Sepulkralkultur

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taddeo
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von taddeo »

Senensis hat geschrieben:Mir ist darin die interessante Nebeninformation aufgefallen, daß sich in Wien nur jeder vierte kremieren läßt. Bei so wundervollen Katakomben und Friedhöfen ist das wohl nicht anders denkbar...
Die Wiener haben schon immer ein besonderes "Nahverhältnis" zum Tod, das nicht auf andere Gegenden übertragbar ist. Der Friedhof ist für einen Wiener eigentlich nur eine andere Wohnform mit neuer Adresse, und "betreutes Modern" macht halt als "scheene Leich" mehr Spaß als in Pulverform.
Schau dir mal Liedtexte von Georg Kreisler an, dann verstehst du, was ich meine. :pfeif: ;D

CIC_Fan

Re: Sepulkralkultur

Beitrag von CIC_Fan »

Ich bin sehr neugierig auf das Dokument ,was allerdings zu befürchten ist daß das Dokument zur schnelleren weiteren "Emanzipation" der Spulkralkultur von der Kirche beiträgt Man stelle sich folgendes Vor: Die WettyTant möchte irgenwo verstreut werden der Pfarrer sagt das geht nicht o.k. dann kommt eben der Altkatholische
das schrägste was ich mal erlebt habe war die beerdigung einer Wicca-Hexe der Orthodoxe Priester nahm die Einsegnung vor legte dann die liturgischen Gewänder ab und tanzte mit den Wicca freunden die jetzt ihre Zeremonie abhielten

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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

http://press.vatican.va/content/salasta ... 3.html#TED
Instruktion Ad resurgendum cum Christo
über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche
im Fall der Feuerbestattung
1. Um mit Christus aufzuerstehen, muss man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, „aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein“ (2 Kor 5,8). Mit der Instruktion Piam et constantem vom 5. Juli 1963 bestimmte das ehemalige Heilige Offizium, dafür Sorge zu tragen, dass „die Gewohnheit, den Leichnam der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde“. Es fügte aber hinzu, dass die Feuerbestattung der christlichen Religion nicht „an sich“ widerspricht und jenen, die sich dafür entschieden haben, die Sakramente und das Begräbnis nicht mehr verweigert werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Einäscherung nicht „aus Ablehnung der christlichen Dogmen, aus sektiererischer Gesinnung oder aus Hass gegen die katholische Religion und Kirche“ gewählt haben.1 Diese Änderung der kirchlichen Ordnung wurde später in den Kodex des kanonischen Rechtes (1983) und in den Kodex der Kanones der katholischen Ostkirchen (1990) aufgenommen.

Mittlerweile hat sich die Feuerbestattung in nicht wenigen Ländern stark ausgebreitet. Aber zugleich haben sich auch neue Ideen verbreitet, die dem Glauben der Kirche widersprechen. Nach Anhören der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte und zahlreicher Bischofskonferenzen und Bischofssynoden der katholischen Ostkirchen hat die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht gehalten, eine neue Instruktion zu veröffentlichen, um die lehrmäßigen und pastoralen Gründe für die Bevorzugung der Beerdigung der Verstorbenen darzulegen und Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung zu erlassen.

2. Die Auferstehung Jesu, in der die christliche Glaubenswahrheit ihren Höhepunkt findet, wurde von den Anfängen des Christentums an als wesentlicher Teil des Pascha-Mysteriums verkündet: „Vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe: Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift, und ist begraben worden. Er ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift, und erschien dem Kephas, dann den Zwölf“ (1 Kor 15,3-5).

Durch seinen Tod und seine Auferstehung hat uns Christus von der Sünde befreit und den Zugang zu einem neuen Leben eröffnet: “Wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben” (Röm 6,4). Darüber hinaus ist der auferstandene Christus Ursache und Urgrund unserer künftigen Auferstehung: „Christus ist von den Toten auferweckt worden als der Erste der Entschlafenen… Denn wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebendig gemacht werden“ (1 Kor 15,20-22).

Christus wird uns am Letzten Tag auferwecken; andererseits sind wir aber schon in gewisser Weise mit Christus auferstanden. Denn durch die Taufe sind wir in den Tod und die Auferstehung Christi eingetaucht und sakramental ihm gleichgestaltet worden: „Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt, durch den Glauben an die Kraft Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat“ (Kol 2,12). Durch die Taufe sind wir mit Christus vereint und haben deshalb schon jetzt wirklich Anteil am Leben Christi (vgl. Eph 2,6).

