Mißbrauchsanschuldigungen II
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
es ist schlicht grotesk Wallfahren wegen der eigenen Verfehlungen aber nur nicht das Problem angehen
https://www.nzz.ch/schweiz/missbrauch-kirche-ld.1469601
https://www.nzz.ch/schweiz/missbrauch-kirche-ld.1469601
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Mißbrauchsfälle in der „Pauline-Schule“ (Schule des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe):
Es handelt sich bei der Schule um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen (landläufig „Blindenschule“ genannt).
https://www.lwl-pauline-schule.de/de/
https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn ... rauch.html
PADERBORN
Drei Kinder einer Paderborner Schule sexuell missbraucht
Die Leiterin der LWL-Förderschule informiert Eltern und Betreuer.
…
Es handelt sich bei der Schule um eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen (landläufig „Blindenschule“ genannt).
https://www.lwl-pauline-schule.de/de/
Gruß Jürgen
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
→ viewtopic.php?p=876197#p876197Petrus hat geschrieben: ↑Freitag 29. März 2019, 13:32bittschön:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 60323.html
Spiegel-Qualitäten:
Leitlinie…und ein Geistlicher darf ein Kind nicht beschenken.
…fare regali ad un minore discriminando il resto del gruppo;…
Gruß Jürgen
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Das erstinstanzlich ausgesprochene Urteil wurde jetzt in zweiter Instanz bestätigt, das Urteil ist rechtskräftig:HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 16. März 2018, 13:04Das unter Vorsitz von Kardinal Burke tagende Tribunal der Glaubenskongregation hat erste Strafen gegen Anthony Sablan Apuron, den (jetzt früheren) Erzbischof von Agaña auf Guam, verhängt:
http://press.vatican.va/content/salasta ... 00436.html
http://press.vatican.va/content/salasta ... 00582.html
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
(Hervorhebung von mir)Erzbischof beurlaubt Pfarrvikar
Euskirchen – Verdacht sexuellen Missbrauchs – 1990er Jahre
Köln / Euskirchen. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat einen Pfarrvikar im Kreisdekanat Euskirchen mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Ihm wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Dabei geht es um angebliche Vorfälle aus den 1990er Jahren, die im Jahr 2010 durch die Betroffenen bei der Kriminalpolizei angezeigt worden waren. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden jedoch später nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe gegen ihn bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Zuge der kircheninternen Aufarbeitung der so genannten möglichen Altfälle parallel zur unabhängigen Untersuchung, die derzeit auf Anweisung des Kölner Erzbischofs stattfindet, ist auch dieser Fall zunächst intern nochmals untersucht worden. Eine in Auftrag gegebene externe Expertise hat inzwischen bestätigt, dass die Vorwürfe schon im Jahr 2010 der Glaubenskongregation hätten gemeldet werden müssen. Aufgrund dieser neuen Prüfungsergebnisse hat Erzbischof Kardinal Woelki angeordnet, den Fall an die Glaubenskongregation in Rom zu melden. Gemäß dem Kirchenrecht (Can. 1722 CIC) bzw. den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (Nr. 36) folgt daraus die Beurlaubung. Bei der unabhängigen Untersuchung aller Personalakten, die derzeit im Auftrag des Erzbistums Köln stattfindet, soll auch überprüft werden, warum im Jahr 2010 die Meldung an die Glaubenskongregation zunächst unterblieb. (pek190405)
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Gruß Jürgen
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO kann viele Gründe haben und kommt im Grunde immer dann zum Zuge, wenn die StA eine Verurteilung aus irgendwelchen Gründen für nicht hinreichend wahrscheinlich hält. Ein Grund kann mangelnder Tatverdacht oder sogar eine Widerlegung der Vorwürfe sein, genauso kann aber auch eine bloße Verjährung von Straftaten Grund gewesen sein. Letzteres würde aber anderweitige Maßnahmen außerhalb des Strafprozesses nicht zwingend beeinflussen, so dass die Weitergabe an die Glaubenskongregation nicht zwingend als übertrieben gesehen werden muss. Letztendlich aber ist das ohne nähere Kenntnisse Kaffeesatzleserei.Juergen hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 14:26(Hervorhebung von mir)Erzbischof beurlaubt Pfarrvikar
