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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 18:23
von Siard
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Es ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor – auch wenn es völlig unangemessen ist.

Was aber nicht unbedingt etwas über die Qualität aussagt.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 18:27
von ad-fontes
Hubertus hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Hab ich noch nie gesehen, dass das gemeinsam gebetet wird.
Was ist daran so schlimm? Priesterschaft aller Gläubigen ist ein guter Punkt
Ich finde es aber auch irgendwie seltsam...
Die Doxologie ist die Schlußformel (Konklusion) des Hochgebets, gehört also noch zum Kanon selbst.
Das "Amen", das die Gemeinde danach spricht, ist der akklamatorische Zuruf, die "Antwort" auf das priesterliche Gebet.
Das sollte man schon trennen. Wer die Doxologie mitsprechen läßt, kann letztlich auch nichts dagegen haben, wenn auch andere Teile des Hochgebets von Laien vorgetragen werden. Das ist aber Sache des Vorstehers, nicht der Gemeinde.
So ist es!

(Ich habe schon erlebt, daß ein rk Priester andere Teile des Hochgebetes, inkl. der Wandlungsworte, bei einer Jugendmesse von Laien (jungen Damen) hat sprechen lassen.)

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 18:30
von ad-fontes
umusungu hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor - wenn es angemessen ist.
Pippi Langstrumpf hat geschrieben:Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 18:49
von Christ86
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Müsste man solches dann nicht zur Kenntnis des Bischofs bringen, wenn es verboten ist?

Und was war die Dame denn nun? Eine Pastoralassistentin oder etwas in der Richtung? Sie war jedenfalls liturgisch in Weiss gekleidet.

Das Einzige mal, dass ich an einem Gottesdienst (Kommunionfeier) teilnahm, der von einer Pastoralassistentin geleitet wurde und mir dies bekannt war, war die Dame eben gänzlich zivil gekleidet.

Diese Messe mit der delegierten Predigt etc. verwirrte mich drum schon.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 18:54
von Amanda
ad-fontes hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
PascalBlaise hat geschrieben:Hab ich noch nie gesehen, dass das gemeinsam gebetet wird.
Was ist daran so schlimm? Priesterschaft aller Gläubigen ist ein guter Punkt
Ich finde es aber auch irgendwie seltsam...
Die Doxologie ist die Schlußformel (Konklusion) des Hochgebets, gehört also noch zum Kanon selbst.
Das "Amen", das die Gemeinde danach spricht, ist der akklamatorische Zuruf, die "Antwort" auf das priesterliche Gebet.
Das sollte man schon trennen. Wer die Doxologie mitsprechen läßt, kann letztlich auch nichts dagegen haben, wenn auch andere Teile des Hochgebets von Laien vorgetragen werden. Das ist aber Sache des Vorstehers, nicht der Gemeinde.
So ist es!

(Ich habe schon erlebt, daß ein rk Priester andere Teile des Hochgebetes, inkl. der Wandlungsworte, bei einer Jugendmesse von Laien (jungen Damen) hat sprechen lassen.)
:auweia: :irritiert:

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 18:56
von Amanda
umusungu hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor - wenn es angemessen ist.
Ein Widerspruch in sich - wie kann etwas Unerlaubtes "angemessen" sein?! :hae?:

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:00
von Protasius
Amanda hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor - wenn es angemessen ist.
Ein Widerspruch in sich - wie kann etwas Unerlaubtes "angemessen" sein?! :hae?:
Instruktion Redemptionis sacramentum hat geschrieben:65. Es muß daran erinnert werden, daß jedwede frühere Norm, die nichtgeweihten Gläubigen die Homilie innerhalb der Meßfeier gestattet hatte, aufgrund der Vorschrift von can. 767 § 1 als aufgehoben anzusehen ist.[145] Diese Praxis ist verworfen und kann deshalb nicht aufgrund irgendeiner Gewohnheit gestattet werden.