Durch Christus hat der christliche Tod einen positiven Sinn. Die Liturgie der Kirche betet: „Deinen Gläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet“.2 Durch den Tod wird die Seele vom Leib getrennt; in der Auferstehung aber wird Gott unserem verwandelten Leib das unvergängliche Leben geben, indem er ihn wieder mit unserer Seele vereint. Auch in unseren Tagen ist die Kirche gerufen, den Glauben an die Auferstehung zu verkünden: „Die Auferstehung der Toten ist die Zuversicht der Christen; im Glauben an sie existieren wir“.3

3. Gemäß ältester christlicher Tradition empfiehlt die Kirche nachdrücklich, den Leichnam der Verstorbenen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort zu beerdigen.4

Im Gedenken an den Tod, das Begräbnis und die Auferstehung des Herrn – ein Geheimnis des Lichtes, in dem der christliche Sinn des Sterbens offenbar wird5 – ist die Beerdigung die angemessenste Form, um den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen.6

Die Kirche, die den Christen während seiner Pilgerschaft auf Erden als Mutter begleitet hat, bietet in Christus dem Vater das Kind seiner Gnade an und senkt voll Hoffnung auf die Auferstehung in Herrlichkeit dessen sterbliche Überreste in die Erde.7

Indem die Kirche den Leichnam der Verstorbenen beerdigt, bekräftigt sie den Glauben an die Auferstehung des Fleisches.8 Zugleich möchte sie so die hohe Würde des menschlichen Leibes als wesentlicher Teil der Person, dessen Geschichte der Leib teilt, ins Licht stellen.9 Sie kann deshalb nicht Haltungen oder Riten erlauben, die falsche Auffassungen über den Tod beinhalten, etwa wenn er als endgültige Vernichtung der Person, als Moment ihrer Verschmelzung mit der Mutter Natur oder dem Universum, als Etappe im Prozess der Reinkarnation oder als endgültige Befreiung aus dem „Gefängnis“ des Leibes verstanden wird.

Zudem entspricht die Beerdigung auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort in angemessener Weise der Ehrfurcht und Achtung, die den Leibern der Verstorbenen gebührt, welche durch die Taufe Tempel des Heiligen Geistes geworden sind und derer sich „der Geist wie eines Werkzeuges oder einer Vase bedient hat, um viele gute Werke zu vollbringen“.10

Der gerechte Tobit wird wegen seiner Verdienste gelobt, die er sich vor Gott aufgrund der Beerdigung der Toten erworben hat.11 Die Kirche sieht in der Bestattung der Verstorbenen ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit.12

Schließlich fördert die Beerdigung der heimgerufenen Gläubigen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort das Andenken und das Gebet für die Verstorbenen durch die Angehörigen und die ganze christliche Gemeinschaft, wie auch die Verehrung der Märtyrer und der Heiligen.

Durch die Beerdigung des Leichnams auf Friedhöfen, in Kirchen oder in der Nähe der Kirchen hat die christliche Tradition die Gemeinschaft zwischen den Lebenden und den Toten bewahrt und sich der Tendenz entgegengestellt, das Sterben und dessen Bedeutung für die Christen zu verschleiern oder zu privatisieren.

4. Wo Gründe hygienischer, ökonomischer oder sozialer Natur dazu führen, sich für die Feuerbestattung zu entscheiden – eine Wahl, die nicht dem ausdrücklichen oder vernünftigerweise angenommenen Willen des verstorbenen Gläubigen entgegenstehen darf –, sieht die Kirche keine lehrmäßigen Gründe, um diese Praxis zu verbieten. Denn die Einäscherung des Leichnams berührt nicht die Seele und hindert die Allmacht Gottes nicht daran, den Leib aufzuerwecken. Sie beinhaltet deshalb an sich nicht die Leugnung der christlichen Lehre über die Unsterblichkeit der Seele und die Auferstehung des Leibes.13

Die Kirche bevorzugt weiterhin die Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeigt. Aber die Feuerbestattung ist nicht verboten, „es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“.14

Wenn keine Gründe vorliegen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, begleitet die Kirche – nach der Begräbnisfeier – die Wahl der Feuerbestattung durch entsprechende liturgische und pastorale Hinweise und sorgt sich besonders auch darum, jede Form des Ärgernisses oder der religiösen Gleichgültigkeit zu vermeiden.

