Re: Kirchensteuer
Verfasst: Mittwoch 2. April 2014, 18:05
Würdest Du, wenn sie Quellenangaben machen?
Das ist sehr einfach. Ihr müsst für 2013 einen Anteil von 7/12 der Kirchensteuer zahlen, die sich für das ganze Jahr ergeben würde.TeDeum hat geschrieben:. Wie hier schon im Forum an anderer Stelle geschrieben, sind meine Frau und ich im Juni 2013 in die Kirche aufgenommen worden. Vorher waren wir nicht kirchensteuerpflichtig. Was gibt man denn nun in der Einkommenssteuererklärung bei Religionszugehörigkeit für das zurückliegende Jahr an? Wird die Kirchensteuer für das komplette Jahr berechnet oder monatsweise?
Als ich die Bilanzen des Bistums Limburg sah, habe ich mich allerdings auch gefragt, warum die Kirchensteuer nicht niedriger ist. Es kann wohl kaum Aufgabe der Kirche sein, Rücklagen "für schlechte Zeiten" (wann sollen die sein?) anzulegen, die jedes kaufmännische Vorsichtsprinzip übersteigen.Bei den Kirchenaustritten in Deutschland zeichnet sich nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) im laufenden Jahr ein neuer Rekord ab. „Die Zahl der Kirchenaustritte liegt höher als im vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres“, erfuhr das Blatt aus Kreisen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bei der Katholischen Kirche bestätigte ein Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart den Anstieg. „Nach menschlichem Ermessen wird die Gesamtzahl 214 höher liegen als 213“, sagte er.
Zurückgeführt wird die Zunahme darauf, dass künftig die Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge direkt einbehalten wird. Zu diesem Zweck haben die Banken im ersten Halbjahr Mitteilungen verschickt, dass sie beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Kunden abfragen. Das löste unter den Kirchenmitgliedern erheblichen Unmut aus. Die Kirchen hatten bei der Politik auf die Einzelabfrage gedrängt. „Wir hätten uns auch andere Verfahren vorstellen können“, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium.
Die Kirchensteuer wird monatsweise erhoben - aber für das ganze Jahr berechnet (oder eben nur für Teiljahre).Bibelleser hat geschrieben:Das ist sehr einfach. Ihr müsst für 2013 einen Anteil von 7/12 der Kirchensteuer zahlen, die sich für das ganze Jahr ergeben würde.TeDeum hat geschrieben:. Wie hier schon im Forum an anderer Stelle geschrieben, sind meine Frau und ich im Juni 2013 in die Kirche aufgenommen worden. Vorher waren wir nicht kirchensteuerpflichtig. Was gibt man denn nun in der Einkommenssteuererklärung bei Religionszugehörigkeit für das zurückliegende Jahr an? Wird die Kirchensteuer für das komplette Jahr berechnet oder monatsweise?
Die Steuer wird monatsweise berechnet.
Nee, guck mal bei "Gesamtkirchliche Aufgaben". Allerdings ist der Prozentsatz gering, anderswo ist er höher. Das Erzbistum ist halt nicht gerade reich (im deutschen Vergleich).heiliger_raphael hat geschrieben:Ok, der Hinweis dazu hat mich jetzt mit den richtigen Stichworten googlen lassen und ich habe das hier gefunden:
http://www.erzbistumberlin.de/wir-sind/ ... -haushalt/
Sieht so aus, als bleibts in Berlin.
[...] The real scandal, though, is what happens to parishioners who opt out of paying the church tax, which you can do only by signing a formal declaration that you have left the Church. The German hierarchy treat this as apostasy and take the view that those doing so have excommunicated themselves. A set of detailed guidelines published by the German bishops’ conference in September 2012 determined that those who make the declaration are ineligible to receive the sacraments. Not only are they barred from receiving Communion, but they may also only get married in church with the consent of the local ordinary, and may even be denied a Christian burial if they have failed to show signs of repentance before death. This does not sit well, to put it mildly, with the current push to loosen up the rules for remarried Catholics. An uncharitable observer might conclude that money was more important than Church teaching. [...]
Was soll denn ein »weltanschaulich neutraler Staat« sein?Pit hat geschrieben:Ist die Bundesrepublik ein säkularer oder ein weltanschaulich neutraler Staat,denn das ist ein Unterschied.
1. Die sogenannte »Kirchensteuer« hat mit dem Staat als solchem nichts zu tun. Sie kommt nicht dem Staat zugute und wird auch nicht durch ihn festgelegt. Es gibt lediglich eine Vereinbarung, dass die Kirche und einige Religionsgemeinschaften ihren Mitgliedern soundsoviel Geld aus der Tasche ziehen und der Staat, genauer: die Finanzämter, gegen ein Entgelt den Büttel machen, um das einzutreiben.Pit hat geschrieben:Wenn die Bundesrepublik ein säkularer Staat ist,dann sollten sofort die Kirchensteuer und sämtliche staatlichen Zuwendungen für Religionsgemeinschaften abgeschafft werden.