66. Das Verbot der Zulassung von Laien zur Predigt innerhalb der Meßfeier gilt auch für die Alumnen der Seminare, für Studenten der theologischen Disziplinen und für jene, die als sogenannte «Pastoralassistenten» eingesetzt sind, sowie für jedwede Art, Gruppe, Gemeinschaft oder Vereinigung von Laien.[146]

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:01
von Hubertus
Amanda hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor - wenn es angemessen ist.
Ein Widerspruch in sich - wie kann etwas Unerlaubtes "angemessen" sein?! :hae?:
Es ist nicht angemessen, daher ist es ja auch unerlaubt.
Eucharistievorsitz und Homilie gehören grundsätzlich zusammen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:03
von Christ86
ad-fontes hat geschrieben:
(Ich habe schon erlebt, daß ein rk Priester andere Teile des Hochgebetes, inkl. der Wandlungsworte, bei einer Jugendmesse von Laien (jungen Damen) hat sprechen lassen.)
Skandalös. Das geht gar nicht. Die Eucharistie ist somit ungültig gewesen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:07
von Protasius
Christ86 hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Müsste man solches dann nicht zur Kenntnis des Bischofs bringen, wenn es verboten ist?
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.

184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[290] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:07
von Amanda
Hubertus hat geschrieben:
Amanda hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor - wenn es angemessen ist.
Ein Widerspruch in sich - wie kann etwas Unerlaubtes "angemessen" sein?! :hae?:
Es ist nicht angemessen, daher ist es ja auch unerlaubt.
Eucharistievorsitz und Homilie gehören grundsätzlich zusammen.
Weiß ich doch.
Das war ja mal wieder typisch für Seine Umunenz.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:11
von Christ86
Protasius hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Müsste man solches dann nicht zur Kenntnis des Bischofs bringen, wenn es verboten ist?
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.

184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[290] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen.
Gut zu wissen. Danke! Mir war ja nicht bewusst, dass es verboten ist, sonst hätte ich Datum und zelebrierenden Priester notiert.

Im Unwissen fand ich es halt nur sehr schräg und ungewohnt.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:14
von PascalBlaise
Christ86 hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Müsste man solches dann nicht zur Kenntnis des Bischofs bringen, wenn es verboten ist?

Und was war die Dame denn nun? Eine Pastoralassistentin oder etwas in der Richtung? Sie war jedenfalls liturgisch in Weiss gekleidet.

Das Einzige mal, dass ich an einem Gottesdienst (Kommunionfeier) teilnahm, der von einer Pastoralassistentin geleitet wurde und mir dies bekannt war, war die Dame eben gänzlich zivil gekleidet.

Diese Messe mit der delegierten Predigt etc. verwirrte mich drum schon.
Genau dasselbe hatte ich letzten Sonntag auch - warst du im selben Gottesdienst :blinker: ? Eine weissgekleidete Frau, die mit Begeisterung in der Stimme, muss man ihr lassen, vom Hl. Geist sprach. Nicht gut, auch nicht besonders schlecht...
Ich kann mich täuschen, aber früher gabs das nie, oder? Für mich war das auch neu ...

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:16
von Hubertus
Amanda hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
Amanda hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
ist unerlaubt, aber kommt dennoch vor - wenn es angemessen ist.
Ein Widerspruch in sich - wie kann etwas Unerlaubtes "angemessen" sein?! :hae?:
Es ist nicht angemessen, daher ist es ja auch unerlaubt.
Eucharistievorsitz und Homilie gehören grundsätzlich zusammen.
Weiß ich doch.
Das war ja mal wieder typisch für Seine Umunenz.
Ja, ich weiß doch, daß Du's weißt. :blinker:

Das habe ich bisher eigentlich nur bei Priestern erlebt, die
- entweder krankhaft modernistisch sind und alles in der Kirche sch***e finden (bis auf das monatliche Salär, das sie natürlich regelmäßig einschieben),
- oder bei extrem schwachen Priestern, die sich nicht zur Wehr setzen, wenn die Laien entsprechende Predigtmöglichkeiten einfordern
- oder bei den faulen Priestern, denen alles zu viel und jede Möglichkeit der Arbeitserleichterung willkommen ist.

Sehr häufig sind auch Überschneidungen zwischen diesen Punkten ursächlich.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:17
von Christ86
PascalBlaise hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Müsste man solches dann nicht zur Kenntnis des Bischofs bringen, wenn es verboten ist?