5. Wenn aus legitimen Gründen die Wahl der Feuerbestattung getroffen wird, ist die Asche des Verstorbenen in der Regel an einem heiligen Ort aufzubewahren, also auf einem Friedhof oder, wenn es angebracht ist, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort.

Von Anfang an haben die Christen danach verlangt, dass die christliche Gemeinschaft für ihre Verstorbenen betet und ihrer gedenkt. Ihre Gräber wurden Orte des Gebetes, des Andenkens und der Besinnung. Die verstorbenen Gläubigen gehören zur Kirche; denn sie glaubt an die Gemeinschaft „derer, die hier auf Erden pilgern; derer, die nach Abschluss des Erdenlebens geläutert werden; und derer, die die himmlische Seligkeit genießen; sie alle bilden zusammen die eine Kirche“.15

Die Aufbewahrung der Asche an einem heiligen Ort kann dazu beitragen, dass die Gefahr verringert wird, die Verstorbenen dem Gebet und dem Gedenken der Verwandten und der christlichen Gemeinschaft zu entziehen. Auf diese Weise wird auch vermieden, dass man sie möglicherweise vergisst oder es an Ehrfurcht fehlen lässt, vor allem, wenn die erste Generation nicht mehr lebt, oder dass es zu unangemessenen oder abergläubischen Praktiken kommt.

6. Aus den oben angeführten Gründen ist die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum nicht gestattet. Nur im Fall von schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen, kann der Ordinarius im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz oder der Bischofssynode der katholischen Ostkirchen die Erlaubnis für die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum gewähren. Die Asche darf aber nicht unter verschiedenen Familien aufgeteilt werden, und in jedem Fall müssen Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung gewährleistet sein.

7. Um jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden, ist es nicht gestattet, die Asche in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungsgegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzubewahren. Denn für diese Vorgangsweisen können nicht die hygienischen, sozialen oder ökonomischen Gründe angeführt werden, die der Wahl der Feuerbestattung zugrunde liegen können.

8. Falls sich der Verstorbene offenkundig aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuerbestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat, ist das kirchliche Begräbnis nach Maßgabe des Rechts zu verweigern.16

Papst Franziskus hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekt am 18. März 2016 gewährten Audienz die vorliegende Instruktion, die in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation am 2. März 2016 beschlossen worden war, approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 15. August 2016, Hochfest der Aufnahme Marias in den Himmel.

Gerhard Card. Müller
Präfekt

Luis F. Ladaria, S.I.
Titularerzbischof von Thibica
Sekretär

____________________

[1] AAS 56 (1964), 822-823.

2 Römisches Messbuch, Präfation für die Verstorbenen, I.

3 Tertullian, De resurrectione carnis, 1,1: CCL 2, 921.

4 Vgl. CIC, can. 1176, § 3; can. 1205; CCEO, can. 876, § 3; can. 868.

5 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1681.

6 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2300.

7 Vgl. 1 Kor 15,42-44; Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1683.

8 Vgl. Hl. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda, 3, 5: CSEL 41, 628.

9 Vgl. II. Ökumenisches Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, Nr. 14.

10 Vgl. Hl. Augustinus, De cura pro mortuis gerenda, 3, 5: CSEL 41, 627.

1[1] Vgl. Tob 2,9; 12,12.

12 Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2300.

[1]3 Vgl. Heiliges Offizium, Instruktion Piam et constantem, 5. Juli 1963: AAS 56 (1964), 822.

[1]4 CIC, can. 1176, § 3; vgl. CCEO, can. 876, § 3.

15 Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 962.

[1]6 CIC, can. 1184; CCEO, can. 876, § 3.

[01683-DE.01] [Originalsprache: Deutsch]
Gruß Jürgen

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Hubertus
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Hubertus »

Und wieder ein weiteres Einknicken, ein weiterer Rückzug ...

Aus dem Dokument:
Aus den oben angeführten Gründen ist die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum nicht gestattet.
Ok.

Aber dann - nächster Satz:
Nur im Fall von schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen, kann der Ordinarius im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz oder der Bischofssynode der katholischen Ostkirchen die Erlaubnis für die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum gewähren.
Ja was nun? Verboten oder nur "in der Regel verboten"? :roll:

In den U.S.A. bspw. ist es ja nicht unüblich, die Asche im Wohnraum aufzuheben. Die "kulturellen Bedingungen lokaler Natur" sind also schon mal gegeben ... :roll:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Amanda
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Amanda »

Hubertus hat geschrieben:In den U.S.A. bspw. ist es ja nicht unüblich, die Asche im Wohnraum aufzuheben.
Ja. So wie hier.

