Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

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phyllis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von phyllis »

lifestylekatholik hat geschrieben:Der Dammbruch war, als der Gesetzgeber die Ermordung der Kinder im Mutterleib legalisiert bzw. nicht mehr verfolgt hat. Das hat mit irgendwelchen Statistiken erstmal nüscht zu tun.
doch natürlich! du kannst nur wissen ob die neue gesetzgebung zu einem dammbruch geführt hat wenn du die zahl der abtreibungen im verhältnis zur anzahl schwangerschaften vor und nach der verabschiedung der entsprechenden gesetze vergleichst. fairerweise schrieb ich auch dass das natürlich sehr schwierig sein dürfte, weil die abtreibungen vor der neuen gesetzgebungen ja illegal waren und im verborgenen stattfanden. kennst du die zahlen nicht, was wohl der fall sein dürfte, kannst du allenfalls von einem moralischen dammbruch reden. bitte fühl dich so frei, denk aber daran, in einem disput geht es nicht darum die eigenen bereits überzeugten glaubensgenossen aufs neue zu überzeugen, sondern diejenigen die den dammbruch einfach nicht sehen können. aber bitte, nur zu!
Melody hat geschrieben:Was ist denn mit Dir geschehen, dass Du so hart und kalt und verbittert bist?
ich? du machst wohl witze. ich sehe die kälte in der katholischen lehre, die eiseskälte von fanatikern, die ein 9-jähriges vergewaltigtes schwangeres mädchen während einer totgeburt unter elendsqualen verrecken lassen, ihrer ideologie willen. ich sehe die eiseskälte von mördern die mit ihren dogmen eine 3-fache mutter in den tod schicken, weil sie die lebensrettende abtreibung nicht vornehmen darf und die geburt des vierten kindes nicht überlebt, und deshalb drei oder vier waisen und einen witwer zurücklässt. und bei der beerdigung schwafelt der herr pfarrer dann noch was von „gottes unermesslicher güte“. ich bin weder kalt noch verbittert aber lieber beides davon als so ein [selbstzensur] von heuchler.
Melody hat geschrieben:Das ist bereits ein Mensch, egal wie groß er ist.
die besucherinnen waren diejenigen, für welche die grösse des fötus so wichtig war, ich habe nur auf tatsachen hingewiesen. aber aufgrund solcher reaktionen gehe ich davon aus, dass der film eine spätabtreibung zeigt. „pro-lifer“ propaganda ist voll davon.
Melody hat geschrieben:Und mir ist völlig wurscht, was Ihr hier über Dammbrüche redet, jede einzelne Abtreibung ist eine Abtreibung zu viel.
ja das seh ich auch so. ich sagte ja nie, ich sei für abtreibungen, aber ich bin für das recht jeder schwangeren auf uneingeschränkte körperliche selbstbestimmung. wenn dich das brüskiert oder frustriert – dann erkläre mir bitte wie man die abtreibungen gegen null drückt? mit repressionen? mit gefängnis? mit katholischer ideologie? oder einfach verbieten, was jucken uns die tatsächlich abgetriebenen und das schicksal ihrer mütter? oder hat einer von euch fundamentalisten eine zauberformel? wenn ja, dann bitte eine die einer ungewollt schwangeren in guatemala oder nicarauga sofort hilft – hier und jetzt. nur keine blumigen sprüche bitte, die kann ich selber absondern, die kosten schliesslich nix.
Melody hat geschrieben:Und solange Du das nicht verstehst, ist es müßig, über den Sonderfall einer Abtreibung bei Lebensgefahr der Mutter zu sprechen.
solange eure glaubenskongregation nicht mal hinkriegt dass es im fall menschenleben gegen menschenleben zutiefst menschenverachtend ist mittels einem rechtlichen oder moralischen prinzip implizit ein todesurteil auszusprechen statt eine sorgfältige rechtsgüterabwägung vorzunehmen, solange ist eine diskussion wohl müssig. in der tat nutze ich meine rechte und meinen einfluss im RL, um den einfluss von kirchen, moscheen und religiösen organisationen generell einzudämmen. ich will nicht dass meine kinder wieder wie früher in einem finsteren gottesstaat leben müssen, wo selbsternannte patriarchen, muftis usw. niemandem rechenschaft schuldig sind weil sie die angeblichen gebote ihrer frei erfundenen götter durchsetzen.

es ist die erstarkung religiösen fundamentalismuses die mir sorgen macht und mich in religiöse foren treibt. ich muss ihre argumente und beweggründe verstehen wenn ich wirkungsvoll dagegen angehen will. und im gegensatz zu mykath.de kriecht hier wirklich niemand zu kreuze, dh. die unsägliche frauenverachtende moraltheologie wird tatsächlich gerechtfertigt. ohne zynismus: danke dafür.

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Maurus
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Maurus »

phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das Notwehrrecht ist ein Recht der Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, übrigens keineswegs nur bei Bedrohung des Lebens. Das hat der Gesetzgeber so normiert. In unserem Fall liegt aus den genannten Gründen kein Angriff vor.
vllt ist es so anschaulicher wie ich es herleite.
P1 - gegen angreifer ist notwehr erlaubt.
Nein, nur gegen den rechtswidrigen Angreifer.
P2 - nur menschen können angreifer sein (rindviecher, tollwütige hunde etc. sind nach allgemeinem rechtsverständnis keine „angreifer“, geistig verwirrte personen die mit einem MG herumballern aber schon.)
Ja, weil das Strafrecht sich logischerweise nur gegen Menschen richten kann. Allerdings verbietet das Tierschutzgesetz beispielsweise das Töten von Wirbeltieren "ohne vernünftigen Grund". Ein angreifenden Hund zu töten wäre dann wohl ein solcher Grund.
P4 – ein mensch kann durch freien willen oder ungewollt ohne eigenes handeln[1], dh. unschuldig zu einem angreifer werden.
Nein, das kann ein Mensch nicht. Ein Angriff setzt notwendigerweise eine Handlung voraus. Zum einen zeigt das Beispiel des mit Sprengstoff beladenen Kindes das nicht, denn dieses handelt offensichtlich. Im zweiten Beispiel ist ganz logisch, dass der Sicherheitsbeamte das Kind nicht einfach töten darf, die Parallele zum höchstrichterlich entschiedenen Flugzeugabschuss ist offensichtlich. Auch wenn der Sicherheitsbeamte schießt ist klar, dass er sich nicht gegen den Angreifer richtet, denn das ist der Terrorist mit der Fernsteuerung. Daher liegt so oder so keine Notwehr vor.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Du kannst, wenn du schon eine rechtliche Begründung für eine Tötung der Leibesfrucht herleiten willst, ja einen anderen Weg beschreiten, es muss ja nicht unbedingt über die Notwehr sein.
es geht hier primär um die katholische moraltheologie. aber logo, nix ist einfacher als die tötung der leibesfrucht ohne notwehr zu begründen. der kanadische supreme-court hat es sich einfach gemacht, liegt aber mmn goldrichtig. er hat entschieden dass laut verfassung jeder mensch über die absolute selbstbestimmung seiners körpers verfügt. folglich ist jedes gesetz, dass schwangerschaftsabbrüche einschränkt, per default verfassungswidrig und schluss mit lustig. deshalb bewegt sich in der sache auch nix mehr, weil eine sehr heikle verfassungsänderung voraussetzung dafür wäre.
In Deutschland ist anders geurteilt worden. Das kanadische Verdikt stellt das Selbstbestimmungsrecht über das Lebensrecht. Das das nicht richtig sein kann, sollte in einer zivilisierten Gesellschaft eigentlich Konsens sein.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Dieser Weg ist jedenfalls verbaut, wie dir der Jurist, den du weiter oben mal erwähnt sicher auch noch erklären kann.
die zwickmühle für die moraltheologen ist seiner und mmn die folgende: gilt P3 dann ist notwehr zulässig.
Nein. Es ist immer noch keine Handlung da. Da kannste dich auf den Kopf stellen. Mit einem Embryo ist keine Notwehrlage konstruierbar, weil Embryonen immer handlungsunfähig sind.
aber es ergibt sich wenn notwehr gegen „nicht-angreifer“ nicht erlaubt ist selbst wenn das eigene leben draufgeht. „nicht-angreifer“ sind ua: lawinen, tsunamis, oder erdbeben.
Sorry, aber das ist doch kompletter Unfug. Sich vor einer Lawine in Sicherheits zu bringen ist keine Notwehr. Notwehr besteht darin, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff mit Gewalt zu wehren, das kann naturgemäß nur von Menschen ausgehen. Beim Weglaufen vor einer Lawine fehlt es sowohl am Angreifer noch an der Notwehrhandlung.
phyllis hat geschrieben:aber das ist ja gar nicht das thema. das thema ist dass das eigene leben uu gar nicht gerettet werden darf. damit schaffst du eine rechtsgrundlage für die skurrilsten möglichkeiten. das ist ein dammbruch.
"UU" ist in unserer Diskussion: Auf Kosten eines anderen Menschenlebens. Auch da passt dein Beispiel nicht.
phyllis hat geschrieben:natürlich sind du und deine moraltheologen schlau genug das nicht explizit zu schreiben.
Ach so :roll:
aber was bitte schön ist die folge wenn die leibesfrucht das leben der schwangeren gefährdet, diese bedrohung nur durch die abtreibung der leibesfrucht aus der welt geschafft werden kann und man der schwangeren die einzige lebensrettende massnahme verbietet? man missachtet ihr recht auf leben. das schwurbeln auch 20,000 theologen in 8-wochen schichtarbeit nicht weg.
Stell dir vor, aber genau dazu habe ich eigentlich gar nichts gesagt. Mir ging es einzig und alleine darum, die von dir behauptete Inkonsistenz der kirchlichen Lehre zu widerlegen. Wenn du dich erinnerst, dann hast du mit Hilfe einiger Konstruktionen (schuldlose Attentäter etc) versucht zu beweisen, warum die kirchliche Lehre in sich unlogisch ist und deshalb in der Frage "medizinische Indikation" auch mal ne Ausnahme machen könnte. Zumindest mit deiner Argumentation ist das aber nicht begründbar, weil das kirchliche Tötungsverbot eben gar nicht so löchrig und inkonsistent ist, wie du das behauptet hast, siehe obige und frühere Ausführungen.

phyllis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von phyllis »