Euskirchen – Verdacht sexuellen Missbrauchs – 1990er Jahre
Köln / Euskirchen. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat einen Pfarrvikar im Kreisdekanat Euskirchen mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Ihm wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Dabei geht es um angebliche Vorfälle aus den 1990er Jahren, die im Jahr 2010 durch die Betroffenen bei der Kriminalpolizei angezeigt worden waren. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden jedoch später nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe gegen ihn bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Zuge der kircheninternen Aufarbeitung der so genannten möglichen Altfälle parallel zur unabhängigen Untersuchung, die derzeit auf Anweisung des Kölner Erzbischofs stattfindet, ist auch dieser Fall zunächst intern nochmals untersucht worden. Eine in Auftrag gegebene externe Expertise hat inzwischen bestätigt, dass die Vorwürfe schon im Jahr 2010 der Glaubenskongregation hätten gemeldet werden müssen. Aufgrund dieser neuen Prüfungsergebnisse hat Erzbischof Kardinal Woelki angeordnet, den Fall an die Glaubenskongregation in Rom zu melden. Gemäß dem Kirchenrecht (Can. 1722 CIC) bzw. den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (Nr. 36) folgt daraus die Beurlaubung. Bei der unabhängigen Untersuchung aller Personalakten, die derzeit im Auftrag des Erzbistums Köln stattfindet, soll auch überprüft werden, warum im Jahr 2010 die Meldung an die Glaubenskongregation zunächst unterblieb. (pek190405)Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Was hat der hervorgehobene Text mit den Verfahren an der Glaubenskongregation zu tunJuergen hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 14:26(Hervorhebung von mir)Erzbischof beurlaubt Pfarrvikar
Euskirchen – Verdacht sexuellen Missbrauchs – 1990er Jahre
Köln / Euskirchen. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat einen Pfarrvikar im Kreisdekanat Euskirchen mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Ihm wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Dabei geht es um angebliche Vorfälle aus den 1990er Jahren, die im Jahr 2010 durch die Betroffenen bei der Kriminalpolizei angezeigt worden waren. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurden jedoch später nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe gegen ihn bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Zuge der kircheninternen Aufarbeitung der so genannten möglichen Altfälle parallel zur unabhängigen Untersuchung, die derzeit auf Anweisung des Kölner Erzbischofs stattfindet, ist auch dieser Fall zunächst intern nochmals untersucht worden. Eine in Auftrag gegebene externe Expertise hat inzwischen bestätigt, dass die Vorwürfe schon im Jahr 2010 der Glaubenskongregation hätten gemeldet werden müssen. Aufgrund dieser neuen Prüfungsergebnisse hat Erzbischof Kardinal Woelki angeordnet, den Fall an die Glaubenskongregation in Rom zu melden. Gemäß dem Kirchenrecht (Can. 1722 CIC) bzw. den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (Nr. 36) folgt daraus die Beurlaubung. Bei der unabhängigen Untersuchung aller Personalakten, die derzeit im Auftrag des Erzbistums Köln stattfindet, soll auch überprüft werden, warum im Jahr 2010 die Meldung an die Glaubenskongregation zunächst unterblieb. (pek190405)Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Hier wird Parallelgesetzgebung mit Paralleljustiz etabliert.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 14:33Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO kann viele Gründe haben und kommt im Grunde immer dann zum Zuge, wenn die StA eine Verurteilung aus irgendwelchen Gründen für nicht hinreichend wahrscheinlich hält. Ein Grund kann mangelnder Tatverdacht oder sogar eine Widerlegung der Vorwürfe sein, genauso kann aber auch eine bloße Verjährung von Straftaten Grund gewesen sein. Letzteres würde aber anderweitige Maßnahmen außerhalb des Strafprozesses nicht zwingend beeinflussen, so dass die Weitergabe an die Glaubenskongregation nicht zwingend als übertrieben gesehen werden muss. Letztendlich aber ist das ohne nähere Kenntnisse Kaffeesatzleserei.
Zu Recht wird beklagt, wenn Muslmänner, weil es ihnen die Scharia vorschreibt, irgendwelche Taten begehen, die kein dt. Gericht für gerechtfertigt hält.