Und was war die Dame denn nun? Eine Pastoralassistentin oder etwas in der Richtung? Sie war jedenfalls liturgisch in Weiss gekleidet.

Das Einzige mal, dass ich an einem Gottesdienst (Kommunionfeier) teilnahm, der von einer Pastoralassistentin geleitet wurde und mir dies bekannt war, war die Dame eben gänzlich zivil gekleidet.

Diese Messe mit der delegierten Predigt etc. verwirrte mich drum schon.
Genau dasselbe hatte ich letzten Sonntag auch - warst du im selben Gottesdienst :blinker: Eine weissgekleidete Frau, die mit Begeisterung in der Stimme, muss man ihr lassen, vom Hl. Geist sprach. Nicht sehr gut, nicht besonders schlecht...
Ich kann mich täuschen, aber früher gabs das nie, oder? Für mich war das auch neu ...
Um den Hl. Geist ging es, ja. Kommst du aus der Schweiz?

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:20
von PascalBlaise
@Christ86. Nein, das war in Bayern. Gibt wohl mehr von der Sorte :nein:

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:22
von Amanda
PascalBlaise hat geschrieben:@Christ86. Nein, das war in Bayern. Gibt wohl mehr von der Sorte :nein:
Ja, das Rudel ist über die deutschen Grenzen hinaus verstreut.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 19:24
von Christ86
PascalBlaise hat geschrieben:@Christ86. Nein, das war in Bayern. Gibt wohl mehr von der Sorte :nein:
Jetzt dachte ich schon :D So etwas ist mir mit einer Arbeitskollegin schon passiert. Wir echauffierten uns über den Sonntagsgottesdienst und mussten plötzlich festellen, dass wir im selben waren :kugel:

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 21:27
von taddeo
Protasius hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:
Protasius hat geschrieben:Nein, es ist unerlaubt, daß die Predigt innerhalb der Messe von Laien übernommen wird.
Müsste man solches dann nicht zur Kenntnis des Bischofs bringen, wenn es verboten ist?
183. Alle haben entsprechend den Möglichkeiten in ganz besonderer Weise dafür zu sorgen, daß das heiligste Sakrament der Eucharistie vor jeder Art von Ehrfurchtslosigkeit und Mißachtung bewahrt wird und alle Mißbräuche vollständig korrigiert werden. Dies ist für alle und für jeden einzelnen eine sehr wichtige Aufgabe, und alle sind ungeachtet der Person zur Verwirklichung dieser Aufgabe gehalten.

184. Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie, hat das Recht, über einen liturgischen Mißbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius, der ihm rechtlich gleichgestellt ist, oder beim Apostolischen Stuhl aufgrund des Primats des Papstes Klage einzureichen.[290] Es ist aber angemessen, daß die Beschwerde oder Klage nach Möglichkeit zuerst dem Diözesanbischof vorgelegt wird. Dies soll immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen.
Es ist in der Regel ziemlich sinnlos, wegen "Laienpredigten" eine Beschwerde ans Ordinariat zu richten, und in vielen Fällen auch kirchenrechtlich gar nicht so eindeutig, wie Ihr es hier anscheinend denkt.

Das einzige, was ausdrücklich verboten ist, ist die Homilie durch einen Laien innerhalb der Heiligen Messe. Ich hab jetzt keine Lust, hier alle Einzelheiten aufzurollen. Aber beiweitem nicht jede Predigt ist auch eine Homilie, und eine Homilie ist auch nicht die einzige Form der Predigt, die in der Messe möglich ist. (Die allermeisten Pfarrer halten auch keine Homilien, sondern bestenfalls Predigten.) Wenn zB die Pastoralassistentin in Absprache mit dem Zelebranten eine Predigt hält, in der etwa katechetische oder andere "gruppendynamische" Elemente zu einem bestimmten Thema, aber ohne erkennbaren Zusammenhang zu den Lesungstexten des Sonntags der entscheidende Faktor sind, dann ist das keine Homilie im eigentlichen Sinn, und kein Bischof wird den Pfarrer dafür maßregeln.