Maurus hat geschrieben:Das kanadische Verdikt stellt das Selbstbestimmungsrecht über das Lebensrecht. Das das nicht richtig sein kann, sollte in einer zivilisierten Gesellschaft eigentlich Konsens sein.
nein das urteil ist nicht so begründet. das lebensrecht dritter steht selbstverständlich auch in kanada über dem individuellen selbstbestimmungsrecht. nur sind föten nach kanadischer auffassung keine rechtlich geschützten lebewesen. es ist ansich der gleiche standpunkt wie der der kirche, nur am anderen ende der skala. aber er ist wesentlich plausibler. die föten sind ohne ihre mütter lange zeit nicht überlebensfähig, und sie mit rechten auszustatten bewirkt zwangsläufig eine verletzung des selbstbestimmungsrechtes der mütter, also ein austragungszwang resp. eine reduktion der mutter auf einen brutkasten. das sollte in einer zivilisierten gesellschaft eigentlich tabu sein.
Maurus hat geschrieben:Mir ging es einzig und alleine darum, die von dir behauptete Inkonsistenz der kirchlichen Lehre zu widerlegen. Wenn du dich erinnerst, dann hast du mit Hilfe einiger Konstruktionen (schuldlose Attentäter etc) versucht zu beweisen, warum die kirchliche Lehre in sich unlogisch ist und deshalb in der Frage "medizinische Indikation" auch mal ne Ausnahme machen könnte.
ja so lief es. und wir kommen auch voran. die willkür liegt bei P3 die du leider übergangen hast. die kirche sagt ein fötus sei ein mensch. damit ist ein fötus aber einem säugling und einem minderjährigen kind gleichgestellt, er ist ebenfalls rechtsfähig, und hat rechte und pflichten. zwar beginnen pflichten für kinder mw erst mit der schulpflicht, aber laut deiner eigenen aussage ist notwehr gegen sie trotzdem erlaubt. gugge hier:
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Frage ist rein hypothetisch, weil die Sicherheitskräfte nicht erkennen können, dass das Kind geistig behindert ist.
ja und? es ist schon aufgrund seines alters garantiert unschuldig, und das alter kann man in etwa abschätzen.
Das ist auch falsch. Wäre es richtig, dürfte man gegen ein Kind überhaupt keine Notwehr üben. Straftaten von Kindern aber sind selbstverständlich rechtswidrig, wenn auch die Kinder strafrechtlich schuldunfähig sind. Ergo kann gegen sie auch Notwehr oder Nothilfe geleistet werden.
somit besteht aber auch in der kirchlichen rechtsauffassung kein grund mehr, notwehr gegen einen fötus zu verbieten, wenn er das leben der mutter bedroht. die "straftat" des unschuldigen in sprengstoff verpackten kindes und die "straftat" des embryos unterscheiden sich in nichts. beide sind rechtsfähig, beide sind unschuldig, beide sind handlungsunfähig, und beide üben einen angriff aus.
Maurus hat geschrieben:Mit einem Embryo ist keine Notwehrlage konstruierbar, weil Embryonen immer handlungsunfähig sind.
handlungsunfähigkeit des angreifers schränkt das recht auf notwehr nicht ein. ein geisteskranker der mit einer MP um sich ballert ist auch nicht handlungsfähig, trotzdem ist notwehr gegen ihn erlaubt.

weitere inkonsistenzen auf die du nicht eingegangen bist: die eileiterschwangerschaft, wo meines wissens ein operativer eingriff der zum tod der befruchteten eizelle führt kirchlich erlaubt ist. sollte ich mich irren, bitte bescheid, wenn nicht bitte um begründung dieser inkonsistenz. zudem kann die mutter auch durch fahrlässigkeit (rauchen, saufen, drogen oder idiotische ernährung) oder sogar durch unterlassung (zb bei einer schwangerschafts-cholestase) den tod oder die behinderung des fötus verursachen. was sagt die kirche dazu? (ich hab schonmal danach gefragt). was sagt die kirche wenn eine schwangere nicht auf ihren arzt hört und auf den snowboard steigt, umfällt und eine fehlgeburt erleidet. vllt will sie sogar auf diese art den fötus loswerden. es wär mir aber neu dass sie dann exkommuniziert wird. warum nicht? ist doch reine willkür.

rein interessehalber noch (und womöglich entdecken wir ja weitere inkonsistenzen): :umkuck: was sagt die kirche zu siamesischen zwillingen? sind das ein oder zwei menschen? darf man sie trennen wenn einer dabei stirbt? oder müssen beide sterben wenn nur einer überleben kann, aber nur durch rasche trennung vom andern?

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Peregrin
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Peregrin »

phyllis hat geschrieben:solange eure glaubenskongregation nicht mal hinkriegt dass es im fall menschenleben gegen menschenleben zutiefst menschenverachtend ist mittels einem rechtlichen oder moralischen prinzip implizit ein todesurteil auszusprechen statt eine sorgfältige rechtsgüterabwägung vorzunehmen,
Ja, das ist zutiefst menschenverachtend, und genau das machen Du und Deine Freunde von "pro choice".
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

phyllis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von phyllis »

Peregrin hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:solange eure glaubenskongregation nicht mal hinkriegt dass es im fall menschenleben gegen menschenleben zutiefst menschenverachtend ist mittels einem rechtlichen oder moralischen prinzip implizit ein todesurteil auszusprechen statt eine sorgfältige rechtsgüterabwägung vorzunehmen,
Ja, das ist zutiefst menschenverachtend, und genau das machen Du und Deine Freunde von "pro choice".
unsinn. bei„pro choice“ werden keine moralischen prinzipien durchgesetzt sondern die frau hat die wahl. sie kann selbstverständlich ihr kind unter hohen risiken austragen und gebären. nur gezwungen werden kann sie dazu nicht. während im traurigen fall von recife beispielsweise mutter und kinder garantiert gestorben wären hätte die kirche den fall entscheiden können.

Benedikt

Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Benedikt »

Könnte man die Off-Topic-Diskussionen bitte mal aus diesem Thread entfernen.

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Gamaliel
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Gamaliel »

Benedikt hat geschrieben:Könnte man die Off-Topic-Diskussionen bitte mal aus diesem Thread entfernen.
Dieser Bitte schließe ich mich an!

Es geht in diesem Thread nur um "Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter". Alle möglichen anderen Fälle bzw. andere moralische Fragen, mögen in eigenen Threads behandelt werden.

