Lord Mouton hat geschrieben:In Deutschland werden die Priester ja so weit ich weiß durch die Kirchensteuer finanziert.
Wie sieht das in Ländern aus, in denen es keine Kirchensteuer gibt?
Müssen die hochwürdigen Herren dann Zeitungen austragen gehen oder im Supermarkt an der Kasse helfen oder werden die dann vom jeweiligen Bistum irgendwie versorgt (nur woher kriegt das Bistum das Geld her...?) ?
In aller Regel finanzieren sich die Bistümer in erster Linie über Spenden - also über den "Klingelbeutel" - und über Einkünfte aus Land- und sonstigem Besitz.
Früher blieben diese Beträge größtenteils in den Gemeinden und nur ein kleiner Teil wurde an das Bistum abgeführt. Dieses Geld stand dann dem Pfarrer zur eigenen Versorgung und für alle weiteren Aufgaben (auch z.B. Bau und Unterhalt der Kirche) zur Verfügung. Dies führte aber zu extremen Unterschieden in den Lebensverhältnissen der Priester (armer Land- vs. reicher Stadt-Pfarrer).
Heute läuft es meistens andersrum. Die Gemeinden führen einen Großteil der Einnahmen an das Bistum ab (oder die Gläubigen überweisen direkt an das Bistum) und dafür werden von dort alle Geistlichen einheitlich bezahlt und auch Zuschüsse für andere Aufgaben gewährt.
Lord Mouton hat geschrieben:Und wie wird eigentlich bestimmt, wer zum Bischof geweiht wird? "Bewerben" die Priester sich für den "Posten" oder werden die von einem Bischof empfohlen oder so?
Für die allermeisten Staaten dürfte das Verfahren gelten, daß im
CIC beschieben ist:
Codex Iuris Canonici hat geschrieben:Can. 377 — § 1. Der Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten.
§ 2. Wenigstens alle drei Jahre haben die Bischöfe einer Kirchenprovinz oder, wo die Umstände dies anraten, die Bischofskonferenzen nach gemeinsamer Beratung und geheim eine Liste von Priestern, auch von Mitgliedern der Institute des geweihten Lebens, die für das Bischofsamt besonders geeignet sind, zu erstellen und sie dem Apostolischen Stuhl zu übersenden; dabei bleibt es das Recht jedes einzelnen Bischofs, hiervon unabhängig dem Apostolischen Stuhl Namen von Priestern mitzuteilen, die er für den bischöflichen Dienst für würdig und geeignet hält.
§ 3. Wenn nichts anderes rechtmäßig bestimmt ist, hat der Gesandte des Papstes, wann immer ein Diözesanbischof oder ein Bischofskoadjutor zu ernennen ist, in bezug auf den dem Apostolischen Stuhl vorzulegenden sogenannten Dreiervorschlag je einzeln zu ermitteln und dem Apostolischen Stuhl selbst zusammen mit seinem Votum mitzuteilen, was der Metropolit und die Suffraganbischöfe der Provinz, zu der die zu besetzende Diözese gehört bzw. mit der sie zusammengeschlossen ist, und der Vorsitzende der Bischofskonferenz vorschlagen; darüber hinaus soll der päpstliche Gesandte einige aus dem Konsultorenkollegium und dem Kathedralkapitel anhören, und, wenn er es für angebracht hält, soll er auch die Ansicht anderer aus dem Welt- und Ordensklerus sowie von Laien, die sich durch Lebensweisheit auszeichnen, einzeln und geheim erfragen.
§ 4. Wenn nichts anderes rechtmäßig vorgesehen ist, hat ein Diözesanbischof, der es für angebracht hält, daß seiner Diözese ein Auxiliarbischof gegeben wird, dem Apostolischen Stuhl eine Liste von wenigstens drei für dieses Amt besonders geeigneten Priestern vorzulegen.
§ 5. In Zukunft werden weltlichen Autoritäten keine Rechte und Privilegien in bezug auf Wahl, Nomination, Präsentation oder Designation von Bischöfen eingeräumt.
Im Klartext:
-) Jeder Bischof darf jederzeit eine Liste mit geeigneten Priestern einreichen.
-) Mindestens alle 3 Jahre haben die Bischöfe einer Kirchenprovinz oder einer Bischofskonferenz gemeinsam eine Liste einzureichen.
-) Bei Eintritt der Vakanz holt der Nuntius die Vorschläge zur Terna (Dreierliste) des Metropoliten, der übrigen Bischöfen der Provinz, und des Vorsitzenden der BK ein und fragt auch andere Personen nach seiner Wahl an. Anschließend beurteilt er selber die Vorschläge und legt alles dem Vatikan zur Entscheidung vor.
Abweichende Regelungen dürften hauptsächlich in europäischen Staaten auf Konkordatsbasis bestehen.
Für das gesamte Verfahren gilt übrigens das "päpstliche Geheimnis". Idealerweise sollen also nicht einmal die Vorgeschlagenen erfahren, daß sie vorgeschlagen sind.