lutherbeck hat geschrieben:Die Piusbrüder haben in der katholischen Kirche keinen Platz, weil sie die Erkenntnisse des 2. Vaticanum ablehnen und sich für frömmer als alle anderen halten; diese Selbstgerechtigkeit finde ich zum
1. Sind sie (bezogen auf den Durchschnitt) frömmer als der Rest. Sehr, sehr heiligmäßig!
2. Sind sie in der KK und wollen auch nicht außerhalb stehen.
3. Ist es nicht verboten, Kritik am V2 (=Pastoralkonzil) zu üben.
4. Glaube ich kaum, dass Du Dir schon einmal einen persönlichen Eindruck verschafft hast, z. B. mit einem Priester der FSSPX gesprochen oder an einer Hl. Messe teilgenommen hast.
Eigentlich müßten sie deshalb von Rom exkommuniziert
Kathpedia hat geschrieben:# Can. 1364 — § 1. Der Apostat, der Häretiker oder der Schismatiker ziehen sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu*, unbeschadet der Vorschrift des can. 194, § 1, n. 2; ein Kleriker kann außerdem mit den Strafen gemäß can. 1336, § 1, nn. 1, 2 und 3 belegt werden.
# Can. 1367 — Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegischer Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann außerdem mit einer weiteren Strafe belegt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.
# Can. 1370 — § 1. Wer physische Gewalt gegen den Papst anwendet, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu, der, wenn es ein Kleriker ist, eine weitere Strafe je nach Schwere der Straftat hinzugefügt werden kann, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.
# Can. 1378 — § 1. Ein Priester, der gegen die Vorschrift des can. 977 handelt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu: Can. 977 - Die Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs.
# Can. 1382 — Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu.
# Can. 1388 — § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnisses direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.
# § 2. Dolmetscher und andere in can. 983, § 2 genannte Personen, die das Geheimnis verletzen, sollen mit einer gerechten Strafe belegt werden, die Exkommunikation nicht ausgenommen.
# Can. 1398** — Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu
Eine Exkommunikation ist ein Rechtsakt und keine Spaßveranstaltung, die in das freie Beleiben gestellt ist.
und dann dem Vergessen anheim gestellt werden - in wenigen Jahren wären sie völlig unbekannt -
Klar, sofern
[unangemesse Äußerung zensiert. Die Moderation] die Gemeinden wieder von heiligemäßigen Priestern geleitet werden, könnte daraus etwas werden. Ich habs aber schon mehrfach geschrieben: Um so tiefer die Krise, um so stärker die FSSPX.
daß der Papst versucht hat sie in den Schoß der Kirche zurück zu führen ist einzig seiner Sanfmut zuzuschreiben!
Er hat bereits selbst eingestanden, dass es für ihn damals bei V2 nicht absehbar war, ws das Konzil auslöst und dass man sich dann sicher anders verhalten hätte. Die FSSPX einzufangen, ist eine Maßnahme der Schadensbegrenzung.
Und ja! Auch bei den Lutheranern läuft vieles schief!
Deshalb bin ich bei denen ja ausgetreten!