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Maurus
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Maurus »

phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das kanadische Verdikt stellt das Selbstbestimmungsrecht über das Lebensrecht. Das das nicht richtig sein kann, sollte in einer zivilisierten Gesellschaft eigentlich Konsens sein.
nein das urteil ist nicht so begründet. das lebensrecht dritter steht selbstverständlich auch in kanada über dem individuellen selbstbestimmungsrecht. nur sind föten nach kanadischer auffassung keine rechtlich geschützten lebewesen.
Hier hast du mal einen echten Fall von Willkür. Man definiert mit irgendwelchen halbgaren Argumenten (s.u.) etwas Offensichtliches weg, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
phyllis hat geschrieben:es ist ansich der gleiche standpunkt wie der der kirche, nur am anderen ende der skala. aber er ist wesentlich plausibler. die föten sind ohne ihre mütter lange zeit nicht überlebensfähig
Das sind Kleinkinder auch nicht. Ergo dürfen sie nach dieser Logik ebenfalls getötet werden. Wo sie doch das Selbstbestimmungsrecht der Mutter (und des Vaters!) zugegebenermaßen ziemlich einschränken. Merkste was?
phyllis hat geschrieben:und sie mit rechten auszustatten bewirkt zwangsläufig eine verletzung des selbstbestimmungsrechtes der mütter, also ein austragungszwang resp. eine reduktion der mutter auf einen brutkasten. das sollte in einer zivilisierten gesellschaft eigentlich tabu sein.
Die Mutter ist doch nicht irgendwie zum Kind gekommen. Das Handeln des Menschen löst eben bestimmte Verantwortlichkeiten aus. Wieso sollte das hier anders sein?
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Mir ging es einzig und alleine darum, die von dir behauptete Inkonsistenz der kirchlichen Lehre zu widerlegen. Wenn du dich erinnerst, dann hast du mit Hilfe einiger Konstruktionen (schuldlose Attentäter etc) versucht zu beweisen, warum die kirchliche Lehre in sich unlogisch ist und deshalb in der Frage "medizinische Indikation" auch mal ne Ausnahme machen könnte.
ja so lief es. und wir kommen auch voran. die willkür liegt bei P3 die du leider übergangen hast.
Wieso sollte das willkürlich sein? Das ist die einzig logische Annahme. Vor der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle war eindeutig nichts. Bei jeder anderen Definition will willkürlich irgendein Zeitpunkt festgelegt und damit auch entschieden, dass eine logische Sekunde vorher noch kein Leben vorlag. 7257599 Sekunden seines Lebens ist das Kind faktisch ungeschützt, nach 7257600 Sekunden genießt es plötzlich den (fast) ausnahmslosen Lebensschutz nach § 218 StGB. Und nur weil der weibliche Körper irgendwann plötzlich mal Eröffnungswehen einleitet, ist plötzlich ein Schutz nach § 211ff da. Das ist Willkür, denn am Status des Kindes hat sich während dieser Zäsuren überhaupt nichts verändert. Das sind Grenzziehungen, die auf dem Papier einfach so mal festgelegt wurden. Die Grenzziehung der Kirche dagegen wird von der Natur vorgeben. Die befruchtete Eizelle ist Leben. Unbestreitbar. Fertig. Alle anderen Definitionen dienen ohnehin nur der scheinbaren Legalisierung des Abtreibungsunrechts. Ansonsten hätte niemand mit so einem Quatsch angefangen.
die kirche sagt ein fötus sei ein mensch. damit ist ein fötus aber einem säugling und einem minderjährigen kind gleichgestellt, er ist ebenfalls rechtsfähig, und hat rechte und pflichten. zwar beginnen pflichten für kinder mw erst mit der schulpflicht,
Ja und? Was hat denn die Menschseinsqualität mit dem Tragen von Pflichten zu tun? Ein Einjähriger hat auch keine Rechtspflichten und ist dennoch ein Mensch. Übrigens ist auch nach säkularer Rechtsordnung ein Embryo rechtsfähig, er kann nämlich erben.
aber laut deiner eigenen aussage ist notwehr gegen sie trotzdem erlaubt.
Die Frage der Notwehr hat auch nichts damit zu tun, ob der Gegenüber rechtsfähig ist, oder nicht. Er muss aber handlungsfähig sein, sonst kann er keinen Angriff verüben, der zur Notwehr berechtigen würde. Damit ist auch deine übrige Argumentation hinfällig. Ich empfehle dir dringend, dir diese Frage nochmal von dem von dir erwähnten Juristen erklären zu lassen, denn das Durcheinander der Begriffe, dass du hier ablieferst ist langsam etwas ermüdend. Insbesondere den Notwehrparagrafen solltest du dir mal genauer erklären lassen, ich hab alles versucht, mE ist es auch plausibel, aber was solls....
somit besteht aber auch in der kirchlichen rechtsauffassung kein grund mehr, notwehr gegen einen fötus zu verbieten, wenn er das leben der mutter bedroht. die "straftat" des unschuldigen in sprengstoff verpackten kindes und die "straftat" des embryos unterscheiden sich in nichts. beide sind rechtsfähig, beide sind unschuldig, beide sind handlungsunfähig, und beide üben einen angriff aus.
Nein, ein Embryo ist nicht handlungsfähig. Nein, ein Embryo verübt keine Straftat. Nein, ein Embryo übt keinen Angriff aus. Kapiers, oder lass es. Kauf dir ein Strafrechtslehrbuch, wenn du mir nicht glauben willst.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Mit einem Embryo ist keine Notwehrlage konstruierbar, weil Embryonen immer handlungsunfähig sind.
handlungsunfähigkeit des angreifers schränkt das recht auf notwehr nicht ein. ein geisteskranker der mit einer MP um sich ballert ist auch nicht handlungsfähig, trotzdem ist notwehr gegen ihn erlaubt.