In diesem Falle hat ein dt. Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft es nicht für gerechtfertigt befunden, Anklage zu erheben und nun kommt die Kirche mit ihrer eigenen Gesetzgebung und fällt vorab schonmal ein „Urteil“ (kein juristisches, aber in den Augen der Außenstehenden de facto eins). – Scharia für Katholiken. Mitten in Deutschland.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Das ist m.E. Äpfel mit Birnen verglichen. Das kirchliche Recht ist nun beim besten Willen nicht der einzige Fall, wo Rechtsfolgen festgesetzt werden können, obwohl eine strafrechtliche Verfolgung nicht (mehr) in Betracht kommt, ohne, dass das gleich als Paralleljustiz zu sehen ist. Neben allen möglichen zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die auch dann in Betracht kommen können, wenn eine Strafbarkeit aus irgendwelchen Gründen nicht gegeben ist, fällt mir spontan auch das beamten- und soldatenrechtliche Disziplinarrecht als Beispiel ein.Juergen hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 15:09Hier wird Parallelgesetzgebung mit Paralleljustiz etabliert.
Zu Recht wird beklagt, wenn Muslmänner, weil es ihnen die Scharia vorschreibt, irgendwelche Taten begehen, die kein dt. Gericht für gerechtfertigt hält.
In diesem Falle hat ein dt. Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft es nicht für gerechtfertigt befunden, Anklage zu erheben und nun kommt die Kirche mit ihrer eigenen Gesetzgebung und fällt vorab schonmal ein „Urteil“ (kein juristisches, aber in den Augen der Außenstehenden de facto eins). – Scharia für Katholiken. Mitten in Deutschland.
Dass ein Vorwurf heutzutage einer Verurteilung gleichkommt, hat sich die Kirche auch selber zuzuschreiben, nachdem sie viele tatsächliche Straftaten in der Vergangenheit nun einmal nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt hat. Unter diesem Generalverdacht, der u.a. hieraus entstanden ist, müssen jetzt auch die evtl. zu Unrecht Beschuldigten leiden.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Die beiden genannten Rechte sind aber nicht die Vorschriften eines Privatvereins, sondern Vorschriften des staatlichen Gesetzgebers.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 15:26…Das ist m.E. Äpfel mit Birnen verglichen. Das kirchliche Recht ist nun beim besten Willen nicht der einzige Fall, wo Rechtsfolgen festgesetzt werden können, obwohl eine strafrechtliche Verfolgung nicht (mehr) in Betracht kommt, ohne, dass das gleich als Paralleljustiz zu sehen ist. Neben allen möglichen zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die auch dann in Betracht kommen können, wenn eine Strafbarkeit aus irgendwelchen Gründen nicht gegeben ist, fällt mir spontan auch das beamten- und soldatenrechtliche Disziplinarrecht als Beispiel ein.…
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Die Meldepflicht bei der Glaubenskongregation kommt zustande, wenn ein Sexualdelikt gegen einen Minderjährigen vorliegt, und dieser sich in der Voruntersuchung erhärtet hat. Im Umkehrschluß bedeutete das wohl, dass sich laut externer kanonistischer Expertise, der Verdacht erhärtet haben muss, anders ist die Presseerklärung des Erzbistums Köln nicht zu verstehen. Die Einstellung nach § 170 (2) StPO kann, wie hier schon gesagt, alles mögliche bedeuten. Da die Verjährung zwischen 5 und 20 Jahren einsetzt, dürfte die Tat ggf. zum Zeitpunkt der Anzeige bei der Staatswanwaltschaft im Jahr 2010 verjährt sein, wenn man von einem Tatzeitpunkt in den 90ern ausgeht.
Die Kirche hat zurecht ihr eigenes kanonisches Strafrecht, und sie straft ja auch Delikte contra sextum zölibatärer Kleriker, die zivil strafrechtlich irrelevant wären. Nur sollte eine Anstalt, die sich selbst als Societas perfecta versteht, das Recht eben auch gegen über sich selbst aufrecht erhalten, und nicht nur wo es ihr passt. Hier liegt für meine Begriffe die Ursache des gegenwärtig epidemischen Übels.
Der ganze Vorgang wirft jedenfalls Fragen auf. 2010 war der erste Höhepunkt des Missbrauchsskandals in Deutschland, die Meldepflicht von Sexualdelikten gegen Minderjährige war zum Zeitpunkt bereits neun Jahre in Kraft. Warum wurde eine geräuschlose Meldung in Rom im Kontext der ersteinmal unerhebliche Meldepflicht verletzt? Es war zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass sich die Kirche in diesem Bereich nichts mehr erlauben dürfte. Dass nun auch SPRINGER den medialen Burgfrieden aufkündigt, dürfte jetzt die Aufklärungsbereitschaft anspornen. Aber das hätte schon zuvor aus Achtung vor der Institution, der man zu dienen versprochen hat, erfolgen müssen. Aus anderen Kontexten ist mir der fragwürdige Umgang auch großer westdeutscher Bistümer mit Anzeigen des Missbrauchs Schutzbefohlener bekannt. Das Erzbistum Köln hat mit der Durchleuchtung der Akten durch die Kanzlei Westpfahl/München einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt, der ggf. in diesem Fall erste Unklarheiten zutage förderte.
