Das ist zu beweisen. Denn katholisch bedeutet allgemein, nicht partikular. Partikular versteht sich die Kirche als lateinische ( vgl. Can 1 ). Das Kirchenrecht als Partikularrecht steht in Spannung zum Evangelium als Gesetz. Während sich der Codex damit überhaupt nicht auseinandersetzt, würdigt er ausdrücklich die weltlichen Händel in Can 3 und 4.Hubertus hat geschrieben:Nein, nur einen vom Glauben abgefallenen Katholiken.Clemens hat geschrieben:Das Wesen der Häresie ist doch, dass sie einen zum Nicht-Katholiken macht.Davon geht der CIC/1983 aber nicht mehr automatisch aus.Clemens hat geschrieben:Da ein gültig getaufter Christ erst einmal Katholik ist
Ziel einer notwendigen Reform des CIC muss also sein, als erstes die Unterordnung des CIC unter das Doppelgebot und deren Entfaltung zu betonen.
Es ist fatal, einerseits Jesus kultisch als Gott zu verehren, statt mit ihm Gott den Vater zu verehren, andererseits den Worten des Hochverehrten im Verständnis von Recht in der Kirche keinerlei praktische Bedeutung zukommen zu lassen. Evangeliumswidrig ist der CIC im Besonderen, wo er die Gutgläubigkeit ausschließlich in negativen Kontext setzt.
Der Heilige Vater und die Kollegen im Bischofsamt sollten den CIC dringend weiter überarbeiten.