Daß Laien echte Homilien halten (also Predigten, in denen die Lesungstexte des jeweiligen Tages ausgelegt werden), habe ich selber noch nie erlebt, außer bei den Priesteramtskandidaten in der Vorbereitung auf die Diakonatsweihe, und nicht mal da sehr oft. Nur weil einer nach dem Evangelium vorn am Ambo ein paar Minuten allein redet, bedeutet noch lange nicht, daß er auch eine Homilie hält.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 22:11
von Christ86
Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?

Wie gesagt, ich lerne noch. Der klösterliche Katholizismus ist mir biografisch bedingt sehr genau bekannt, den allgemeinen (weltlichen sozusagen) lerne ich noch kennen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 22:18
von taddeo
Christ86 hat geschrieben:Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?
Man sollte vielleicht nicht immer gleich mit Mißtrauen alles aufnehmen, was einem vorgesetzt wird, nur weil im Kreuzgang das Thema unter "liturgische Mißbräuche" läuft. :pfeif: ;D
Im Ernst: es ist viel mehr kirchenrechtlich in Ordnung, als der gemeine Kreuzgängster (claustropithecus communis) vermutet. Wenn Du Dich über sowas wunderst - frag doch als erstes den Pfarrer oder die Pastorelle! Aber nett und höflich, und nicht vorwurfsvoll. Frag sie, ob das heute ne Homilie war oder ne Predigt - Du seist da am Lernen und würdest die Unterschiede nicht so kennen.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 22:25
von Tinius
Können sich an sogenannten freien katholischen Schulen, die zu einer Stiftung der Diözese gehören auch Konfessionslose oder Moslems anmelden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_ ... -Stuttgart

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 22:34
von Christ86
taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?
Man sollte vielleicht nicht immer gleich mit Mißtrauen alles aufnehmen, was einem vorgesetzt wird, nur weil im Kreuzgang das Thema unter "liturgische Mißbräuche" läuft. :pfeif: ;D
Im Ernst: es ist viel mehr kirchenrechtlich in Ordnung, als der gemeine Kreuzgängster (claustropithecus communis) vermutet. Wenn Du Dich über sowas wunderst - frag doch als erstes den Pfarrer oder die Pastorelle! Aber nett und höflich, und nicht vorwurfsvoll. Frag sie, ob das heute ne Homilie war oder ne Predigt - Du seist da am Lernen und würdest die Unterschiede nicht so kennen.
Okay :blinker: Mache ich. Ich vermute eig. grundsätzlich nicht liturgische Missbräuche, ich wundere mich nur, weil ich schliesslich Konvertit bin und in meiner vorherigen Konfession weder Pastoralassistenten noch sonstige Laien zB Predigten hätten halten dürfen.

Beim Pfarramt bin ich übrigens als Extremist abgestempelt. Wer konvertiert sonst aus der CK zur katholischen Kirche? Dabei bin ich weder Anhänger des "Traditionellen Ritus" noch sonst etwas in der Richtung.

Ich getraue mich drum manchmal nicht zu fragen, weil es für mich - auch mit ck Vergangenheit - plötzlich unverständlicherweise heisst, das sei eine ultrakonservative Frage.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Donnerstag 14. Januar 2016, 22:44
von taddeo
Christ86 hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?
Man sollte vielleicht nicht immer gleich mit Mißtrauen alles aufnehmen, was einem vorgesetzt wird, nur weil im Kreuzgang das Thema unter "liturgische Mißbräuche" läuft. :pfeif: ;D
Im Ernst: es ist viel mehr kirchenrechtlich in Ordnung, als der gemeine Kreuzgängster (claustropithecus communis) vermutet. Wenn Du Dich über sowas wunderst - frag doch als erstes den Pfarrer oder die Pastorelle! Aber nett und höflich, und nicht vorwurfsvoll. Frag sie, ob das heute ne Homilie war oder ne Predigt - Du seist da am Lernen und würdest die Unterschiede nicht so kennen.
Okay :blinker: Mache ich. Ich vermute eig. grundsätzlich nicht liturgische Missbräuche, ich wundere mich nur, weil ich schliesslich Konvertit bin und in meiner vorherigen Konfession weder Pastoralassistenten noch sonstige Laien zB Predigten hätten halten dürfen.
Na, dann hast Du ja schon das beste Argument für Deine Frage! Und weil der Ton die Musik macht, wirst Du mit einem freundlichen Interesse und Aufgeschlossenheit für die Antwort wohl am ehesten eine Antwort erreichen. Es kann natürlich auch sein, daß man Dir keine wirklich befriedigende Antwort geben kann oder will - das spricht dann eher dafür, daß die Betreffenden sich nicht ganz klar darüber sind, was sie da eigentlich treiben, und womöglich selber der (eventuell irrigen) Ansicht sind, daß das nicht ganz "legal" sei, was sie da tun. Dann kennst Du Dich immerhin auch aus, daß ihre Intention etwas zweifelhaft sein könnte.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 00:20
von umusungu
Tinius hat geschrieben:Können sich an sogenannten freien katholischen Schulen, die zu einer Stiftung der Diözese gehören auch Konfessionslose oder Moslems anmelden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_ ... -Stuttgart
anmelden immer - ob sie angenommen werden, ist dann eine andere Frage.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 07:21
von Siard
umusungu hat geschrieben:
Tinius hat geschrieben:Können sich an sogenannten freien katholischen Schulen, die zu einer Stiftung der Diözese gehören auch Konfessionslose oder Moslems anmelden?