weitere inkonsistenzen auf die du nicht eingegangen bist: die eileiterschwangerschaft, wo meines wissens ein operativer eingriff der zum tod der befruchteten eizelle führt kirchlich erlaubt ist.
Bring dazu erstmal den Beleg. Du stellst ja die Behauptung auf.
phyllis hat geschrieben:sollte ich mich irren, bitte bescheid, wenn nicht bitte um begründung dieser inkonsistenz. zudem kann die mutter auch durch fahrlässigkeit (rauchen, saufen, drogen oder idiotische ernährung) oder sogar durch unterlassung (zb bei einer schwangerschafts-cholestase) den tod oder die behinderung des fötus verursachen. was sagt die kirche dazu? (ich hab schonmal danach gefragt). was sagt die kirche wenn eine schwangere nicht auf ihren arzt hört und auf den snowboard steigt, umfällt und eine fehlgeburt erleidet. vllt will sie sogar auf diese art den fötus loswerden. es wär mir aber neu dass sie dann exkommuniziert wird. warum nicht? ist doch reine willkür.
Diese Taten sind allesamt schwer sündhaft, unterscheiden sich aber von der Abtreibung insoweit, dass der Abort nicht absichtlich herbeigeführt wird. Auch das ist eigentlich offensichtlich. Wenn dir solches Rechtsdenken fremd oder zuwider ist, dann frage ich mich, warum du permanent damit kommst. Außer fehlerhafter Argumentationsstrukturen komm dabei wirklich nichts heraus.
phyllis hat geschrieben:rein interessehalber noch (und womöglich entdecken wir ja weitere inkonsistenzen): :umkuck: was sagt die kirche zu siamesischen zwillingen? sind das ein oder zwei menschen? darf man sie trennen wenn einer dabei stirbt?
Natürlich nicht.
oder müssen beide sterben wenn nur einer überleben kann, aber nur durch rasche trennung vom andern?
Dazu würde mich ein passender Fall interessieren. Für die Tötung eines Menschen kann hier aber nichts anderes gelten. Sie ist eben nicht erlaubt.

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Peregrin
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Peregrin »

phyllis hat geschrieben:das lebensrecht dritter steht selbstverständlich auch in kanada über dem individuellen selbstbestimmungsrecht. nur sind föten nach kanadischer auffassung keine rechtlich geschützten lebewesen.
Ein "Lebensrecht" mit Ausnahmen für alles, was gerade lästig ist? Ich nenne das "löchrig und inkonsequent". :D
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Peregrin »

Maurus hat geschrieben:Und nur weil der weibliche Körper irgendwann plötzlich mal Eröffnungswehen einleitet, ist plötzlich ein Schutz nach § 211ff da.
Das hat noch nicht einmal mit Wehen und Geburtsvorgang zu tun, denn wenn es vorher rausgeschnitten wird, ist es auch plötzlich ein Mensch. Um kurz den advocatus diaboli zu machen, könnte man freilich einwenden, daß erst das Durchtrennen der Nabelschnur und damit die körperliche Abtrennung von der Mutter (alternativ auch durch Abgang der Nachgeburt) den Beginn einer eigenen Existenz markiert. Wäre mE eine logisch haltbare Position. Freilich ließe sich dann die bequeme Fiktion vom empfindungslosen Zellhaufen nur mehr schwer verkaufen und in den Mistkübeln der Krankenhäuser häuften sich klar erkennbare Kinderleichen.
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Maurus
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Maurus »

Peregrin hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Und nur weil der weibliche Körper irgendwann plötzlich mal Eröffnungswehen einleitet, ist plötzlich ein Schutz nach § 211ff da.
Das hat noch nicht einmal mit Wehen und Geburtsvorgang zu tun, denn wenn es vorher rausgeschnitten wird, ist es auch plötzlich ein Mensch. Um kurz den advocatus diaboli zu machen, könnte man freilich einwenden, daß erst das Durchtrennen der Nabelschnur und damit die körperliche Abtrennung von der Mutter (alternativ auch durch Abgang der Nachgeburt) den Beginn einer eigenen Existenz markiert. Wäre mE eine logisch haltbare Position.
Bei näherem Hinsehen glaube ich das nicht. Von einem Organismus (oder etwa auch einer Maschine, die dieselben Funktionen erfüllt) abhängig zu sein kann nichts über die Frage Mensch ja/nein aussagen. Übrigens ist das auch im deutschen Strafrecht tatsächlich nicht so: Der Schutz nach § 211ff beginnt bereits mit dem Öffnen der Bauchdecke.
Peregrin hat geschrieben:Freilich ließe sich dann die bequeme Fiktion vom empfindungslosen Zellhaufen nur mehr schwer verkaufen und in den Mistkübeln der Krankenhäuser häuften sich klar erkennbare Kinderleichen.
Das ist ja sowieso so. Da der Gesetzgeber im Personenstandsgesetz pauschal einfach Kinder unter 500gr (sog. "Fehlgeburten") nicht als Kinder anerkennt (keine standesamtliche Meldepflicht), gibt es auch kein Friedhofszwang. Diese Kinder wurden lange Zeit generell im Müll entsorgt, heute hat sich auch auf Elterninitiativen ("Eltern" sind diese Paare nach dem Recht natürlich auch nicht) einiges geändert. Bis heute sind die Eltern auf den guten Willen der Klinik angewiesen, wenn sie ihr fehlgeborenes Kind heraushaben wollen.

phyllis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von phyllis »

Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das kanadische Verdikt stellt das Selbstbestimmungsrecht über das Lebensrecht. Das das nicht richtig sein kann, sollte in einer zivilisierten Gesellschaft eigentlich Konsens sein.
nein das urteil ist nicht so begründet. das lebensrecht dritter steht selbstverständlich auch in kanada über dem individuellen selbstbestimmungsrecht. nur sind föten nach kanadischer auffassung keine rechtlich geschützten lebewesen.
Hier hast du mal einen echten Fall von Willkür. Man definiert mit irgendwelchen halbgaren Argumenten (s.u.) etwas Offensichtliches weg, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
unsinn. auch nach deutschem recht wird ein kind erst ab geburt rechtsfähig, die geburt hat also wichtige rechtliche konsequenzen. sie ist keine willkürliche sondern erstens eine sehr leicht zu ziehende und zweitens eine sehr logische trennlinie.
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:es ist ansich der gleiche standpunkt wie der der kirche, nur am anderen ende der skala. aber er ist wesentlich plausibler. die föten sind ohne ihre mütter lange zeit nicht überlebensfähig
Das sind Kleinkinder auch nicht. Ergo dürfen sie nach dieser Logik ebenfalls getötet werden. Wo sie doch das Selbstbestimmungsrecht der Mutter (und des Vaters!) zugegebenermaßen ziemlich einschränken. Merkste was?
ein neugeborenes ist nicht mehr zwingend von der mutter abhängig. sie könnte es in eine babyklappe legen. es nach der geburt zu töten ist mord mmn und vermutlich gehe ich da mit der rechtssprechung konform.
Maurus hat geschrieben:Wieso sollte das willkürlich sein? Das ist die einzig logische Annahme. Vor der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle war eindeutig nichts. Bei jeder anderen Definition will willkürlich irgendein Zeitpunkt festgelegt und damit auch entschieden, dass eine logische Sekunde vorher noch kein Leben vorlag.
kein mensch behauptet dass „vorher kein leben vorlag“. dieses leben geniesst einfach nicht den vollen schutz der geborenen menschen zusteht. das ist doch nicht so schwer zu verstehen und ist auch nicht willkürlicher als zb das stimm- und wahlrecht bei 18 jahren anzusetzen.

zudem weisst du sicher besser als ich ab wann rechtlich gesehen ein mensch als tot gilt. jedenfalls nicht erst wenn die letzte zelle zu organischen verbindungen zerfallen ist (sonst wären organspenden zb gar nicht mehr möglich resp. man würde die organe lebenden personen entnehmen). nun zieh einfach die parallelen zu einer zygote resp. vom ende des organismuses zum anfang desselben. in deinen worten: merkste was?
Maurus hat geschrieben:Die Mutter ist doch nicht irgendwie zum Kind gekommen. Das Handeln des Menschen löst eben bestimmte Verantwortlichkeiten aus. Wieso sollte das hier anders sein?
wie ist das bei dem 9-jährigen mädchen aus recife? selber schuld?
Maurus hat geschrieben:Die Frage der Notwehr hat auch nichts damit zu tun, ob der Gegenüber rechtsfähig ist, oder nicht. Er muss aber handlungsfähig sein, sonst kann er keinen Angriff verüben, der zur Notwehr berechtigen würde.
zum hundersten mal: ist das mit sprengstoff verpackte kind handlungsfähig? ist ein geistesgestörter handlungsfähig wenn er mit einer MP in der gegend herumballert?

wenn ja, ist notwehr also erlaubt. wie kommt man dann – ohne willkür - von der handlungsfähigkeit in den obigen fällen zur handlungsunfähigkeit beim embryo der doch ein voller mensch ist?

wenn nein, wäre notwehr entgegen deiner früheren aussagen in den obigen fällen auch nicht zulässig. dann ist der braten gegessen. man kann natürlich logisch stringente rechtsnormen bauen die völlig unsinnig sind. das läge hier dann vor.
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:weitere inkonsistenzen auf die du nicht eingegangen bist: die eileiterschwangerschaft, wo meines wissens ein operativer eingriff der zum tod der befruchteten eizelle führt kirchlich erlaubt ist.
Bring dazu erstmal den Beleg. Du stellst ja die Behauptung auf.
bei der eileiterschwangerschaft hat die kirche zwei möglichkeiten. sie erlaubt das durchschneiden und wiederherstellen der „verwickelten“ eileiter auch wenn ein embryo drin steckt. lt. diesem dokument punkt 13 ist es auch so. also willkür.
http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... ae_ge.html
oder sie erlaubt es nicht und nimmt den tod der mutter in kauf trotz der % überlebenschancen des embryos. in einer ziviliserten gesellschaft ist sowas mord – aus ideologischem fanatismus begangen.

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Maurus
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Maurus »

phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Das kanadische Verdikt stellt das Selbstbestimmungsrecht über das Lebensrecht. Das das nicht richtig sein kann, sollte in einer zivilisierten Gesellschaft eigentlich Konsens sein.
nein das urteil ist nicht so begründet. das lebensrecht dritter steht selbstverständlich auch in kanada über dem individuellen selbstbestimmungsrecht. nur sind föten nach kanadischer auffassung keine rechtlich geschützten lebewesen.
Hier hast du mal einen echten Fall von Willkür. Man definiert mit irgendwelchen halbgaren Argumenten (s.u.) etwas Offensichtliches weg, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten.
unsinn. auch nach deutschem recht wird ein kind erst ab geburt rechtsfähig, die geburt hat also wichtige rechtliche konsequenzen. sie ist keine willkürliche sondern erstens eine sehr leicht zu ziehende und zweitens eine sehr logische trennlinie.
Keine Ahnung von der Materie, aber feste Meinung, das lob ich mir :daumen-rauf:. Ein Embryo ist, wie du dir durch eine simple google-Abfrage auf dutzenden Seiten bestätigen lassen kannst, erbfähig und damit zumindest partiell rechtsfähig. Desweiteren hat die Rechtsfähigkeit überhaupt nichts mit der Frage Mensch ja/nein zu tun. Ansonsten wäre ja erst ein 18-jähriger ein Mensch :roll:.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:es ist ansich der gleiche standpunkt wie der der kirche, nur am anderen ende der skala. aber er ist wesentlich plausibler. die föten sind ohne ihre mütter lange zeit nicht überlebensfähig
Das sind Kleinkinder auch nicht. Ergo dürfen sie nach dieser Logik ebenfalls getötet werden. Wo sie doch das Selbstbestimmungsrecht der Mutter (und des Vaters!) zugegebenermaßen ziemlich einschränken. Merkste was?
ein neugeborenes ist nicht mehr zwingend von der mutter abhängig. sie könnte es in eine babyklappe legen.
Ergo ist es von der Mutter abhängig: Sie muss es in eine Babyklappe legen. War doch gar nicht so schwer!
phyllis hat geschrieben:kein mensch behauptet dass „vorher kein leben vorlag“. dieses leben geniesst einfach nicht den vollen schutz der geborenen menschen zusteht.
Ja, das ist die Rechtslage. Aber die ist eben nicht so begründbar.
das ist doch nicht so schwer zu verstehen und ist auch nicht willkürlicher als zb das stimm- und wahlrecht bei 18 jahren anzusetzen.
Was bekanntlich reine Willkür ist. Aber in dem Fall halt notwendig, denn irgendein Alter muss man setzen. Beim Leben ist das nicht notwendig. Man kann einfach den Beginn nehmen.

phyllis hat geschrieben:zudem weisst du sicher besser als ich ab wann rechtlich gesehen ein mensch als tot gilt. jedenfalls nicht erst wenn die letzte zelle zu organischen verbindungen zerfallen ist (sonst wären organspenden zb gar nicht mehr möglich resp. man würde die organe lebenden personen entnehmen). nun zieh einfach die parallelen zu einer zygote resp. vom ende des organismuses zum anfang desselben. in deinen worten: merkste was?
Ich merke vor allem, dass der Beginn und das Ende des Lebens keine biologisch spiegelbildlichen Prozesse sind.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Mutter ist doch nicht irgendwie zum Kind gekommen. Das Handeln des Menschen löst eben bestimmte Verantwortlichkeiten aus. Wieso sollte das hier anders sein?
wie ist das bei dem 9-jährigen mädchen aus recife? selber schuld?
Das ist doch keine Schuldfrage. Vergewaltigungen sind in der Hinsicht ein Sonderfall, dass man hier den Müttern keine Verantwortlichkeit für die Schwangerschaft zuschreiben kann. Aber dafür kann ja nun das Kind auch nichts.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Frage der Notwehr hat auch nichts damit zu tun, ob der Gegenüber rechtsfähig ist, oder nicht. Er muss aber handlungsfähig sein, sonst kann er keinen Angriff verüben, der zur Notwehr berechtigen würde.
zum hundersten mal: ist das mit sprengstoff verpackte kind handlungsfähig? ist ein geistesgestörter handlungsfähig wenn er mit einer MP in der gegend herumballert?
Ja sicher. Beide sind handlungsfähig und begehen auch konkret eine Handlung. Das ist doch offensichtlich, dass es eine Handlung ist, mit einer MP herumzuballern oder mit Sprengstoff verpackt auf irgendeinen Markt zu gehen. Der Embryo dagegen ist weder handlungsfähig noch ist die durch ihn verursachte Gesundheitsstörung überhaupt eine Handlung. Das müsste sich auch einem juristischen Laien einwandfrei erschließen können.
phyllis hat geschrieben:wenn ja, ist notwehr also erlaubt. wie kommt man dann – ohne willkür - von der handlungsfähigkeit in den obigen fällen zur handlungsunfähigkeit beim embryo der doch ein voller mensch ist?
Hast du nicht irgendwo behauptet, Biologin zu sein? Dann müsste sich dir das doch erklären können. Einem Embryo fehlen kognitive Fähigkeiten zu einer Handlung. Selbst wenn der Embryo handeln könnte, so wäre eine von ihm ausgehende Gesundheitsstörung keine Handlung, wenn er diese nicht absichtlich herbeigeführt hätte - was bei einem Embryo ja nun kein Mensch ernsthaft behaupten kann.
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:weitere inkonsistenzen auf die du nicht eingegangen bist: die eileiterschwangerschaft, wo meines wissens ein operativer eingriff der zum tod der befruchteten eizelle führt kirchlich erlaubt ist.
Bring dazu erstmal den Beleg. Du stellst ja die Behauptung auf.
bei der eileiterschwangerschaft hat die kirche zwei möglichkeiten. sie erlaubt das durchschneiden und wiederherstellen der „verwickelten“ eileiter auch wenn ein embryo drin steckt. lt. diesem dokument punkt 13 ist es auch so. also willkür.
http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... ae_ge.html
Ich kann eine solche Passage in Punkt 13 nirgendwo entdecken.

phyllis
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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von phyllis »

