Kirchenjahr hat geschrieben:Betritt der Bewußtlose nun den Himmel oder kann er sich gegen Gott entscheiden?
Gamaliel hat geschrieben:Wie äußert sich denn der freie Wille eines Neugeborenen oder eines Bewußtlosen?
Kirchenjahr hat geschrieben:Kann das Kind noch des Heiles verlustig werden?
Nein.
Kirchenjahr hat geschrieben:Wenn weder Bewußtloser noch Kind einen freien Willen hätten,...
Gamaliel hat geschrieben:Wie äußert sich denn der freie Wille eines Neugeborenen oder eines Bewußtlosen?
Kirchenjahr hat geschrieben:...hätte Luther partiell Recht gehabt.
Womit?
Kirchenjahr hat geschrieben:Hätten sie einen freien Willen, dann könnten sie sich trotz der Sakramente gegen Gott entscheiden.
Gamaliel hat geschrieben:Wie äußert sich denn der freie Wille eines Neugeborenen oder eines Bewußtlosen?
Kirchenjahr hat geschrieben:In der kirchlichen Praxis wird letzteres aber nicht an die große Glocke gehängt.
NB.: Die Letzte Ölung ist grundsätzlich ein Sakrament der Lebenden, setzt also (im Normalfall) beim Empfang den Gnadenstand voraus.
Persönliche Sünden können niemals (ohne Ausnahme) ohne Reue nachgelassen werden. Damit ein bewußtloser Todsünder die Letzte Ölung fruchtbar empfangen kann (daß also dadurch Todsünden nachgelassen werden können), ist eine gewisse Reue erforderlich, die in der Zeit vor dem Bewußtseinsverlust vorhanden sein mußte.