*SCNR*
"Die Kirche scheint immer der Zeit hinterher zu sein,
obwohl sie doch in Wirklichkeit jenseits der Zeit ist;
sie wartet, bis der letzte Tick seinen letzten Sommer gehabt hat."
Gilbert Keith Chesterton

Vir Probatus
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Vir Probatus »

SE Müller beweist jedenfalls eines: Daß die Kirche nicht reformierbar ist.

Einäscherungen dürfen, wenn überhaupt, nur am lebenden Menschen vorgenommen werden.

Darin verfügt die Kirche auch über ausreichende Erfahrung.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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taddeo
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von taddeo »

Vir Probatus hat geschrieben:SE Müller beweist jedenfalls eines: Daß die Kirche nicht reformierbar ist.

Einäscherungen dürfen, wenn überhaupt, nur am lebenden Menschen vorgenommen werden.

Darin verfügt die Kirche auch über ausreichende Erfahrung.
Sorry für die Nachfrage, aber was hat die Reformierbarkeit der Kirche oder gar Kardinal Müller persönlich mit dieser Instruktion zu tun? :hmm: :achselzuck:

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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:SE Müller beweist jedenfalls eines: Daß die Kirche nicht reformierbar ist.
Einäscherungen dürfen, wenn überhaupt, nur am lebenden Menschen vorgenommen werden.
Darin verfügt die Kirche auch über ausreichende Erfahrung.
Sorry für die Nachfrage, aber was hat die Reformierbarkeit der Kirche oder gar Kardinal Müller persönlich mit dieser Instruktion zu tun? :hmm: :achselzuck:
Er hat sie unterschrieben.
Gruß Jürgen

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Niels
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Niels »

Vir Probatus hat geschrieben:SE Müller beweist jedenfalls eines: Daß die Kirche nicht reformierbar ist.

Einäscherungen dürfen, wenn überhaupt, nur am lebenden Menschen vorgenommen werden.

Darin verfügt die Kirche auch über ausreichende Erfahrung.
Meinst Du das wirklich ernst? :detektiv:
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Niels
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Niels »

@Probi
Zuviel Oliver "rekalked" Kalkofe geschaut? Der ist ja auch meistens lustig, außer wenn's ums Christentum geht, weil er und sein Team da offenbar keine Ahnung haben und auch keine wollen. Schade.
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Vir Probatus
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Vir Probatus »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Vir Probatus hat geschrieben:SE Müller beweist jedenfalls eines: Daß die Kirche nicht reformierbar ist.
Einäscherungen dürfen, wenn überhaupt, nur am lebenden Menschen vorgenommen werden.
Darin verfügt die Kirche auch über ausreichende Erfahrung.
Sorry für die Nachfrage, aber was hat die Reformierbarkeit der Kirche oder gar Kardinal Müller persönlich mit dieser Instruktion zu tun? :hmm: :achselzuck:
Er hat sie unterschrieben.
Genau.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

Hubertus hat geschrieben:Aber dann - nächster Satz:
Nur im Fall von schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen, kann der Ordinarius im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz oder der Bischofssynode der katholischen Ostkirchen die Erlaubnis für die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum gewähren.
Ja was nun? Verboten oder nur "in der Regel verboten"? :roll:
In den U.S.A. bspw. ist es ja nicht unüblich, die Asche im Wohnraum aufzuheben. Die "kulturellen Bedingungen lokaler Natur" sind also schon mal gegeben ... :roll:
Ich vermute das Dokumente meint solche Sachen nicht.
Zudem liegt da der schwarze Peter bei der Bischofskonferenz. Ich kann mir bei der USCCB nur schwerlich vorstellen, daß sie das erlauben werden.
Gruß Jürgen

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taddeo
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Aber dann - nächster Satz:
Nur im Fall von schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen, kann der Ordinarius im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz oder der Bischofssynode der katholischen Ostkirchen die Erlaubnis für die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum gewähren.
Ja was nun? Verboten oder nur "in der Regel verboten"? :roll:
In den U.S.A. bspw. ist es ja nicht unüblich, die Asche im Wohnraum aufzuheben. Die "kulturellen Bedingungen lokaler Natur" sind also schon mal gegeben ... :roll:
Ich vermute das Dokumente meint solche Sachen nicht.
Zudem liegt da der schwarze Peter bei der Bischofskonferenz. Ich kann mir bei der USCCB nur schwerlich vorstellen, daß sie das erlauben werden.
Das dürfte eher auf "Missionsgebiete" abzielen, wo es zB kulturell keine "Friedhöfe" in unserem Sinn gibt, weil es seit jeher üblich ist, die Asche der "Ahnen" zuhause aufzubewahren. Ich halte das für eine praktisch nicht sehr relevante Vorsichtsklausel, die es ermöglichen soll, ohne weitere Änderungen an den universalkirchlichen Vorschriften Einzelfallentscheidungen für kleinere Gebiete zu treffen.