Maurus hat geschrieben:Desweiteren hat die Rechtsfähigkeit überhaupt nichts mit der Frage Mensch ja/nein zu tun.
ich habe keinen satz verschwendet über die frage mensch ja/nein. ich halte sie für nicht resp. nur willkürlich beantwortbar.
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:es ist ansich der gleiche standpunkt wie der der kirche, nur am anderen ende der skala. aber er ist wesentlich plausibler. die föten sind ohne ihre mütter lange zeit nicht überlebensfähig
Das sind Kleinkinder auch nicht. Ergo dürfen sie nach dieser Logik ebenfalls getötet werden. Wo sie doch das Selbstbestimmungsrecht der Mutter (und des Vaters!) zugegebenermaßen ziemlich einschränken. Merkste was?
ein neugeborenes ist nicht mehr zwingend von der mutter abhängig. sie könnte es in eine babyklappe legen.
Ergo ist es von der Mutter abhängig: Sie muss es in eine Babyklappe legen. War doch gar nicht so schwer!
was soll der blödsinn? irgend jemand kann es in eine babyklappe legen. und wenn es die mutter selbst tun muss - es ist ihr zumutbar. eine schwangerschaft mit tödlichem ausgang hingegen wohl weniger – und schon gar nicht einer vergewaltigten minderjährigen.
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Die Mutter ist doch nicht irgendwie zum Kind gekommen. Das Handeln des Menschen löst eben bestimmte Verantwortlichkeiten aus. Wieso sollte das hier anders sein?
wie ist das bei dem 9-jährigen mädchen aus recife? selber schuld?
Das ist doch keine Schuldfrage. Vergewaltigungen sind in der Hinsicht ein Sonderfall, dass man hier den Müttern keine Verantwortlichkeit für die Schwangerschaft zuschreiben kann. Aber dafür kann ja nun das Kind auch nichts.
ja und weiter? beide verrecken lassen wie dieser bischof in recife es wohl gerne gehabt hätte?
Maurus hat geschrieben:Ich merke vor allem, dass der Beginn und das Ende des Lebens keine biologisch spiegelbildlichen Prozesse sind.
wenn man es biologisch an einer einzelnen zelle aufhängt dann ist es schon spiegelbildlich. leben beginnt mit einer zelle, und endet ebenso, mit der letzten lebenden zelle die den löffel abgibt. aber die theologischen dogmatiker setzen lediglich den beginn des lebens willkürlich bei der zygote, dh. der ersten zelle fest. das ende – och da kommt nicht mehr so drauf an. hirn oder herz mögen nicht mehr, was kümmern uns restlichen zellen? soviel zur stringenz der katholischen moraltheologie. es wär ja zum lachen wenns nicht so traurig wär.
Maurus hat geschrieben:Ja sicher. Beide sind handlungsfähig und begehen auch konkret eine Handlung. Das ist doch offensichtlich, dass es eine Handlung ist, mit einer MP herumzuballern oder mit Sprengstoff verpackt auf irgendeinen Markt zu gehen.
das 5-jährige in sprengstoff verpackte mädchen hat keine ahnung was da genau abgeht. vllt hat man ihr gesagt es gäbe auf dem markt gratis zuckerwatte wenn man sich in so einem ulkigen kostüm zeige. oder sowas in der art. inwiefern unterscheidet sie sich von dem embryo der genauso nichtsahnend das leben seiner mutter bedroht?
Maurus hat geschrieben: Der Embryo dagegen ist weder handlungsfähig noch ist die durch ihn verursachte Gesundheitsstörung überhaupt eine Handlung. Das müsste sich auch einem juristischen Laien einwandfrei erschließen können.
nein überhaupt nicht, wenigstens nicht im vergleich zum og. kind. wieso denn? bitte um eine nicht-willkürliche begründung.
Maurus hat geschrieben:Hast du nicht irgendwo behauptet, Biologin zu sein? Dann müsste sich dir das doch erklären können. Einem Embryo fehlen kognitive Fähigkeiten zu einer Handlung.
quatsch. pränatales leben ist alles andere als vegetativ. das verhalten prägt sich schon früh nach ca. 6 wochen und pränatales verhalten geht nahtlos über in postnatales verhalten. ein embryo kann ganz offensichtlich handeln; er sucht schon nach wenigen wochen eine ihm komfortable position im bauch er mutter; er reagiert auf signale von aussen; seine „entschlüsse“ zu handeln kommen unabhängig von der mutter aus seinem eigenen hirn und gehen via nervenzellen auf die muskeln über wie bei einem geborenen menschen auch. ein embryo lächelt, weint, zeigt aggressives verhalten und vor allem lernt er. all dies ist nicht von der mutter gesteuert.

versteh mich nicht falsch - all das sind ja gerade gründe gegen einen abbruch, vor allem gegen einen spätabbruch. es geht hier nur um den spagat der kirche einerseits föten als volle menschen zu betrachten, andererseits ihnen aber alle menschlichen fähigkeiten so quasi ex cathedra abzusprechen. nur weil sie sich in einem bauch befinden oder sowas. das ist kompletter humbug. betrachtet man föten nicht anders als neugeborene, kommt man nicht darum herum ihre handlungsfähigkeit zu durchleuchten. und die ergebnisse unterscheiden sich nicht mehr gross von denen neugeborener und sogar mehrjähriger kinder.
Maurus hat geschrieben:Selbst wenn der Embryo handeln könnte, so wäre eine von ihm ausgehende Gesundheitsstörung keine Handlung, wenn er diese nicht absichtlich herbeigeführt hätte - was bei einem Embryo ja nun kein Mensch ernsthaft behaupten kann.
^^seufz... das mit sprengstoff verpackte kind will auch nicht absichtlich 5 leute auf dem markt umnieten. es will seine zuckerwatte die man ihm versprochen hat.
Maurus hat geschrieben:
phyllis hat geschrieben:bei der eileiterschwangerschaft hat die kirche zwei möglichkeiten. sie erlaubt das durchschneiden und wiederherstellen der „verwickelten“ eileiter auch wenn ein embryo drin steckt. lt. diesem dokument punkt 13 ist es auch so. also willkür.
http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... ae_ge.html
Ich kann eine solche Passage in Punkt 13 nirgendwo entdecken.
dann lies es nochmals. :achselzuck: oder kürz einfach ab und sag mir ob die kirche erlaubt, eileiterschwangerschaften abzubrechen oder nicht.

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Re: Abtreibung bei Lebensgefahr für die Mutter

Beitrag von Niels »

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