Zugegeben war die Frage provokant gestellt,ich wollte mal schauen,wie die Reaktionen sind.lifestylekatholik hat geschrieben: 2. Zuwendungen an Religionsgemeinschaften gibt es verschiedene. Einige davon sind schlicht Zuwendungen an Wohlfahrtseinrichtungen.Du müsstest dann schon genauer sagen, welche Zahlungen du meinst.
Das ist mir neu und würde mich überraschen. Kannst du dazu näher ausführen?Pit hat geschrieben:die Kirchensteuer beruht auf einer Entschädigung für Eigentum der Kirche,dass enteignet wurde.
Selbstverständlich bekommt also »die Kirche« für die soziale Arbeit, die sie verrichtet, Geld vom Staat.Pit hat geschrieben:Übrigens ist es nicht so,dass-- wie Kirchenkritiker oft behaupten -- die Kirche für ihre soziale Arbeit Geld vom Staat bekommt,sondern sie macht Arbeit,die eigentlich (!) "Vater Staat" erledigen müsste,aber schlicht nicht kann.
Das Entgelt dient der Deckung der durch die Übernahme des Kirchensteuereinzug entstehenden Kosten. Oder?Pit hat geschrieben:Übrigens hat der deutsche Staat ja auch Vorteile,denn durch den Kirchensteuereinzug bekommt er jedes Mal einen nicht geringen finanziellen Betrag (Stichwort:Gebühr).
Das ist eine Milchmädchenrechnung.Pit hat geschrieben:Würde es die Kirchensteuer in der Bundesrepublik nicht mehr geben,sähe es für manche Kommune noch übler aus als es schon der Fall ist.
Waren das nicht etwa die Gehälter der Bischöfe, die nach wie vor als Entschädigung für ehemalige Enteignungen bezahlt werden. Gilt ebenso für die ev. Seite. Mit dem Ergebnis, daß Bischöfe heute kaum deutlich gegen die Politiker etwas sagen. Je höher die Ränge desto mehr passen sie sich an.Pit hat geschrieben: Du hast absolut Recht,denn die Kirchensteuer beruht auf einer Entschädigung für Eigentum der Kirche,dass enteignet wurde.
Vorschlag:Edi hat geschrieben: Mit dem Ergebnis, daß Bischöfe heute kaum deutlich gegen die Politiker etwas sagen. Je höher die Ränge desto mehr passen sie sich an.
Die Kirchensteuer in der Bundesrepublik hat praktisch nichts mit der Entschädigung für Enteignungen zu tun, das Kirchengeld in Österreich schon eher.lifestylekatholik hat geschrieben:Das ist mir neu und würde mich überraschen. Kannst du dazu näher ausführen?Pit hat geschrieben:die Kirchensteuer beruht auf einer Entschädigung für Eigentum der Kirche,dass enteignet wurde.
Die Aufwandsentschädigung für den Kirchensteuereinzug ist (war es wenigstens früher) ein gutes Geschäft für die Bundesrepublik.lifestylekatholik hat geschrieben:Das Entgelt dient der Deckung der durch die Übernahme des Kirchensteuereinzug entstehenden Kosten. Oder?Pit hat geschrieben:Übrigens hat der deutsche Staat ja auch Vorteile,denn durch den Kirchensteuereinzug bekommt er jedes Mal einen nicht geringen finanziellen Betrag (Stichwort:Gebühr).
Ob der Staat deren Gehälter weiterhin zahlen soll, darüber wird schon lange diskutiert. Wenn ja, dann müsste auch eine Art Abfindung stattfinden über die sich beide Seiten einig werden müssten. Es geht aber bei dem Thema nicht um Drei-Zimmer-Wohnungen. Ein Bischof hat auch zu verwalten und einen Apparat um sich, da kann er ruhig auch eine grössere Wohnung mit Büro usw. haben.Pit hat geschrieben:Vorschlag:Edi hat geschrieben: Mit dem Ergebnis, daß Bischöfe heute kaum deutlich gegen die Politiker etwas sagen. Je höher die Ränge desto mehr passen sie sich an.
Abschaffen,vieleicht handeln und redend dann manche deutschen Bischöfe anders,wenn sie sich plötzlich nur noch eine Drei-Zimmer-Wohnung leisten können?
Das wird nichts ändern. Dann lassen sie sich von der Diözese durch Kirchensteuermittel bezahlen.Pit hat geschrieben:Vorschlag:Edi hat geschrieben: Mit dem Ergebnis, daß Bischöfe heute kaum deutlich gegen die Politiker etwas sagen. Je höher die Ränge desto mehr passen sie sich an.