Der laxe Umgang mit dem kirchlichen Recht, vor allem dem Strafrecht, wird ggf. massive Verschärfungen auslösen. Bspw. Anzeigepflichten unter Androhung von Tatstrafen(Vgl. Quemadmodum). Ob damit Opfern und Tätern im Sinne der Heilung geholfen sein wird, ist dahingestellt. Rechtliche Repression, die vlt. im nächsten oder übernächsten Pontifikat errichtet würde, wäre eine Folge, die unter juristischem, aber noch mehr theologischem Aspekt auch fragwürdige Folgen haben könnte.
Die Kirche hat zurecht ihr eigenes kanonisches Strafrecht, und sie straft ja auch Delikte contra sextum zölibatärer Kleriker, die zivil strafrechtlich irrelevant wären. Nur sollte eine Anstalt, die sich selbst als Societas perfecta versteht, das Recht eben auch gegen über sich selbst aufrecht erhalten, und nicht nur wo es ihr passt. Hier liegt für meine Begriffe die Ursache des gegenwärtig epidemischen Übels.
Der ganze Vorgang wirft jedenfalls Fragen auf. 2010 war der erste Höhepunkt des Missbrauchsskandals in Deutschland, die Meldepflicht von Sexualdelikten gegen Minderjährige war zum Zeitpunkt bereits neun Jahre in Kraft. Warum wurde eine geräuschlose Meldung in Rom im Kontext der ersteinmal unerhebliche Meldepflicht verletzt? Es war zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass sich die Kirche in diesem Bereich nichts mehr erlauben dürfte. Dass nun auch SPRINGER den medialen Burgfrieden aufkündigt, dürfte jetzt die Aufklärungsbereitschaft anspornen. Aber das hätte schon zuvor aus Achtung vor der Institution, der man zu dienen versprochen hat, erfolgen müssen. Aus anderen Kontexten ist mir der fragwürdige Umgang auch großer westdeutscher Bistümer mit Anzeigen des Missbrauchs Schutzbefohlener bekannt. Das Erzbistum Köln hat mit der Durchleuchtung der Akten durch die Kanzlei Westpfahl/München einen Schritt in die richtige Richtung gesetzt, der ggf. in diesem Fall erste Unklarheiten zutage förderte.
Der laxe Umgang mit dem kirchlichen Recht, vor allem dem Strafrecht, wird ggf. massive Verschärfungen auslösen. Bspw. Anzeigepflichten unter Androhung von Tatstrafen(Vgl. Quemadmodum). Ob damit Opfern und Tätern im Sinne der Heilung geholfen sein wird, ist dahingestellt. Rechtliche Repression, die vlt. im nächsten oder übernächsten Pontifikat errichtet würde, wäre eine Folge, die unter juristischem, aber noch mehr theologischem Aspekt auch fragwürdige Folgen haben könnte.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Die Kirche ist in der Bundesrepublik, selbst wenn man Deiner Argumentation folgen wollte, kein Privatverein, sondern auch Behörde. Und zwar nicht nur simple KöR. Die Kirche bildet einen eigenen Rechtsrahmen, bis hin zum Datenschutz, der durch ein Kirchliches Datenschutzgesetz gewährleistet wird, nicht durch die DSGVO. Das Grundgesetz überlässt der Kirche ihren eigenen Rechtsbereich weitgehend selbst zu regeln.Juergen hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 17:46Die beiden genannten Rechte sind aber nicht die Vorschriften eines Privatvereins, sondern Vorschriften des staatlichen Gesetzgebers.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 15:26…Das ist m.E. Äpfel mit Birnen verglichen. Das kirchliche Recht ist nun beim besten Willen nicht der einzige Fall, wo Rechtsfolgen festgesetzt werden können, obwohl eine strafrechtliche Verfolgung nicht (mehr) in Betracht kommt, ohne, dass das gleich als Paralleljustiz zu sehen ist. Neben allen möglichen zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die auch dann in Betracht kommen können, wenn eine Strafbarkeit aus irgendwelchen Gründen nicht gegeben ist, fällt mir spontan auch das beamten- und soldatenrechtliche Disziplinarrecht als Beispiel ein.…