https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_ ... -Stuttgart
anmelden immer - ob sie angenommen werden, ist dann eine andere Frage.
Stimmt, wenn genügend Plätze da sind werden sie auch angenommen, im Zweifel auch durchaus vor katholischen Kindern.
So kenne ich es jedenfalls von allen katholischen Schulen, mit denen ich bisher zu tun hatte.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 12:28
von ad-fontes
Im Pfarrbrief einer benachbarten Pfarrei habe ich gelsen, daß sie am Sonntag, den 3.1., Erscheinung des Herrn feiern (die Messe am 6.1. war wohl eine Werktagsmesse, es stand zumindest nichts bzgl. Epiphanie). Ist das rechtswidrig?

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 12:29
von ad-fontes
taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?
Man sollte vielleicht nicht immer gleich mit Mißtrauen alles aufnehmen, was einem vorgesetzt wird, nur weil im Kreuzgang das Thema unter "liturgische Mißbräuche" läuft. :pfeif: ;D
Im Ernst: es ist viel mehr kirchenrechtlich in Ordnung, als der gemeine Kreuzgängster (claustropithecus communis) vermutet. Wenn Du Dich über sowas wunderst - frag doch als erstes den Pfarrer oder die Pastorelle! Aber nett und höflich, und nicht vorwurfsvoll. Frag sie, ob das heute ne Homilie war oder ne Predigt - Du seist da am Lernen und würdest die Unterschiede nicht so kennen.
Die Homilie ist aber verpflichtender Bestandteil der sonntäglichen Liturgie, oder täusche ich mich?

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 13:24
von taddeo
ad-fontes hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?
Man sollte vielleicht nicht immer gleich mit Mißtrauen alles aufnehmen, was einem vorgesetzt wird, nur weil im Kreuzgang das Thema unter "liturgische Mißbräuche" läuft. :pfeif: ;D
Im Ernst: es ist viel mehr kirchenrechtlich in Ordnung, als der gemeine Kreuzgängster (claustropithecus communis) vermutet. Wenn Du Dich über sowas wunderst - frag doch als erstes den Pfarrer oder die Pastorelle! Aber nett und höflich, und nicht vorwurfsvoll. Frag sie, ob das heute ne Homilie war oder ne Predigt - Du seist da am Lernen und würdest die Unterschiede nicht so kennen.
Die Homilie ist aber verpflichtender Bestandteil der sonntäglichen Liturgie, oder täusche ich mich?
Nicht ganz. In der AEM heißt es dazu, die Homilie sei an allen Sonn- und gebotenen Feiertagen zu halten in allen Messen, an denen Gläubige teilnehmen; sie darf nur aus schwerwiegenden Gründen entfallen. Eine Konkretisierung, was "schwerwiegende Gründe" sind, gibt es nicht, das liegt wohl beim jeweiligen Zelebranten. Insofern kann es durchaus möglich sein, daß auch an einem Sonntag mal jemand eine Predigt hält, die keine Homilie ist, und das darf dann auch ein Laie machen. Der Normalfall sollte das sicher nicht sein, aber verboten ist es auch nicht wirklich.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 13:28
von taddeo
ad-fontes hat geschrieben:Im Pfarrbrief einer benachbarten Pfarrei habe ich gelsen, daß sie am Sonntag, den 3.1., Erscheinung des Herrn feiern (die Messe am 6.1. war wohl eine Werktagsmesse, es stand zumindest nichts bzgl. Epiphanie). Ist das rechtswidrig?
Nein, das ist völlig korrekt und ausdrücklich vorgesehen, wo Epiphanie kein gesetzlicher Feiertag ist. Die "Grundordnung des Kirchenjahres" und des liturgischen Kalenders schreibt vor, daß Epiphanie dann an dem Sonntag zu feiern ist, der zwischen den 2. und 8. Januar fällt. Heuer war das der 3. Januar.