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Niels
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Niels »

Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Petrus »

Niels hat geschrieben:Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
nach der Lehre von gelumü ist das verboten.

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taddeo
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von taddeo »

Petrus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
nach der Lehre von gelumü ist das verboten.
Die neue Instruktion behandelt diese Frage gar nicht, da geht es ausschließlich um Feuerbestattung. Ich nehme mal an, daß Nielsens Omas noch ganz ordentlich körperbestattet wurden. Dann ist sein Ansinnen höchstens als Leichenfledderei zu bewerten.

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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:
Petrus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
nach der Lehre von gelumü ist das verboten.
Die neue Instruktion behandelt diese Frage gar nicht, da geht es ausschließlich um Feuerbestattung. Ich nehme mal an, daß Nielsens Omas noch ganz ordentlich körperbestattet wurden. Dann ist sein Ansinnen höchstens als Leichenfledderei zu bewerten.
Zudem lehr hier die Kirche und es ist keine Privatlehre des Präfekten.
Gruß Jürgen

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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Petrus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
nach der Lehre von gelumü ist das verboten.
Die neue Instruktion behandelt diese Frage gar nicht, da geht es ausschließlich um Feuerbestattung. Ich nehme mal an, daß Nielsens Omas noch ganz ordentlich körperbestattet wurden. Dann ist sein Ansinnen höchstens als Leichenfledderei zu bewerten.
Zudem lehr hier die Kirche und es ist keine Privatlehre des Präfekten.
Richtig, diesen Aspekt hat anscheinend schon Vir Probatus "übersehen", obwohl er mehr als offensichtlich ist.

HeGe
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von HeGe »

Petrus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
nach der Lehre von gelumü ist das verboten.
Und nach deutschem Bestattungsrecht, ganz nebenbei. ;)
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Niels »

Damit das klar ist: Meine Omas (und auch die Opas) sind in der Tat ganz normal katholisch bestattet worden. Mit Sarg. Ohne Urne.
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HeGe
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von HeGe »

Niels hat geschrieben:Damit das klar ist: Meine Omas (und auch die Opas) sind in der Tat ganz normal katholisch bestattet worden. Mit Sarg. Ohne Urne.
Meine Großeltern auch. Und soweit ich das beeinflussen kann, wird das auch mit mir so passieren.
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Niels »

Dito. Habe Testament mit Vollstrecker gemacht.
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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

Niels hat geschrieben:Damit das klar ist: Meine Omas (und auch die Opas) sind in der Tat ganz normal katholisch bestattet worden. Mit Sarg. Ohne Urne.
Ohne Urne :auweia: Dafür hat's wohl nicht mehr gereicht - wa? :narr:
Gut, damit der Sarg in die Urne passt, muß diese natürlich ausgesprochen groß sein… :tuete:
Gruß Jürgen

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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Niels »

Gruselclown gefrühstückt? :detektiv:
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Petrus »

HeGe hat geschrieben:
Petrus hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:Ok. Ich grabe meine Omas aus und stelle sie mir ins Zimmer. :ikb_1eye: :ikb_balloon:
nach der Lehre von gelumü ist das verboten.
Und nach deutschem Bestattungsrecht, ganz nebenbei. ;)
das kommt ganz darauf an.


meint,

Petrus,

der ca. eintausendfünfhundert Beerdigungen hinter sich hat, die privaten nicht mitgerechnet.

nein,
darauf bin ich nicht stolz.

ich hab dann halt da das Kreuz vorausgetragen.

in der sicheren und gewissen Hoffnung,
auf eine fröhliche Auferstehung
.

