
Das ist doch in der katholischen Kirche nicht anders. Wenn ein Beichtvater den Poenitenten als "Werkzeug des Satans" bezeichnet bspw.
Welcher Beichtvater tut denn das?

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:28
von Raphael
Lycobates hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:24
Welcher Beichtvater tut denn das?
Der probate Virus wird sich auf irgendwelche nicht nachprüfbare "Erfahrungen" beziehen .............

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 14:33
von Vir Probatus
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:28
Lycobates hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 11:24
Welcher Beichtvater tut denn das?
Der probate Virus wird sich auf irgendwelche nicht nachprüfbare "Erfahrungen" beziehen .............
Lesen Sie "Nicht mehr ich" von Doris Wagner.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Mittwoch 31. Oktober 2018, 23:23
von Madita
Die Kirche führt einen Gedenktag für Missbrauchsopfer ein:

https://religion.orf.at/stories/2944479/

Es wird diskutiert, ob der 16. oder der 17. November passender ist. Also ich finde, dass der 26. August sich anbietet: "Gedenktag für Missbrauchsopfer und Tag der Leseförderung für Journalisten".

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Donnerstag 1. November 2018, 06:09
von Vir Probatus
Madita hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 23:23
Die Kirche führt einen Gedenktag für Missbrauchsopfer ein:

https://religion.orf.at/stories/2944479/

Es wird diskutiert, ob der 16. oder der 17. November passender ist. Also ich finde, dass der 26. August sich anbietet: "Gedenktag für Missbrauchsopfer und Tag der Leseförderung für Journalisten".

Gedenken kostet nichts. Jährlich ein feierliches Pontifikalamt mit viel Presse und Brimborium, man kann sich schön ins Fernsehen stellen und wird dann in der Tagesschau gezeigt.
Vielleicht noch als Bußgottesdienst, um die klerikale Schuld gleich gründlich zu laizisieren ?
Die Missbrauchsopfer einladen und dann das "mea maxima culpa" inbrünstigst sprechen lassen, das ist wahre Aufarbeitung!
Nachher geht es mit den Mitbrüdern und ohne Missbrauchsopfer ans Büffet, und das wird natürlich nicht gezeigt.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Donnerstag 1. November 2018, 09:58
von Madita
(aus www.dbk.at)

Fürbitten für Verantwortliche in der Kirche

Für alle, die in Kirche und Gemeinde Leitungsfunktionen wahrnehmen: Dass sie Mut haben, auf der Seite der Betroffenen zu stehen, und die Entschlossenheit finden zu umfassender Aufklärung und konsequenter Aufarbeitung.

Fürbitten für Opfer von sexuellem Missbrauch

Für die Opfer: Dass sie auf Menschen treffen, die für ihre Erfahrungen von Missbrauch und Gewalt offene Ohren haben und durch ihr Wissen um das Geschehene Solidarität entwickeln.

Für die Betroffenen, die einen Weg suchen, über den Missbrauch, den sie erlitten haben, zu sprechen: Dass sie Mut und Kraft finden, das, was ihnen geschehen ist, in Worte zu fassen. Für alle, die durch Missbrauch und Gewalt Vertrauen in andere Menschen verloren haben: Dass sie Erfahrungen von Geborgenheit und Angenommen-Sein machen.

Und für diejenigen, die auch ihr Vertrauen in Gott verloren haben: Dass sie Menschen begegnen, durch die sie etwas von Gottes Güte ahnen und erfahren können.
Die Reihenfolge habe ich umgedreht beim Zitieren: selbstverständlich hat die DBK den Opfern Vorrang "im offenen Ohr der Kirche" eingeräumt.

Sprachlich wieder mal so, dass man das Tourette-Syndrom kriegt.

Wir haben hier in Österreich aber einen Schriftsteller, Peter Turrini, der am 30.10.2018 im übertragenen Sinne eine gut zu merkende Replik formuliert hat, eigentlich in Richtung der österreichischen Politik, aber m.M. nach auch sehr passend für Pope Francis, der bzgl. des 1. Vigano-Briefes ausrichten ließ, dass er Klimaschutz viel viel wichtiger findet als Vertuschungsvorwürfe zu kommentieren bzw. durch Archivmaterial zu widerlegen.

"Was uns bedroht, sind nicht die Ozonlöcher, sondern die A***löcher!" (Peter Turrini; Titel seiner Rede)

https://www.nachrichten.at/nachrichten/ ... 16,3049483

Mittlerweile können sich ja ALLE als Vertrauensmissbrauchsopfer durch die Kirchenleitung sehen. Wie zu allen Zeiten brauchen wir die Künstler, damit sie das "in Worte fassen", was eigentlich Aufgabe von Papst und Bischofskonferenzen und Missbrauchsanlaufstellen WÄRE.

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Donnerstag 1. November 2018, 13:55
von Juergen
Madita hat geschrieben:
Mittwoch 31. Oktober 2018, 23:23
Die Kirche führt einen Gedenktag für Missbrauchsopfer ein:

https://religion.orf.at/stories/2944479/

Es wird diskutiert, ob der 16. oder der 17. November passender ist. Also ich finde, dass der 26. August sich anbietet: "Gedenktag für Missbrauchsopfer und Tag der Leseförderung für Journalisten".
Für Deutschland bietet sich der 9. November als kollektiver Trauertag für Alles und Jeden nebst freudigem Grenzöffnugnsgedenken an oder alternativ der 3. Oktober, weil dort sowieso keiner Arbeiten muß.
:tuete:

Re: Mißbrauchsanschuldigungen II

Verfasst: Freitag 2. November 2018, 14:06
von HeGe
Bischof Voderholzer verteidigt den Zölibat und warnt vor einem Missbrauch des Missbrauchs zu kirchenpolitischen Zwecken:

http://www.kath.net/news/65722