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 14:05
von Marcus, der mit dem C
taddeo hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Christ86 hat geschrieben:Also sollte man sich davon einfach überraschen lassen und schweigen?
Man sollte vielleicht nicht immer gleich mit Mißtrauen alles aufnehmen, was einem vorgesetzt wird, nur weil im Kreuzgang das Thema unter "liturgische Mißbräuche" läuft. :pfeif: ;D
Im Ernst: es ist viel mehr kirchenrechtlich in Ordnung, als der gemeine Kreuzgängster (claustropithecus communis) vermutet. Wenn Du Dich über sowas wunderst - frag doch als erstes den Pfarrer oder die Pastorelle! Aber nett und höflich, und nicht vorwurfsvoll. Frag sie, ob das heute ne Homilie war oder ne Predigt - Du seist da am Lernen und würdest die Unterschiede nicht so kennen.
Die Homilie ist aber verpflichtender Bestandteil der sonntäglichen Liturgie, oder täusche ich mich?
Nicht ganz. In der AEM heißt es dazu, die Homilie sei an allen Sonn- und gebotenen Feiertagen zu halten in allen Messen, an denen Gläubige teilnehmen; sie darf nur aus schwerwiegenden Gründen entfallen. Eine Konkretisierung, was "schwerwiegende Gründe" sind, gibt es nicht, das liegt wohl beim jeweiligen Zelebranten. Insofern kann es durchaus möglich sein, daß auch an einem Sonntag mal jemand eine Predigt hält, die keine Homilie ist, und das darf dann auch ein Laie machen. Der Normalfall sollte das sicher nicht sein, aber verboten ist es auch nicht wirklich.
In einer Messe gibt es nur eine Homilie oder keine. Es ist in den liturgischen Gesetzen keine Predigt statt Homilie vorgesehen.
Redemptionis Sacramentum hat geschrieben:161. Wie schon gesagt, ist die Homilie innerhalb der Messe wegen ihrer Bedeutung und Eigenart dem Priester oder Diakon vorbehalten.[260] Was andere Formen der Predigt betrifft, können christgläubige Laien, wenn es aufgrund einer Notlage in bestimmten Umständen erforderlich oder in besonderen Fällen nützlich ist, nach Maßgabe des Rechts zur Predigt in einer Kirche oder in einem Oratorium außerhalb der Messe zugelassen werden.[261] Dies darf aber nur geschehen aufgrund eines Mangels an geistlichen Amtsträgern in bestimmten Gebieten und um diese ersatzweise zu vertreten; man kann aber nicht einen absoluten Ausnahmefall zur Regel machen und man darf dies nicht als authentische Förderung der Laien verstehen.[262] Zudem sollen alle bedenken, daß die Befugnis, dies zu erlauben, und zwar immer ad actum, den Ortsordinarien zukommt, nicht aber anderen, auch nicht den Priestern oder den Diakonen.
Hervorhebung fett meinerseits

Re: Kurze Fragen - kurze Antworten V

Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 16:08
von taddeo
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:In einer Messe gibt es nur eine Homilie oder keine. Es ist in den liturgischen Gesetzen keine Predigt statt Homilie vorgesehen.
Diese Interpretation gibt aber der Wortlaut der AEM nicht her.