HeGe
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von HeGe »

Hätte mich auch gewundert, wenn katholisch.de das Dokument nicht kritisiert hätte:

http://www.katholisch.de/aktuelles/stan ... ign=buffer
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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

HeGe hat geschrieben:Hätte mich auch gewundert, wenn katholisch.de das Dokument nicht kritisiert hätte:

http://www.katholisch.de/aktuelles/stan ... ign=buffer
Daraus:
…Dabei könnte doch gerade dieses Bild ein tröstendes sein: Mit Wasser auf den Namen Christi getauft und schließlich dem Wasser zurückgegeben.
So ähnlich argumentierte mal ein Mörder, der sein Opfer in der Badewanne ertränkt hatte. :unbeteiligttu:
Gruß Jürgen

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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von taddeo »

Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Hätte mich auch gewundert, wenn katholisch.de das Dokument nicht kritisiert hätte:

http://www.katholisch.de/aktuelles/stan ... ign=buffer
Daraus:
…Dabei könnte doch gerade dieses Bild ein tröstendes sein: Mit Wasser auf den Namen Christi getauft und schließlich dem Wasser zurückgegeben.
So ähnlich argumentierte mal ein Mörder, der sein Opfer in der Badewanne ertränkt hatte. :unbeteiligttu:
Dabei übersieht dieser Tölpel völlig, daß die Kirche noch nie was gegen eine Seebestattung an sich hatte, wie es früher normal war, wenn ein Seemann auf hoher See verstarb und dann sein Leib im Meer bestattet wurde. Es geht in dem neuen Dokument nur darum, daß das Ausstreuen der Asche nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar ist. Ein Urnenbegräbnis auf hoher See dürfte demnach keinerlei Problem darstellen.

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Juergen
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Juergen »

taddeo hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Hätte mich auch gewundert, wenn katholisch.de das Dokument nicht kritisiert hätte:

http://www.katholisch.de/aktuelles/stan ... ign=buffer
Daraus:
…Dabei könnte doch gerade dieses Bild ein tröstendes sein: Mit Wasser auf den Namen Christi getauft und schließlich dem Wasser zurückgegeben.
So ähnlich argumentierte mal ein Mörder, der sein Opfer in der Badewanne ertränkt hatte. :unbeteiligttu:
Dabei übersieht dieser Tölpel völlig, daß die Kirche noch nie was gegen eine Seebestattung an sich hatte, wie es früher normal war, wenn ein Seemann auf hoher See verstarb und dann sein Leib im Meer bestattet wurde. Es geht in dem neuen Dokument nur darum, daß das Ausstreuen der Asche nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar ist. Ein Urnenbegräbnis auf hoher See dürfte demnach keinerlei Problem darstellen.
Die Wendung „in der Regel“ ist zwar kein „muss“, doch sind derartige Urnen-Seebestattungen nicht wünschenswert und widersprechen der Regel.
Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, der eine Seebestattung in der Form rechtfertigt.
Gruß Jürgen

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Lycobates
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Lycobates »

Katholiken dürften sich noch an die eindrucksvollen Worte erinnern, womit Kardinal Merry del Val, in seiner Eigenschaft als Sekretär des Hl. Offiziums (Instruktion vom 19. Juni 1926 an alle Ortsordinarien) die Feuerbestattung charakterisierte: barbarum (...) morem, nedum christianae sed et naturalis erga defunctorum corpora pietatis sensui constantique Ecclesiae, inde a primis eius initiis, disciplinae plane repugnantem. (AAS 18/1926 282)
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Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
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Raphael

Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Raphael »

Lycobates hat geschrieben:Katholiken dürften sich noch an die eindrucksvollen Worte erinnern, womit Kardinal Merry del Val, in seiner Eigenschaft als Sekretär des Hl. Offiziums (Instruktion vom 19. Juni 1926 an alle Ortsordinarien) die Feuerbestattung charakterisierte: barbarum (...) morem, nedum christianae sed et naturalis erga defunctorum corpora pietatis sensui constantique Ecclesiae, inde a primis eius initiis, disciplinae plane repugnantem. (AAS 18/1926 282)
Datt iss aber vorkonziliar! :auweia:

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Lycobates
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Re: Sepulkralkultur

Beitrag von Lycobates »

Raphael hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:Katholiken dürften sich noch an die eindrucksvollen Worte erinnern, womit Kardinal Merry del Val, in seiner Eigenschaft als Sekretär des Hl. Offiziums (Instruktion vom 19. Juni 1926 an alle Ortsordinarien) die Feuerbestattung charakterisierte: barbarum (...) morem, nedum christianae sed et naturalis erga defunctorum corpora pietatis sensui constantique Ecclesiae, inde a primis eius initiis, disciplinae plane repugnantem. (AAS 18/1926 282)
Datt iss aber vorkonziliar! :auweia:
Das Evangelium auch.
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