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Und genau das scheint mit ein Mitgrund für den ganzen Skandal zu sein.Maternus87 hat geschrieben: ↑Samstag 6. April 2019, 00:12Die Kirche ist in der Bundesrepublik, selbst wenn man Deiner Argumentation folgen wollte, kein Privatverein, sondern auch Behörde. Und zwar nicht nur simple KöR. Die Kirche bildet einen eigenen Rechtsrahmen, bis hin zum Datenschutz, der durch ein Kirchliches Datenschutzgesetz gewährleistet wird, nicht durch die DSGVO. Das Grundgesetz überlässt der Kirche ihren eigenen Rechtsbereich weitgehend selbst zu regeln.Juergen hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 17:46Die beiden genannten Rechte sind aber nicht die Vorschriften eines Privatvereins, sondern Vorschriften des staatlichen Gesetzgebers.HeGe hat geschrieben: ↑Freitag 5. April 2019, 15:26…Das ist m.E. Äpfel mit Birnen verglichen. Das kirchliche Recht ist nun beim besten Willen nicht der einzige Fall, wo Rechtsfolgen festgesetzt werden können, obwohl eine strafrechtliche Verfolgung nicht (mehr) in Betracht kommt, ohne, dass das gleich als Paralleljustiz zu sehen ist. Neben allen möglichen zivil- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die auch dann in Betracht kommen können, wenn eine Strafbarkeit aus irgendwelchen Gründen nicht gegeben ist, fällt mir spontan auch das beamten- und soldatenrechtliche Disziplinarrecht als Beispiel ein.…
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Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
Er wurde es jedenfalls, weil die Kirche das eigene Gesetz nicht gegenüber sich selbst aufrecht erhielt, die Bischöfe die Gesetze nicht gegenübr sich selbst gelten ließen. Die Folge könnte sein, dass ihr der Sonderstatus geraubt würde - und sie zivilrechtlich tatsächlich nur noch 'Privatverein' ist.
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
was durchaus eine therapeutische Wirkung haben könnteMaternus87 hat geschrieben: ↑Samstag 6. April 2019, 11:38Er wurde es jedenfalls, weil die Kirche das eigene Gesetz nicht gegenüber sich selbst aufrecht erhielt, die Bischöfe die Gesetze nicht gegenübr sich selbst gelten ließen. Die Folge könnte sein, dass ihr der Sonderstatus geraubt würde - und sie zivilrechtlich tatsächlich nur noch 'Privatverein' ist.
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Benedikt spricht
Den vollständigen Text der Intervention Benedikts bieten u. a. CNA Deutsch und kath.net.
Den vollständigen Text der Intervention Benedikts bieten u. a. CNA Deutsch und kath.net.
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
(Jelena Tschudinowa)
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
und leider sehr unter seinem früheren Niveau
Re: Mißbrauchsanschuldigungen II
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Ich bin sicher, Papst Benedikt ist schon den Tränen nah, ob deiner fachkompetent vorgetragenen und dezidiert begründeten Kritik.
Aber wenn einem das Ergebnis nicht passt, muss man wohl jammern.
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Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Na ja, das ist doch wie Dr Jekyll and Mr Hyde!
(Wir wissen ja, daß der eine den Dr. hat und der andere ihn nur angestrebt )
Diese ganze instandgehaltene Dyarchie mit kosmetisch gegensätzlichen Akzenten dient doch offensichtlich nur dazu, die Konservativen bei der konziliaren Stange zu halten, während es sonst der schönen neuen Welt zuliebe allermunterst bergogliadisch zugeht.
Wer das jetzt nicht sieht, dem ist wohl nicht zu helfen.
Man kann sich allerdings um die Güte der göttlichen Vorsehung wundern, die einem der einflußreichsten [XXX] des 20. Jahrhunderts ein spatium paenitentiae ohnegleichen gewährt.
Gott gebe, es möge ihm fruchten!
Die Zeit zerrinnt.
Zuletzt geändert von taddeo am Donnerstag 11. April 2019, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Grobe Beleidigung gelöscht.
Grund: Grobe Beleidigung gelöscht.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
nö. Er hat geschrieben. Im bayerischen Klerusblatt.
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Er widerlegt Dich. Die Pädoseuche fängt mit Homotrupps im Priesterseminar an und ist kein Phänomen, das es vergleichbar vor dem Konzil gegeben hätte.
