http://www.kathpress.co.at/site/nachric ... 36193.html
In der Meldung ist von Umarbeitungen die Rede
es gäbe Passagen wo der Ortsordinarius zur Toleranz aufgefordert würde das soll so verändert werden daß es nicht als Unterlassung der Strafverfolgung verstanden werden kann
was könnte das sein?
Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Zuletzt geändert von HeGe am Freitag 3. Dezember 2010, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Benennung des Themas geändert.
Grund: Benennung des Themas geändert.
Re: das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Gut, daß du dazu einen neuen Strang eröffnet hast!
Kardinal Ratzinger und die Revision des Kirchenstrafrechts
und Kath.net hat auch was dazu geschriebenGamaliel hat geschrieben:Endlich wieder Strafen für Häretiker & Co?
Code of Canon Law’s penal provisions to be revised
Daraus:
In 2007, Pope Benedict XVI, out of concern for the “integrity and consistent application of discipline in the Church,” gave the Pontifical Council for Legislative Texts the mandate to revise the Church’s system of penalties outlined in the 1983 Code of Canon Law, according to Bishop Juan Ignacio Arrieta, the pontifical council’s secretary. Bishop Arrieta said a commission has worked on revisions for two years and that the proposed revisions will be sent to the pontifical council’s members in upcoming weeks.A “widespread anti-juridicism,” he added, has led to difficulties in implementing the demands of “justice and good governance.”
Kardinal Ratzinger und die Revision des Kirchenstrafrechts
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
Re: Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Vatikan ändert im Kirchenrechtscodex Teile der Strafbestimmungen
Daraus:
Daraus:
Unter anderem sollen mehrere bisher außerhalb des jetzt 27 Jahre alten kirchlichen Gesetzbuches stehende Teile in den "Codex Iuris Canonici" (CIC) eingefügt werden.
Hierzu zählen die im Juli veröffentlichten "Normae de gravioribus delictis" (Normen über schwerwiegendere Delikte) der Glaubenskongregation.
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Re: Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Sehr erfreulich.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Sind solche Beschlüsse eigentlich auch rückwirkend gültig?
???
Re: Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Welche Beschlüsse?anneke6 hat geschrieben:Sind solche Beschlüsse eigentlich auch rückwirkend gültig?
Re: Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Neue Strafen, Verschärfungen usw.
Zwei Beispiele (fiktiv, natürlich)
Ich habe vor einer beliebigen Anzahl von Jahren eine Straftat begangen, für die der CIC vorsah, daß sie mit einer "angemessenen Strafe" geahndet werden kann. Der Ordinarius entschied sich, mich lediglich zu verwarnen. Später wird dann der CIC geändert, und auf die Straftat steht eine strengere Strafe, z.B. ein Edikt. Wird dieses jetzt rückwirkend auf mich verhängt?
Zweites Beispiel, in Anlehnung an die "Normae": Ich besaß einmal Kinderpornographie. Zu diesem Zeitpunkt stand auf den Besitz noch keine Kirchenstrafe. Mittlerweile sind die kinderpornographischen Medien aber vernichtet worden. Kann ich jetzt rückwirkend dafür bestraft werden?
Zwei Beispiele (fiktiv, natürlich)
Ich habe vor einer beliebigen Anzahl von Jahren eine Straftat begangen, für die der CIC vorsah, daß sie mit einer "angemessenen Strafe" geahndet werden kann. Der Ordinarius entschied sich, mich lediglich zu verwarnen. Später wird dann der CIC geändert, und auf die Straftat steht eine strengere Strafe, z.B. ein Edikt. Wird dieses jetzt rückwirkend auf mich verhängt?
Zweites Beispiel, in Anlehnung an die "Normae": Ich besaß einmal Kinderpornographie. Zu diesem Zeitpunkt stand auf den Besitz noch keine Kirchenstrafe. Mittlerweile sind die kinderpornographischen Medien aber vernichtet worden. Kann ich jetzt rückwirkend dafür bestraft werden?
???
Re: Das kirchliche Strafrecht wird verschärft
Bevor über die möglichen Auswirkungen von Änderungen im Kodex spekuliert wird, sollten wir zunächst mal deren Einführung und Veröffentlichung abwarten. Grundsätzlich aber gibt es im Kodex zwei wesentliche Bestimmungen dazu:
NB.
Can. 9 — Gesetze betreffen Zukünftiges, nicht das in der Vergangenheit Geschehene, wenn nicht eigens in ihnen über Vergangenes etwas vorgesehen ist.
Can. 1313 — § 1. Wird nach Begehen einer Straftat ein Gesetz geändert, so ist das für den Täter günstigere Gesetz anzuwenden.
NB.
Du meinst wohl Interdikt?!anneke6 hat geschrieben:Später wird dann der CIC geändert, und auf die Straftat steht eine strengere Strafe, z.B. ein Edikt.