Abschaffen,vieleicht handeln und redend dann manche deutschen Bischöfe anders,wenn sie sich plötzlich nur noch eine Drei-Zimmer-Wohnung leisten können?
Auch das geht glaube ich am Problem vorbei. Die Anpassung an den Zeitgeist erfolgt ja nicht für Geld, sondern für das gute Gefühl, von der größtenteils kirchenfernen Mehrheitsgesellschaft Akzeptanz und Wertschätzung zu bekommen.Juergen hat geschrieben:Das wird nichts ändern. Dann lassen sie sich von der Diözese durch Kirchensteuermittel bezahlen.
Es hat insoweit mit Entschädigung zu tun, als die Kirchensteuer eingeführt wurde, weil der Staat nicht mehr zahlen wollte.Siard hat geschrieben:Die Kirchensteuer in der Bundesrepublik hat praktisch nichts mit der Entschädigung für Enteignungen zu tun, das Kirchengeld in Österreich schon eher.lifestylekatholik hat geschrieben:Das ist mir neu und würde mich überraschen. Kannst du dazu näher ausführen?Pit hat geschrieben:die Kirchensteuer beruht auf einer Entschädigung für Eigentum der Kirche,dass enteignet wurde.
Mittlerweile ist sie allerdings tatsächlich nur noch der Beitrag, den die Gläubigen gemäß c. 222 § 1 zur Unterstützung der Kirche in ihren materiellen Bedürfnissen leisten.Wikipedia hat geschrieben:Nach 1803 [Reichsdeputationshauptschluß mit Einzug aller kirchlichen Besitztümer im Deutschen Reich zur Entschädigung der weltlichen Fürsten für linksrheinische Gebiete, die an Napoleon verloren gingen] gab es also nur noch das der Seelsorge dienende „eigentümliche Kirchengut“. Es befand sich fast ausschließlich bei den einzelnen Gemeinden und umfasste drei Arten von Vermögensträgern: zunächst die Pfründe, darunter versteht man die Vermögensmasse, aus deren Ertrag die Versorgung des jeweiligen Stelleninhabers bestritten wird; dann die Kirchenstiftung, jenes Erwerbsvermögen, mit dem sowohl die Unterhaltungskosten für die der Seelsorge dienenden Gebäude als auch alle Auslagen für den Gottesdienst zu bestreiten sind; schließlich noch Stiftungen für Arme, Kranke und u. U. für Schulen, soweit Stiftungen solcher Zielsetzung in einzelnen Gemeinden vorhanden waren.
In vielen konkreten Fällen blieb auch dem säkularisierenden Staat weiterhin die Sorge für den Unterhalt von Kirche und Pfarre. Mit der damals allen staatlichen Behörden eigenen umsichtigen Sparsamkeit begannen diese nach 1803, die kirchlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Für einige Zeit kamen sie auch leidlich damit zurecht. Doch die finanziellen Aufgaben der Kirche wuchsen: Die Bevölkerungszunahme, die beginnende Industrialisierung und das Entstehen großer Städte stehen dahinter. Außerdem setzte langsam eine Binnenwanderung ein. In den wichtigsten industriellen Ballungsräumen wurde durch Zuwanderung die bisherige konfessionelle Geschlossenheit aufgebrochen. Es entstanden Diasporagemeinden. Die politischen Gemeinden konnten zur Finanzierung dieser Aufgaben nicht mehr angehalten werden. Denn zu der gleichen Zeit vollzog sich die langsame Trennung von politischer und kirchlicher Gemeinde (siehe Trennung von Kirche und Staat). Es kamen weitere Beeinträchtigungen der Kirchen hinzu: Im Gefolge der revolutionären Bewegungen von 1848 fielen viele am Grundbesitz haftenden dinglichen und persönlichen Leistungen, also Zehnt und andere Abgaben in Geld und Naturalien sowie persönliche Handdienste weg. Die kirchlichen Vermögensträger erhielten für diese Ertragsminderung des Vermögens keine Entschädigung.
Angesichts dieser und anderer Einnahmeminderungen wurde den Kirchen das Besteuerungsrecht anfangs aufgezwungen, um sich staatlicherseits zu entlasten.