Sempre ✝️ idem
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
„1968“ war für Professor Josef Ratzinger ein traumatisches Erlebnis, welches unter anderem zum Wechsel von Tübingen nach Regensburg führte. Davon erholte er sich nie - trotz eindrücklicher Karriere.
Nun trägt eben „1968“ auch Schuld an den beschämenden Handlungen diverser Geistlicher. So einfach ist dies.
Es erweist sich als gut, dass der betagte Herr sein Papstamt vor einigen Jahren niederlegte. Man stelle sich nur einmal vor, er hätte als amtierender Pontifex solch weltfremden Quark verkündet.
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Die Botschaft des reaktionären Altpapstes kann natürlich nicht unwidersprochen bleiben:
https://www.kirche-und-leben.de/artikel ... 91msCkbYvQ
und
https://www.katholisch.de/aktuelles/akt ... auchskrise
https://www.kirche-und-leben.de/artikel ... 91msCkbYvQ
und
https://www.katholisch.de/aktuelles/akt ... auchskrise
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Meine Erwiderung an J. Ratzinger: Es wäre Zeit, zu erkennen, daß Gott die Kirche straft. Das Konzil und die Homo-Pädo-Pest sind die Strafe. Strafe für die Apostasie. Daß es an Glaube fehlt, sagt R. selbst. Sogar an Glaube an die Existenz des Schöpfers, meint er, wobei die Existenz des Schöpfers ja eigentlich totensicher, auch laut Dogma, per Vernunft aus der Schöpfung erkennbar ist.Libertas Ecclesiae hat geschrieben: ↑Donnerstag 11. April 2019, 12:23Den vollständigen Text der Intervention Benedikts bieten u. a. CNA Deutsch und kath.net.
Aber heute läuft ja auch Kantianismus unter Vernunft, anstatt unter schlechter Belichtung.
Das haut doch nicht hin! Wir sehnen uns nach Rettung, also glauben wir, daß es Rettung gibt!? Wir sehnen uns nach Freiheit von der Homo-Pädo-Pest, also glauben wir, daß wir sie los werden, indem wir den Leuten sagen: Ihr müßt nur an Gott glauben, dann habt ihr wieder Hoffnung!? Das erinnert an sein "so tun als ob es Gott gebe". M. Mosebach hat dem Fernsehphilosophen P. Schlotterteig mal gut erklärt, was davon zu halten ist, wenn der Glaube bloß aus Erwägungen der "praktischen Vernunft" gepflegt wird, und seien dieselben noch so wenig egoistisch.J. Ratzinger hat geschrieben:Dann können wir sagen: Das erste grundlegende Geschenk, das uns der Glaube darbietet, besteht in der Gewißheit, daß Gott existiert. Eine Welt ohne Gott kann nur eine Welt ohne Sinn sein. Denn woher kommt dann alles, was ist? Jedenfalls hat es keinen geistigen Grund. Es ist irgendwie einfach da und hat dann weder irgendein Ziel noch irgendeinen Sinn. Es gibt dann keine Maßstäbe des Guten oder des Bösen. Dann kann sich nur durchsetzen, was stärker ist als das andere. Die Macht ist dann das einzige Prinzip. Wahrheit zählt nicht, es gibt sie eigentlich nicht. Nur wenn die Dinge einen geistigen Grund haben, gewollt und gedacht sind – nur wenn es einen Schöpfergott gibt, der gut ist und das Gute will – kann auch das Leben des Menschen Sinn haben.
Wo ein Wunsch der Vater des Glaubens ist, da gibt es tatsächlich gar keinen Glauben. Allein eine solche Überlegung: laßt uns Glauben, weil sonst alles nicht nur elend sondern auch hoffnungslos ist. Bei jedem noch halbwegs normalen Menschen läuft sowas unter "sich selbst in die Tasche lügen". Zum Scheitern verurteilt.
Und auch kein Grund für unseren Herrn, die Strafen zu beenden.
Zuletzt geändert von Arsenius am Donnerstag 11. April 2019, 23:10, insgesamt 2-mal geändert.
Sempre ✝️ idem
Re: Nachrichten aus der Weltkirche IV
Mit vergleichbar ist hier gemeint, daß es das wohl im Prinzip auch gab, nicht aber in dem Ausmaß und mit der systematischen Unterstützung von Seiten der Hirten, wie seit den 1960ern. Ansonsten vertrete nicht ich hier diese Idee, sondern J. Ratzinger in seinem Artikel.
Sempre ✝️ idem