So begann 1827 in Lippe-Detmold die Einführung der Kirchensteuer, nachdem sie 1808 in Preußen noch gescheitert war. Es folgten 1831 Oldenburg, 1835 die preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen durch die rheinisch-westfälische Kirchenordnung, 1838 Königreich Sachsen, 1875 Großherzogtum Hessen, 1888 Baden, 1892 Königreich Bayern. In Preußen wurde im Zuge des Kulturkampfs nach dem Brotkorbgesetz gegen den ausdrücklichen Willen der katholischen Kirche am 20. Juni 1875 das Gesetz über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden erlassen. Es sah in § 21 Abs. 7 vor, dass der Kirchenvorstand sich mit Zustimmung der Gemeindevertretung die „zu den kirchlichen Bedürfnissen erforderlichen Geldmittel oder Leistungen" von den Kirchenmitgliedern beschaffen dürfe. Diese Abkehr von der bis dahin gültigen Finanzierung aus auch von Andersgläubigen bezahlten Steuermitteln wird zwar mitunter als erstmalige Erwähnung einer Kirchensteuer im preußischen Gesetz angesehen. Die tatsächliche Kirchensteuer im heutigen Sinn führte Preußen jedoch erst mit dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern in den katholischen Kirchengemeinden und Gesamtverbänden vom 14. Juli 1905 flächendeckend ein, sowie mit ähnlichen Gesetzen für die evangelischen Gemeinden in den Jahren 1905 und 1906.
Danke,Du warst schneller.Protasius hat geschrieben: Mittlerweile ist sie allerdings tatsächlich nur noch der Beitrag, den die Gläubigen gemäß c. 222 § 1 zur Unterstützung der Kirche in ihren materiellen Bedürfnissen leisten.
Ich sage eher: Die Anpassung an den Zeitgeist erfolgt ja nicht für Geld, sondern mit Geld.Gallus hat geschrieben:Auch das geht glaube ich am Problem vorbei. Die Anpassung an den Zeitgeist erfolgt ja nicht für Geld, sondern für das gute Gefühl, von der größtenteils kirchenfernen Mehrheitsgesellschaft Akzeptanz und Wertschätzung zu bekommen.Juergen hat geschrieben:Das wird nichts ändern. Dann lassen sie sich von der Diözese durch Kirchensteuermittel bezahlen.
Die Einführung des des Kirchgeldes entsprechend der Kirchensteuer im "Altreich", war die "Entschädigung" für den eingezogenen Religionsfond und gewisse staatliche Zahlungen. Natürlich hat das heute mit Entschädigung nichts mehr zu tun (und auch am Anfang eigentlich nicht).Protasius hat geschrieben:Es hat insoweit mit Entschädigung zu tun, als die Kirchensteuer eingeführt wurde, weil der Staat nicht mehr zahlen wollte.
siehe obenPit hat geschrieben:Übrigens wird von vielen Kirchensteuergegnern übersehen,dass sich die "öffentliche Hand" einen Teilbetrag einbehält,sozusagen als "Bearbeitungsgebühr".
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... rchen.htmlÄhnlich trifft es die katholische Kirche. Bei ihr liegen die Austrittszahlen für 213 vor: Mit 178. waren es 6. mehr als im Jahr zuvor. Dieser Zuwachs, der viel mit Franz-Peter Tebartz-van Elst zu tun hatte, wurde 214 noch einmal übertroffen. Dies lassen erste Angaben aus Großstädten mit Steigerungsraten um bis zu 2 Prozent erwarten. Damit nähert sich auch die katholische Kirche der Zahl von 2. Austritten.
(...)
Besonders groß scheint der Ärger bei Älteren zu sein, die glauben, dass die Kirchen ihnen etwas von der privaten Altersvorsorge wegnähmen. Weil aber bei älteren Menschen die Kirchenmitgliedschaft noch weitverbreitet ist, fallen nun die wutbedingten Austrittszahlen besonders hoch aus.
Die anderen Alten aber, die bleiben, werden nicht mehr lange leben. Weil zugleich die Kirchen demografiebedingt und wegen der Glaubensferne vieler Familien immer weniger Nachwuchs bekommen, gilt es als sicher, dass sie spätestens 23 ein Drittel weniger Mitglieder haben als heute. Derzeit sind es 24,1 Millionen in der katholischen und 23,2 Millionen in der evangelischen Kirche.
Vielleicht ist das der Franziskus-Effekt?Dieser Zuwachs, …, wurde 2014 noch einmal übertroffen.
Man meinte schon, mit dem Konzil der Entwicklung Herr werden zu können. Soweit Rückgang die eigentliche Botschaft war und ist, kann man die Folgen auch sehen.Maternus87 hat geschrieben:Ja, aber kein Grund zum jubeln. Man meint der Entwicklung zurzeit mit PR begegnen zu können. So flach waren selbst die Liberalen noch nie.
Der Originalsatz lautete:Siard hat geschrieben:Vielleicht ist das der Franziskus-Effekt?Dieser Zuwachs, …, wurde 2014 noch einmal übertroffen.
Es wäre ehrlich gewesen, den Satz vollständig zu zitieren und nicht nur gewisse Satzhülsen. Schließlich hat der Verfasser ausdrücklich darauf hingewiesen, warum die Anzahl der Kirchenaustritte noch einmal gestiegen ist.Dieser Zuwachs, der viel mit Franz-Peter Tebartz-van Elst zu tun hatte, wurde 2014 noch einmal übertroffen.